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Mitteilungsblatt der VG Gemünden a Main
Ausgabe 13/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift über die Sitzung der Gemeinschaftsversammlung Nr. 1/2026 vom 15.06.2026

Der Vorsitzende erklärt die anberaumte Sitzung für eröffnet und stellt die ordnungsmäßige Ladung sowie die Anwesenheit der Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung fest.

Der Vorsitzende stellt weiter fest, dass die Mehrheit der Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung anwesend und stimmberechtigt ist. Die Gemeinschaftsversammlung ist daher beschlussfähig (Art. 47 GO analog).

Die Niederschrift der letzten öffentliche Sitzung der Gemeinschaftsversammlung wurde den Mitgliedern zugestellt. Sofern keine Einwendungen erhoben worden sind, gilt die Niederschrift als genehmigt.

ÖFFENTLICHE SITZUNG

Zu Beginn der Tagesordnung beantragt der Gemeinschaftsvorsitzende Martin Göbel die Aufnahme von zwei zusätzlichen Tagesordnungspunkten:

I.10.b. Feststellung der Jahresrechnung 2024

I.10.c. Entlastung der Jahresrechnung 2024

Die Gemeinschaftsversammlung stimmt der Aufnahme der weiteren TOP´s zu.

8 : 0

I.1. Verabschiedung von Mitgliedern der Gemeinschaftsversammlung

Der Gemeinschaftsvorsitzende verabschiedet die ausscheidenden Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung:

Dr. Eberhard Freye aus Weickersgrüben, der dem Gremium insgesamt 18 Jahre, 12 als Stellvertreter und 6 Jahre als Mitglied lang angehörte,

Katja Heiß aus Sachsenheim, die 6 Jahre Mitglied der Gemeinschaftsversammlung war, sowie

Anna Wirthmann (leider entschuldigt), die ebenfalls 6 Jahre mit dabei war.

Martin Göbel bedankt sich mit persönlichen Worten für die gute und fruchtbare Zusammenarbeit in vielen Sitzungen mit einem Weinpräsent und einer Dankurkunde.

Im Anschluss verabschiedet der bisherige Gemeinschaftsvorsitzende Martin Göbel zusammen mit Geschäftsstellenleiter Johannes Schmelz den stellvertretenden Gemeinschaftsvorsitzenden Klaus Schäfer. Klaus Schäfer war seit 2018 Mitglied der Gemeinschaftsversammlung und ab 2020 der stellvertretende Gemeinschaftsvorsitzende.

Mit einer persönlichen Ansprache verabschiedet der Geschäftsstellenleiter Johannes Schmelz den langjährigen Gemeinschaftsvorsitzenden Martin Göbel.

Von 1996 bis 2002 war er Mitglied in der Gemeinschaftsversammlung und stellvertretender Gemeinschaftsvorsitzender, bis er 2002 für 24 Jahre die Aufgaben des Gemeinschaftsvorsitzenden übernahm. Die Arbeit und der Führungsstil von Martin Göbel haben die Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main geprägt und zu einer bürgernahen Verwaltung gemacht.

Der Geschäftsstellenleiter bedankte sich und wünschte alles Gute für die Zukunft.

I.2. Wahl des Gemeinschaftsvorsitzenden

Für die Wahl des Gemeinschaftsvorsitzenden wird ein Wahlausschuss aus Martin Göbel (Wahlleiter), Johannes Schmelz und Benedikt Steigerwald gebildet.

Aus der Versammlung wird der 1. Bürgermeister Johannes Wagenpfahl aus der Mitgliedsgemeinde Gräfendorf vorgeschlagen. Weitere Vorschläge werden nicht vorgebracht, so dass anschließend die geheime Wahl mit vorbereiteten Stimmzetteln erfolgt. Die Stimmenauszählung bringt folgendes Ergebnis:

9 gültige Stimmen für Johannes Wagenpfahl

Alle abgegebenen gültigen Stimmen entfallen somit auf Johannes Wagenpfahl. Damit ist Johannes Wagenpfahl zum Gemeinschaftsvorsitzenden gewählt. Auf Befragen nimmt Herr Wagenpfahl die Wahl an. Herr Schmelz gratuliert dem neuen Gemeinschaftsvorsitzenden. Johannes Wagenpfahl bedankt sich bei der Gemeinschaftsversammlung für das ihm entgegengebrachte Vertrauen.

