Der neu gewählte Bürgermeister Lorenz Höfler eröffnet die Gemeinderatssitzung und begrüßt die anwesenden Gemeinderatsmitglieder, Herrn Schmelz als Geschäftsstellenleiter der VG, Frau Heim als Schriftführerin, Herrn Hussong von der Presse sowie einen weiteren Zuhörer.
Es wird festgestellt, dass der Gemeinderat Karsbach ordnungsgemäß geladen
wurde und beschlussfähig ist. Der öffentliche Teil der Niederschrift Nr. 6/2026 wurde dem Gemeinderat Karsbach zugeschickt. Es werden keine Einwände erhoben, das Protokoll gilt somit als genehmigt.
13 : 0
I. Öffentliche Sitzung
I.1. Vereidigung des ersten Bürgermeisters (Art. 27 Abs. 1 KWBG)
Der neu gewählte 1. Bürgermeister Lorenz Höfler wird gem. Art. 27 Abs. 1 KWBG von Gemeinderat Wolfgang Emmert als ältesten Gemeinderat vereidigt.
I.2. Vereidigung der neugewählten Gemeinderatsmitglieder
(Art. 31 Abs. 4 GO)
Die neu gewählten Gemeinderatsmitglieder Andreas Fürsch, Christian Hahn,
Nadine Schubert und Moritz Schwarz werden von Bürgermeister Lorenz Höfler nacheinander vereidigt.
Die Eidesformel entspricht Art. 31 Abs. 4 GO. Die Eidesleistung wird von jedem neuen Gemeinderatsmitglied einzeln erbracht.
I.3. Beschlussfassung über die Zahl der weiteren ehrenamtlichen
Bürgermeister
Hier trägt Bürgermeister Lorenz Höfler vor, dass sich die bisherige Regelung, wonach neben dem 2. Bürgermeister auch ein 3. Bürgermeister gewählt war, bewährt habe.
Beschluss:
Auch in dieser Amtsperiode sollen ein 2. und 3. Bürgermeister gewählt werden.
13 : 0
I.4. Wahl der weiteren Bürgermeister
Herr Schmelz und Frau Heim werden zum Wahlausschuss bestellt.
I.4.a) Wahl des 2. Bürgermeisters
Für die Wahl des 2. Bürgermeisters wird Herr Berthold Hautsch vorgeschlagen. Die anschließend durchgeführte, geheime Wahl bringt folgendes Ergebnis:
12 gültig Stimmen für Berthold Hautsch
1 leere/ungültige Stimme
Die Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen entfällt auf Berthold Hautsch. Er ist damit zum 2. Bürgermeister der Gemeinde Karsbach gewählt. Der Gewählte nimmt auf Befragen die Wahl an und bedankt sich bei den Gemeinderatsmitgliedern für das ihm ausgesprochene Vertrauen.
I.4.b) Wahl des 3. Bürgermeisters
Für die Wahl des 3. Bürgermeisters wird Frau Stefanie Försch vorgeschlagen. Die anschließend durchgeführte, geheime Wahl bringt folgendes Ergebnis:
12 gültige Stimmen für Stefanie Försch
1 leere /ungültige Stimme
Die Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen entfällt auf Stefanie Försch. Sie ist damit zur 3. Bürgermeisterin der Gemeinde Karsbach gewählt. Die Gewählte nimmt auf Befragen die Wahl an und bedankt sich bei den Gemeinderatsmitgliedern für das ihr ausgesprochene Vertrauen.
I.5. Vereidigung der weiteren Bürgermeister (Art. 27 Abs. 1 KWBG)
Nachdem Berthold Hautsch als 2. Bürgermeister wiedergewählt wurden, entfällt die Vereidigung des 2. Bürgermeisters.
Die neu gewählte 3. Bürgermeisterin Stefanie Försch wird gem. Art. 27 Abs. 1 KWBG vereidigt.
I.6. Bestellung der örtlichen Rechnungsprüfer und deren Stellvertreter sowie eines Prüfungsausschussvorsitzenden und dessen Stellvertreter
Bürgermeister Lorenz Höfler trägt vor, dass der Rechnungsprüfungsausschuss
bisher aus einem Vorsitzenden und drei Mitgliedern bestanden hat. Dies hat sich in der Praxis bewährt. Deswegen werden für den Rechnungsprüfungsausschuss folgende Mitglieder bestellt:
| 1. | Stefanie Försch | Stellvertreter: Christian Hahn |
| 2. | Daniela Försch | Stellvertreter: Matthias Reuter |
| 3. | Moritz Schwarz | Stellvertreter: Andreas Fürsch |
| 4. | Wolfgang Emmert | Stellvertreter: Martin Strohmenger |
Beschluss:
13 : 0
Das Amt des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses wird Stefanie Försch übertragen.
