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Mitteilungsblatt der VG Gemünden a Main
Ausgabe 13/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Gössenheim - Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates Gössenheim Nr. 6/2026 vom 11.06.2026

Bürgermeister Heeschen eröffnet die Sitzung und begrüßt alle recht herzlich.

Er stellt fest, dass fristgerecht und ordnungsgemäß geladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist. Der öffentliche Teil der Niederschrift Nr. 5/2026 vom 06.05.2026 wurde den Mitgliedern des Gemeinderates zugestellt, Einwendungen werden nicht erhoben. Die Niederschrift gilt somit als genehmigt.

Aufnahme eines weiteren Tops in die Tagesordnung

Bürgermeister Heeschen bittet um Aufnahme von einem weiteren Top im nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung. Der Gemeinderat zeigt Einverständnis.

Beschluss: 13 : 0

I. Öffentliche Sitzung

I.1. Vereidigung des neugewählten Gemeinderatsmitgliedes Nina Ammersbach (Art. 31 Abs. 4 GO)

Die Vereidigung des neugewählten Gemeinderatsmitgliedes Nina Ammersbach wird heute vorgenommen, da sie bei der konstituierenden Sitzung verhindert war.

Der Wortlaut der Eidesformel wird ihr übergeben. Sie spricht die Eidesformel nach Art. 31 Abs. 4 GO.

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern.

Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“

1. Bürgermeister Heeschen gratuliert Frau Ammersbach zum übernommenen Amt und heißt sie im Gremium willkommen.

I.2. Neufassung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Gössenheim

Die bisherige Geschäftsordnung und ein Muster für die neue Geschäftsordnung wurden den Gemeinderäten in der konstituierenden Sitzung am 06.05.2026 ausgehändigt. Der Entwurf der neuen Geschäftsordnung liegt nun per Beamer vor.

Bürgermeister Heeschen geht auf verschiedene Punkte ein.

§ 10 Einzelne Aufgaben der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters Absatz (2)

2

a)

die Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln soll der Bürgermeister

 

 

- bis zu einem Betrag von 5.000,00 € im Einzelfall, entscheiden können.

 

 a)

der Erlass, die Niederschlagung, die Stundung und die Aussetzung der Vollziehung von Abgaben, insbesondere von Steuern, Beiträgen und Gebühren sowie von sonstigen Forderungen bis zu folgende Beträge im Einzelfall:

 

 

Erlass 500,00 €

 

 

Niederschlagung 2.500,00 €

 

 

Stundung 2.500,00 €

 

 

Aussetzung der Vollziehung 2.500,00 €

 

b)

die Entscheidung über überplanmäßige Ausgaben bis zu einem Betrag von 2.500,00 € und über außerplanmäßige Ausgaben bis zu einem Betrag von 2.500,00 € im Einzelfall, soweit sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist (Art. 66 Abs. 1 Satz 1 GO),

 

d)

Handlungen oder Unterlassen jeder Art mit Auswirkungen für die Gemeinde, insbesondere der Abschluss von Verträgen und sonstiger Rechtsgeschäfte sowie die Wahrnehmung von Rechten und Pflichten der Gemeinde, bis zu einem Betrag oder – falls dieser zum Zeitpunkt der Handlung oder des Unterlassens nicht feststeht – einer Wertgrenze oder einem geschätzten Auftragswert von 5.000,00 €,

 

e)

Nachträge zu Verträgen und Rechtsgeschäften außerhalb der Bewirtschaftungsbefugnis nach Buchst. a (entweder bereits ohne Nachtrag oder erstmalig aufgrund Summierung mit Nachträgen), die einzeln oder zusammen die ursprünglich vereinbarte Auftragssumme um nicht mehr als 10 %, insgesamt jedoch nicht mehr als 2.500,00 € erhöhen,

 

f)

die Gewährung von Zuschüssen, auch in der Form unentgeltlicher Nutzungsüberlassung von Räumen, an Vereine und Verbände bis zu einem Betrag von 500,00 € je Einzelfall.

Die aufgeführten Beträge sollen so in die neue Geschäftsordnung übernommen werden.

Vorbereitung der Sitzungen § 20 Einberufung

(2)

Der Sitzungsort und der regelmäßige Sitzungstag für Gemeinderatssitzungen bleiben wie bisher bestehen.

Der Sitzungsbeginn wird per Gemeinderatsbeschluss auf 19.00 Uhr geändert.