I.3. Beschlussfassung über die Zahl der zu wählenden Vertreter des Gemeinschaftsvorsitzenden

Hier wird vorgetragen, dass sich die bisherige Regelung mit zwei gewählten Stellvertretern bewährt hat. Es wird vorgeschlagen, die bisherige Regelung beizubehalten. Die Gemeinschaftsversammlung beschließt, sowohl einen 1. als auch einen 2. Stellvertreter des Gemeinschaftsvorsitzenden zu wählen.

Beschluss: 9 : 0

I.4. Wahl der Stellvertreter des Gemeinschaftsvorsitzenden

I.4.a) Wahl des 1. Stellvertreters des Gemeinschaftsvorsitzenden

Für die Wahl des 1. Stellvertreters des Gemeinschaftsvorsitzenden wird der 1. Bürgermeister der Gemeinde Gössenheim, Karsten Heeschen, vorgeschlagen. Weitere Vorschläge werden nicht vorgebracht. Anschließend wird über den Wahlvorschlag geheim abgestimmt. Die Stimmenauszählung bringt folgendes Ergebnis:

9 gültige Stimmen für Karsten Heeschen

Damit ist Karsten Heeschen zum 1. Stellvertreter des Gemeinschaftsvorsitzenden gewählt. Auf Befragen des Geschäftsstellenleiters Johannes Schmelz nimmt er die Wahl an. Johannes Schmelz gratuliert dem neuen 1. Stellvertreter. Karsten Heeschen bedankt sich bei der Gemeinschaftsversammlung für das ihm entgegengebrachte Vertrauen.

I.4.b) Wahl des 2. Stellvertreters des Gemeinschaftsvorsitzenden

Für die Wahl des 2. Stellvertreters des Gemeinschaftsvorsitzenden wird der 1. Bürgermeister der Gemeinde Karsbach, Lorenz Höfler, vorgeschlagen. Weitere Vorschläge werden nicht vorgebracht. Die anschließend durchgeführte geheime Wahl und die Stimmenauszählung bringen folgendes Ergebnis:

9 gültige Stimmen für Lorenz Höfler

Damit ist Lorenz Höfler zum 2. Stellvertreter des Gemeinschaftsvorsitzenden gewählt. Auf Befragen des Geschäftsstellenleiters erklärt er, dass er die Wahl annimmt, und bedankt sich bei der Gemeinschaftsversammlung für das ihm entgegengebrachte Vertrauen.

Nach der Wahl des 2. Stellvertreters übernimmt der neue Gemeinschaftsvorsitzende Johannes Wagenpfahl die Sitzungsleitung. Zu Beginn richtet er sein Wort an den bisherigen Gemeinschaftsvorsitzenden Martin Göbel:

Lieber Martin,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

werte Gäste,

mit der Amtsübergabe ist jetzt der Zeitpunkt gekommen, um dich, lieber Martin, offiziell zu verabschieden. Und dabei blicken wir nicht nur auf das Ende einer Amtszeit – wir blicken auf das Ende einer Ära.

30 Jahre lang hast du als Erster Bürgermeister die Geschicke von Karsbach gelenkt. Und als wäre das nicht schon Lebensaufgabe genug, hast du sage und schreibe 24 Jahre lang als Gemeinschaftsvorsitzender unserer Verwaltungsgemeinschaft Gemünden die gesamte Region entscheidend geprägt.

Als dir die Gemeinschaftsversammlung im Jahr 2002 das Vertrauen für dieses Amt geschenkt hat, warst du 42 Jahre jung und damit schon erfahren genug, um diese wichtige Verantwortung zu übernehmen. Du hast die Führung für die Gemeinden im Bachgrund und im unteren Saaletal übernommen. Und wie hast du das gemacht? Mit einem unfehlbaren Gespür für das Machbare und – das wissen wir alle – mit einer großen, bewundernswerten Beharrlichkeit.

