Der Landschaftspflegeverband Main-Spessart beabsichtigt ab diesem Sommer im Auftrag der Regierung von Unterfranken und der Unteren Naturschutzbehörde in den Naturschutzgebieten des Landkreises Main-Spessart Pflegemaßnahmen nach den Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien durchzuführen. Zweck der Pflege ist die Erhaltung des charakteristischen Zustandes der Schutzgebiete, welcher ursprünglich zur Ausweisung bzw. Unterschutzstellung geführt hat. Bei unterlassenen Pflegemaßnahmen würde sich der Lebensraum verändern, sodass die betroffenen Tier- und Pflanzenarten nicht mehr die Bedingungen vorfinden, die sie benötigen. Durch die Pflegemaßnahmen soll gewährleistet werden, dass die bestehenden Lebensräume erhalten bleiben und die Schutzgebiete ihren charakteristisch wertvollen Zustand behalten.
Durch Nachpflege sollen folgende Flächen im Naturschutzgebiet „Ruine Homburg“ offengehalten werden:
In der Gemarkung 532 Karsbach sind folgende Grundstücke betroffen:
Fl.-Nrn. 511, 514, 519 – 522, 527, 528
In der Gemarkung 544 Gössenheim sind folgende Grundstücke betroffen:
Fl.-Nrn. 2524, 2528, 2529, 2531 – 2534, 2698,2747 – 2750, 2788 - 2791
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass den Eigentümern oder Nutzungsberechtigten hierdurch keine Kosten entstehen. Die derzeitige Nutzungsart der Grundstücke wird durch die Pflegemaßnahme für die Dauer von 5 Jahren festgeschrieben.
Eigentümer der o.g. Grundstücke, die mit der geplanten Landschaftspflegemaßnahme nichteinverstanden sind, können innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung dieses Textes Einspruch erheben. Dies kann gegenüber dem Landschaftspflegeverband Main-Spessart e.V., Baggertsweg 17, 97753 Karlstadt, Ansprechpartner Stefan Reuter, Tel. 09353/793-1846 erfolgen.
Landschaftspflegeverband Main-Spessart e.V.