Die Gemeinde Gräfendorf erlässt aufgrund der Art. 20a Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2, 23, 32, 33, 34 Abs. 2 und 4, 35 Abs. 1 Satz 2, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 5 Abs. 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 2019 (GVBl. S. 737), folgende Änderungssatzung:
§ 2 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung:
„(1) Der Gemeinderat bestellt zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben folgende ständige Ausschüsse:
a) den Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und vier weiteren Mitgliedern des Gemeinderats,
b) den Bauausschuss für das Bauprojekt des neuen Dorfzentrums „Saaletaler Höfe“ als beschließenden Ausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und vier weiteren Mitgliedern des Gemeinderats,
c) weitere Ausschüsse werden bei Bedarf gebildet.“
Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.