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Mitteilungsblatt der VG Gemünden a Main
Ausgabe 11/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Gössenheim - Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates Gössenheim Nr. 5/2026 vom 06.05.2026

Bürgermeister Heeschen eröffnet die Sitzung und begrüßt alle anwesenden Gemeinderäte, den Geschäftsstellenleiter der VG, Herrn Johannes Schmelz und Herrn Hussong von der Main-Post sowie die Zuhörer recht herzlich zur konstituierenden Gemeinderatssitzung 2026. Frau Ammersbach ist heute verhindert. Die Vereidigung von Frau Ammersbach wird nachgeholt.

Er stellt fest, dass fristgerecht und ordnungsgemäß geladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist.

Der öffentliche Teil der Niederschrift Nr. 4/2026 vom 16.04.2025 wurde den Mitgliedern des Gemeinderates zugestellt, Einwendungen werden nicht erhoben. Die Niederschrift gilt somit als genehmigt.

I. ÖFFENTLICHE SITZUNG

I.1. Vereidigung des ersten Bürgermeisters (Art. 27 Abs. 1 KWBG)

Der neu gewählte 1. Bürgermeister Karsten Heeschen wird gem. Art. 27 Abs. 1 KWBG vereidigt. Das dienstälteste Gemeinderatsmitglied Erich Fenn nimmt die Vereidigung vor.

Herr Heeschen leistet den im Kommunal-Wahlbeamten-Gesetz vorgesehenen Eid.

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“

Herr Fenn gratuliert Herrn Heeschen und wünscht eine glückliche Hand und die richtigen Entscheidungen für sein übernommenes Amt.

Herr Heeschen bedankt sich.

I.2. Vereidigung der neugewählten Gemeinderatsmitglieder (Art. 31 Abs. 4 GO)

Die Vereidigung der neugewählten Gemeinderatsmitglieder wird vorgenommen.

Der Wortlaut der Eidesformel wird den neuen Gemeinderatsmitgliedern Stefanie Herrmann, Jürgen Höfling, Andreas Janker und Andreas Popp überreicht. Sie sprechen einzeln und nacheinander die Eidesformel nach Art. 31 Abs. 4 GO.

Nina Ammersbach ist nicht anwesend. Die Vereidigung wird nachgeholt.

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern.

Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“

1. Bürgermeister Heeschen gratuliert zum übernommenen Amt und heißt die neuen Mitglieder im Gremium willkommen.

Die Geschäftsordnung des Gemeinderates wurde ihnen ausgehändigt.

I.3. Beschlussfassung über die Zahl der weiteren ehrenamtlichen Bürgermeister

Die Regelung, dass neben dem 2. Bürgermeister auch ein 3. Bürgermeister bestellt war, hat sich bewährt.

Der Gemeinderat Gössenheim beschließt, neben dem 2. Bürgermeister einen 3. Bürgermeister zu wählen.

Beschluss: 12 : 0

I.4. Wahl der weiteren Bürgermeister

Herr Schmelz und Frau Eichelmann werden zu Wahlausschuss bestellt.

I.4.a) Wahl des 2. Bürgermeisters

Für die Wahl des 2. Bürgermeisters wird Herr Erich Fenn vorgeschlagen.

Die anschließende geheime Wahl bringt folgendes Ergebnis:

11

gültige Stimmen für Erich Fenn

1

ungültige Stimme

Die Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen entfällt auf Erich Fenn. Er ist damit erneut zum 2. Bürgermeister der Gemeinde Gössenheim gewählt.

Der Gewählte nimmt auf Befragung durch den Wahlleiter, Herrn Schmelz, die Wahl an und bedankt sich bei den Gemeinderatsmitgliedern für das ihm entgegengebrachte Vertrauen.

I.4.b) Wahl des 3. Bürgermeisters

Für die Wahl des 3. Bürgermeisters wird Herr Bernhard Mühlrath vorgeschlagen. Weitere Vorschläge bleiben aus.

