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Mitteilungsblatt der VG Gemünden a Main
Ausgabe 13/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Gössenheim - Niederschrift über die Sitzung des Schulverbandes Bachgrund Nr. 1/2025 vom 20.05.2025

I. Öffentliche Sitzung

Die Sitzung der Schulverbandsversammlung wird vom Schulverbandsvorsitzenden Martin Göbel eröffnet. Er begrüßt die anwesenden Mitglieder der Versammlung und stellt die ordnungsgemäße Ladung fest. Alle Mitglieder der Schulverbandsversammlung sind anwesend und somit beschlussfähig. Die Niederschrift über die letzte öffentliche Sitzung vom 29. Januar 2024 wurde versandt. Einwendungen werden nicht erhoben. Die Niederschrift gilt daher als genehmigt.

I.1. Beratung Haushaltsplan 2025 und Erlass der Haushaltssatzung

Der Verwaltungshaushalt 2025 sieht Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 172.645 Euro vor. Der Ansatz liegt damit um 12.145 Euro (= 7,6 %) über dem des Vorjahres, der 160.500 Euro betrug. Im Vermögenshaushalt sind für das Haushaltsjahr 2025 insgesamt 40.000 Euro veranschlagt. Gegenüber dem Vorjahresansatz hat sich hier eine Erhöhung um 15.000 Euro oder 60 % ergeben. Das Gesamthaushaltsvolumen beläuft sich für das laufende Jahr auf 212.645 Euro und liegt um 27.145 Euro oder 14,63 % über dem Gesamtansatz des Vorjahres in Höhe von 185.500 Euro.

Die leicht gestiegenen Ausgaben im Verwaltungshaushalt verteilen sich zwar auf verschiedene Positionen, lassen sich aber insbesondere an den deutlich höheren Personalkosten festmachen. Hier müssen auf Grund der Tarifverträge im Haushaltsjahr insgesamt 4.405 Euro mehr aufgewendet werden als im Vorjahr. Zudem steigen die Kosten für Aufwendungen von Verwaltung und Betrieb um insgesamt 2.050 € und die Summe der Geschäftsausgaben um 4.200 Euro (wg. überörtl. Rechnungsprüfung der Jahresrechnungen 2019-2024). Im Einnahmebereich steigt die Schulverbandsumlage leicht um 1.115 Euro, die Zuführung vom Vermögenshaushalt um 10.000 Euro und die Zuweisungen vom Land für die Schülerbeförderung um 2.260 Euro. Wegfallende Einnahmen sind lediglich bei der Miete der Schulkindbetreuung zu verzeichnen und zwar um 1.260 Euro.

Bei den übrigen Kosten haben sich nur geringe Veränderungen bzw. Verschiebungen im Vergleich zum Vorjahr ergeben, so dass Mehrausgaben bei einzelnen Positionen im Wesentlichen durch Einsparungen bzw. Ansatzkorrekturen kompensiert werden können.

Auf Grund der sparsamen Mittelbewirtschaftung und der zu erwartenden Zuweisung des Landes (Freistaat Bayern) in Höhe von 40.000 Euro, kann der Haushalt 2025 erneut entlastet werden. Eine Entnahme aus der Rücklage, wie es in den Vorjahren des Öfteren der Fall war, ist dieses Jahr nicht notwendig. Der Umlagebetrag steigt trotzdem leicht von 126.110 Euro um 1.115 Euro auf 127.225 Euro, also um 0,88 %. Von diesem Betrag entfallen 50.220 Euro auf die Gemeinde Gössenheim mit 30 Schülern und 77.005 Euro auf die Gemeinde Karsbach mit 46 Schülern. Die Umlage je Schüler beläuft sich bei 76 Schülern für 2025 auf 1.674,01 Euro, während für das Jahr 2024 bei 82 Schülern noch 1.537,93 Euro an Umlage je Schüler zu entrichten waren. Die Umlage je Schüler steigt somit leicht um 136,08 Euro oder um 8,85 %.

Im Vermögenshaushalt sind Beträge in Höhe von 13.000 Euro für weitere Anschaffungen (Schulmöbel, PC für Schulleitung, Fahrräder für Radlführerschein) veranschlagt sowie 3.000 Euro für eventuell erforderliche Umbauarbeiten (Untersand für Fahrräder). 24.000 Euro werden dem Verwaltungshaushalt zur Minderung der Schulverbandsumlage zugeführt. Als Einnahme im Vermögenshaushalt stehen dieses Jahr 40.000 Euro durch der zu erwartenden Zuweisung des Landes (Freistaat Bayern – digitale Bildungsinfrastruktur) zur Verfügung.

Im Stellenplan ist keine Änderung gegenüber dem Vorjahr veranlasst.

