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Mitteilungsblatt der VG Gemünden a Main
Ausgabe 12/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift über die Sitzung der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main Nr. 1/2023 vom 13.03.2023

vom 13.03.2023

I. ÖFFENTLICHE SITZUNG

Die Sitzung der Gemeinschaftsversammlung wird vom Gemeinschaftsvorsitzenden Martin Göbel eröffnet. Er begrüßt die anwesenden Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung, den Geschäftsstellenleiter der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main und dessen Stellvertreter. Zunächst wird festgestellt, dass die Niederschrift über die letzte öffentliche Sitzung vom 11. April 2022 versandt wurde. Einwendungen werden nicht erhoben. Die Niederschrift gilt somit als genehmigt.

I.1. Beratung über den Haushaltsplan 2023 und Erlass der Haushaltssatzung

Der Gemeinschaftsvorsitzende leitet kurz in die Thematik ein und übergibt dann das Wort an den Kämmerer. Der Verwaltungshaushalt 2023 sieht Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 936.280 Euro vor. Gegenüber dem Vorjahresansatz ist hier eine Steigerung um 33.670 Euro zu verzeichnen. Der Vermögenshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 50.000 Euro ab. Hier ergibt sich eine Erhöhung um 10.000 Euro. Das Gesamthaushaltsvolumen beläuft sich für das laufende Jahr auf 986.280 Euro und liegt somit um 43.670 Euro über dem Gesamtansatz des Vorjahres.

Der Anstieg des Volumens im Verwaltungshaushalt verteilt sich auf verschiedene Positionen, ist aber zum großen Teil in den Personalkosten begründet. Die Entgelte für Tarifbeschäftigte steigen insgesamt um 18.570 Euro und die Sozialversicherungsbeiträge um 4.740 Euro. Weiterhin steigen die Kosten für Bücher (Gesetze, Kommentare usw.) um 5.830 Euro, für Bürobedarf um 3.550 Euro, für verschiedenen Betriebsaufwand (EDV) um 2.750 Euro und für Aus- und Fortbildung um 2.600 Euro. Dagegen sinken die Kosten für die Beihilfeversicherung um 7.500 Euro und die Beiträge zu Versorgungskassen für Beamte um 3.460 Euro.

Bei den Einnahmen steigt die VG-Umlage um 23.420 Euro und die Erstattungen vom Land wegen der Landtagswahl um 6.150 Euro. Bei den übrigen Einnahme- und Ausgabeposten haben sich kleinere Änderungen ergeben, so dass Mehrausgaben bei einzelnen Positionen im Wesentlichen durch Einsparungen kompensiert werden können.

Wegen der oben genannten steigenden Kosten kann trotz der geplanten größeren Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 50.000 Euro für 2023 eine Erhöhung des Umlagebetrages für die drei Mitgliedsgemeinden nicht vermieden werden. Der Umlagebetrag steigt für dieses Jahr von 770.500 Euro auf 793.920 Euro. Die Umlage je Einwohner beläuft sich für 2023 auf 192,0929 Euro, während für das Jahr 2022 noch 185,7970 Euro je Einwohner an Umlage zu entrichten waren. Dies entspricht einem Anstieg um 6,2959 Euro je Einwohner. Von diesem Betrag entfallen 209.958 Euro auf die Gemeinde Gössenheim (1.093 Einwohner), 254.715 Euro auf die Gemeinde Gräfendorf (1.326 Einwohner) und 329.247 Euro auf die Gemeinde Karsbach (1.714 Einwohner).

Im Vermögenshaushalt ist auf der Einnahmeseite lediglich die Rücklagenentnahme mit 50.000 Euro veranschlagt. Dies sind 10.000 Euro mehr als im Vorjahr. Im Ausgabenbereich sind 25.000 Euro für weitere Beschaffungen (Tische, Mobiliar und EDV) vorgesehen. Der Differenzbetrag von 25.000 Euro wird dem Verwaltungshaushalt zugeführt und trägt zu dessen Ausgleich und zur Begrenzung des Umlagenanstiegs der Mitgliedsgemeinden bei. Im Stellenplan gibt es gegenüber dem Vorjahr zwei Änderungen. Als Kassenkredit wird ein Betrag in Höhe von 156.046 Euro festgesetzt. Nach einigen Nachfragen, Erläuterungen und kurzer Aussprache wird die Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main für das Haushaltsjahr 2023 vollinhaltlich verlesen. Anschließend wird diese zur Beschlussfassung empfohlen. Die Versammlung stimmt dem Haushaltsplan und der Haushaltssatzung in der vorgelegten und erläuterten Fassung zu.

