Bürgermeister Schäfer eröffnet die Sitzung und begrüßt alle recht herzlich, besonders den Geschäftsstellenleiter der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden, Herrn Alexander Rohner und den Leiter des Ordnungsamtes, Herrn Benedikt Steigerwald sowie den Vertreter der Presse, Herrn Hussong und die Zuhörer.
Er trägt vor, dass Herr Rohner ans Landratsamt Main-Spessart wechseln wird und Herr Steigerwald die stellvertretende Geschäftsstellenleitung und auch die Kämmerei übernehmen wird. Er wünscht beiden viel Glück und Erfolg für ihre neuen Aufgaben.
Der Bürgermeister stellt fest, dass fristgerecht und ordnungsgemäß geladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist.
Der öffentliche Teil der Niederschrift Nr. 2/2024 vom 15.02.2024 wurde den Mitgliedern des Gemeinderates zugestellt. Einwendungen werden nicht vorgebracht. Die Niederschrift gilt somit als genehmigt.
Aufnahme eines weiteren TOPs in die Tagesordnung
Bürgermeister Schäfer bittet um Aufnahme eines weiteren TOPs im nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung.
Beschluss: 10 : 0
Termin für die nächste Gemeinderatssitzung
Die nächste Gemeinderatssitzung findet voraussichtlich am Donnerstag, den 11.04.2024 statt.
I. Öffentliche Sitzung
Bürgermeister Schäfer gibt das Wort an Herrn Rohner, der den Haushaltsplan vorträgt.
Ab hier Gemeinderat Dr. Schenk anwesend.
I.1. Beratung Haushaltsplan 2024 und Erlass der Haushaltssatzung
Für die Haushalts- und Finanzplanung wurden die Haushaltsdaten und die Jahresrechnungsergebnisse der Vorjahre herangezogen. Die Einzelansätze wurden unter Berücksichtigung dieser Daten und der örtlichen Gegebenheiten und Erfahrungswerte ermittelt. Der Haushalt 2024 ist in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen und schließt mit folgenden Summen in Euro ab:
| Haushaltsansätze | 2024 |
| Verwaltungshaushalt | 2.879.460 |
| Vermögenshaushalt | 2.634.800 |
| Gesamthaushalt | 5.514.260 |
Der Verwaltungshaushalt 2024 erfährt eine Erhöhung des Volumens gegenüber dem Vorjahr um 309.790 Euro. Beim Vermögenshaushalt ist eine Reduzierung des Ansatzes um 159.830 Euro zu verzeichnen. Das Gesamthaushaltsvolumen beläuft sich für das laufende Jahr auf 5.514.260 Euro und liegt um 149.960 Euro über dem Gesamtansatz des Vorjahres.
Die Erhöhung im Verwaltungshaushalt liegt vor allem an den zum Teil deutlich höheren Einnahmepositionen. Hier sind Zuwächse bei den Schlüsselzuweisungen (136.000 Euro), der Gewerbesteuer (100.000 Euro), bei den Einnahmen aus Verkauf durch das Schotterwerk (29.940 Euro), beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (21.800 Euro), bei den Zuweisungen für laufende Zwecke vom Land (20.700 Euro), bei den sonstigen allgemeinen Zuweisungen vom Land (17.960 Euro) und den Kalkulatorischen Einnahmen (14.020 Euro) zu verzeichnen. Dafür sinken aber die Einnahmen aus Verkäufen insbesondere im Forst um 37.050 Euro, die Konzessionsabgabe um 5.760 Euro und die Ersätze für Bewirtschaftungskosten um 5.060 Euro. Bei den Ausgabepositionen machen sich Einsparungen bei den Verschiedenen Aufwendungen für Verwaltung und Betrieb (69.620 Euro weniger für die Dorferneuerung), der Kreisumlage (38.560 Euro) und den Kosten für Dienstleistungen durch Dritte (17.100 Euro, insbesondere im Forstbereich) bemerkbar.
