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Mitteilungsblatt der VG Gemünden a Main
Ausgabe 13/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Gräfendorf - Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates Gräfendorf Nr. 6/2026 vom 11.06.2026

  1. ÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Bürgermeister Johannes Wagenpfahl eröffnet die 6. Gemeinderatssitzung in diesem Jahr und begrüßt die anwesenden Gemeinderäte/in, die Schriftführerin und die Presse. Er stellt fest, dass ordnungsgemäß geladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist. Zur Tagesordnung werden keine Einwände erhoben.

Der öffentliche Teil zur Niederschrift der Gemeinderatssitzung Nr. 5/2026 vom 12.05.2026 wurde den Gemeinderäten/in zugestellt.

Auf Nachfrage an den Gemeinderat gibt es keine Änderungswünsche. Die Niederschrift gilt somit als genehmigt.

1.1.

Begehung der Baustelle Kirchenumfeld „Alte Kirche“ und mögliches Gewerbegebiet sog. „Lößl-Acker“

Baustelle Kirchenumfeld „Alte Kirche“

Die Mitglieder des Gemeinderates Gräfendorf, die Schriftführerin und die Presse gehen geschlossen zur „Alten Kirche“. Dort findet derzeit eine Vorstandssitzung der Teilnehmergemeinschaft Gräfendorf 3 (TG 3) statt. Zunächst erläutern Frau Natascha Back, Landschaftsarchitekturbüro Dietz und Partner, und Herr Michael Schneider, Amt für ländliche Entwicklung (ALE) den Anwesenden die Baumaßnahme. Bei den bisher stattgefundenen Grabungsarbeiten im Umfeld der „Alten Kirche“ wurden 26 Skelette gefunden, was darauf schließen lässt, dass hier in früheren Zeiten ein Friedhof rund um die Kirche war. Die Skelette wurden von Grabungsfachkräften ordnungsgemäß geborgen. Sie werden zur Staatssammlung für Anthropologie nach München gebracht. Die Kosten hat die Gemeinde Gräfendorf zu tragen. Da mit noch mehr Skeletten unter dem asphaltierten Weg gerechnet wird, hat man sich aus Pietätsgründen dazu entschlossen, die Asphaltdeckschicht lediglich um 5 bis 6 cm abzufräsen und zu erneuern. Die Fahrspur wird ca. 3,5 m betragen.

Des Weiteren wurden im westlichen Kirchenumfeld Reste der früheren Friedhofsmauern entdeckt. Der ursprüngliche Plan wurde nun dahingehend geändert, dass der Bestand der älteren Mauer aufbereitet im Pflanzbeet verbleibt und die andere Mauer visuell mit Farbasphalt im neuen Pflasterbelag dargestellt wird. Dadurch entfallen in diesem Bereich einige Parkplätze. Die Änderungsplanung wurde den Anwesenden anhand von Lageplänen aufgezeigt.

Im Rahmen der Baumaßnahme werden Teilbereiche gepflastert. Herr Dietz vom gleichnamigen Architektenbüro stellt den Anwesenden, unter denen sich auch Anwohner befinden, verschiedene Pflasterausführungen anhand von Mustersteinen vor. Bei der Auswahl der Mustersteine ist darauf geachtet worden, dass sie mit der Kirche und deren Umfeld harmonieren. Die Anwesenden entscheiden sich für das Pflaster mit der Bezeichnung „GDM.VIA R stone“, Oberfläche: Antikplus, Format: Mehrstein Typ AP, 8 cm mit gealterter Kante. Die Vorstandsmitglieder der TG 3 stimmten einstimmig für diese Pflastervariante. Der Gemeinderat wird noch in der nachfolgenden Sitzung einen Beschluss diesbezüglich herbeiführen.

