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Mitteilungsblatt der VG Gemünden a Main
Ausgabe 13/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates Gössenheim Nr. 3/2023 vom 16.03.2023

vom 16.03.2023

Bürgermeister Klaus Schäfer eröffnet die 3. Sitzung und begrüßt alle recht herzlich. Er heißt die anwesenden Mitglieder des Gemeinderates, Herrn Johannes Schmelz vom Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden, Herrn Architekten Vogtmann vom gleichnamigen Architekturbüro aus Karlstadt, den Vertreter der Presse, Herrn Herbert Hausmann sowie Herrn Storath willkommen.

Er stellt fest, dass fristgerecht und ordnungsgemäß geladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist.

Der öffentliche Teil der Niederschrift Nr. 2/2023 vom 09.02.2023 wurde den Mitgliedern des Gemeinderates zugestellt. Einwände werden nicht erhoben, somit gilt die Niederschrift als genehmigt.

Aufnahme von weiteren Tops in die Tagesordnung

Bürgermeister Schäfer bittet um Aufnahme von 4 weiteren Tops im öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung und 1 weiteren Top im nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung.

1.

Generalsanierung Kindergarten - Vergabe Sicherheitskoordinator

2.

Generalsanierung Kindergarten - Nachtragsangebot Fa. Breitenbach

3.

Bauantrag - Abriss und Neubau einer Garage

4.

Nachträgliche Genehmigung der Rechnung für Säuberung und Entfernung von Hecken

5.

Nichtöffentlich - Vorkaufsrecht

Der Gemeinderat zeigt Einverständnis.

Beschluss: 11: 0

Termin für die nächste Gemeinderatssitzung

Die nächste Gemeinderatssitzung findet voraussichtlich am Donnerstag, den 13.04.2023 statt.

I. ÖFFENTLICHE SITZUNG

I.1.

Vollzug der Baugesetze; Beschleunigtes Bauleitplanverfahren „Schoppenfranz, 1. Änderung“ der Gemeinde Gössenheim gem. §13a BauGB, Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB, Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen

Herr Heeschen während des Tops anwesend.

In der Gemeinderatssitzung vom 09.12.2021 beschloss der Gemeinderat Gössenheim einstimmig den qualifizierten Bebauungsplan „Schoppenfranz“ zu ändern. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB wurde am 25.11.2022 ortsüblich bekannt gemacht, mit dem Hinweis, dass aufgrund des beschleunigten Verfahrens von einer Umweltprüfung gem. §13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB abgesehen wird. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden in einem Anhörungsbericht zusammengefasst und ausgearbeitet. Zudem wurde den Gemeinderatsmitgliedern der Anhörungsbericht inkl. Planunterlagen vorab per Email zugestellt.

Der 1. Bürgermeister, Herr Klaus Schäfer, gibt das Wort an Herrn Vogtmann vom Architekturbüro Vogtmann - es wird nochmals auf die gesamten Stellungnahmen und Sachverhalte eingegangen und der Anhörungsbericht mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen erläutert. Die Beschlussvorlage samt Anhörungsbericht wird dazu per Beamer aufgezeigt.

Beschluss:

Der Gemeinderat Gössenheim stimmt den erarbeiteten und vorgetragenen Stellungnahmen zu. Der Anhörungsbericht vom 16.03.2023 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

12 : 0

I.2.

Vollzug der Baugesetze; Beschleunigtes Bauleitplanverfahren „Schoppenfranz, 1. Änderung“ der Gemeinde Gössenheim gem. § 13a BauGB, hier: Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Schoppenfranz, 1. Änderung“ gem. §10 Abs. 1 BauGB

In der Gemeinderatssitzung vom 09.12.2021 beschloss der Gemeinderat Gössenheim einstimmig den qualifizierten Bebauungsplan „Schoppenfranz“ zu ändern. Ziel und Zweck der ersten Änderung sind die Anpassung bzw. Berücksichtigung der nun vorgesehenen Nutzung.

Nachdem die Auslegung des o.g. Bebauungsplanes vom 05.12.2022 bis 09.01.2023 gemäß dem BauGB bei gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange abgeschlossen wurde, befasste sich der Gemeinderat in der heutigen Sitzung am 16.03.2023 mit dem Inhalt des Anhörungsberichtes. Der Gemeinderat Gössenheim stimmte diesem Anhörungsbericht zu.

Nun liegen dem Gemeinderat die Unterlagen zum Bebauungsplan „Schoppenfranz, 1. Änderung“ in der Fassung vom 13.06.2022, zuletzt geändert am 16.03.2023 zum Satzungsbeschluss vor.