Dagegen steigen die Zuführung zum Vermögenshaushalt um 320.590 Euro, die VG-Umlage um 32.300 Euro, die Zuschüsse an Kindergärten um insgesamt 21.000 Euro, die gesamten Personalkosten um 20.070 Euro, die Kalkulatorischen Ausgaben um 14.020 Euro, die Unterhaltungskosten im Forst um 11.600 Euro, die Planungskosten um 7.600 Euro und die Abwasserabgabe um 6.500 Euro. Die anderen Haushaltspositionen bleiben etwa gleich oder verändern sich nur geringfügig. Als Ergebnis kommt für 2024 eine Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von 569.380 Euro zustande. Diese Zuführung entspricht § 22 Abs. 1 Satz 2 KommHV, der eine Mindestzuführung in Höhe der ordentlichen Tilgungsleistungen (für 2024: 14.200 Euro) verlangt. Aus dem Verwaltungshaushalt kann die Gemeinde dieses Jahr in Anbetracht der Investitionen aber nur einen Teil des Investitionsvolumens erwirtschaften.
Im diesjährigen Vermögenshaushalt gibt es einen markanten Schwerpunkt im Baubereich: Für den Kindergarten sind heuer noch einmal 1.725.000 Euro vorgesehen. Außerdem stehen für die Abwasserbeseitigung 206.000 Euro, für den Straßen- und Wegebau insgesamt 172.000 Euro, für die Heimatpflege 143.000 Euro, für die Wasserversorgung 130.000 Euro, für die Straßenbeleuchtung 80.000 Euro und für den Bauhof 55.000 Euro zur Verfügung. Weiterhin sind Investitionen in den Bereichen Feuerwehr (35.000 Euro) und Nahwärme (25.000 Euro) veranschlagt. Zu diesen größeren Investitionen kommen entsprechend dem beiliegenden Investitionsprogramm noch weitere vermögenswirksame Ausgaben, so dass der Investitionsbedarf für 2024 mit insgesamt 2.621.000 Euro abschließt.
An Einnahmen sind Zuweisungen und Zuschüsse in Höhe von 1.394.400 Euro, die Entnahme aus der Rücklage (615.020 Euro), die Zuführung vom Verwaltungshaushalt in Höhe von 569.380 Euro, Verkäufe von Grundstücken im Wert von 50.000 Euro und Beiträge in Höhe von 6.000 Euro einkalkuliert.
Die Verschuldung belief sich zum 31.12.2023 auf 85.095,96 Euro, was einer Pro-Kopf-Verschuldung von 76,39 Euro entspricht. Ende 2024 beträgt die Verschuldung dann etwa 70.896 Euro und liegt dann mit voraussichtlich etwa 64,86 Euro je Einwohner weiterhin sehr deutlich unter dem aktuellen Landesdurchschnitt mit 749 Euro je Einwohner. Im Stellenplan war gegenüber dem Vorjahr keine Änderung veranlasst. Im Vermögenshaushalt werden auch heuer wieder Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt, und zwar für die Entwässerungseinrichtung insgesamt 545.000 Euro: für 2025 300.000 Euro, für 2026 50.000 Euro und für das Jahr 2026 195.000 Euro. Als Kassenkredit wird ein Betrag in Höhe von 479.910 Euro festgesetzt. Nach Beratung und kurzer Aussprache wird die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 vollinhaltlich verlesen. Die Satzung und der Haushaltsplan werden dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen. Dieser Empfehlung schließt sich der Gemeinderat einstimmig an.
Beschluss: 11 : 0
I.2. Beratung Finanzplan und Investitionsprogramm 2023 - 2027
Das Investitionsprogramm für die folgenden Jahre bis 2027 wurde bei Erläuterung der Investitionsmaßnahmen für das laufende Jahr bereits durchgesprochen. Das Investitionsprogramm weist im Haushaltsjahr einen markanten Schwerpunkt auf, nämlich im Bereich Hochbau der Kindergarten. Aber auch die übrigen Tiefbaumaßnahmen (Straßenbau mit -beleuchtung, Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Heimatpflege/ Dorferneuerung) sind ein weiterer Kernpunkt des diesjährigen Haushalts. Dazu kommen noch Kosten für Anschaffungen der Feuerwehren und die Nahwärme. Bei Bekanntgabe der voraussichtlichen Zahlen für die Investitionen bis 2027 wird darauf hingewiesen, dass sowohl der Finanzplan als auch das Investitionsprogramm bei der jährlichen Haushaltsberatung fortgeschrieben und der Entwicklung angepasst wird.