Diplomatie und Weitsicht

In dieser langen Zeit hast du so einige Bürgermeister kommen und gehen sehen. In Gössenheim waren das Manfred Marold, Hans Popp, Theo Gärtner, Erich Fenn und Klaus Schäfer. In Gräfendorf Adolf Lutz, Alfred Frank und Johannes Wagenpfahl.

Lieber Martin, Hand aufs Herz: Das war mit Sicherheit nicht immer einfach! So viele verschiedene Charaktere und Interessen unter einen Hut zu bringen, verlangte echtes diplomatisches Fingerspitzengefühl und verdammt große Überzeugungskraft. Aber du hast es über all die Jahre immer meisterhaft gelöst.

An deiner Seite standen dabei die verantwortlichen Geschäftsstellenleiter: Franz Fischer, Alexander Rohner und heute Johannes Schmelz. Zusammen habt ihr die VG immer wieder an die Anforderungen einer modernen Verwaltung angepasst. Ob es beispielsweise die rasanten Entwicklungen im IT-Bereich waren oder die Veränderungen im Forst der Mitgliedsgemeinden – unter deiner Führung wurde die VG personell und organisatorisch fit für die Zukunft gemacht.

Besonders dein Auge für den Nachwuchs zahlt sich heute aus. Du hast extremen Wert auf die Ausbildung gelegt. Dass wichtige Führungspositionen heute zukunftssicher mit unseren eigenen „Eigengewächsen“ besetzt sind – wie Johannes Schmelz als Geschäftsstellenleiter oder Benedikt Steigerwald als Kämmerer –, das ist dein Verdienst. Du hast gesät, und die Verwaltung kann heute die Früchte ernten.

Das Fundament: Die menschliche Komponente

Aber bei all den harten Fakten, der Digitalisierung und den Modernisierungen gibt es eine Sache, die deine Amtszeit ganz besonders auszeichnet: und das ist die menschliche Komponente.

Als ich im Mai 2020 ins Bürgermeisteramt kam und frisch in die Arbeit der VG eingewiesen wurde, habe ich sofort etwas gespürt, das man in Behörden eigentlich selten findet: diesen echten, familiären Zusammenhalt. Ich wurde von euch herzlich aufgenommen und habe mich blitzschnell wie ein dazugehöriges Familienmitglied gefühlt.

Das, lieber Martin, ist ganz allein dein Verdienst. Du hast dieses Wir-Gefühl nicht nur vorgegeben, du hast es jeden einzelnen Tag vorgelebt. Durch deinen offenen und ehrlichen Umgang hast du ein hervorragendes Arbeitsklima geschaffen, in dem man füreinander einsteht. Und ich verspreche dir hier und heute: Ich werde mein Bestes tun, um dieses Vermächtnis in deinem Sinne weiterzutragen.

Ein stolzer Rückblick

Zusammenfassend kann ich sagen: Du hast die VG Gemünden von einer klassischen Verwaltungsbehörde zu einem modernen, digitalisierten Dienstleister entwickelt. Und noch wichtiger: Du hast dafür gesorgt, dass unsere Gemeinden trotz des demografischen Wandels eigenständig bleiben können und hier bestens betreut werden.

Lieber Martin, du hast über Jahrzehnte hinweg die Knochen für die Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinden hingehalten und unendlich viel Verantwortung getragen. Wenn du dich ab morgen umdrehst, darfst du mit tiefem Stolz auf das blicken, was du geschaffen hast. Wir haben dir unendlich viel zu verdanken.

Für deinen neuen Lebensabschnitt wünsche ich dir von Herzen alles Gute, vor allem Gesundheit und endlich ganz viel Zeit für dich, für Beate und deine ganze Familie.

Danke für alles, Martin! Chapeau!

Im Anschluss geht es mit der Tagesordnung weiter.