Beschluss:

Der Bebauungsplan „Schoppenfranz, 1. Änderung“ wird in der Fassung vom 13.06.2022, zuletzt geändert am 16.03.2023 nach vorheriger Erörterung und Abwägung der im Anhörungsbericht zusammengefassten Einwände gemäß § 10 Abs. 1 BauGB vom Gemeinderat Gössenheim als Satzung beschlossen und ortsüblich bekannt gemacht.

12 : 0

Herr Schmelz vom Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft trägt vor, dass damit das Verfahren beendet ist, die Bekanntmachung wird durchgeführt und die Baupläne können eingereicht werden. Herr Schmelz betont, dass Herr Vogtmann gute Arbeit geleistet hat und bedankt sich dafür.

Herr Vogtmann wird verabschiedet.

I.3.

ASV 1955 e.V., Gemünden - Anfrage auf Wasser-, Kanal- und Stromanschuss für Fl.Nr. 5210, Gemarkung Gössenheim

Der Angelsportverein Gemünden fragt mit seinem Schreiben, das am 13.02.2023 bei der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden einging, an, ob die Möglichkeit besteht, das vereinseigene Grundstück, Fl.Nr. 5210, an die gemeindlichen Leitungen für Wasser, Kanal und Strom anzuschließen. Das Anschreiben und eine entsprechende Flurkarte werden per Beamer aufgezeigt.

Für den Stromanschluss ist die Gemeinde nicht zuständig. Dazu muss sich der Verein mit dem Bayernwerk in Verbindung setzen.

Der Bürgermeister berichtet, dass hier keine gemeindlichen Leitungen für Wasser und Kanal verlaufen, sondern sich die vorhandenen Wohnanwesen in diesem Bereich durch Brunnen selbst mit Wasser versorgen.

Herr Schmelz vom Bauamt der VG trägt vor, dass die Kosten für eine evtl. Leitungsverlegung und auch Unterhaltung für ein Vereinsgrundstück in keinem Verhältnis stehen. Er beziffert den Anschluss des Grundstückes mit ca. 15.000,- €.

Das Gremium tauscht sich dazu aus. Der Bürgermeister empfiehlt die Ablehnung.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Ablehnung des Antrages auf Anschluss des Grundstückes an eine gemeindliche Wasser- und Kanalleitung.

Beschluss: 12 : 0

I.4.

Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“

Die 2021 gegründete Initiative ist ein Zusammenschluss von Städten und Gemeinden, die sich für stadtverträgliche Geschwindigkeiten innerorts einsetzt. Bis heute haben sich 517 Kommunen der Initiative angeschlossen, auch die Stadt Karlstadt.

Der Beitritt ist kostenfrei und erfolgt in der Regel durch eine formlose Erklärung eines politisch Verantwortlichen.

Die Geschäftsstelle der Initiative ist bei der Stadt Leipzig angegliedert.

Die Kommunen haben immer noch nicht die Möglichkeit, zu entscheiden, wann und wo Geschwindigkeiten flexibel und ortsbezogen angeordnet werden. „Die Städte und Gemeinden brauchen einen neuen straßenverkehrsrechtlichen Rahmen, der es ihnen ermöglicht, Tempo 30 als verkehrlich, sozial, ökologisch und baukulturell angemessene Höchstgeschwindigkeit dort anzuordnen, wo sie es für sinnvoll erachten - auch für ganze Straßenzüge im Hauptverkehrsstraßennetz und ggf. auch stadtweit als neue Regelhöchstgeschwindigkeit“ so die Initiative.

Durch einen Beitritt erklärt die Gemeinde:

1.

Wir bekennen uns zur Notwendigkeit der Mobilitäts- und Verkehrswende mit dem Ziel, die Lebensqualität in unseren Städten zu erhöhen.

2.

Wir sehen Tempo 30 für den Kraftfahrzeugverkehr auch auf Hauptverkehrsstraßen als integrierten Bestandteil eines nachhaltigen gesamtstädtischen Mobilitätskonzepts und einer Strategie zur Aufwertung der öffentlichen Räume.

3.

Wir fordern den Bund auf, umgehend die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kommunen im Sinne der Resolution des Deutschen Bundestags vom 17.01.2020 ohne weitere Einschränkungen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts dort anordnen können, wo sie es für notwendig halten.

4.