Die anschließende geheime Wahl bringt folgendes Ergebnis:

10

gültige Stimmen für Bernhard Mühlrath

1

gültige Stimme für Matthias Mehler

1

ungültige Stimme

Die Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen entfällt auf Bernhard Mühlrath. Herr Mühlrath ist somit zum 3. Bürgermeister der Gemeinde Gössenheim gewählt. Der Gewählte nimmt auf Befragung durch den Wahlleiter, Herrn Schmelz, die Wahl an und bedankt sich beim Gemeinderat für das ihm entgegengebrachte Vertrauen.

I.5. Vereidigung der weiteren Bürgermeister (Art. 27 Abs. 1 KWBG)

Nachdem Erich Fenn als 2. Bürgermeister und Bernhard Mühlrath als 3. Bürgermeister wiedergewählt wurden, entfällt die Vereidigung der weiteren Bürgermeister.

I.6. Bestellung der örtlichen Rechnungsprüfer und deren Stellvertreter sowie eines Prüfungsausschussvorsitzenden und dessen Stellvertreter

Der Rechnungsprüfungsausschuss bestand in der vergangenen Wahlperiode aus 1 Vorsitzenden und 3 weiteren Mitgliedern sowie deren Vertretern.

Dies hat sich bewährt, daher beschließt der Gemeinderat für den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss 1 Vorsitzenden und 3 weitere Mitglieder zu benennen.

Folgende Personen werden für den Rechnungsprüfungsausschuss bestimmt:

Mitglieder: 

1.

Bernhard Mühlrath

Stellvertreter: Andreas Janker

2.

Erich Fenn

Stellvertreter: Stefanie Herrmann

3.

Christiane Gössl

Stellvertreter: Jürgen Höfling

4.

Nina Ammersbach

Stellvertreter: Andreas Popp

Das Amt des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses wird an

Mühlrath Bernhard übertragen.

Beschluss: 12 : 0

I.7. Bestellung von zwei Mitgliedern und deren Stellvertreter für die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main

Neben dem 1. Bürgermeister oder dessen Stellvertreter (2. Bürgermeister) hat die Gemeinde Gössenheim zwei weitere Mitglieder in die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft zu entsenden. In der Vergangenheit wurde ein Mitglied aus Gössenheim und ein Mitglied aus Sachsenheim gestellt.

Für die Gemeinschaftsversammlung werden aus dem Gemeinderat vorgeschlagen:

1.

Matthias Kaufmann

Stellvertreter: Matthias Mehler

2.

Jonas Herrmann

Stellvertreter: Nina Ammersbach

Der Vertreter des 1. Bürgermeisters ist automatisch der 2. Bürgermeister.

Der Vorschlag findet die Zustimmung des Gemeinderates.

Beschluss: 12 : 0

I.8. Bestellung des 1. Bürgermeisters (und evtl. der weiteren Bürgermeister) zum Standesbeamten für Eheschließungen

Neben dem 1. Bürgermeister, können noch weitere Bürgermeister zum Standesbeamten vorschlagen werden. Die Bestellung zum Standesbeamten ist ausschließlich auf das Vornehmen von Eheschließungen beschränkt (§ 3 Abs. 3 der Vollzugsverordnung zum Personenstandsgesetz).

Der Gemeinderat bestimmt den 1. Bürgermeister Karsten Heeschen zum Eheschließungsstandesbeamten.

Beschluss: 12 : 0

I.9. Weitere Gültigkeit der bisherigen Geschäftsordnung und der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

Dem Gemeinderat wird die bisherige Geschäftsordnung, ein Muster für die neue Geschäftsordnung sowie die bisherige Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts und ein Muster für die neue Satzung ausgeteilt. Weiterhin erhielt jedes Mitglied ein Taschenbuch für Gemeinde- und Stadträte in Bayern mit dem aktuellen Stand des Kommunalrechtes.

Die Beschlussfassung zur neuen Geschäftsordnung und zur neuen Satzung soll in einer der nächsten Sitzungen erfolgen.