Beschluss: 12 : 1

§ 22 Form und Frist für die Einladung

(1)

Mit der angeführten Form der Ladung in schriftlicher oder elektronischer Weise besteht Einverständnis.

 

Gemäß Bürgermeister wird die schriftliche Form der Einladung vorerst so belassen. Er erläutert die Zustellung über eine Cloud und den Umgang mit nichtöffentlichen Protokollen.

(4)

1Die Ladungsfrist beträgt 4 Tage; sie kann in dringenden Fällen auf 3 Tage verkürzt werden. 2Der Sitzungstag und der Tag des Zugangs der Ladung werden bei der Berechnung der Frist nicht mitgerechnet.

§ 23 Anträge Variante 2: Schriftliche oder elektronische Anträge

 

Anträge sollen spätestens am siebten Tag vor der Sitzung bei der ersten Bürgermeisterin oder beim ersten Bürgermeister eingereicht werden.

§ 24 Eröffnung der Sitzung

(2)

Die Niederschrift über die vorangegangene nichtöffentliche Sitzung wird zu Beginn der nichtöffentlichen Sitzung per Beamer aufgezeigt. Einwendungen dazu können erhoben werden. Wenn keine Einwendungen erhoben werden, gilt die Niederschrift als vom Gemeinderat gemäß Art. 54 Abs. 2 GO genehmigt.

§ 26 Beratung der Sitzungsgegenstände

(8)

Gegen Mitglieder des Gemeinderats, die die Ordnung erheblich stören, kann die oder der Vorsitzende mit Zustimmung des Gemeinderats ein Ordnungsgeld bis zu max. 500 €, im Wiederholungsfall bis zu max. 1000 €, festsetzen. Ein Wiederholungsfall im Sinne von Satz 1 liegt vor, wenn gegenüber dem Mitglied innerhalb derselben Sitzung bereits ein Ordnungsgeld festgesetzt wurde (Art. 53 Abs. 3 GO).

 

Auf § 31 (3) ²wird hingewiesen.

Ein Mitglied, das bei der Abstimmung in der Niederschrift namentlich genannt werden möchte, muss dies ausdrücklich sagen

Ein Gremiumsmitglied merkt an, dass wenigstens einmal im Jahr eine Bürgerversammlung abzuhalten ist.

Beschluss:

Der Gemeinderat Gössenheim stimmt der aufgezeigten Geschäftsordnung mit den Änderungen zu. Die Geschäftsordnung tritt mit Wirkung vom 11.06.2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Geschäftsordnung vom 06.05.2021 außer Kraft.

13 : 0

I.3. Neufassung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

Die bisherige Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts sowie ein Muster für eine neue Satzung wurde den Gemeinderäten in der konstituierenden Sitzung am 06.05.2026 übergeben Der Entwurf der neuen Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts wird per Beamter aufgezeigt.

Folgende Neuerungen sind vorzunehmen:

§ 2 Ausschüsse

a)

Der Rechnungsprüfungsausschuss, besteht aus dem Vorsitzenden und drei weiteren Mitgliedern des Gemeinderates

§ 3 Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder; Entschädigung

Der Gemeinderat Gössenheim beschließt eine Erhöhung des Sitzungsgeldes auf 30,- €

Beschluss: 11 : 2

(3) Die Pauschalentschädigungen für selbständig Tätige und sonstige Gemeinderatsmitglieder sollen auf 15,- € je volle Stunde erhöht werden.

Nachgewiesene Kosten für eine notwendige Betreuung von im Haushalt der ehrenamtlich tätigen Gemeinderatsmitgliedern lebenden

a)

Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben,

b)

Kindern mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind, oder

c)

Angehörige im Sinne von Art. 20 Abs. 5 BayVwVfG mit festgestelltem Pflegegrad nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI)

werden bis zu einem Höchstbetrag von 15 € für jede volle Stunde der Sitzungsdauer ersetzt; für Personen, denen eine Entschädigung nach Satz 3 zusteht, gilt dies nur, soweit die erstattungsfähigen Betreuungskosten diese Entschädigung übersteigen.

Die Satzung tritt am 11.06.2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 10.03.2022 außer Kraft.

Der Gemeinderat Gössenheim stimmt der aufgezeigten Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts mit den Änderungen wie vorgetragen zu.

