1. Bürgermeister Johannes Wagenpfahl eröffnet die 4. Gemeinderatssitzung in diesem Jahr und begrüßt die anwesenden Gemeinderäte/in, die Schriftführerin und die Presse. Besonders begrüßt er Herrn Johannes Schmelz, Geschäftsstellenleiter der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main.
Er stellt fest, dass ordnungsgemäß geladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist. Zur Tagesordnung werden keine Einwände erhoben.
Der öffentliche Teil zur Niederschrift der Gemeinderatssitzung Nr. 3/2025 vom 24.04.2025 wurde den Gemeinderäten/in zugestellt.
Auf Nachfrage an den Gemeinderat gibt es keine Änderungswünsche. Die Niederschrift gilt somit als genehmigt.
Aufnahme weiterer Tagesordnungspunkte
Es wird beantragt, den TOP „Beleuchtung „Neue Mitte“ mit Parkplatz in Gräfendorf; hier: Angebot der Fa. Bayernwerke Netz GmbH“ mit in die Tagesordnung aufzunehmen. Dem stimmt der Gemeinderat zu.
12 : 0
Für die Ausleuchtung der „Neuen Mitte“, des Mitteldorfes und des Parkplatzes (Kirchweg) muss eine neue Trafostation errichtet werden. Sie wird hinter den Saaletaler Höfen auf dem gemeindlichen Grundstück, Fl.Nr. 160, errichtet. Dem Gemeinderat wird der Standort anhand eines Lageplanes aufgezeigt. Für die Errichtung ist der Abschluss eines Gestattungsvertrages erforderlich. Die Gemeinde erhält eine einmalige Entschädigung in Höhe von 500,00 Euro.
Außerdem will die Bayernwerk Netz GmbH im Zuge der anstehenden Baumaßnahme Leerrohre durch das gemeindliche Grundstück, Fl.Nr. 160, für den späteren Anschluss neuer Straßenlampen verlegen. Auch hierfür ist der Abschluss eines Gestattungsvertrages erforderlich. Die Gemeinde erhält eine einmalige Entschädigung in Höhe von 111,15 Euro.
Für die Beleuchtung dieses Bereiches soll zum einen an einer bestehenden Lampe ein Leuchtkopf ausgetauscht sowie zwei neue Lampen errichtet werden. Der Parkplatz soll mit vier Lampen ausgeleuchtet werden. Dies bietet die Bayernwerk Netz GmbH der Gemeinde Gräfendorf zum Preis von 28.838,23 Euro brutto an. Diese Maßnahmen sind nicht förderfähig. Nach kurzer Diskussion fasst der Gemeinderat folgende Beschlüsse:
1. Beschluss:
Der Gemeinderat Gräfendorf nimmt das Angebot für die Beleuchtung der „Neuen Mitte“, des Mitteldorfes und des Parkplatzes der Bayernwerk Netz GmbH vom 01.04.2025 mit Gesamtkosten in Höhe von 28.838,23 Euro brutto an und beauftragt die Ausführung.
12 : 0
2. Beschluss:
Die Gemeinde Gräfendorf gestattet der Bayernwerk Netz GmbH die dauerhafte Errichtung der Trafostation Gräfendorf 7 auf dem gemeindlichen Grundstück, Fl.Nr. 160, Gemarkung Gräfendorf. Dies wird mit einem Gestattungsvertrag mit der Bayernwerk Netz GmbH abgesichert. Die einmalige Entschädigung beträgt 500,00 Euro.
12 : 0
3. Beschluss:
Die Gemeinde Gräfendorf gestattet der Bayernwerk Netz GmbH die Verlegung von Leerrohren durch das gemeindliche Grundstück, Fl.Nr. 160, Gemarkung Gräfendorf. Dies wird mit einem Gestattungsvertrag mit der Bayernwerk Netz GmbH abgesichert. Die einmalige Entschädigung beträgt 111,15 Euro.
12 : 0
Im Zuge der digitalen Bauantragsstellung hat das Landratsamt Main-Spessart die Gemeinde Gräfendorf am 25.04.2025 darüber informiert, dass der Bauantrag BV-Nr. 8/2025 „Wohnhauserweiterung“ eingegangen ist.
Die Baugrundstücke Fl.-Nrn. 12 und 369, Weickersgrüben 9, Gemarkung Weickersgrüben, liegen innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsbereichs in einem sogenannten „Dorfgebiet (MD-Gebiet)“ nach BauNVO; die Erschließung ist gesichert.
