Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main hat die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen. Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft. Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen liegt ab sofort bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main, Frankfurter Straße 4 a, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht auf. Ferner liegt der Haushaltsplan in der Zeit vom 03.04.2023 bis 11.04.2023 öffentlich zur Einsichtnahme ebenfalls in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main auf. Das Landratsamt Main-Spessart hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 14.03.2023, festgestellt, dass die Haushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält. Nachstehend wird die Haushaltssatzung bekannt gegeben:
der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main
(Landkreis Main-Spessart)
für das Haushaltsjahr 2023
Auf Grund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VGemO, §§ 40, 41 KommZG sowie der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Verwaltungsgemeinschaft folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit. — 936.280 Euro
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 50.000 Euro
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Verwaltungsumlage
| 1. | Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2023 auf 793.920 Euro festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen (Verwaltungsumlage). |
| 2. | Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 31.12.2021 auf 4.133 Einwohner festgesetzt. |
| 3. | Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 192,0929 Euro festgesetzt. |
| 4. | Die Verwaltungsumlage teilt sich wie folgt auf die Mitgliedsgemeinden auf: |
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| Gemeinde Gössenheim | 1.093 Einwohner | 209.958 Euro |
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| Gemeinde Gräfendorf | 1.326 Einwohner | 254.715 Euro |
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| Gemeinde Karsbach | 1.714 Einwohner | 329.247 Euro |
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| Gesamtumlage | 4.133 Einwohner | 793.920 Euro |
| 5. | Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben. |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 156.046 Euro festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.