Der Finanzplan und das Investitionsprogramm werden für den Finanzzeitraum von 2023 bis 2027 mit folgenden Beträgen in Euro vorgetragen und vorgeschlagen:
Finanzplanungsjahre Investitionsprogramm Finanzplan
2023 2.780.000 5.364.000
2024 2.621.000 5.514.000
2025 1.687.000 4.597.000
2026 793.000 3.709.000
2027 861.000 3.827.000
Diesem Vorschlag stimmt der Gemeinderat einstimmig zu.
Beschluss: 11 : 0
I.3. Bauantrag - Teilabbruch/Wiederaufbau eines bestehenden Nebengebäudes mit Erweiterung und Einbau einer Doppelgarage, Fl.Nr. 2067/2, Friedhofstraße 7, Gemarkung Gössenheim
Im Zuge der digitalen Bauantragsstellung hat das Landratsamt Main-Spessart die Gemeinde Gössenheim am 19.02.2024 darüber informiert, dass der Bauantrag BV-Nr. 1/2024 „Teilabbruch/Wiederaufbau eines bestehenden Nebengebäudes mit Erweiterung und Einbau einer Doppelgarage“ eingegangen ist. Nach Download der Antragsunterlagen und anschließender Überprüfung des Sachverhaltes wird nachfolgend dem Gemeinderat Gössenheim das Bauvorhaben erläutert.
Das Baugrundstück Fl.-Nr. 2067/2, Friedhofstraße 7, Gemarkung Gössenheim liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsbereichs. Der Gebietscharakter entspricht einem sogenannten „allgemeinen Wohngebiet“ nach der Baunutzungsverordnung - demgemäß ist das beantragte Bauvorhaben bauplanungsrechtlich zulässig. Die Erschließung ist gesichert.
Dem Gemeinderat werden die Unterlagen aufgezeigt. Demnach wird u.a. das steile Satteldach des bestehenden Nebengebäudes abgebrochen und durch ein flaches Pultdach ersetzt. Durch diese bauliche Veränderung wird die Höhe des Gebäudes deutlich abgesenkt. Die weiteren Baumaßnahmen, wie z.B. der nördliche Anbau und die sodann neue Innenraumaufteilung und die sich daraus ergebene Nutzung der Räumlichkeiten wurden ordnungsgemäß in der vorliegenden Planung aufgenommen und eingezeichnet. Aufgrund der eingereichten Planunterlagen wird festgehalten, dass sich das gesamte Bauvorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB in der näheren Umgebung einfügt.
Alle weiteren entstehenden Kosten sind von der Bauherrschaft zu übernehmen. Die beantragte Abweichung bzgl. der Abstandsfläche zu dem privaten Grundstück Fl.-Nr. 2067/1, Friedhofstraße 5, Gemarkung Gössenheim wird im weiteren Genehmigungsverfahren von der Bauaufsichtsbehörde überprüft.
Beschluss:
Der Gemeinderat Gössenheim erteilt dem Bauvorhaben BV-Nr. 1/2024 „Teilabbruch/Wiederaufbau eines bestehenden Nebengebäudes mit Erweiterung und Einbau einer Doppelgarage“ sein Einverständnis.
11 : 0
Die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen (= Stellungnahme der Gemeinde) sowie der entsprechende Protokollauszug werden digital an das Landratsamt Main-Spessart übermittelt.