Dem Gemeinderat werden die Bauunterlagen aufgezeigt. Das bestehende Wohngebäude, das sich auf dem Grundstück, Fl.Nr. 12, Gemarkung Weickersgrüben, befindet, soll in Richtung Süden um ca. 5mx11mx2,65m im Dachgeschoss erweitert werden. Hierfür soll das bestehende Dach des angrenzenden Nebengebäudes, das sich auf dem Grundstück, Fl.Nr. 369, Gemarkung Weickersgrüben, befindet, teilabgerissen werden. Die Erweiterung in Holzständerbauweise soll ein Satteldach als Pfettendach mit einer Dachneigung von 14° erhalten. Die Dachziegel werden dem Wohnhausdach angepasst. Außerdem soll eine außenliegende Stahltreppe angebracht werden. Der Teilabbruch, die Innenraumaufteilung sowie die jeweilige Nutzung der Räume wurden ordnungsgemäß in die Planung aufgenommen und eingezeichnet. Es wird festgehalten, dass sich das Bauvorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB in der näheren Umgebung einfügt.
Alle weiteren entstehenden Kosten sind von der Bauherrschaft zu übernehmen.
Beschluss:
Der Gemeinderat Gräfendorf erteilt dem Bauantrag „Wohnhauserweiterung“ sein Einverständnis. Die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen (= Stellungnahme der Gemeinde) sowie der entsprechende Protokollauszug werden digital an das Landratsamt Main-Spessart übermittelt.
12 : 0
Bürgermeister Wagenpfahl möchte für den Neubau des neuen Dorfzentrums „Saaletaler Höfe“ einen Bauausschuss bilden, um Entscheidungen schneller treffen zu können und flexibler zu sein. Bisher wurde lediglich ein Rechnungsprüfungsausschuss festgelegt.
Der Gemeinderat ist gemäß Geschäftsordnung (§ 2 Nr. 3) für die Bildung und Zusammensetzung der Ausschüsse sowie die Zuteilung der Aufgaben zuständig. Gemäß Art. 32 und 33 GO kann der Gemeinderat vorberatende Ausschüsse bilden – weiterhin kann der Gemeinderat die Verwaltung bestimmter Geschäftszweige oder die Erledigung einzelner Angelegenheiten beschließenden Ausschüssen übertragen. Auch die Zusammensetzung regelt der Gemeinderat. Die Mitglieder werden vom Gemeinderat für die Dauer der Wahlzeit aus seiner Mitte bestellt; den Vorsitz führt der 1. Bürgermeister. Für den Geschäftsgang der Ausschüsse gelten die §§ 12 bis 30 der Geschäftsordnung (u.a. Form und Frist der Einladung, Sitzungsniederschriften etc.) sinngemäß.
Somit wäre für die Bildung eines Bauausschusses für den Neubau des neuen Dorfzentrums „Saaletaler Höfe“ ein beschließender Ausschuss erforderlich. Infolgedessen muss die Geschäftsordnung sowie die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts geändert werden.
Dazu wird der von der Verwaltung ausgearbeitete Entwurf zur zweiten Änderung der Geschäftsordnung aufgezeigt:
Zweite Änderung der Geschäftsordnung
des Gemeinderats Gräfendorf
vom 28.05.2025
Nach § 30 a wird folgender § 30 b eingefügt:
Beschließende Ausschüsse
(1) Beschließende Ausschüsse erledigen die ihnen übertragenen Angelegenheiten selbst-ständig anstelle des Gemeinderats
(2) 1Die Entscheidungen beschließender Ausschüsse stehen unbeschadet Art. 88 GO unter dem Vorbehalt der Nachprüfung durch den Gemeinderat. 2Eine Nachprüfung muss nach Art. 32 Abs. 3 GO erfolgen, wenn der erste Bürgermeister oder die erste Bürgermeisterin oder dessen oder deren Stellvertreter im Ausschuss, ein Drittel der stimmberechtigten Ausschussmitglieder oder ein Viertel der Gemeinderatsmitglieder die Nachprüfung durch den Gemeinderat beantragt. 3Der Antrag muss schriftlich, spätestens am siebten Tag nach der Ausschusssitzung beim ersten Bürgermeister oder bei der ersten Bürgermeisterin eingehen. 4Soweit Beschlüsse die Rechte Dritter berühren, werden sie erst nach Ablauf einer Frist von einer Woche wirksam.