Beschilderung

Im Rahmen der Dorferneuerung Gräfendorf soll im Ortsteil Gräfendorf die Beschilderung überarbeitet und neu gestaltet werden. Dies würde das ALE federführend übernehmen. Die Gemeinde muss sich mit 30 % an den Gesamtkosten beteiligen. Da die Ortsteile nicht über das Dorferneuerungsprogramm gefördert werden, muss die Gemeinde die Kosten für eine dortige Beschilderung selbst tragen. Sie soll dann zu gegebener Zeit anlehnend an die Beschilderung im Ortsteil Gräfendorf durchgeführt werden, um ein einheitliches Konzept aufzustellen. Dem steht der Gemeinderat positiv gegenüber.

Das ALE hat bei der Fa. Neeb Werbesysteme GmbH &Co.KG, Hammelburg, ein Angebot zur Beschilderung des Ortsteiles Gräfendorf eingeholt, das u.a. eine 3-stündige Ortsbegehung sowie 10 Schilder beinhaltet. Es beläuft sich auf 9.466,45 Euro brutto. Auf Nachfrage von Herrn Schneider erklärten sich Alfred Frank, Jason McKinney, Simone Nies und Winfried Herch bereit, an dieser Ortsbegehung teilzunehmen.

Besichtigung der „Alten Kirche“

Für einen Tagesordnungspunkt in nichtöffentlicher Sitzung besichtigt der Gemeinderat die „Alte Kirche“ im Innern.

Mögliches Gewerbegebiet sog. „Lößl-Acker“

Der Gemeinderat geht weiter zu dem sog. „Lößl-Acker“. Herr Johannes Schmelz, Geschäftsstellenleiter und Bauamtsleiter der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main, sowie zwei Gäste begleiten ebenfalls die Besichtigung der Flächen.

Es wird von Seiten eines Gemeinderates vorgetragen, dass 5 bis 6 Interessenten für eine Gewerbefläche vorhanden sind. Aus diesem Grunde solle dringend ein Gewerbegebiet ausgewiesen werden. Die Ackerfläche direkt hinter dem Anwesen von Herrn McKinney wird seitens einiger Gemeinderäte als geeignete Fläche angesehen.

Ein weiterer Gemeinderat führt aus, dass die vorgeschlagene Fläche zwar aus bautechnischer Sicht geeignet ist, jedoch aus städtebaulicher und landschaftsplanerischer Betrachtung auf dem Plateau ungeeignet erscheint, da Gewerbehallen mit ihrer kubischen Form das Landschaftsbild und die visuelle Dominanz die Identität des Gebietes beeinträchtigen.

Johannes Schmelz erläutert, dass für die Erschließung dieser Fläche sehr hohe Erschließungskosten anfallen würden, die zu 90 % umgelegt werden müssen. Nach Schätzung der Verwaltung würde der Quadratmeterpreis für den Erwerb eines Grundstückes incl. Erschließungskosten zwischen 50,00 und 60,00 Euro betragen.

Um das Gebiet erschließen zu können, benötigt die Gemeinde einen Streifen aus dem Grundstück der angrenzenden Firma McKamp Abenteuer- & Freizeitcamp. Durch die neu zu bauende Erschließungsstraße hätte die Firma einen Erschließungsvorteil und müsste sich demzufolge an den anfallenden Erschließungskosten entsprechend beteiligen. Der anwesende Eigentümer stellte klar, dass er die, für ihn voraussichtlich anfallende Kostensumme nicht aufbringen könne.

Auch wird die Nähe zur Wohnbebauung „Neuer Weg“ angesprochen. Nach Auffassung eines Gemeinderates könnten hier jedoch Vorkehrungen durch eine entsprechende Begrünung getroffen werden. Dies wäre jedoch durch ein entsprechendes Immissionsschutzgutachten nachzuweisen.

Im Laufe der Diskussion wird angeregt, die von der Deutschen Bahn erworbene Teilfläche, Fl.Nr. 3/107, Gemarkung Gräfendorf, als Gewerbefläche auszuweisen und interessierten Gewerbetreibenden anzubieten. Die Teilnehmer besichtigen gemeinsam diese Fläche.

