Die Sitzung der Gemeinschaftsversammlung wird vom Gemeinschaftsvorsitzenden Martin Göbel eröffnet. Er begrüßt die anwesenden Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung, den Geschäftsstellenleiter der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main, Herrn Johannes Schmelz und dessen Stellvertreter und Kämmerer/Personalrat, Herrn Benedikt Steigerwald sowie Schriftführerin Emmi Eichelmann. Er stellt fest, dass die Ladung fristgemäß erfolgte und die Versammlung somit beschlussfähig ist. Die letzte Sitzung war ausschließlich nichtöffentlich, das Protokoll dazu wird in der nichtöffentlichen Sitzung verlesen.
Der Gemeinschaftsvorsitzende leitet kurz ein und übergibt das Wort an den Kämmerer.
Dieser berichtet, dass der Verwaltungshaushalt 2025 Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 1.131.160 Euro vorsieht. Gegenüber dem Vorjahresansatz von 1.041.760 Euro ist hier eine Steigerung um 89.400 Euro = 8,58 % zu verzeichnen. Der Vermögenshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 63.000 Euro ab. Hier ergibt sich gegenüber dem Vorjahresansatz von 50.000 Euro eine Steigerung von 13.000 Euro = 26,00 %. Das Gesamthaushaltsvolumen beläuft sich für das laufende Jahr auf 1.194.160 Euro und liegt somit um 102.400 Euro oder 9,38 % über dem Gesamtansatz des Vorjahres in Höhe von 1.091.760 Euro.
Der Anstieg des Volumens im Verwaltungshaushalt verteilt sich auf verschiedene Positionen, ist aber zum größten Teil den Kosten des Sachlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwandes zuzuordnen. Die Steigerung des Verwaltungs- und Betriebsaufwandes liegt in Summe bei 79.070 Euro. Diese unterteilen sich in Kosten für Arbeitsgeräte (1.000 Euro), Miete für Maschinen und Geräten (10.400 Euro), Bewirtschaftungs- und Energiekosten (1.880 Euro), Aus- und Fortbildungskosten (16.400 Euro), Betriebsaufwände für Homepage, Bürgerservice-Portal und div. Dienstleister (AKDB, LivingData, Bundesdruckerei) (20.700 Euro), Geschäftsausgaben für Fachliteratur, Amtsblatt, Dienstreisen für Fortbildungen, Sachverständigen- und Gerichtskosten (ISB, DSB, überörtl. Rechnungsprüfung) (28.570 Euro) und Mitgliedsbeiträge an Verbände und Vereine (Dt. Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall, Fachverband kommunaler Kassenverwalter, Fachverband bay. Standesbeamter) (120 Euro).
Ebenfalls steigen die Personalkosten in Summe leicht um 10.330 Euro an. Die Tariferhöhung und die damit verbundenen Erhöhung der Personalzusatzkosten konnte jedoch durch den Wegfall der Beamtenbezüge vom ehemaligen Geschäftsstellenleiter weitestgehend kompensiert werden. Allerdings muss für die zurückliegende Haushaltsjahre (2011 bis 2024) eine Pensionsrückstellung in Höhe von 81.100 Euro veranschlagt werden.
Bei den Einnahmen steigt die VG-Umlage um 86.510 Euro, die Verwaltungsgebühren insgesamt um 2.170 Euro sowie die Zuführung vom Vermögenshaushalt um 5.000 Euro.
Sinkende Einnahmen gibt es bei den Erstattungen vom Land anlässlich der Wahlen (4.630 Euro) zu verzeichnen, da diese seit dem HH-Jahr 2024 direkt als Erstattung bei den Mitgliedsgemeinden verbucht werden (somit auch veranschlagt). Bei den übrigen Einnahme- und Ausgabeposten haben sich nur geringe Veränderungen zum Vorjahr ergeben, so dass Mehrausgaben bei einzelnen Positionen im Wesentlichen durch Einsparungen bzw. Ansatzkorrekturen kompensiert werden können.
Wegen der oben genannten steigenden Kosten kann trotz der geplanten größeren Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 63.000 Euro für 2025 eine deutliche Erhöhung des Umlagebetrages für die drei Mitgliedsgemeinden nicht vermieden werden. Der Umlagebetrag steigt für dieses Jahr von 916.290 Euro um 86.510 Euro auf 1.002.800 Euro, also um 9,44 %. Die Umlage je Einwohner beläuft sich für 2025 auf 246,0255 Euro, während für das Jahr 2024 noch 220,6333 Euro je Einwohner an Umlage zu entrichten waren. Dies entspricht einem Anstieg um 25,3922 Euro je Einwohner bzw. um 11,51 %. Von diesem Betrag entfallen 267.676 Euro auf die Gemeinde Gössenheim (1.088 Einwohner), 316.635 Euro auf die Gemeinde Gräfendorf (1.287 Einwohner) und 418.489 Euro auf die Gemeinde Karsbach (1.701 Einwohner). Im Vermögenshaushalt ist auf der Einnahmeseite wie im Vorjahr lediglich die Rücklagenentnahme mit 63.000 Euro veranschlagt. Im Ausgabenbereich sind 56.000 Euro für weitere Beschaffungen (Aushangkasten, Stühle für Parteiverkehr, weiteres Mobiliar und EDV, Klimagerät für Serverraum, Beleuchtung über den Arbeitsplätzen, Zeiterfassungsprogramm) vorgesehen. Der Differenzbetrag von 7.000 Euro wird dem Verwaltungshaushalt zugeführt und trägt zu dessen Ausgleich und zur Begrenzung des Umlagenanstiegs der Mitgliedsgemeinden bei.