Beschluss: 9 : 0

I.2. Beratung über den Finanzplan und das Investitionsprogramm 2022 bis 2026

Der Finanzplan für die Folgejahre bis 2026 wurde auf der Grundlage der Haushaltsansätze der Vorjahre entsprechend fortgeschrieben und der voraussichtlichen Entwicklung angepasst. Im Investitionsprogramm ist im Haushaltsjahr ein Ansatz in Höhe von 25.000 Euro, hauptsächlich für Mobiliar (Tische), höhenverstellbare Schreibtische und EDV vorgesehen. Die Gemeinschaftsversammlung ist sich darüber im Klaren, dass sowohl der Finanzplan als auch das Investitionsprogramm bei der jährlichen Haushaltsberatung den neuen Erkenntnissen und Erfordernissen angepasst und entsprechend fortgeschrieben wird. Der Finanzplan und das Investitionsprogramm für die Jahre 2022 bis 2026 werden mit folgenden Zahlen vorgeschlagen:

Diesem Vorschlag stimmt die Versammlung einstimmig zu.

Beschluss: 9 : 0

I.3. Feststellung der Jahresrechnung 2020

Die Verwaltung informiert die Versammlung über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung des Jahres 2020 der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main, die am 02.05.2022 stattgefunden hat. Die Verwaltung berichtet, dass die Prüfung zu keiner Beanstandung geführt hat. Über die Prüfung der Jahresrechnung wurde eine Niederschrift erstellt, die den Rechnungsunterlagen beigefügt wird. Nachdem keine Einwendungen vorgebracht werden, wird die Jahresrechnung mit den Endergebnissen vorgetragen.

Die Jahresrechnung 2020 wird mit einem Betrag in Einnahmen und Ausgaben in Höhe von insgesamt 1.012.089,66 Euro festgestellt. Hiervon entfallen auf den Verwaltungshaushalt 894.122,84 Euro und auf den Vermögenshaushalt 117.966,82 Euro. Die Zuführung zum Vermögenshaushalt betrug 6.815,02 und der Überschuss nach § 79 Abs. 3 Satz 2 KommHV 116.560,98 Euro. Die Versammlung stellt die Jahresrechnung 2020 wie vorgetragen fest.

Beschluss: 9 : 0

I.4. Entlastung der Jahresrechnung 2020

Die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2020 der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main wurde örtlich geprüft und mit dem vorhergehenden Beschluss einstimmig festgestellt. Die Gemeinschaftsversammlung erteilt auf Vorschlag der Verwaltung gem. Art. 10 Abs. 2 VGemO in Verbindung mit Art. 40 Abs. 1 KommZG in Verbindung mit Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung für die Jahresrechnung 2020.

Beschluss: 8 : 0

(Gemeinschaftsvorsitzender Martin Göbel gem. Art. 10 Abs. 2 VGemO, Art. 26 Abs. 1 KommZG, Art. 49 Abs. 1 GO wegen persönlicher Beteiligung ausgeschlossen.)

I.5. Feststellung der Jahresrechnung 2021

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Eberhard Freye, trägt den Bericht und die Anmerkungen dazu vor. Zu diesen Punkten teilt die Verwaltung mit, dass die Behebung der angesprochenen Punkte mit dem Buchhalter besprochen wurde. Die künftige Beachtung der eindeutigen Bezeichnung des Buchungstextes wird zugesichert.

Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2021 hat keine rechnerische Beanstandung ergeben. Über die Prüfung der Jahresrechnung wurde eine Niederschrift erstellt, die den Rechnungsunterlagen beigefügt wird. Nachdem keine Einwendungen vorgebracht werden, wird die Jahresrechnung mit den Endergebnissen vorgetragen.

