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Mitteilungsblatt der VG Gemünden a Main
Ausgabe 12/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Karsbach - Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates Karsbach Nr. 6/2025 vom 22.05.2025

Bürgermeister Göbel eröffnet die Gemeinderatssitzung vor dem Gemeindehaus in Karsbach und begrüßt die anwesenden Gemeinderatsmitglieder, Herrn Kübert vom Autohaus Brückler, Herrn Steigerwald von der VG, Sachbearbeiter Feuerwehrwesen, Herrn Hussong von der Presse, Frau Heim als Schriftführerin, sowie weitere Zuhörer. Gemeinderat Bernhard Mennig hat sich für die heutige Sitzung entschuldigt.

I. ÖFFENTLICHE SITZUNG

I.1. Besichtigung eines Kraftfahrzeuges für den Bauhof der Gemeinde Karsbach

Die Gemeinderatssitzung startet heute vor dem Gemeindehaus in Karsbach, da zu Beginn der Sitzung ein Kraftfahrzeug für den Bauhof der Gemeinde Karsbach besichtigt werden soll. Herr Kübert, vom Autohaus Brückler in Karlstadt, stellt einen Ford Transit Connect Kastenwagen vor. Der Gemeinderat Karsbach erhält die Möglichkeit, das Fahrzeug zu besichtigen und Herr Kübert führt weitere Details aus.

Am Ende der Besichtigung bedankt sich Bürgermeister Göbel bei Herrn Kübert für die Vorstellung und die Sitzung wird im Sitzungssaal des Gemeindehauses Karsbach weitergeführt.

Es wird festgestellt, dass der Gemeinderat Karsbach ordnungsgemäß geladen wurde und beschlussfähig ist. Der öffentliche Teil der Niederschrift Nr. 4/2025 wurde dem Gemeinderat Karsbach zugeschickt. Es werden keine Einwände erhoben, das Protokoll gilt als genehmigt.

Vor der weiteren Tagesordnung beantragt Bürgermeister Göbel die Aufnahme eines weiteren TOP´s: I.8.1. Bauantrag, Abbruch und Neubau einer Garage, Mühlstraße 8, 97783 Karsbach, OT Heßdorf.

Dem stimmt der Gemeinderat Karsbach zu.

12 : 0

I.2. Bauantrag; Anbau eines Trainings-/Blasrohrstands am Schützenhaus in Höllrich, Fl.Nr. 526, An der Lehmgrube, Gemarkung Höllrich

Im Zuge der digitalen Bauantragsstellung hat das Landratsamt Main-Spessart die Gemeinde Karsbach am 16.04.2025 darüber informiert, dass der Bauantrag BV-Nr. 4/2025 „Anbau eines Trainings-/Blasrohrstand“ eingegangen ist. Nach Download der Antragsunterlagen und anschließender Überprüfung des Sachverhaltes wird nachfolgend dem Gemeinderat Karsbach das Bauvorhaben erläutert.

Das Baugrundstück Fl.Nr. 526, An der Lehmgrube, Gemarkung Höllrich liegt im Außenbereich.

Laut den vorgelegten Unterlagen soll vor dem Eingang des bestehenden Vereinshauses ein überdachter Trainings-/Blasrohrstand in Holzbauweise mit ca. 88 qm angebaut werden. Das Dach mit einer Dachneigung von 13° wird dem bestehenden Dach angepasst. Dies wurde ordnungsgemäß in der Planung aufgenommen und eingezeichnet.

Weiterhin ist das Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB privilegiert; öffentliche Belange stehen nicht entgegen und die Erschließung ist gesichert.

Alle weiteren entstehenden Kosten sind von der Bauherrschaft zu übernehmen.

Beschluss:

Der Gemeinderat Karsbach erteilt dem Bauantrag BV-Nr. 4/2025 „Anbau eines Trainings-/Blasrohrstand“ sein Einverständnis. Die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen (= Stellungnahme der Gemeinde) sowie der entsprechende Protokollauszug werden digital an das Landratsamt Main-Spessart übermittelt.