Im Stellenplan gibt es gegenüber dem Vorjahr Änderungen in nachfolgenden Positionen:
Als Kassenkredit wird ein Betrag in Höhe von 188.527 Euro festgesetzt.
Die Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main für das Haushaltsjahr 2024 wird vollinhaltlich verlesen. Anschließend wird diese zur Beschlussfassung empfohlen. Die Versammlung stimmt dem Haushaltsplan und der Haushaltssatzung in der vorgelegten und erläuterten Fassung zu.
Beschluss: 9 : 0
Der Finanzplan für die Folgejahre bis 2028 wurde auf der Grundlage der Haushaltsansätze der Vorjahre entsprechend fortgeschrieben und der voraussichtlichen Entwicklung angepasst. Im Investitionsprogramm ist im Haushaltsjahr ein Ansatz in Höhe von 56.000 Euro, hauptsächlich für einen Aushangkasten, ein Klimagerät für den Serverraum, Mobiliar (Stühle für Parteiverkehr, einzelne höhenverstellbare Schreibtische und Schränke) sowie für die EDV vorgesehen. Die Gemeinschaftsversammlung ist sich darüber im Klaren, dass sowohl der Finanzplan als auch das Investitionsprogramm bei der jährlichen Haushaltsberatung den neuen Erkenntnissen und Erfordernissen angepasst und entsprechend fortgeschrieben wird. Der Finanzplan und das Investitionsprogramm für die Jahre 2024 bis 2028 werden mit folgenden Zahlen vorgeschlagen:
| Jahr | Investitionsprogramm | Finanzplan |
| 2024 | 48.000 Euro | 1.092.000 Euro |
| 2025 | 56.000 Euro | 1.194.000 Euro |
| 2026 | 22.000 Euro | 1.176.000 Euro |
| 2027 | 17.000 Euro | 1.187.000 Euro |
| 2028 | 17.000 Euro | 1.202.000 Euro |
Diesem Vorschlag stimmt die Versammlung einstimmig zu.
Beschluss: 9 : 0
Die örtliche Rechnungsprüfung hat am 12.11.2024 stattgefunden. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Eberhard Freye, trägt den Bericht und die Anmerkungen dazu vor.
Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2023 hat keine rechnerische Beanstandung ergeben, sondern nur einen formalen Punkt (eine Buchung wurde auf die falschen sachlichen Haushaltsstelle gebucht). Die Behebung wird von der Verwaltung zugesichert. Über die Prüfung der Jahresrechnung wurde eine Niederschrift erstellt, die den Rechnungsunterlagen beigefügt wird. Nachdem keine Einwendungen vorgebracht werden, wird die Jahresrechnung mit den Endergebnissen vorgetragen.
Die Jahresrechnung 2023 wird mit einem Betrag in Einnahmen und Ausgaben in Höhe von insgesamt 1.079.699,57 Euro festgestellt. Hiervon entfallen auf den Verwaltungshaushalt 945.340,98 Euro und auf den Vermögenshaushalt 137.358,59 Euro. Ein Fehlbetrag ist nicht angefallen. Die Versammlung stellt die Jahresrechnung 2023 wie vorgetragen fest.
Beschluss: 9 : 0
Die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2023 der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main wurde örtlich geprüft und mit dem vorhergehenden Beschluss einstimmig festgestellt. Die Gemeinschaftsversammlung erteilt auf Vorschlag der Verwaltung gem. Art. 10 Abs. 2 VGemO in Verbindung mit Art. 40 Abs. 1 KommZG in Verbindung mit Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung für die Jahresrechnung 2023.
Beschluss: 8 : 0
(Gemeinschaftsvorsitzender Martin Göbel gem. Art. 10 Abs. 2 VGemO, Art. 26 Abs. 1 KommZG, Art. 49 Abs. 1 GO wegen persönlicher Beteiligung ausgeschlossen.)
Die Verwaltung möchte zum 01.09.2026 wieder einen Ausbildungsplatz anbieten. Geschäftsstellenleiter Johannes Schmelz hat die Ausbildereignungsprüfung erfolgreich abgeschlossen, so dass der bisherige Weg, selbst Arbeitskräfte in der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden auszubilden, weitergeführt werden kann.
Ein entsprechender Ausschreibungstext für einen Ausbildungsplatz wird aufgezeigt. Es wird vorgeschlagen, die Möglichkeit zur unbefristeten Weiterbeschäftigung nach der Ausbildung im Ausschreibungstext mit aufzunehmen.
Beschluss:
Ein Ausbildungsplatz in der allgemeinen inneren Verwaltung und Kommunalverwaltung zum 01.09.2026 mit der Option auf eine unbefristete Weiterbeschäftigung nach der Ausbildung soll ausgeschrieben werden.
9 : 0
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