Wir begrüßen ein vom Bund gefördertes begleitendes Modellvorhaben, das wichtige Einzelaspekte im Zusammenhang mit dieser Neureglung vertieft untersuchen soll (u.a. zu den Auswirkungen auf den ÖPNV, zur Radverkehrssicherheit und zu den Auswirkungen auf das nachgeordnete Netz), um ggf. bei den Regelungen bzw. deren Anwendung nachsteuern zu können.

Bürgermeister Schäfer berichtet, dass auch bei der Sitzung der Bürgermeisterrunde bei der Allianz MainWerntal dieses Thema besprochen wurde. Er hebt hervor, dass sich die Möglichkeit der Gemeinden zur Anordnung von Geschwindigkeitsbegrenzungen lediglich auf Ortsstraßen bezieht, nicht auf Kreis-, Staats- oder Bundesstraßen.

In der Ortsdurchfahrt von Sachsenheim im Bereich der Kirche, hatte sich der Gemeinderat bereits in der Vergangenheit für eine Geschwindigkeitsbeschränkung ausgesprochen. Da es sich hier um eine Staatsstraße (2301) handelt, würde somit die Möglichkeit zur Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h auch nicht durch den Beitritt der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ zum Tragen kommen. Ein Gremiumsmitglied spricht die Ablehnung der Geschwindigkeitsbeschränkung in Sachsenheim durch das Landratsamt an und fordert eine Begründung durch das Landratsamt, warum es hier nicht möglich ist, eine Verkehrsbeschränkung anzuordnen. Es besteht durch die Kirche und den nur schmalen Gehweg eine Gefahrenquelle für die Fußgänger.

Der Gemeinderat Gössenheim diskutiert ausführlich das Für und Wider eines Beitrittes zur Initiative sowie die Einführung von 30 km/h in den Ortsstraßen. Die Mehrheit des Gremiums hält einen Beitritt für nicht erforderlich. Viel mehr soll erneut ein Antrag auf Geschwindigkeitsbeschränkung für die Wernfelder Straße in Sachsenheim beim Landratsamt gestellt werden.

Der Gemeinderat Gössenheim stimmt für einen Beitritt der Gemeinde zur Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“.

Beschluss: 4 : 8

Der Gemeinderat Gössenheim stimmt gegen einen Beitritt zur Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“

Beschluss: 8 : 4

Damit lehnt die Gemeinde Gössenheim den Beitritt zur Initiative ab.

I.5.

Generalsanierung und Erweiterung Kinderhaus Gössenheim- Vergabe der Dienstleistungen eines Sicherheitskoordinators

Für den erforderlichen Sicherheitskoordinator wurden zwei Ingenieurbüros angeschrieben, BTB, Eußenheim und IB Kretzer, Karsbach.

Das Ingenieurbüro Kretzer hat kein Angebot abgegeben.

Das Angebot des Büros BTB Reitz, Consulting UG, Eußenheim beläuft sich auf 8.807,79 € brutto und wird per Beamer aufgezeigt.

Ein Sicherheitskoordinator als unabhängiger Berater soll die Baustelle überwachen, ist aber nicht weisungsbefugt. Diese Aufgabe kann nicht vom beauftragten Architekturbüro übernommen werden.

Im Gremium wird moniert, dass nur 2 Angebote eingeholt wurden.

Der Gemeinderat Gössenheim beschließt, die Einholung eines weiteren Angebotes und die anschließende Vergabe des Sicherheitskoordinators an das wirtschaftlich günstigste Büro.

Beschluss: 12 : 0

I.6.

Generalsanierung und Erweiterung Kinderhaus Gössenheim - Nachtragsangebot der Fa. Breitenbach, Eußenheim-Aschfeld für die Fenster- und Außentüren

Auf Wunsch der Bauherrschaft sollen die Fenster- und Außentüren für das neue Kindergartengebäude in der Holzart Lärche anstatt Fichte ausgeführt werden, wodurch sich ein Mehrpreis in Höhe von 6.930,56 € brutto ergibt. Die Holzart Lärche wurde gewünscht, weil im Innenbereich durch den täglichen Kindergartenbetrieb mehr Widerstandsfähigkeit des Holzes erforderlich ist. Das Nachtragsangebot Nr. 1 vom 02.03.2023 der Fa. Breitenbach, Eußenheim-Aschfeld wird per Beamer zur Kenntnis gegeben.

Der Gemeinderat Gössenheim stimmt dem 1. Nachtragsangebot wie aufgezeigt zu.

Beschluss: 11 : 1

I.7.