12 : 0

I.3. Bauantrag; Einbau von Fenstern in dem Eingangsbereich Kaltwintergarten, Hofstattweg 4, 97783 Karsbach, Ortsteil Heßdorf

Im Zuge der digitalen Bauantragsstellung hat das Landratsamt Main-Spessart die Gemeinde Karsbach am 09.05.2025 darüber informiert, dass der Bauantrag BV-Nr. 5/2025 „Einbau von Fenstern im Eingangsbereich und Kaltwintergarten“ eingegangen ist. Nach Download der Antragsunterlagen und anschließender Überprüfung des Sachverhaltes wird nachfolgend dem Gemeinderat Karsbach das Bauvorhaben erläutert.

Die Baugrundstücke Fl.Nr. 813 und Fl.Nr. 815/3, Hofstattweg 4, Gemarkung Heßdorf liegen im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „An der Hofstatt“ und sind als „MD“ (Dorfgebiet) ausgewiesen.

Laut vorliegenden Unterlagen sollen der vorhandene Eingangsbereich sowie der vorhandene Kaltwintergarten in Holzrahmenbauweise mit Glas-Fenster-Elementen eingehaust werden. Die geplanten Einhausungen wurden ordnungsgemäß in die Planung aufgenommen und eingezeichnet, das Bauvorhaben ergibt insgesamt ein stimmiges Bild. Auch die nachbarschaftlichen Belange werden nicht beeinträchtigt. Die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bezüglich der Baugrenzüberschreitung wurde bereits bei der Baugenehmigung des Freisitzes, der jetzt eingehaust werden soll, erteilt. (Bauvorhaben 5/2018 – LRA 55/2018).

Alle durch das Bauvorhaben entstehenden Kosten sind von dem Bauherrn zu übernehmen.

Beschluss:

Der Gemeinderat Karsbach erteilt dem Bauantrag „Einbau von Fenstern im Eingangsbereich und Kaltwintergarten“ sein Einverständnis und gibt diesen zur weiteren Prüfung und Genehmigung an das Landratsamt Main-Spessart weiter.

12 : 0

I.4. Beschaffung von neuen Feuerwehrschutzanzügen für die drei Feuerwehren der Gemeinde Karsbach und weiteren Feuerwehrbedarf für 2025

Zu diesem TOP begrüßt Bürgermeister Göbel die weiteren Gäste, Kreisbrandrat Herrn Florian List, und Kreisbrandinspektor Herrn Benjamin Egert, der Kreisinspektion Main-Spessart, die Kommandanten der Gemeinde Karsbach, 1. Kommandant der FFW Karsbach, Herr Machacek, 2. Kommandant der FFW Karsbach, Herr Kolar, 1. Kommandant der FFW Heßdorf, Herr Ruoff, 2. Kommandant der FFW Heßdorf, Herr Liebler, 1. Kommandant der FFW Weyersfeld, Herr Hahn, 2. Kommandant der FFW Weyersfeld, Herr Heim, 2. Kommandant der FFW Weyersfeld, Herr Försch, sowie ein Zuhörer.

Die Schutzanzüge der gemeindlichen Feuerwehren für THL und Außenbrandeinsätze ohne Atemschutz (Bayern2000) sind aufgrund ihres Alters und der entsprechenden Abnutzung ersatzbeschaffungsbedürftig.

Die Anzüge des Typs „Bayern2000“ wurden im Jahre 1999 durch ein Landesförderprogramm des Freistaates Bayern flächendeckend gefördert. Auf dieser Grundlage wurden die vier Feuerwehren der Gemeinde Karsbach damit ausgestattet.

Mittlerweile sind die Anzüge aufgrund des Alters und der Verwendung abgenutzt. Wegen der neu vorliegenden DIN-Normen sind sie auch nicht mehr zeitgemäß. Der Eigenschutz der Feuerwehrdienstleistenden hat in den DIN-Normen mehr Bedeutung erhalten, sodass hier höhere Reflexions- und Sichtwirkung vorausgesetzt wird. Der Unterschied zwischen dem Tragekomfort der Anzüge des Modells Bayern2000 zu den heutigen THL-Anzügen ist deutlich erkennbar.

Nach Rückmeldung der benötigten Stückzahlen durch die Feuerwehren der Gemeinde Karsbach, wurde die Verwaltung um Angebotseinholung gebeten.