I.4. Bauantrag - Neubau Einfamilienwohnhaus mit Doppelgarage, Fl.NR. 2606/8, Obere Eichenau 10, Gemarkung Gössenheim
Im Zuge der digitalen Bauantragsstellung hat das Landratsamt Main-Spessart die Gemeinde Gössenheim am 20.02.2024 darüber informiert, dass der Bauantrag BV-Nr. 2/2024 „Neubau Einfamilienwohnhaus mit Doppelgarage“ eingegangen ist. Nach Download der Antragsunterlagen und anschließender Überprüfung des Sachverhaltes wird nachfolgend dem Gemeinderat Gössenheim das Bauvorhaben erläutert.
Das Baugrundstück Fl.-Nr. 2606/8, Obere Eichenau 10, Gemarkung Gössenheim liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Eichenau - Homburgstraße“; die Erschließung ist gesichert. Der Gebietscharakter entspricht einem sogenannten „allgemeinen Wohngebiet“ nach der Baunutzungsverordnung - dementsprechend ist das beantragte Bauvorhaben zulässig.
Dem Gemeinderat werden die Unterlagen aufgezeigt. Aufgrund der vorliegenden Planung ergeben sich folgende notwendige Befreiungen zum Bebauungsplan „Eichenau - Homburgstraße“:
1. Festsetzung: Kniestockhöhe sind bis 0,50m zulässig - geplant wird ein Kniestock von 1,25m
Als Begründung wird ausgeführt, dass das Gebäude keine Unterkellerung erhält. Deshalb soll der Kniestock eine Höhe von 1,25m aufweisen, um im Spitzboden eine ausreichende Abstellfläche/Lagerraum zu erhalten. Da in der Vergangenheit in genau diesem Baugebiet eine Befreiung der Kniestockhöhe erteilt wurde und demnach bereits ein Wohngebäude eine Kniestockhöhe von 1,25m aufweist, kann der Befreiung aus bauplanungsrechtlicher Sicht zugestimmt werden. Die Grundzüge der Planung werden hiervon nicht berührt; städtebaulich ist dies in der vorgelegten Form vertretbar.
2. Festsetzung: Dacheindeckung in rot/rotbraun - geplant wird eine Dacheindeckung in anthrazit
Es wird eine PV-Anlage auf der straßenseitigen Dachfläche vorgesehen. Aufgrund der notwendigen Photovoltaikfläche deckt diese die Dachfläche/Ziegelfläche fast vollständig ab. Zudem ist unterhalb des Baugebietes ein Wohnhaus entstanden, das ebenfalls eine anthrazitfarbene Dacheindeckung vorweist. Aufgrund dessen kann der Befreiung aus bauplanungsrechtlicher Sicht zugestimmt werden.
Alle weiteren Festsetzungen, wie z.B. die Baugrenze etc., werden vom beantragten Bauvorhaben eingehalten. Alle weiteren entstehenden Kosten sind von der Bauherrschaft zu übernehmen.
Beschluss:
Der Gemeinderat Gössenheim erteilt dem Bauvorhaben BV-Nr. 2/2024 „Neubau Einfamilienwohnhaus mit Doppelgarage“ sowie dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Eichenau - Homburgstraße“ hinsichtlich der Kniestockhöhe sowie der Dacheindeckung/Dachfarbe sein Einverständnis.
11 : 0
Die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen (= Stellungnahme der Gemeinde) sowie der entsprechende Protokollauszug werden digital an das Landratsamt Main-Spessart übermittelt.
I.5. Nachträgliche Genehmigung der Rechnung für Drainage am Kirchplatz in Gössenheim
Nach der Pflasterung des Kirchplatzes in Gössenheim lief bei Regen Wasser in den Keller des angrenzenden Anwesens Hauptstr. 22 ein. Nach langer Lösungssuche und Einschaltung eines Sachverständigen wurde die Verlegung einer Drainageleitung angeregt. Das entsprechende E-Mail dazu wird per Beamer zur Kenntnis gegeben.
Die Rechnung der Fa. MK Grümbel mbH & Co.KG für die Verlegung einer Drainageleitung am Kirchplatz liegt vor und beläuft sich auf 12.056,41 € brutto.