I.5. Bestellung des Rechnungsprüfungsausschusses

Hier ist die Gemeinschaftsversammlung der Auffassung, dass der Rechnungsprüfungsausschuss wie bisher aus drei Mitgliedern bestehen soll. Die Mitglieder und deren Vertreter sollen aus allen Mitgliedsgemeinden kommen, so dass im Rechnungsprüfungsausschuss immer jede Mitgliedsgemeinde vertreten ist. Für die Besetzung wird folgender Vorschlag unterbreitet:

Gerald Brönner -> Vertreter: Andreas Nachreiner

Martin Strohmenger -> Vertreter: Axel Höfler

Matthias Kaufmann -> Vertreter: Jonas Herrmann

Beschluss: 9 : 0

Als Prüfungsausschussvorsitzender wird Gerald Brönner vorgeschlagen. Dies findet die Zustimmung der Gemeinschaftsversammlung.

Beschluss: 9 : 0

I.6. Weitere Gültigkeit der bisherigen Geschäftsordnung und der

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit für die Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main

Der Geschäftsstellenleiter hat jedem Gremiumsmitglied die aktuelle Geschäftsordnung und die aktuelle Entschädigungssatzung sowie eine Mustergeschäftsordnung und eine Mustersatzung ausgehändigt.

Nachdem sich die Vertreter der Gemeinschaftsversammlung bereits mit den Entwürfen für die neue Geschäftsordnung und Entschädigungssatzung eingehend beschäftigen konnten, spricht sich die Versammlung dafür aus, diese bereits in der heutigen Sitzung zu beschließen. Der Geschäftsstellenleiter Johannes Schmelz erläutert, die Änderungen.

In § 7 Abs. 2 werden die Beträge wie folgt festgelegt: In Nr. 2 Buchst. a: 6.000 Euro und in Nr. 2 Buchst. b für den Erlass, die Niederschlagung, Stundung und Aussetzung der Vollziehung, sowie in Abs. 3 Buchst. a jeweils 6.000 Euro. In Nr. 2 Buchst. c und Nr. 3 Buchst. a wird der Betrag mit jeweils 6.000 Euro neu geregelt. In Nr. 2 Buchst. d und e wird der Betrag mit je 2.000 Euro festgelegt.

§ 15 Abs. 2 Satz 1 wird wie folgt neu gefasst: „Die Sitzungen finden regelmäßig im Sitzungssaal der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main statt; sie beginnen regelmäßig um 19:00 Uhr.“

Der § 17 wird wie folgt neu gefasst:

(1) 1Die Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung und der Leiter der Geschäftsstelle werden schriftlich unter Beifügung der Tagesordnung oder mit ihrem Einverständnis elektronisch zu den Sitzungen eingeladen. 2Im Falle einer elektronischen Einladung wird die Tagesordnung als nicht veränderbares Dokument durch E-Mail oder, soweit Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder berechtigte Ansprüche Einzelner dies erfordern, in verschlüsselter Form versandt.

(2) Im Falle der elektronischen Ladung geht die Tagesordnung zu, wenn sie im elektronischen Briefkasten des Empfängers oder bei seinem Provider abrufbar eingegangen und üblicherweise mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist.

(3) 1Der Tagesordnung sollen weitere Unterlagen, insbesondere Beschlussvorlagen, beigefügt werden, wenn und soweit das sachdienlich ist und Gesichtspunkte der Vertraulichkeit sowie des Datenschutzes nicht entgegenstehen. 2Die weiteren Unterlagen können schriftlich oder elektronisch gemäß Abs. 1 Satz 2 zur Verfügung gestellt werden; sind schutzwürdige Daten enthalten, erfolgt die elektronische Übermittlung in verschlüsselter Form. 3Hat das Mitglied der Gemeinschaftsversammlung oder der Leiter oder die Leiterin der Geschäftsstelle sein bzw. ihr Einverständnis zur elektronischen Ladung erklärt, werden die weiteren Unterlagen grundsätzlich nur elektronisch bereitgestellt.