Es wurde von den Feuerwehren ein Bedarf von 72 Schutzanzugkombinationen (bestehend aus Einsatzjacke und Einsatzhose) gemeldet. Die Erste Überlegung, die Anschaffung auf zwei Haushaltsjahre (Beschaffungszyklen) zu verteilen, hat sich als nachteilig herausgestellt, da aufgrund der erhöhten Stückzahl von 72 Kombinationen bei einmaliger Bestellung, ein deutlich günstiger Stückpreis der Anzugkombination erzielt werden kann.

Um sich mit den Materialien und den unterschiedlichsten Anzugausführungen auseinanderzusetzen, wurde ein gemeinsamer Besprechungstermin mit den Kommandanten der Feuerwehren am 09.04.2025, dem Ersten und Zweiten Bürgermeister sowie dem Sachbearbeiter Feuerwehrwesen abgehalten.

Hier wurde nach wenigen Minuten ein einstimmiger Beschaffungswunsch der Feuerwehren ermittelt und geäußert.

Diese Anzugkombination war neben dem Wunsch der Feuerwehren auch das günstigste Angebot.

Die Zusammenstellung und Auswertung der Angebote ist Bestandteil dieser Niederschrift.

Beschluss:

Die Gemeinde Karsbach beschafft als Ersatzbeschaffung für die Schutzanzüge Bayern2000 die Einsatzkleidung von dem Hersteller FIRELINER, das Modell SHARC, (72 Stück) gem. vorliegendem Angebot zu einer Auftragssumme von 41.554,80 € brutto.

12 : 0

Die Freiwillige Feuerwehr Karsbach schickt in den nächsten Wochen Feuerwehrdienstleistende zur Ausbildung von Atemschutzgeräteträgern bei der Kreisbrandinspektion Main-Spessart.

Hierfür muss die persönliche Schutzausrüstung des Feuerwehrdienstleistenden gewisse Voraussetzungen erfüllen, weshalb hier für jede Atemschutzgeräteträgerin/jeden Atemschutzgeräteträger ein Satz Atemschutzkleidung (Atemschutzüberjacke und Atemschutzüberhose) beschafft werden muss. Aus diesem Grund wurde für die Beschaffung von Atemschutzüberjacken und Atemschutzüberhosen ein Angebot eingeholt um die fehlende Einsatzkleidung zu beschaffen.

Die Kosten hierfür belaufen sich auf insgesamt 4.595,78 € brutto.

Beschluss:

Die Gemeinde Karsbach beschafft die notwendige Atemschutzkleidung der Marke FIRELINER (nach dem bereits in der Feuerwehr Karsbach vorliegendem Modell), gem. vorliegendem Angebot zu einer Auftragssumme von 4.595,78 € brutto.

12 : 0

Des Weiteren benötigen die Feuerwehren der Gemeinde Karsbach weiteren Jahresbedarf an notwendigen Ersatzbeschaffungen von Gerätschaften und Verbrauchsmaterial. Der Bedarf wurde der Verwaltung bis Ende März 2025 übersandt, sodass bis zum Besprechungstermin mit den Kommandanten am 09.04.2025 die Angebote vorlagen.

Diese Angebote wurden mit den Kommandanten zusammen ausgewertet und zum Teil überarbeitet.

Letztendlich liegen nun die Kosten des Jahresbedarfs bei 12.115,99 € brutto.

Unter den notwendigen Gerätschaften befinden sich überwiegend sicherheitsrelevante Gerätschaften, wie u. a. Atemschutzmasken, Lungenautomaten (für Atemschutzgeräte), Gaswarngeräte, Systemtrenner, Handlampen, Rettungswesten, Feuerwehreinsatzstiefel.

Die Zusammenstellung und Auswertung der Angebote ist Bestandteil dieser Niederschrift.

Beschluss:

Die Gemeinde Karsbach beschafft den notwendigen Jahresbedarf von der Firma Mahr, gem. vorliegendem Angebot zu einer Auftragssumme von 12.115,99 € brutto.

12 : 0

I.5. Vorstellung und Beratung des Feuerwehrbedarfsplans für die Gemeinde Karsbach

Dem Gemeinderat Karsbach wurde der Entwurf des Feuerwehrbedarfsplan vorab bereits übermittelt.

