In Anbetracht der bevorstehenden Heuernte ist auf Folgendes hinzuweisen:
| - | Der Staat hat den Tierschutz im Art. 20a GG aufgenommen. Dieser ist damit als Staatsziel und bedingt, dass Schutzmaßnahmen soweit möglich bei der Mahd zu ergreifen sind. Überdies bestimmt § 1 des Tierschutzgesetzes, dass niemand ohne vernünftigen Grund Tieren Leiden und Schmerzen zufügen darf. |
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| Wer das Jagdrecht hat, ist zur Hege verpflichtet. Das ist der Eigentümer, also meist der Landwirt: „Das Jagdrecht steht dem Eigentümer auf seinem Grund und Boden zu (..) Das Jagdrecht darf nur in Jagdbezirken nach Maßnahme der §§ 4 ff. ausgeübt werden.“ |
| - | Nach § 39 Abs. 1 BNatSchG ist es verboten, wildlebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu verletzen oder zu töten. Die Mahd ist ohne Schutzmaßnahme für sich allein kein vernünftiger Grund, ein Tier zu verletzen oder zu töten. Entsprechend des sogenannten Verursacherprinzips ist somit primär der Landwirt und der Fahrer/Maschinenführer für das Absuchen des zu mähenden Landes verantwortlich. Für den Jagdausübungsberechtigten ergibt sich zwar eine Mitwirkungspflicht (vgl. § 1 Abs. 1 S. 1 BJagdG – Hegepflicht), allerdings ist es der Landwirt, der durch die Mähmaßnahmen eine Gefahr setzt. |
| - | Überdies hat auch der Landwirt selbst eine Hegeverpflichtung. Die Hege eines gesunden, artenreichen Wildbestandes ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die auch dem jeweiligen Grundstückseigentümer (oder auch Pächter) obliegt. Nach der Rechtsprechung hat der Landwirt alle möglichen und zumutbaren Vorsorgemaßnahmen zu treffen, um das Ausmähen von Kitzen zu vermeiden. Die Beauftragung eines Lohnunternehmers entbindet den Landwirt nicht per se von seiner dementsprechenden Pflicht, vielmehr müssen jenem diese Aufgaben ausdrücklich übertragen und zuverlässig durchgeführt werden. |
| - | Je geringer der Zeitabstand zwischen Suche und Mahd, desto besser, am besten direkt davor. Vergrämungsmaßnahmen sollten mindestens einen bis maximal zwei Tage vor der Mahd durchgeführt werden, da bei früherer Durchführung ein Gewöhnungseffekt auftreten kann. Sollten tatsächlich Kitze in der Wiese gefunden werden, ist es natürlich essenziell wichtig, dass diese möglichst kurz nur „fixiert“ werden – also nicht zu lange unter beispielsweise Wäschekörben verharren müssen, da auch dort im Sommer die Temperaturen schnell steigen. Dieses Fixieren ist aber wichtig, da die Kitze ansonsten zurück in die Wiese gehen. |
Um Beachtung wird gebeten.