Die Jahresrechnung 2021 wird mit einem Betrag in Einnahmen und Ausgaben in Höhe von insgesamt 986.165,97 Euro festgestellt. Hiervon entfallen auf den Verwaltungshaushalt 869.604,99 Euro und auf den Vermögenshaushalt 116.560,98 Euro. Der Überschuss nach § 79 Abs. 3 Satz 2 KommHV betrug 106.086,63 Euro. Die Versammlung stellt die Jahresrechnung 2021 wie vorgetragen fest.

Beschluss: 9 : 0

I.6. Entlastung der Jahresrechnung 2021

Die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2021 der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main wurde örtlich geprüft und mit dem vorhergehenden Beschluss einstimmig festgestellt. Die Gemeinschaftsversammlung erteilt auf Vorschlag des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses gem. Art. 10 Abs. 2 VGemO in Verbindung mit Art. 40 Abs. 1 KommZG in Verbindung mit Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung für die Jahresrechnung 2021.

Beschluss: 8 : 0

(Gemeinschaftsvorsitzender Martin Göbel gem. Art. 10 Abs. 2 VGemO, Art. 26 Abs. 1 KommZG, Art. 49 Abs. 1 GO wegen persönlicher Beteiligung ausgeschlossen.)

I.7. Widmung der Trauräume in allen Ortsteilen der Mitgliedsgemeinden

Nach § 187 Abs. 1 Satz 2, § 8 PStG können Trauungen in dafür vorgesehenen Räumlichkeiten nur abgehalten werden, wenn diese zuvor für diesen Zweck bestimmt und gewidmet wurden. Im Zuge der Prüfung des Standesamtes am 24.02.2023 ist die Frage nach der Widmung der Eheschließungsorte im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main und der Mitgliedsgemeinden aufgetaucht. Deswegen wurde von der Verwaltung eine Liste der Räumlichkeiten erstellt, die für Eheschließungen gewidmet werden sollen. Die Liste wird der Versammlung per Beamer aufgezeigt und die Orte im Einzelnen benannt. Dies sind in Gössenheim das Bürgermeistersprechzimmer und der Festsaal in der Zehntscheune Gössenheim, Hauptstraße 11, 97780 Gössenheim, und das Bürgermeistersprechzimmer in der Alten Schule Sachsenheim, Wernfelder Straße 16, 97780 Gössenheim-Sachsenheim. In Gräfendorf sollen Trauungen im Bürgermeistersprechzimmer und im Sitzungssaal des Rathauses Gräfendorf, Hauptstraße 7, 97782 Gräfendorf, stattfinden.

In Karsbach finden Eheschließungen im Sitzungssaal und im Gemeinschaftsraum des Rathauses Karsbach, Homburgstraße 1, 97783 Karsbach, im Bürgermeistersprechzimmer und im Gemeinschaftsraum des Gemeindehauses Heßdorf, Höllricher Straße 25, 97783 Karsbach-Heßdorf, im Schulraum und im Nebenzimmer der ehemaligen Schule Höllrich,Bonnländer Straße 30, 97783 Karsbach-Höllrich, und im Gemeinschaftsraum des Gemeindehauses Weyersfeld, Weyersfelder Straße 43, 97783 Karsbach-Weyersfeld, statt. Weiterhin ist in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main, Frankfurter Straße 4a, 97737 Gemünden a. Main, der Sitzungsraum als Trauzimmer vorgesehen.

Hierfür muss nun beschlossen werden, diese Orte als Eheschließungsorte zu widmen. Diesen Beschluss muss die Gemeinschaftsversammlung fassen, weil das Standesamt bei der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main angesiedelt ist. Die Versammlung beschließt einstimmig die Widmung der genannten Räumlichkeiten als Eheschließungsorte.

Beschluss: 9 : 0

I.8. Verschiedenes

Unter diesem Tagesordnungspunkt ergeht keine Wortmeldung.

Ende der öffentlichen Sitzung