(3) Die beschließenden Ausschüsse haben im Einzelnen folgende Aufgabenbereiche:
|
| 1. | Bauausschuss (Neubau Dorfzentrum „Saaletaler Höfe“): |
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| a) | Vergabe von Aufträgen für das Bauprojekt des neuen Dorfzentrums „Saaletaler Höfe“ der Gemeinde bis zu einer Wertgrenze von 25.000,00 €, soweit nicht der erste Bürgermeister dafür zuständig ist. |
(4) Bei wiederkehrenden Leistungen ist für die Bemessung von Beträgen oder Wertgrenzen nach Abs. 3 der Zeitraum maßgeblich, für den die rechtliche Bindung bestehen soll; ist dieser Zeitraum nicht bestimmbar, so ist der fünffache Jahresbetrag anzusetzen.
Diese Änderung der Geschäftsordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Beschluss:
Der Gemeinderat Gräfendorf beschließt die zweite Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderates Gräfendorf in der vorgelegten Form vom 28.05.2025.
11 : 1
Wie bereits erwähnt, muss sodann auch die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts angepasst und geändert werden. Auch hierzu wird der von der Verwaltung ausgearbeitete Entwurf aufgezeigt:
Erste Änderung
der Satzung zur Regelung von Fragen des
örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
vom 28.05.2025
§ 2 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung:
„(1) Der Gemeinderat bestellt zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben folgende ständige Ausschüsse:
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| a) | den Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und vier weiteren Mitgliedern des Gemeinderats, |
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| b) | den Bauausschuss für das Bauprojekt des neuen Dorfzentrums „Saaletaler Höfe“ als beschließenden Ausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und vier weiteren Mitgliedern des Gemeinderats, |
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| c) | weitere Ausschüsse werden bei Bedarf gebildet.“ |
Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Der Gemeinderat Gräfendorf beschließt die erste Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts wie vorgelegt und damit die Bestellung des Bauausschusses für den Neubau des neuen Dorfzentrums „Saaletaler Höfe“ als beschließenden Ausschuss.
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| Im Bauausschuss sollen vertreten sein. | |
| 1. | Erster Bürgermeister Johannes Wagenpfahl (Vorsitzender) |
| 2. | Vier weitere Vertreter der Gemeinde (Gemeinderäte) |
| Folgende Mitglieder des Gemeinderates erklären sich bereit im Bauausschuss mitzuarbeiten und werden für das Gremium des Bauausschusses bestellt: | |
| 1. | Jürgen Brönner |
| 2. | Ernst Reinhardt |
| 3. | Norbert Hutzelmann |
| 4. | Christian Fischer |
11 : 1
Mit Schreiben vom 03.01.2025 beantragte der Sportverein Gräfendorf für die Renovierung der Heim- und Gastkabine des Sportheimes Gräfendorf einen Zuschuss. Die Wasserleitungen und Elektroinstallation wurden in Eigenleistung modernisiert. Der Austausch der Fenster, das Verlegen der Fliesen sowie die Trockenbau- und Malerarbeiten mussten von Fachfirmen ausgeführt werden. Die geschätzten Gesamtkosten beliefen sich auf 16.148,10 Euro. In seiner Sitzung vom 20.02.2025 beschloss der Gemeinderat die Materialkosten mit 50 %, maximal jedoch mit 10.000 Euro zu bezuschussen. Es sollten jedoch die Gesamtkosten und nicht nur die Materialkosten bezuschusst werden. Aus diesem Grunde fasst der Gemeinderat nach kurzer Diskussion folgenden
Beschluss:
In dem Beschluss vom 20.02.2025 wird das Wort „Materialkosten“ durch das Wort „Kosten“ ersetzt.