(4) 1Die Ladungsfrist beträgt fünf Tage; sie kann in dringenden Fällen bis auf 24 Stunden verkürzt werden. 2Der Sitzungstag und der Tag des Zugangs der Ladung werden bei der Berechnung der Frist nach Satz 1 Halbsatz 1 nicht mitgerechnet.

Weiter wird § 18 ebenfalls neu gefasst:

(1) 1Anträge, die in einer Sitzung behandelt werden sollen, sind schriftlich oder elektronisch zu stellen und ausreichend zu begründen. 2Bei elektronischer Übermittlung sind Geheimhaltungsinteressen und der Datenschutz zu beachten; schutzwürdige Daten sind in verschlüsselter Form zu übermitteln. 3Anträge sollen spätestens am 8. Tag vor der Sitzung bei der oder dem Gemeinschaftsvorsitzenden eingereicht werden. 4Soweit ein Antrag mit Ausgaben verbunden ist, die im Haushaltsplan nicht vorgesehen sind, soll er einen Deckungsvorschlag enthalten.

(2) Verspätet eingehende oder erst unmittelbar vor oder während der Sitzung gestellte Anträge können nachträglich in die Tagesordnung aufgenommen werden, wenn

1.

die Angelegenheit dringlich ist und die Gemeinschaftsversammlung der Behandlung mehrheitlich zustimmt oder

2.

sämtliche Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung anwesend sind und kein Mitglied der Behandlung widerspricht.

(3) Anträge zur Geschäftsordnung, z.B. Nichtbefassungsanträge, Zurückziehung eines Antrags u.ä., Anträge auf Festsetzung eines Ordnungsgelds nach Art. 53 Abs. 3 GO oder einfache Sachanträge, z.B. Änderungsanträge, können auch während der Sitzung und ohne Beachtung der Form gestellt werden.

In § 21 wird der Abs. 8 wie folgt ergänzt:

(8) Gegen Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung, die die Ordnung erheblich stören, kann die oder der Vorsitzende mit Zustimmung der Gemeinschaftsversammlung ein Ordnungsgeld bis zu 500 €, im Wiederholungsfall bis zu 1000 €, festsetzen. Ein Wiederholungsfall im Sinn von Satz 1 liegt vor, wenn gegenüber dem Mitglied innerhalb derselben Sitzung bereits ein Ordnungsgeld festgesetzt wurde (Art. 53 Abs. 3 GO).

Der § 27 Abs. 1 lautet zukünftig:

(1) In die Niederschriften über öffentliche Sitzungen können alle Bürgerinnen und Bürger der Mitgliedsgemeinden Einsicht nehmen und sich gegen Kostenerstattung Kopien für den Eigengebrauch erteilen lassen; dasselbe gilt für auswärts wohnende Personen hinsichtlich ihres Grundbesitzes oder ihrer gewerblichen Niederlassungen im Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft.

§ 31 In-Kraft-Treten erhält folgende Fassung: „1 Diese Geschäftsordnung tritt mit Wirkung vom 01. Mai 2026 in Kraft. 2 Gleichzeitig tritt die Geschäftsordnung vom 11.04.2022 außer Kraft.“

Da auch ein Entwurf der Entschädigungssatzung vorab den Mitgliedern überlassen wurde, wird auch dieses Muster nicht mehr vollinhaltlich behandelt, sondern nur die wichtigsten Regelungen.

Hauptregelung ist die Entschädigung der Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung in § 1 und der Gemeinschaftsvorsitzenden in § 2. In § 1 Abs. 2 soll das Sitzungsgeld auf 30 Euro erhöht werden. In Abs. 4 wird die Höhe der Pauschalen einer Verdienstausfallentschädigung auf jeweils 15 Euro je volle Stunde festgelegt.

§ 3 In-Kraft-Treten erhält folgende Fassung: „(1) Die Satzung tritt am 01.05.2026 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Entschädigungssatzung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 22.06.2020 außer Kraft.“

Sowohl der neuen Geschäftsordnung als auch der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit für die Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main stimmt die Versammlung in der vorgestellten Fassung und den Ergänzungen zu.