Beschluss: 13 : 0

I.4. Standortentscheidung Info-Terminal in der Gemeinde Gössenheim

Wie in der Gemeinderatssitzung Gössenheim Nr. 3/2026 vom 05.03.2026 beschlossen, beteiligt sich die Gemeinde Gössenheim am Projekt der ILE MainWerntal und entschied die Errichtung eines digitalen Infoterminals in der Gemeinde Gössenheim. Nun gilt es einen Standort für das Infoterminal in der Gemeinde zu finden unter Berücksichtigung der erforderlichen Anschlüsse. Bürgermeister Heeschen zeigt das Datenblatt zum Infoterminal zur Kenntnisnahme per Beamer auf. Bilder von möglichen Standorten im Umfeld des Bürgerhauses und des „Löserplatzes“ werden ebenso gezeigt.

Ein Fundamentblock mit Stromanbindung ist für die Errichtung erforderlich. Eine Internetanbindung über Kabel bedarf es nicht.

Seitens des Bürgermeisters wird die Fläche vor dem Bürgerhaus, entlang dem Gehweg vorgeschlagen, da dieser Bereich offen einsehbar und am stärksten frequentiert ist. Eine Diskussion zu den möglichen Standorten in Gössenheim und auch in Sachsenheim schließt sich an.

Das Gremium einigt sich darauf, das Info-Terminal auf der Fläche vor dem Bürgerhaus aufzustellen. Im Vorfeld muss geprüft werden, ob und wie hier Versorgungsleitungen verlaufen.

Beschluss: 13 : 0

Bürgermeister Heeschen wird den Vorschlag aus dem Gremium, die Fahrradladestation ans Bürgerhaus zu verlegen, bis zur nächsten Sitzung prüfen.

I.5. Ladestellen E-Autos in der Gemeinde Gössenheim – Beschlussfassung zur weiteren Vorgehensweise

Da in der Bürgerversammlung am 08.04.2026 die Anfrage zur Planung von Ladestellen von E-Autos in der Gemeinde gestellt wurde, teilt Bürgermeister Heeschen dazu Folgendes mit.

Da ein Hallenneubau am Bauhof in Gössenheim geplant ist, könnte die Dachfläche mit einer PV-Anlage mit Speicherbatterie ausgestattet und eine Ladestation für E-Autos am Feuerweg eingerichtet werden. Somit wäre der Strombedarf des Bauhofes abgedeckt und bei überschüssiger Stromgewinnung könnte sogar die Ladestation für E-Autos gespeist werden. Die anfallenden Kosten für eine solche Anlage und Ladestation müssten eingeholt werden.

Nach kurzer Aussprache zeigt der Gemeinderat Gössenheim sein Einverständnis mit der aufgezeigten Vorgehensweise und beauftragt den Bürgermeister dieses Konzept aufzunehmen, Kostenvoranschläge einzuholen und die Ausführung weiterzuverfolgen.

Beschluss: 13 : 0

Die Laufzeit der vorhandenen PV-Anlage auf dem Dach des Bauhofes soll geklärt werden.

I.6. Bestellung von Mitgliedern für einen Arbeitskreis - wirtschaftliche Prüfung Kindergartenbetrieb

In der Sitzung des Gemeinderat Gössenheim vom April 2026 wurde dem Antrag des Kindergartenvereins auf Zuschuss unter der Vorgabe zugestimmt, dass eine wirtschaftliche Prüfung des Kindergartens durch einen Arbeitskreis erfolgen soll.

Die Gemeinde Gössenheim zahlte für das Defizit im Kindergartenjahr 2024 einen Zuschuss von 100.000,- € und für das Defizit im Kindergartenjahr 2025 einen Zuschuss von 75.000,- €.

Bürgermeister Heeschen führt die Gründe der Notwendigkeit der Prüfung kurz auf. Die sparsame wirtschaftliche Situation des Trägers ist zu prüfen und evt. Einsparpotenzial zu finden.

Ein entsprechender Arbeitskreis aus Mitgliedern des Gemeinderates und der Vorstandschaft des Kindergartens ist zu gründen.

Folgende Mitglieder des Gemeinderates nehmen am Arbeitskreis teil:

Bernhard Mühlrath, Matthias Kaufmann, Nina Ammersbach, Reinhold Rüger sowie Bürgermeister Karsten Heeschen.

Ein Termin für den Prüfungstermin soll mit der Kindergartenleitung abgestimmt werden.

I.7. Bestellung Mitglieder Lenkungsgruppe der ILE Main-Werntal

Bisher nahmen an den Sitzungen der Lenkungsgruppe der ILE Main-Werntal neben dem Bürgermeister auch der 2. und 3. Bürgermeister teil. Auf Wunsch der ILE-Managerin sollen neben dem Bürgermeister Gemeinderatsmitglieder an den Sitzungen teilnehmen.

