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Mitteilungsblatt der VG Gemünden a Main
Ausgabe 12/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken - Schlussfeststellung

Flurneuordnung und Dorferneuerung Wiesenfeld 2

Stadt Karlstadt, Landkreis Main-Spessart

LD-A - A 7566 - 2494

Schlussfeststellung

Das Verfahren Wiesenfeld 2 wird abgeschlossen (§ 149 Flurbereinigungsgesetz).

Die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan ist bewirkt. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.

Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Wiesenfeld Projekt 2 sind abgeschlossen. Die Teilnehmergemeinschaft erlischt mit der Zustellung der unanfechtbar gewordenen Schlussfeststellung.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch beim

Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken

Zeller Str. 40, 97082 Würzburg

(Postanschrift: Postfach 55 40, 97005 Würzburg)

eingelegt werden.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung

Die Einlegung des Widerspruchs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elek-tronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Widerspruchs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!

Hinweis:

Diese Schlussfeststellung kann innerhalb von vier Monaten ab dem 20.03.2023 auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken auf der Seite Projekte in Unterfranken unter „Öffentliche Bekanntmachungen in Flurneuordnungen und Dorferneuerungen“ eingesehen werden.

(https://www.ale-unterfranken.bayern.de/108554)

Würzburg, 06.03.2023
gez. Jürgen Eisentraut
Amtsleiter