Beschluss: 9 : 0

I.7. Beratung über den Haushaltsplan 2026 und Erlass der Haushaltssatzung

Der Gemeinschaftsvorsitzende leitet kurz ein und übergibt das Wort an den Kämmerer.

Der Verwaltungshaushalt 2026 sieht Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 1.313.980 Euro vor. Gegenüber dem Vorjahresansatz von 1.131.160 Euro ist hier eine Steigerung um 182.820 Euro = 16,16 % zu verzeichnen. Der Vermögenshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 36.500 Euro ab. Hier ergibt sich gegenüber dem Vorjahresansatz von 63.000 Euro eine Verringerung von 26.500 Euro = 42,06 %. Das Gesamthaushaltsvolumen beläuft sich für das laufende Jahr auf 1.350.480 Euro und liegt somit um 156.320 Euro oder 13,09 % über dem Gesamtansatz des Vorjahres in Höhe von 1.194.160 Euro.

Der Anstieg des Volumens im Verwaltungshaushalt verteilt sich auf verschiedene Positionen, ist aber zum größten Teil den Personalkosten zuzuordnen. Die Steigerung der Personalkosten liegt in Summe bei 143.310 Euro. Diese teilen sich auf in Entgelte inkl. Sozialversicherungs- und Versorgungskassenbeiträge für tariflich Beschäftigte (135.660 Euro) sowie Beiträge zur Versorgungskasse sowie zur Beihilfe für Beamte (7.650 €).

Die gestiegenen Personalkosten sind durch Neueinstellungen von zwei tariflich Beschäftigten Teilzeitkräften, durch Höhergruppierungen, den Tariferhöhungen und durch offene Forderungen von Pensionsrückstellungen (2011-2024), welche wir noch bis zum Jahr 2029 zu begleichen haben, zu begründen.

Des Weiteren steigen die Kosten des Verwaltungs- und Betriebsaufwandes um 19.500 Euro. Diese unterteilen sich in erhöhte Kosten für Gebäude- und Grundstücksunterhalt (7.000 Euro), Bewirtschaftungskosten für Grundstücke und Gebäude (1.550 Euro), Aus- und Fortbildungskosten (100 Euro), Aufwendungen für Verwaltung und Betrieb inkl. verschiedenen Betriebsaufwand (12.050 Euro), Steuern und Versicherungen (100 Euro), Geschäftsausgaben für Fachliteratur, Bürobedarf sowie Post- und Fernmeldegebühren (14.900 Euro [erhöhte Kosten wegen Kommunalwahl]). Dagegen sind Einsparungen bei den Verwaltungs- und Betriebskosten für das Amtsblatt (9.500 Euro), für Sachverständigen- und Gerichtskosten (5.000 Euro), Arbeitsgeräte- und Maschinen (1.000 Euro), Energie-, Heizungs- und Reinigungskosten (600 Euro) zu verzeichnen.

Ebenfalls führen wir dem Vermögenshaushalt Gelder des Verwaltungshaushaltes zu in Höhe von 20.000 Euro.

Bei den Einnahmen steigt die VG-Umlage um 161.165 Euro, die Erstattung von Ausgaben des Verwaltungshaushaltes von Gemeinden und Gemeindeverbände um 10.000 Euro [Erstattung Kreisanteil an den Kommunalwahlen] und die Zuweisungen für lfd. Zwecke vom Land um 24.000 Euro [zweiter Teil der Förderung ISB/DSB].

Sinkende Einnahmen gibt es hingegen bei den Verwaltungsgebühren insgesamt (4.075 Euro) [Wegfall der Genehmigungsgebühren für Gestattungen und Veranstaltungen bei rechtzeitiger Anmeldung], bei den allg. Zuweisungen vom Land (1.450 Euro) und bei der fehlenden Zuführung vom Vermögenshaushalt an den Verwaltungshaushalt (7.000 Euro).

Bei den übrigen Einnahme- und Ausgabeposten haben sich nur geringe Veränderungen zum Vorjahr ergeben, so dass Mehrausgaben bei einzelnen Positionen im Wesentlichen durch Einsparungen bzw. Ansatzkorrekturen kompensiert werden können.