Das Gremium tauscht sich zu diesem Sachverhalt aus. Der Hauseigentümer hatte bei der Herstellung des Platzes auf das Problem des eindringenden Wassers hingewiesen. Es wird angemerkt, dass die Gemeinde die Oberfläche des gemeindlichen Kirchplatzes nach ihren Vorstellungen gestalten kann. Der Hauseigentümer ist für sein Objekt selbst verantwortlich. Die Gemeinde zeigt sich kulant und trägt die Kosten für die Drainageleitung. Die Gemeinde übernimmt nach der Baumaßnahe die Haftung nur für die nächsten 3-5 Jahre, dazu soll eine entsprechende Haftungsausschlusserklärung mit dem Hauseigentümer geschlossen werden.
Der Gemeinderat Gössenheim zeigt Einverständnis und trägt die Kosten für die Verlegung der Drainageleitung in Höhe von 12.056,41 €.
Beschluss: 11 : 0
Ab hier Gemeinderat Karsten Heeschen anwesend
I.6. Grabenlose Kanalsanierung- Angebot über Honorar für Ingenieurleistungen, Ing.-Büro Kommunalplan GmbH, Büro Jung
Die Gemeinde Gössenheim beabsichtigt, die Mischwasserkanäle im Bereich „Feuerweg“, „Am Bauhof“ und entlang des Geländes an der St 2301 bis zur Hauptstraße 73 auf Grund von starkem Fremdwassereintritt zu renovieren oder zu reparieren. Die Maßnahme ist in einem Abschnitt durchzuführen. Die Länge der Kanaltrasse beträgt ca. 580 m.
Von KommunalPlan GmbH Büro Jung liegt ein Angebot über Ingenieurleistungen für eine grabenlose Kanalsanierung zwischen dem Bereich der Hauptstraße 73 über das Gelände neben der Staatsstraße 2301 bis zum Regenüberlauf 1 in der Bäckergasse in Höhe von brutto 33.932,11 € vor.
Es wird angeregt, ein bis zwei weitere Angebote für diese Ingenieurleistungen einzuholen und neben einer grabenlosen Sanierung auch die Möglichkeit der offenen Sanierung einzubeziehen.
Auf Nachfrage zum aktuellen Stand der Maßnahmen zur Kläranlage der Gemeinde Gössenheim teilt der Bürgermeister mit, dass durch das beauftragte Ing.-Büro der Antrag auf Verlängerung der Laufzeit der Kläranlage gestellt wurde, so dass die Gemeinde die Möglichkeit hat für weitere Planungen. Das Büro wird eine Wirtschaftlichkeitsberechnung für die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Betreibung der Kläranlage durchführen.
Der Top wird vertragt.
Nach Vorlage von 2 weiteren Angeboten wird der Bürgermeister diesen Top erneut zur Abstimmung vorlegen.
I.7. Europawahl am 9. Juni 2024
Festsetzung Erfrischungsgeld für die Wahlhelfer/innen
Für die Wahlhelfertätigkeiten (während der Abstimmungsphase sowie der Ergebnisermittlung) wurden den Wahlhelfer bei den vergangenen Wahlen bislang durch die Mitgliedsgemeinden der VGem. Gemünden a. Main eine Entschädigung (Erfrischungsgeld) ausgezahlt.
Dieses Erfrischungsgeld bemisst sich anhand des jeweiligen Wahlaufwandes sowie der dazugehörigen, einschlägigen Rechtsgrundlage.
Bei der letzten Europawahl im Jahr 2019 wurde das Mindest-Erfrischungsgeld in Höhe von 25 € gezahlt.
Gemäß § 10 Abs. 2 EuWO (Europawahlordnung) ist den Mitgliedern der Wahlvorstände mindestens ein Erfrischungsgeld in Höhe von 35 € zu zahlen.
Aufgrund der Verwaltungsvereinfachung wird vom Wahlamt der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main vorgeschlagen, einheitlich für alle Wahlhelfer der Mitgliedsgemeinden, den Mindestsatz in Höhe von 35 € zu zahlen und keine Differenzierung zwischen den Mitgliedsgemeinden zu machen.
Beschluss:
Die Gemeinde Gössenheim setzt ein Erfrischungsgeld in Höhe von 35,00 € für alle Wahlhelfer der Europawahl (am Sonntag, den 09.06.2024) fest.