Der Feuerwehrbedarfsplan ist eine Momentaufnahme und wird als Grundlage benötigt, um Zuschüsse beantragen und erhalten zu können. Er sollte spätestens alle 2 Jahre überarbeitet werden. Kreisbrandrat Herr List führt aus, dass es u. a. Büros gibt, die solche Konzepte ausarbeiten. Hier entstehen Kosten von ca. 5 €/Einwohner. Dies wurde in Zusammenarbeit mit den Kommandanten der Gemeinde Karsbach, Herrn Steigerwald von der VG, den Bürgermeistern und der Kreisinspektion erstellt und erspart somit immense Kosten.

Herr Steigerwald stellt den 46-seitigen Feuerwehrbedarfsplan vor. In der Strukturbeschreibung des Gemeindegebietes wird neben den Einwohnerzahlen auf die Flächennutzung, Gebäudestrukturen, Arten der Bebauung, und Objekte mit besonderer Nutzung eingegangen. Das Risikopotenzial wurde anhand der vergangenen Einsätze der gemeindlichen Wehren ermittelt. Durch die Gefahrenklassen konnten die verschiedenen Gefahren den vier Ortsteilen zugeordnet werden. Unter Punkt 4 wurde der IST-Zustand der Feuerwehren Karsbach, Heßdorf und Weyersfeld (inkl. Höllrich) dokumentiert, ebenso die Personalentwicklung, Altersstruktur und Qualität des Personals.

Anschließend wurde der Grundschutz ausgewertet und jeder Ortsteil einzeln beurteilt. In verschiedenen Bereichen ist der Brandschutz nicht ausreichend. Hier muss in den kommenden Jahren investiert werden. Die verschiedenen Punkte wurden nach ihrer Priorisierung eingestuft.

Nachdem der Feuerwehrbedarfsplan für die Gemeinde Karsbach dem Gemeinderat Karsbach vorgestellt wurde, erhält der Gemeinderat Karsbach die Gelegenheit sich auszutauschen.

Aus dem Gemeinderat Karsbach werden verschiedene Punkte vorgetragen, die unter anderem durch die Kreisinspektion erörtert werden. Es wird klar herausgestellt, dass der Feuerwehrbedarfsplan keine Beschaffung nach sich zieht. Er bildet allerdings die Grundlage dafür, dass bei den zukünftigen Investitionen Zuschüsse beantragt werden können. Er ist eine Orientierung und kann/sollte in den kommenden Jahren immer wieder aktualisiert werden.

Die Beschlussfassung über den Feuerwehrbedarfsplan erfolgt in einer der kommenden Sitzungen.

Am Ende dieses Tagesordnungspunktes bedankt sich Bürgermeister Göbel bei den Herren KBR List, KBI Egert und Herrn Steigerwald für ihre Arbeit und ihre Ausführungen. Zu diesem Zeitpunkt um 21.30 Uhr verlassen auch die Kommandanten und Zuhörer die Sitzung.

I.6. Umbau der Trafostation Heßdorf 01 im Hofstattweg – Auftragsvergabe für die Änderung des Verteilerschranks für die Straßenbeleuchtung

Die Trafostation im Hofstattweg in Heßdorf soll zeitnah abgebaut werden. Aus diesem Grund ist es notwendig, die im Trafohaus installierte Schalteinheit für die Straßenbeleuchtung umzubauen und anzupassen.

Das Angebot der Bayernwerk Netz GmbH beläuft sich auf 4.337 €.

Der Gemeinderat Karsbach stimmt der Vergabe zu und vergibt den Auftrag an die Bayernwerk Netz GmbH zu einem Brutto-Gesamtbetrag von 4.337 €.

12 : 0

I.7. Kauf eines neuen Fahrzeugs für den gemeindlichen Bauhof

Bezugnehmend auf TOP 1.1 Besichtigung eines Kraftfahrzeuges für den Bauhof der Gemeinde Karsbach informiert Bürgermeister Göbel, dass für die Ersatzbeschaffung des Mitsubishi L200 drei verschiedene Angebote für vergleichbare Fahrzeuge eingeholt wurden.

Das günstigste und wirtschaftlichste Angebot wurde von der Firma Auto Brückler, Karlstadt, mit einem Gesamtbetrag von 32.282 € für einen Ford Transit Connect abgegeben. Nachdem die Lieferzeit ca. 6-8 Monate betragen und der L200 noch bis November 2025 TÜV hat, sollte das Fahrzeug bereits jetzt bestellt werden.