Bauantrag - Abriss und Neubau einer Garage, Fl.Nr. 4594, Eichenau 8

Im Zuge der digitalen Bauantragsstellung hat das Landratsamt Main-Spessart die Gemeinde Gössenheim am 10.03.2023 darüber informiert, dass der Bauantrag BV-Nr. 1/2023 „Abriss und Neubau einer Garage“ eingegangen ist. Nach Download der Antragsunterlagen und anschließender Überprüfung des Sachverhaltes wird nachfolgend dem Gemeinderat Gössenheim das Bauvorhaben erläutert. Die Bauunterlagen sowie die Beschlussvorlage werden per Beamer aufgezeigt.

Das Baugrundstück Fl.-Nr. 4594, Eichenau 8, Gemarkung Gössenheim liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Eichenau, 1. Änderung und Erweiterung“; die Erschließung ist gesichert. Der Gebietscharakter entspricht einem sogenannten „Mischgebiet“ nach der Baunutzungsverordnung - dementsprechend ist das beantragte Bauvorhaben zulässig. Dem Gemeinderat werden die Unterlagen aufgezeigt. In dem o.g. Bebauungsplan sind verschiedene Festsetzungen, wie z.B. die Dachform und die Baugrenze, getroffen. Laut Planunterlagen wird die Garage mit einem 5° flachen Flach-/Pultdach geplant. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass sich in der deutschen Bauordnung, also nicht nur in der Bayerischen Bauordnung, keine eindeutige Aussage zur Dachneigung von Flachdächern. Jedoch ist nach herrschender Meinung von einem Flachdach bis max. 7° oder weniger auszugehen - dahingehend wird die Festsetzung des o.g. Bebauungsplanes „Flachdach“ eingehalten.

Jedoch überschreitet das geplante Bauvorhaben die vorgenannte Baugrenze und es wird folglich eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Eichenau, 1. Änderung und Erweiterung“ notwendig:

1. Festsetzung „Baugrenze“

Als Begründung wird u.a. die örtlich vorhandene Bebauung aufgeführt. Weiterhin möchte die Bauherrschaft das Gebäude in dieselbe Gebäudeflucht, wie den bisherigen Bestand, errichten. Dadurch werden wieder Stellplätze geschaffen - zudem soll eine neue Zisterne im hinteren Bereich in Richtung B27 errichten werden, um das Oberflächenwasser besser fassen zu können. Ebenso wird auf die für das geplante Vorhaben geeignete Lage, Form, Größe und Beschaffenheit des Grundstückes hingewiesen.

Alle weiteren entstehenden Kosten sind von der Bauherrschaft zu übernehmen.

Beschluss:

Der Gemeinderat Gössenheim erteilt dem Bauvorhaben BV-Nr. 1/2023 „Abriss und Neubau einer Garage“ sowie dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Eichenau, 1. Änderung und Erweiterung“ hinsichtlich der Baugrenzüberschreitung sein Einverständnis. Die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen (= Stellungnahme der Gemeinde) sowie der entsprechende Protokollbuchauszug werden digital an das Landratsamt Main-Spessart übermittelt.

11 : 0

(Gemeinderat Felix Feser nach Art. 49 GO von der Abstimmung ausgeschlossen, da persönlich beteiligt)

I.8.

Säuberung und Entfernen von Hecken

Von Herrn Gunder Hack liegt eine Rechnung vor über 5.485,90 € für den Rückschnitt von Hecken entlang der Grundstücke „Ellenbach“ und „Homburgweg“.

Für den Abtransport des Schnittgutes liegt eine Rechnung von Andreas Pfaff in Höhe von 705,43 € vor.

Aus den Reihen des Gremiums wird moniert, dass die Rechnung der Fa. Hack die Arbeitszeit und das Verbrauchsmaterial pauschal in einer Summe ausweist und nicht die benötigten Stundenanzahl sowie die Stundensätze auch für den Traktoreinsatz angibt. Dazu teilt der Bürgermeister mit, dass 4 bis 5 Arbeitskräfte im Einsatz waren. Er wird die Rechnungen aus dem Vorjahr dazu vergleichen.

Der Gemeinderat stimmt den aufgezeigten Rechnungen wie vorgelegt zu, mit der Maßgabe die Rechnung der Fa. Hack mit der Vorjahresrechnung abzugleichen.

Beschluss: 12 : 0

I.9.