12 : 0
I.8. Generalsanierung und Erweiterung Kinderhaus Gössenheim - nachträgliche Genehmigung der Rechnung Fa. Köhler, Karlburg für Trocknungsgeräte
Nach dem Verputzen und dem Einbau des Estrichs im Kindergarten hatte sich zu viel Feuchtigkeit gebildet, so dass es erforderlich war, Trocknungsgeräte einzusetzen.
Für das Ausleihen von 9 Trocknungsgeräten von Dezember 2023 bis Februar 2024 (66 Tage) liegt die Rechnung der Fa. Köhler GmbH, Karlburg, in Höhe von brutto 5.654,88 € vor.
Der Gemeinderat Gössenheim stimmt der Rechnung der Fa. Köhler, Karlburg wie vorgelegt zu.
Beschluss: 12 : 0
I.9. Generalsanierung und Erweiterung Kinderhaus Gössenheim - 1. Nachtragsangebot Fa. Vetter GmbH für Beleuchtung
Von der Fa. Vetter Elektro GmbH, Gemünden, liegt das 1. geprüfte Nachtragsangebot für die Beleuchtung vor. Durch das Nachtragsangebot und den Wegfall von Leuchten aus dem Leistungsverzeichnis entstehen Mehrkosten in Höhe von 169,- €. Die Gesamtrechnung beläuft sich auf 32.591,72 €.
Der Gemeinderat Gössenheim zeigt Einverständnis und stimmt dem 1. Nachtragsangebot der Fa. Vetter Elektro GmbH, Gemünden vom 26.02.2024 zu.
Beschluss: 12 : 0
I.10. Generalsanierung und Erweiterung Kinderhaus Gössenheim - 2. Nachtragsangebot Fa. Hartmann für Wärmedämmverbundarbeiten
Während der Ausführung der Wärmedämmverbundarbeiten durch die Fa. Hartmann werden einige zusätzliche Leistungen (Entkoppelung von Dach- und Rinnenkästen) erforderlich. Das 2. Nachtragsangebot dazu beläuft sich auf 10.652,55 € brutto. Dafür entfallen verschiedene Positionen aus dem Hauptangebot in Höhe von 5.488,28 € brutto. Die Kostengegenüberstellung ergibt somit einen tatsächlichen Nachtrag von 5.164,27 €.
Das Nachtragsangebot wurde rechnerisch, fachtechnisch und wirtschaftlich durch das Architekturbüro Kraus geprüft. Das Architekturbüro empfiehlt die Fa. Hartmann mit den entsprechenden, zusätzlichen Arbeiten zu beauftragen.
Herr Felix Feser erläutert dem Gremium kurz welche Arbeiten konkret erforderlich sind und warum.
Der Gemeinderat Gössenheim stimmt dem aufgezeigten 2. Nachtragsangebot der Fa. Hartmann, Gemünden, vom 19.02.2024 zu.
Beschluss: 11 : 0
Gemeinderat Felix Feser nach Art 49 GO von der Abstimmung ausgeschlossen, da persönlich beteiligt.
I.11. Generalsanierung und Erweiterung Kinderhaus Gössenheim - 1. Nachtragsangebot Fa. Hofmann für Außenanlage
Während der Ausführung der Außenanlagenarbeiten durch die Fa. Hofmann, Würzburg, werden einige zusätzliche Leistungen (Perimeterdämmung auf Sockel- und Außenwand) nötig. Das 1. Nachtragsangebot beläuft sich auf 6.509,18 € brutto. Durch diese Arbeiten der Fa. Hofmann ergeben sich Einsparungen bei der Fa. Bindrum in Höhe von brutto 6.922,23 €.
Das Nachtragsangebot wurde rechnerisch, fachtechnisch und wirtschaftlich durch das Architekturbüro Kraus geprüft. Das Architekturbüro empfiehlt die Fa. Hofmann mit den zusätzlichen Arbeiten zu beauftragen.