12 : 0
Die Freiwillige Feuerwehr Schonderfeld möchte das Gemeindehaus umbauen. So soll der ehemalige Wahlraum als Umkleide für die Einsatzkleidung hergerichtet werden. Vom Markt Burgsinn wurden bereits gebrauchte Spinde hierfür günstig erworben. Der Platz neben dem Feuerwehrauto wird dann als Lagerraum für Garnituren und Zelte herangezogen, gleichzeitig wird noch der Nebenraum des Feuerwehrschulungsraumes hergerichtet. Die anfallenden Arbeiten werden von den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr kostenfrei ausgeführt. Die Materialkosten werden auf ca. 2.500,00 Euro – 3.000,00 Euro geschätzt. Es wird um die Übernahme der Materialkosten durch die Gemeinde Gräfendorf gebeten. Nach kurzer Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden
Beschluss:
Die Gemeinde Gräfendorf stimmt dem Antrag des Feuerwehrvereins Schonderfeld zu und übernimmt für den Umbau des Gemeindehauses die Materialkosten bis zu einem Betrag in Höhe von 3.000,00 Euro.
12 : 0
Der Gemeinderat wird darüber informiert, dass mit Bescheid vom 27.05.2025 der Gemeinde Gräfendorf eine wasserrechtliche Ausnahmegenehmigung für den Neubau einer Brücke im Bereich des Campingplatzes Roßmühle im amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Fränkischen Saale erteilt wurde.
Der Ausbau des Radwegs erfolgt ab Montag, den 02.06.2025 durch die Fa. Stolz, Hammelburg-Untererthal. Hierfür muss der Radweg bis Ende August komplett gesperrt werden. Die ausgeschilderte Umleitung der Radfahrer erfolgt über die Kreisstraße MSP 17.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
1. Bürgermeister Johannes Wagenpfahl trägt vor, dass sich von 40 Gemeinden des Landkreises Main-Spessart 30 Gemeinden für einen Beitritt in die Regionalwerk Main-Spessart GmbH und 10 Gemeinden dagegen entschieden haben. Mit dieser Beitrittsquote von 75% und der Zusage zahlreicher Kommunen mit Windenergie- und Flächenpotenzial wurde eine gute Grundlage für das Regionalwerk geschaffen. Es werden nun die nächsten Schritte (Ausschreibung Geschäftsführung, Gründung) eingeleitet. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
1. Bürgermeister Johannes Wagenpfahl informiert den Gemeinderat über den Sachstand zum Neubau des Neuen Dorfzentrums. Die Verwaltung legte den zuschussgebenden Behörden noch geforderte Unterlagen vor, sodass mit E-Mail vom 21.05.2025 von dieser Seite die vorzeitige Baufreigabe erteilt wurde.
Auch dem Landratsamt Main-Spessart wurden noch geforderte Unterlagen umgehend vorgelegt. Laut Auskunft des Landratsamtes Main-Spessart wird der Sachbearbeiter für Immissionsschutz der unteren Baubehörde sein Gutachten Anfang der Woche vorlegen, sodass der Baugenehmigungsbescheid noch in dieser Woche erstellt werden könne. Sobald dieser vorliegt, kann die Ausschreibung der ersten Gewerke erfolgen.
Für die Zuschussfrist wurde eine Verlängerung bis zum 30.06.2027 beantragt. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
1. Bürgermeister Johannes Wagenpfahl trägt vor, dass er sich vom 11.08. bis 24.08.2025 in Urlaub befindet. Die Amtsgeschäfte werden in dieser Zeit von 2. Bürgermeister Jürgen Brönner wahrgenommen.
Der Gemeinderat wird darüber informiert, dass in diesem Bereich, in dem das Baugebiet „Lagfeld“ erweitert werden soll, laut Amt für Denkmalpflege keine weiteren Bohrungen ihrerseits mehr erforderlich sind. Lediglich eine Begehung soll noch durchgeführt werden. Dies wird der Gemeinde auch in Kürze schriftlich bestätigt werden. Lediglich bei Bauarbeiten zur Erschließung des neuen Baugebietes soll eine archäologische Fachkraft hinzugezogen werden. Somit kann in naher Zukunft mit der Bauleitplanung begonnen werden.
Im Zuge des Ausbaus des Radwegs von Michelau zur Roßmühle, der am kommenden Montag, den 02.06.2025 beginnt, wird Schlemmlehm abgetragen, der auf Äcker ausgebracht werden kann. Den Landwirten der Gemeinde wurde diese Möglichkeit bereits angeboten. Die Ausbringung des Schlemmlehms kann auch erst im August geschehen. Wer hieran Interesse hat, möchte sich bitte bei der Gemeinde melden.
Bürgermeister Johannes Wagenpfahl verabschiedet Herrn Johannes Schmelz und bedankt sich bei ihm für sein Kommen und seine Ausführungen.
Ende der öffentlichen Sitzung