Nach Beratung und Aussprache wird die Haushaltssatzung für 2025 vollinhaltlich verlesen. Diese beinhaltet einen Kassenkredit in Höhe von 28.775 Euro. Der Haushaltssatzung 2025 wird zugestimmt.

Beschluss: 3:0

I.2. Beratung Finanzplan und Investitionsprogramm 2024 bis 2028

Der Finanzplan für die Folgejahre bis 2028 wurde auf der Grundlage der Haushaltsansätze der Vorjahre entsprechend fortgeschrieben und der voraussichtlichen Entwicklung angepasst. Im Investitionsprogramm ist im Haushaltsjahr ein Ansatz in Höhe von insgesamt 16.000 Euro vorgesehen. Hier sind für weitere Anschaffungen (u. a. Schulmöbel, PC Schulleitung, Fahrräder) insgesamt 13.000 Euro veranschlagt und für eventuell notwendige Umbauarbeiten für einen Fahrradunterstand insgesamt 3.000 Euro. Im Haushaltsjahr werden dem Verwaltungshaushalt 24.000 Euro zugeführt.

Die Schulverbandsversammlung ist sich darüber im Klaren, dass sowohl der Finanzplan als auch das Investitionsprogramm bei der jährlichen Haushaltsberatung den neuen Erkenntnissen und Erfordernissen angepasst und entsprechend fortgeschrieben wird. Der Finanzplan und das Investitionsprogramm für die Jahre 2024 bis 2028 werden mit folgenden gerundeten Zahlen vorgeschlagen:

Dieser Vorschlag wird von der Versammlung einstimmig angenommen.

Beschluss: 3:0

I.3. Feststellung der Jahresrechnung 2023

Die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2023 wurde von der Schulverbandsversammlung vor der Sitzung geprüft. Dabei haben sich keine Beanstandungen ergeben, so dass jetzt die Feststellung der Jahresrechnung erfolgen kann. Die Jahresrechnung 2023 wird mit einem Betrag in Einnahmen und Ausgaben in Höhe von insgesamt 253.533,87 Euro festgestellt. Davon entfallen 145.377,22 Euro auf den Verwaltungshaushalt und 108.156,65 Euro auf den Vermögenshaushalt. Ein Fehlbetrag ist nicht angefallen. Über die förmliche Feststellung dieser Jahresrechnungen wird eine gesonderte Niederschrift erstellt, die diesem Protokoll beigefügt und Bestandteil dieser Niederschrift ist.

Die Schulverbandsversammlung stellt die Jahresrechnung des Jahres 2023 wie vorgetragen einstimmig fest.

Beschluss: 3:0

I.4. Entlastung der Jahresrechnung 2023

Die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2023 des Schulverbandes Bachgrund wurde örtlich geprüft und mit dem vorhergehenden Beschluss einstimmig festgestellt. Die Prüfung hat zu keinerlei Beanstandungen geführt. Die Entlastung kann somit in öffentlicher Sitzung beschlossen werden. Über die förmliche Feststellung der Entlastung wird eine gesonderte Niederschrift erstellt, die diesem Protokoll beigefügt und Bestandteil dieser Niederschrift ist.

Auf Vorschlag des stellvertretenden Vorsitzenden erteilt die Schulverbandsversammlung gem. Art. 9 Abs. 9 BaySchFG in Verbindung mit Art. 40 Abs. 1 KommZG in Verbindung mit Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung für die Jahresrechnung 2023.

Beschluss: 2:0 (Schulverbandsvorsitzender Martin Göbel gem. Art. 26 Abs. 1 KommZG, Art. 49 Abs. 1 GO wegen persönlicher Beteiligung ausgeschlossen.)

I.5. Aktueller Stand der Nachmittagsbetreuung in der Schule

Ab dem folgenden Schuljahr ist es Pflicht, eine Nachmittagsbetreuung für die Grundschulkinder anbieten zu können. Da der Kindergarten Gössenheim komplett ausgelastet ist und der Kindergarten Karsbach nur noch wenige Kapazitäten frei hat, hat sich der Schulverband überlegt, die alte Schule im Karsbacher Ortsteil Höllrich für die Nachmittagsbetreuung der Kinder anzubieten. Die alte Schule ist ausgestattet mit einer kleinen Küchenzeile, WC, Spielplatz und nebenan der Sportplatz. Es ist eine Kindgerechte Umgebung, die an einer wenig befahrenen Ortsstraße liegt. Förderungen für diese Investitionen und Anschaffungen wurden auf 2029 verlängert.

I.6. Verschiedenes

Es fallen keine weiteren Themen an.

Ende der öffentlichen Sitzung: 14:45 Uhr