Frau Christiane Gössl und Frau Stefanie Herrman erklären sich bereit als Vertreter des Gemeinderates Gössenheim zu den Sitzungen der Lenkungsgruppe zu kommen.

Erich Fenn stellt sich als Vertreter zur Verfügung.

I.8. Informationen des Bürgermeisters

I.8.a) Veröffentlichung der Entschädigung der Bürgermeister

Es wird informiert, dass in der konstituierenden Sitzung eine monatliche Entschädigung von 3.950,- € für 1. Bürgermeister Karsten Heeschen beschlossen wurde. Der 2. Bürgermeister Erich Fenn erhält eine Entschädigung von 10 % monatlich (395 €) sowie ab dem 15. Tag einer möglichen Vertretung 1/30 der Entschädigung des 1. Bürgermeisters. Der 3. Bürgermeister Bernhard Mühlrath erhält im Falle der Vertretung des 1. Bürgermeisters eine Entschädigung von 1/30 der Entschädigung des 1. Bürgermeisters.

I.8.b) Sachstand zur Dorferneuerung - Ehemaliges Renkanwesen

Bürgermeister Heeschen informiert über den aktuellen Sachstand der Dorferneuerung. Es fand eine Begehung mit dem Vorstandsvorsitzenden der Dorferneuerung Gössenheim, Herrn Sauer, vom Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) statt.

Der nächste Schritt in der Dorferneuerung ist die Neugestaltung des Vorbereiches der Zehntscheune mit Anlage eines Grünzuges, Fl.Nr. 173/4.

Dazu wird die angedachte Neugestaltung, die für die Dorferneuerung erarbeitet wurde, per Beamer aufgezeigt und vom Bürgermeister erläutert.

Das ehemalige Wohnhaus soll abgerissen und ein Durchgangsweg von der Hauptstraße zur Straße „Hinterm Dorf“ geschaffen werden.

Ein Statiker für den Gebäudeabbruch wurde beauftragt. Eine Überplanung der Fläche mit Kostenaufstellung und die Beantragung von Fördermittel werden durch das ALE durchgeführt.

Ein Budget von 284.000,- € steht aus der Dorferneuerung noch zur Verfügung. Weitere 90.000,- € könnten über das Förderprogramm „ELER“ genutzt werden.

Der ELER (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) ist der zentrale Fördertopf der Europäischen Union (EU) zur Unterstützung ländlicher Regionen. Planungskosten sind nicht förderfähig.

I.8.c) Geschwindigkeitsmessungen in der Hauptstraße

Die Geschwindigkeitsmessungen in der Hauptstraße sollen weiterhin durchgeführt werden. Bürgermeister Heeschen wird entsprechende Möglichkeiten eruieren und das Gremium dazu informieren.

Aus den Reihen des Gemeinderates wird vorgebracht, dass die Geschwindigkeitsanzeige wieder aufgehängt werden soll.

I.9. Verschiedenes

I.9.a) Leerung der Mülltonnen in der Oberen Eichenau durch die Fa. Remondis, Gemünden

Es wird berichtet, dass die Fahrzeuge der Fa. Remondis zur Leerung der Mülltonnen nicht in die Stichstraße des letzten Bauabschnittes der Oberen Eichenau einfahren können, da keine Wendemöglichkeit für die Fahrzeuge besteht. Die Anwohner müssten ihre Mülltonnen aus der Stichstraße bis zur Einmündung in die Stichstraße zur Leerung bringen.

Die Gemeinde wird gebeten, sich für eine bessere Lösung einzusetzen.

Bürgermeister Heeschen wird beim Landratsamt die Sachlage anfragen und dem Gremium mitteilen.

I.9.b) Stromtrasse P 43

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass für die Maßnahmen zur Verlegung der Leitungen für die Stromtrasse P 43 schwere Fahrzeuge zum Einsatz kommen werden, die Schäden an den Wegen und der Flur hinterlassen könnten. Daher wird angeregt, bildliche Beweissicherungen vorzunehmen, damit die Gemeinde bei entstandenen Schäden einen Nachweis erbringen kann und dies auch zukünftig zu berücksichtigen.

Aus dem Kreis der Anwesenden wird vorgebracht, dass die Sperrmüllfahrzeuge der Fa. Remondis mit einer Höhe unter 3,60 m, trotz Beschränkung, über die Wernbrücke in Sachsenheim fahren. Der Bürgermeister soll das bei der Fa. Remondis zur Sprache bringen.

Ende der öffentlichen Sitzung