Informationen des Bürgermeisters

I.9.a)

Bauarbeiten am Weg „Hohnsberg“, Sachsenheim

Bürgermeister Schäfer informiert, dass die Arbeiten zur Kabelverlegung am „Hohnsberg“ in Sachsenheim durch das Bayernwerk bereits letztes Jahr abgeschlossen werden sollten, die Arbeiten aber immer noch ruhen. Nach Rücksprache mit Herrn Reith vom Bayernwerk wurde versprochen, dass die Arbeiten in der nächsten Woche fortgesetzt werden. Am kommenden Dienstag findet eine Begehung des Weges mit Herrn Reith vom Bayernwerk, der Fa. Bellinger und dem 2. Bürgermeister, Erich Fenn, statt. Es wird vorgeschlagen, dass Gemeindearbeiter Andreas Popp ebenfalls an der Begehung teilnehmen soll. Auf eine ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten soll hingewirkt werden.

Die ausführende Fa. Bellinger muss den Weg noch verdichten, bevor die Fa. Grümbel asphaltieren kann.

Es wird angemerkt, dass zwischenzeitlich auch die Wegkanten abgefahren sind.

I.9.b)

Beleuchtungen Kirchplatz in Sachsenheim

Bürgermeister Schäfer berichtet, dass die Fa. Vetter aus Wernfeld heute früh in Sachsenheim vor Ort war und die Zeitschaltuhr für die Beleuchtung am Kirchplatz in Sachsenheim angepasst hat, so dass diese entsprechend früher abschaltet.

I.9.c)

Beleuchtung um die Kirche in Gössenheim

Die Zeitschaltuhr für die Beleuchtung des Kirchturmes und für die Beleuchtung um die Kirche wurde geändert, damit die Beleuchtung früher abschaltet.

Der Kirchturm wird auf der Karsbacher Seite auch wieder beleuchtet. Die Einstellung dazu erfolgt voraussichtlich in der nächsten Woche durch die Fa. Vetter.

I.9.d)

Anfrage zur Pachtung oder zum Kauf von Flächen für Photovoltaikanlagen

Der Bürgermeister informiert, dass mit E-Mail vom 01.03.2023 wieder eine Anfrage zum Kauf/Pachtung von Acker- oder Dachflächen zur Errichtung von Photovoltaikanlagen eingegangen ist.

I.9.e)

Anfrage zur Pachtung oder zum Kauf von Gewerbeflächen

Mit E-Mail vom 14.03.2023 ging eine Anfrage ein zur Pachtung oder zum Kauf von Gewerbeflächen für die Aufstellung von Batteriespeicher zur Speicherung und Abgabe von Strom. Es werden Flächen in der Größe von 1.000 bis 10.000 m² benötigt. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

I.10.

Verschiedenes

I.10.a)

Heckenschnitt am Entwässerungsgraben in der Au

Ein Gremiumsmitglied bringt vor, dass in der Au die Hecke entlang der Wiese des Entwässerungsgrabens vor dem Anwesen des ehemaligen Sägewerks Försch zurückgeschnitten und das Schnittgut im Entwässerungsgraben abgelagert wurde. Es wird darauf hingewiesen, dass der Graben freizuhalten ist.

Der Bürgermeister wird die Angelegenheit prüfen.

I.10.b)

Parkende Fahrzeuge an der Zehntscheune

Ein Ratsmitglied merkt an, dass erneut 3 Kleinlaster vor der Zehntscheune parken.

Der Bürgermeister informiert, dass die Feuerwehr wieder eine Übung am Nebengebäude plant und die Fläche dafür freigemacht und abgesperrt wird.

I.10.c)

Homburgfest

Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich, ob der Gutachter wegen dem erforderlichen Fluchtweg auf der Homburg bereits vor Ort war. Gemäß Bürgermeister wurde ein Termin anberaumt. Der Musikverein plant das Pfingsthomburgfest. Der Bürgermeister bestätigt, dass der Verein das Fest planen kann.

Bürgermeister Schäfer berichtet, dass der FC Gössenheim eine allgemeine Erlaubnis möchte, dass das Weinfest im August definitiv genehmigt und durchgeführt werden darf. Da bei großer Hitze und Trockenheit nicht gewährleistet werden kann, dass dies der Fall sein wird, sucht der Verein nach einer Ausweichmöglichkeit für das Weinfest.

I.10.d)

Alte Schule Sachsenheim

2. Bürgermeister Fenn trägt vor, dass die Fenster in der Alten Schule in Sachsenheim dringend abgeschliffen und gestrichen werden müssen.

I.10.e)

Bürgerversammlungen

Bürgerversammlungen sollen wieder durchgeführt werden. Bürgermeister Schäfer hat diese für Juni angedacht.

Ende der öffentlichen Sitzung