Beschluss:
13 : 0
I.7. Bestellung von zwei Mitgliedern und deren Stellvertreter für die
Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main
Die Gemeinde Karsbach hat neben dem 1. Bürgermeister zwei weitere Mitglieder in die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main zu entsenden. Für die Gemeinschaftsversammlung werden aus dem Gemeinderat folgende Mitglieder bestellt:
| 1. | Axel Höfler | Stellvertreter: Bernhard Mennig |
| 2. | Martin Strohmenger | Stellvertreter: Nadine Schubert |
Der Vertreter des 1. Bürgermeisters ist automatisch der 2. Bürgermeister.
Der Vorschlag findet die Zustimmung des Gemeinderates.
Beschluss:
13 : 0
I.8. Bestellung des 1. Bürgermeisters (und evtl. der weiteren Bürgermeister) zum Standesbeamten für Eheschließungen
Die Gemeinde Karsbach kann neben dem 1. Bürgermeister, noch weitere Bürgermeister zum Standesbeamten vorschlagen. Die Bestellung ist auf die Vornahme von Eheschließungen zu beschränken.
Die bisher ausgesprochene Bestellung des 1. Bürgermeisters ist mit Ablauf der Amtszeit (Wahlperiode) erloschen.
Aus dem Gemeinderat kommt folgender Vorschlag: Die Gemeinde Karsbach bestellt den 1. Bürgermeister, Herrn Lorenz Höfler, zum Eheschließungsstandesbeamten.
Beschluss:
13 : 0
I.9. Weitere Gültigkeit der bisherigen Geschäftsordnung und der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
Dem Gemeinderat wird die bisherige Geschäftsordnung, ein Muster für die neue Geschäftsordnung, sowie die bisherige Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts und ein Muster für die neue Satzung ausgeteilt. Die Beschlussfassung soll in einer der nächsten Sitzungen erfolgen.
Der Gemeinderat beschließt, die bisherige Geschäftsordnung und die bisherige Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts bis zum Erlass der neuen Geschäftsordnung bzw. Satzung beizubehalten. Als Sitzungstag soll weiterhin der Donnerstag bevorzugt werden.
Beschluss:
13 : 0
I.10. Bestellung von Jugendbeauftragten
Moritz Schwarz und Andreas Fürsch werden zu den Jugendbeauftragten der Gemeinde Karsbach bestellt.
Beschluss:
11 : 0 (2 Enthaltungen)
I.11. Bestellung von Seniorenbeauftragten
Zur Seniorenbeauftragten der Gemeinde Karsbach wird Nadine Schubert bestellt.
Beschluss:
13 : 0
I.12. Bestellung von Behindertenbeauftragten
Axel Höfler wird zum Behindertenbeauftragten der Gemeinde Karsbach bestellt.
Beschluss:
13: 0
I.13. Bestellung von Vertretern beim Zweckverband „Klärschlammverwertung Main Tauber Aisch (ZKMTA)“
I.13.a) Bestellung Gesetzlicher Vertreter
Als gesetzlicher Vertreter war bislang 1. Bürgermeister Martin Göbel bestimmt. Zukünftig wird 1. Bürgermeister Lorenz Höfler als gesetzlicher Vertreter festgelegt.
Beschluss:
13 : 0
I.13 b) Bestellung/Bestätigung erster Stellvertreter
Bislang war 2. Bürgermeister Berthold Hautsch als erster Stellvertreter ernannt. Zukünftig wird auch weiter 2. Bürgermeister Berthold Hautsch dieses Amt ausführen.
Beschluss:
13 : 0
I.13 c) Bestellung/Bestätigung zweiter Stellvertreter
Zweiter Stellvertreter war der Gemeindearbeiter Maximilian Fella als Klärwärter. Dies gilt auch weiterhin.
Beschluss:
13 : 0
I.14. Verschiedenes
- Information zur Bestellung eines Mitglieds und dessen Stellvertreters für die Schulverbandsversammlung Bachgrund
Bisher waren neben Bürgermeister Göbel noch ein weiterer Gemeinderat und ein Stellvertreter für die Schulverbandsversammlung Bachgrund bestellt. Da die Schülerzahlen der Gemeinde Karsbach aktuell jedoch unter 50 Schülern liegt, ist derzeit kein Mitglied und Stellvertreter für die Schulverbandsversammlung Bachgrund zu bestellen.
Zur Information des Gemeinderates.
Ende der öffentlichen Sitzung: 20 Uhr