Johannes Schmelz erläutert, dass die bisherige Geschäftsordnung und Satzung Gültigkeit haben soll, bis eine neue Geschäftsordnung beschlossen wird. Der Gemeinderat soll sich bis zur nächsten Sitzung mit der Geschäftsordnung und der Satzung vertraut machen, um dann darüber beraten zu können.

Der Gemeinderat beschließt, die bisherige Geschäftsordnung und die bisherige Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts bis zum Erlass der neuen Geschäftsordnung bzw. Satzung beizubehalten.

Als Sitzungstag soll weiterhin der Donnerstag beibehalten werden. Der Sitzungsbeginn wird auf 19 Uhr verlegt.

Beschluss: 12 : 0

I.10. Bestellung von Jugendbeauftragten für Gössenheim und Sachsenheim

Der Jugendbeauftragte ist Ansprechpartner für das Jugendamt des Landratsamtes und der Jugend vor Ort. Der Kontakt zu den Jugendlichen und die Koordination von Gesprächen zwischen Jugendlichen und der Gemeinde gehören zu den Aufgaben von Jugendbeauftragten.

Für das Amt der Jugendbeauftragten werden vorgeschlagen:

1.

Matthias Kaufmann

2.

Stefanie Herrmann

Der Gemeinderat bestimmt zu Jugendbeauftragten:

Matthias Kaufmann für Gössenheim und Stefanie Herrmann für Sachsenheim

Beschluss: 12 : 0

I.11. Bestellung von Seniorenbeauftragten

Herr Reinhold Rüger wird für das Amt des Seniorenbeauftragten vorgeschlagen.

Herr Rüger stellt sich für das Amt des Seniorenbeauftragten der Gemeinde Gössenheim zur Verfügung.

Beschluss: 12 : 0

I.12. Benennung von Behindertenbeauftragten

Der Gemeinderat Gössenheim bestimmt Herrn Matthias Mehler zum Behindertenbeauftragten der Gemeinde Gössenheim.

Beschluss: 12 : 0

I.13. Bestellung Mitglied als Teilnehmer bei den Vorstandssitzungen des Kindergartenvereins St. Radegundis

Aus den Reihen des Gremiums soll ein Mitglied an den Vorstandssitzungen des Kindergartenvereins St. Radegundis teilnehmen.

Herr Reinhold Rüger erklärt sich bereit, dieses Amt zu übernehmen.

Der Gemeinderat Gössenheim bestimmt Reinhold Rüger als Teilnehmer der Vorstandssitzungen des Kindergartenvereins St. Radegundis.

Beschluss: 12 : 0

I.14. Vorschlag eines Vertreters der Gemeinde für den Aufsichtsrat der Nahwärme Gössenheim eG

In der Vergangenheit war Bürgermeister Schäfer als Vertreter der Gemeinde bei den Aufsichtsratssitzungen der Nahwärme anwesend. Nachdem Bürgermeister Heeschen Vorstand des Nahwärme Gössenheim eG ist, ist ein Vertreter aus dem Gremium für den Aufsichtsrat der Nahwärme Gössenheim zu bestimmten.

Vorschlag: Andreas Janker

Gemeinderat Andreas Janker wird als Vertreter der Gemeinde für den Aufsichtsrat der Nahwärme Gössenheim eG bestellt.

Beschluss: 12 : 0

I.15. Verschiedenes

 - Information zur Bestellung eines Mitglieds und dessen Stellvertreters für die Schulverbandsversammlung Bachgrund

In der Vergangenheit war neben dem Bürgermeister ein weiteres Gemeinderatsmitglied und ein Stellvertreter für die Schulverbandsversammlung Bachgrund bestellt. Nachdem die Schülerzahl zum Stichtag 01.10.2025 unter 51 Schülern lag, bedarf es keinem weiteren Mitglied für die Schulverbandsversammlungen. Der Stand der Schülerzahl zum Stichtag 01.10. ist jährlich zu prüfen, um evtl. einen Beschluss zur Bestellung eines Mitgliedes und dessen Stellvertreters für die Schulverbandsversammlung Bachgrund herbeizuführen.

Ende der öffentlichen Sitzung