Wegen der oben genannten steigenden Kosten kann trotz der geplanten Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 16.500 Euro für 2026 eine deutliche Erhöhung des Umlagebetrages für die drei Mitgliedsgemeinden nicht vermieden werden. Der Umlagebetrag steigt für dieses Jahr von 1.002.800 Euro um 161.165 Euro auf 1.163.965 Euro, also um 16,07 %. Die Umlage je Einwohner beläuft sich für 2026 auf 285,7758 Euro, während für das Jahr 2025 noch 246,0255 Euro je Einwohner an Umlage zu entrichten waren. Dies entspricht einem Anstieg um 39,7503 Euro je Einwohner bzw. um 16,16 %.

Von diesem Betrag entfallen 312.067 Euro auf die Gemeinde Gössenheim (1.092 Einwohner), 368.365 Euro auf die Gemeinde Gräfendorf (1.289 Einwohner) und 483.533 Euro auf die Gemeinde Karsbach (1.692 Einwohner).

Im Vermögenshaushalt ist auf der Einnahmeseite wie im Vorjahr die Rücklagenentnahme mit 16.500 Euro veranschlagt sowie die Zuführung vom Verwaltungshaushalt in Höhe von 20.000 Euro.

Im Ausgabenbereich sind 36.500 Euro veranschlagt. Diese teilen sich auf in Ausgaben für den Erwerb von bewegl. Anlagevermögen in Höhe von 31.000 Euro (Aushangkasten, Stühle für Parteiverkehr, weiteres Mobiliar und EDV, Rücklagen für neuen Server) und 5.500 Euro für Hochbaumaßnahmen.

Im Stellenplan gibt es gegenüber dem Vorjahr Änderungen in nachfolgenden Positionen: - Einstellung zweier Teilzeitkräfte für die Hauptverwaltung (Vorzimmer und Sekretariat) (zukünftige Nachbesetzung für altersbedingt ausscheidende Vorzimmerkräfte).

Als Kassenkredit wird ein Betrag in Höhe von 218.997 Euro festgesetzt.

Nach einigen Nachfragen, Erläuterungen und kurzer Aussprache wird die Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main für das Haushaltsjahr 2026 vollinhaltlich verlesen. Anschließend wird diese zur Beschlussfassung empfohlen. Die Versammlung stimmt dem Haushaltsplan und der Haushaltssatzung in der vorgelegten und erläuterten Fassung zu.

Beschluss 9 : 0

I.8. Beratung über den Finanzplan und das Investitionsprogramm 2025 bis 2029

Der Finanzplan für die Folgejahre bis 2029 wurde auf der Grundlage der Haushaltsansätze der Vorjahre entsprechend fortgeschrieben und der voraussichtlichen Entwicklung angepasst. Im Investitionsprogramm ist im Haushaltsjahr ein Ansatz in Höhe von 37.000 Euro, hauptsächlich für einen Aushangkasten,, Mobiliar (Stühle für Parteiverkehr, einzelne höhenverstellbare Schreibtische und Schreibtischstühle), EDV (Laptop`s, Drucker, Bildschirme) sowie für die Rückstellungen Server vorgesehen. Die Gemeinschaftsversammlung ist sich darüber im Klaren, dass sowohl der Finanzplan als auch das Investitionsprogramm bei der jährlichen Haushaltsberatung den neuen Erkenntnissen und Erfordernissen angepasst und entsprechend fortgeschrieben wird. Der Finanzplan und das Investitionsprogramm für die Jahre 2025 bis 2029 werden mit folgenden Zahlen vorgeschlagen:

Diesem Vorschlag stimmt die Versammlung einstimmig zu.