Die Gemeinde Karsbach kauft gemäß dem vorgelegten Angebot einen Ford Transit Connect bei Auto Brückler, Bodelschwingstraße 63, 97753 Karlstadt, gemäß dem vorgelegten Angebot zu einem Angebotspreis von 32.282 €/brutto.

12 : 0

I.8. Verschiedenes

I.8.1. Bauantrag, Abbruch und Neubau einer Garage, Mühlstraße 8, 97783 Karsbach, OT Heßdorf

Im Zuge der digitalen Bauantragsstellung hat das Landratsamt Main-Spessart die Gemeinde Karsbach am 15.05.2025 darüber informiert, dass der Bauantrag BV-Nr. 6/2025 „Abbruch und Neubau einer Garage“ eingegangen ist. Nach Download der Antragsunterlagen und anschließender Überprüfung des Sachverhaltes wird nachfolgend dem Gemeinderat Karsbach das Bauvorhaben erläutert.

Das Baugrundstück Fl.Nr. 807/1, Mühlstraße 8, Gemarkung Heßdorf, liegt in keinem Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und ist im gemeindlichen Flächennutzungsplan als „MD“, Dorfgebiet ausgewiesen. Demgemäß ist das beantragte Bauvorhaben bauplanungsrechtlich zulässig.

Dem Gemeinderat werden die Unterlagen aufgezeigt – hiernach ist geplant, die bestehende Garage abzureißen und stattdessen eine größere neue Garage mit 86,5 qm zu errichten. Die neue Garage soll direkt an das bestehende Wohnhaus angebaut werden. Sie soll ein Pultdach mit einer Dachneigung von 3° und ein Trapezblech als Dachhaut erhalten. Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein und beeinträchtigt das Ortsbild nicht.

Alle weiteren entstehenden Kosten sind von der Bauherrschaft zu übernehmen.

Beschluss:

Der Gemeinderat Karsbach erteilt dem Bauantrag „Abbruch und Neubau einer Garage“ sein Einverständnis. Die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen (= Stellungnahme der Gemeinde) sowie der entsprechende Protokollauszug werden digital an das Landratsamt Main-Spessart übermittelt.

12 : 0

I.8.2. Information zur Aufnahme der Geschossflächen

Bürgermeister Göbel informiert, dass die Geschossflächen für die Verbesserungsbeiträge der Kläranlage durch das Büro KdP mittlerweile in allen vier Ortsteilen aufgenommen wurden.

I.8.3. Verschiedene Anfragen/Informationen

- Aus dem Gemeinderat Karsbach wird nachgefragt, ob es Neuigkeiten bezüglich der Blitzeranlage in Höllrich gibt. Leider hat sich diesbezüglich nichts Neues ergeben. Durch die VG wurden die benötigten Daten an die neue Firma übermittelt. Diese prüfen nun die Angelegenheit und melden sich im Anschluss.

- Bezüglich der gesetzlichen Regelung für die Ganztagsschule für die Grundschüler ist ab dem kommenden Schuljahr für die 1. Klasse eine Ganztagsbetreuung sicher zu stellen. Derzeit sind in dem Kindergarten Gössenheim 25 und im Kindergarten Karsbach 18 Nachmittagsbetreuungsplätze vorhanden. Im Rahmen der Schulverbandssitzung in der vergangenen Woche wurde überlegt, ob man die ehemalige Schule in Höllrich für die zukünftige anstehenden Betreuungsplätze vorhalten sollte. Diese Möglichkeit wird in den nächsten Wochen mit der Regierung von Unterfranken und dem Caritas Verband abgeklärt.

- Es wird angefragt, ob es möglich ist, im Friedhof Höllrich die vier Pflanzsäulen am Treppenaufgang zurückzuschneiden. Diese ragen teilweise in Wege und Gräber. Der Bauhof schaut es sich an.

I.8.4. Nächste Gemeinderatssitzung

Als Termin für die nächste Gemeinderatssitzung sind folgende möglichen Termine angedacht: Freitag, 13.06.2025, Montag, 23.06.25 oder Dienstag, 24.06.25

Weitere Wortmeldungen gab es keine.

Ende der öffentlichen Sitzung: 22.00 Uhr