Der Gemeinderat Gössenheim stimmt dem aufgezeigten 1. Nachtragsangebot der Fa. Hofmann, Würzburg, vom 21.02.2024 in Höhe von 6.509,18 € zu.
Beschluss: 12 : 0
I.12. Reparatur Feuerwehrauto Gössenheim - Rechnung Fa. Ziegler, Giengen
Beim Feuerwehrauto der Freiwilligen Feuerwehr Gössenheim mussten einige Instandsetzungen vorgenommen werden.
Von der Fa. Ziegler aus Giengen liegt die Rechnung für die Reparatur des Feuerwehrautos in Höhe von 4.083,37 € vor.
Das Gremium zeigt Einverständnis und stimmt der Rechnung der Fa. Ziegler vom 05.03.2024 wie aufgezeigt zu.
Beschluss: 12 : 0
I.13. Informationen des Bürgermeisters
I.13.a) Generalsanierung und Erweiterung Kinderhaus Gössenheim - Prüfbericht zur Kontrollmessung wegen Schimmelbefall
Nach der Beseitigung des Schimmelbefalls im Kindergartenneubau wurde ein Labor mit der Messung auf Schimmelsporen beauftragt. Der Prüfbericht des Labors Dr. Graser KG, Schonungen, liegt nun vor und bescheinigt, dass die Sanierung des Schimmelbefalls erfolgreich war.
Der Bürgermeister informiert, dass er vor Inbetriebnahme des Kindergartens eine weitere Prüfung in Auftrag geben wird.
Aus den Reihen des Gremiums wird eine Kostenaufstellung für diesen zusätzlichen Aufwand gefordert. Diese sollte der Bauleitung vorgelegt werden und im Gespräch geklärt werden, wer diese übernimmt bzw. ob eine entsprechende Versicherung besteht.
Auch eine chronologische Zusammenstellung über den Ablauf des Schadens (wer, wann was beauftragt und gemacht hat), sollte erstellt werden.
Es wird betont, dass die Bauüberwachung Aufgabe der Bauleitung ist.
I.14. Verschiedenes
I.14.a) Stromtrassen durch das Gebiet der Gemeinde Gössenheim
Ein Gremiumsmitglied moniert die mangelnden Informationen zu den geplanten Stromleitungen P 43, SuedWestLink und NordWestLink.
Er berichtet über seinen Kenntnisstand zum Trassenverlauf sowie dem entsprechenden Ausbau und regt an, Einwände einzubringen.
Es schließt sich eine Diskussion dazu an.
Bürgermeister Schäfer trägt vor, dass er mit seinem Bürgermeisterkollegen Martin Göbel in dieser Sache im Landtag in München beim Bayerischen Wirtschaftsminister, Herrn Hubert Aiwanger, vorstellig war. Das Schreiben des Wirtschaftsministers an die Bundesnetzagentur wurde in der Sitzung vom 18.01.2024 dem Gremium zur Kenntnis gegeben. Es erweckte den Eindruck, dass kein besonderes Interesse am Anliegen der Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft bestand. Herr Rohner teilt mit, dass seitens der Verwaltung die Stellungnahmen der Gemeinden eingereicht wurden.
Seitens Tennet hat ein Gespräch in der Verwaltungsgemeinschaft zur Vorstellung der Leitungstrasse stattgefunden. Dies soll auch der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Der Präferenzraum wurde festgelegt und verläuft durch das Gemeindegebiet. Lediglich innerhalb des Präferenzraumes könnte es Veränderungen geben.
Es wird angeregt, dass die Gemeinde und jeder einzelne Bürger Eingaben dazu machen soll. Es besteht die Möglichkeit Eingaben online vorzubringen. Unter den Links „tennet.eu/de/projekte/fulda-main-leitung“ sowie „stromnetzdc.com“ können Informationen und auch der Präferenzraum eingesehen werden.
Gemäß Bürgermeister findet die nächste Veranstaltung dazu am 19. und 20.03.2024 in Bad Kissingen statt.
Der Bürgermeister wird in der nächsten Sitzung dazu berichten.
Ende der öffentlichen Sitzung