Beschluss: 9 : 0

I.9. Bestellung zur stellvertretenden Kassenverwalterin

Nach Art. 100 Abs. 2 GO muss die Gemeinde/ Verwaltungsgemeinschaft einen Kassenverwalter und einen Stellvertreter bestellen. Bisher sind Frau Petra Heusner als Kassenverwalterin und Frau Andrea Steigerwald als stellvertretende Kassenverwalterin bestellt. Seit dem 01.01.2025 hat Frau Rebecca Burlak die Aufgaben von Frau Steigerwald übernommen. Daher schlägt die Verwaltung vor, Frau Rebecca Burlak zur stellvertretenden Kassenverwalterin zu bestellen.

Beschluss 9 : 0

I.10.a. Verschiedenes:

Information zur Bestellung der 1. Bürgermeister zu Standesbeamten

Die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft haben in den konstituierenden Gemeinderatssitzungen jeweils ihren 1. Bürgermeister zum Standesbeamten vorgeschlagen. Die Neubestellung ist von der Gemeinschaftsversammlung vorzunehmen und zu beschließen. Die Bestellung ist auf die Vornahme von Eheschließungen zu beschränken. Die bisher ausgesprochenen Bestellungen der jeweiligen 1. Bürgermeister sind mit Ablauf der Amtszeit erloschen; Amtszeit ist die Wahlperiode. Eine Neubestellung für die neue Wahlperiode ist deshalb erforderlich.

Von Seiten der Verwaltung wird daher folgender Beschlussvorschlag unterbreitet: Die Gemeinschaftsversammlung bestellt jeweils den 1. Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden Gössenheim, Gräfendorf und Karsbach, also die Herren Karsten Heeschen, Johannes Wagenpfahl und Lorenz Höfler zu Standesbeamten. Die Bestellung wird auf die Vornahme von Eheschließungen beschränkt.

Die Gemeinschaftsversammlung schließt sich diesem Vorschlag einstimmig an.

Beschluss 9 : 0

I.10.b. Feststellung der Jahresrechnung 2024

Die örtliche Rechnungsprüfung hat am 04.11.2025 stattgefunden. Das Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Dr. Eberhard Freye, trägt den Bericht und die Anmerkungen dazu vor. Zu diesen Punkten teilt die Verwaltung mit, dass die Behebung der angesprochenen Punkte mit dem Buchhalter besprochen wurde. Die künftige Beachtung wird zugesichert.

Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2024 hat keine rechnerische Beanstandung ergeben, sondern nur zwei formale Punkte (1. Verbuchungen zw. Vermögenshaushalt und Rücklage sind unschön.; 2. Die Praxis im Verwaltungshaushalt mit den Feststellungsbescheinigungen sollte überdacht werden. Es sollte für jeden Vorgang eine Soll- und Ist-Buchung geben.). Die Behebung wird von der Verwaltung zugesichert. Über die Prüfung der Jahresrechnung wurde eine Niederschrift erstellt, die den Rechnungsunterlagen beigefügt wird. Nachdem keine Einwendungen vorgebracht werden, wird die Jahresrechnung mit den Endergebnissen vorgetragen.

Die Jahresrechnung 2024 wird mit einem Betrag in Einnahmen und Ausgaben in Höhe von insgesamt 1,188,711,07 Euro festgestellt. Hiervon entfallen auf den Verwaltungshaushalt 1.038.206,59 Euro und auf den Vermögenshaushalt 150.504,48 Euro. Ein Fehlbetrag ist nicht angefallen. Die Versammlung stellt die Jahresrechnung 2024 wie vorgetragen fest.

Beschluss: 9 : 0

I.10.c. Entlastung der Jahresrechnung 2024

Die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2024 der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main wurde örtlich geprüft und mit dem vorhergehenden Beschluss (einstimmig) festgestellt. Die Gemeinschaftsversammlung erteilt auf Vorschlag des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses gem. Art. 10 Abs. 2 VGemO in Verbindung mit Art. 40 Abs. 1 KommZG in Verbindung mit Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung für die Jahresrechnung 2024.

Beschluss: 9 : 0

Unter I.10. Verschiedenes gab es keine weiteren Wortmeldungen. Nach diesem TOP verlassen die ehemaligen Vertreter der Gemeinschaftsversammlung die Sitzung.

Ende der öffentlichen Sitzung: 20.15 Uhr