Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a.Main
Gemeinde Gössenheim
Flurneuordnung Rohrbach 5
Gemeinde Steinfeld, Stadt Karlstadt, Landkreis Main-Spessart
Vorläufige Besitzeinweisung des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken vom 16.06.2025
Bekanntmachung
Das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken hat die Beteiligten zum 01.09.2025 in den Besitz der neuen Grundstücke vorläufig eingewiesen und die sofortige Vollziehung angeordnet (§§ 65, 66 Flurbereinigungsgesetz - FlurbG -; § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO -).
Die vorläufige Besitzeinweisung des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken vom 16.06.2025 und die Karte zur vorläufigen Besitzeinweisung sind in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a.Main, Frankfurter Straße 4 a, 97737 Gemünden a.Main, vom 21.07.2025 mit 04.08.2025 ausgelegt und können dort während der Dienststunden eingesehen werden.
Die vorläufige Besitzeinweisung und die Karte zur vorläufigen Besitzeinweisung können innerhalb von vier Monaten ab dem 30.06.2025 auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken unter dem Link „vorläufige Besitzeinweisung“ eingesehen werden(https://www.ale-unterfranken.bayern.de/108554/index.php/).