Diese Fläche liegt direkt am Flurweg, eine Erschließung ist also kostengünstig und leicht umsetzbar. Sie gehört bereits der Gemeinde und wurde von der Bahn zur Bebauung freigegeben. Es könnten hier zwei oder drei Grundstücke für Gewerbetreibende entstehen. Bei der Grundstückseinteilung ist lediglich zu beachten, dass sich in dem Grundstück ein Kanal befindet, der nicht überbaut werden darf. Ob hier ein Gewerbe- oder ein Mischgebiet entstehen soll, wäre noch im Detail zu klären.

Der Gemeinderat kommt überein, dass die bekannten Interessenten zu einer Besprechung und Abstimmung eingeladen werden sollen.

Alle Teilnehmer kehren in den Sitzungssaal zurück, wo die Sitzung um 21.05 Uhr fortgeführt wird.

1. Bürgermeister Johannes Wagenpfahl begrüßt noch einmal explizit Herrn Johannes Schmelz, Geschäftsstellenleiter der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main sowie die anwesenden Gäste.

1.2.

Ausweisung eines Gewerbegebietes in Gräfendorf

Bei der durchgeführten Begehung wurde erläutert, dass die angedachte Fläche, Fl.Nr. 646, Gemarkung Gräfendorf, die sich oberhalb der Firma McKamp Abenteuer- & Freizeitcamp befindet, für die Ausweisung eines Gewerbegebietes topographisch eher ungeeignet ist und zudem hohe Erschließungskosten anfallen werden. Alternativ hierzu soll mit der Ausweisung des Grundstückes, Fl.Nr. 3/107, Gemarkung Gräfendorf, in der Nähe des Bahnhofes mit der Planung zur Ausweisung eines Gewerbegebietes in Vorarbeit gegangen werden. Auch wird angeregt die Heranziehung der Grundstücke in Verlängerung des Flurweges Richtung Schonderfeld voranzutreiben und mit den Grundstückseigentümern weiter in Kontakt zu bleiben. Dies wurde zugesagt. Der Eigentümer der Firma McKamp Abenteuer- & Freizeitcamp informiert den Gemeinderat darüber, dass er plane, seine Firma in naher Zukunft zu verkaufen. Aufgrund dieser neuen Erkenntnis wird dieser Tagesordnungspunkt vertagt. Dem stimmt der Gemeinderat mit 12 : 0 Stimmen zu.

1.3.

Neufassung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Gräfendorf

In der vergangenen konstituierenden Sitzung wurde allen Mitgliedern des Gemeinderates eine neue Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Gräfendorf im Entwurf ausgehändigt. Es handelt sich hierbei um eine Musterordnung des Bayerischen Gemeindetages, die den Bedürfnissen der Gemeinde Gräfendorf angepasst wurde. Dieser Entwurf wird von Herrn Schmelz, Geschäftsstellenleiter der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main, vorgetragen und erläutert. Unter § 10 Einzelne Aufgaben Absatz (2) 2. a) 2. Unterstrich wird vorgeschlagen, dem 1. Bürgermeister für die Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln im Einzelfall wie bisher bis zu einem Betrag in Höhe von 6.000 Euro zu ermöglichen. Bei Erlass, Niederschlagung, Stundung oder Aussetzung der Vollziehung soll dem Bürgermeister ebenfalls wie bisher ein Handlungsspielraum in Höhe von 600 € bzw. je 3.000 € eingeräumt werden, weitere Handlungsspielräume richten sich nach diesen Werten. § 20 Einberufung (2) wird festgelegt, dass die regelmäßigen Sitzungen weiterhin im Sitzungssaal des Rathauses Gräfendorf stattfinden. In der Regel beginnen sie wieder um 19.30 Uhr. Wie bisher wird der Sitzungstag wieder auf den Donnerstag festgelegt.

Die Ladungsfrist, geregelt in § 22 Form und Frist für die Einladung (4) soll vier Tage betragen. Anträge, geregelt in § 23 Anträge (1) sollen spätestens am siebten Tag vor der Sitzung beim ersten Bürgermeister eingereicht sein. Bei der Einladung sowie der Antragseinreichung soll die elektronische Form mit aufgenommen werden. Im Rahmen der Eröffnung der Sitzung, geregelt in § 24 (2), soll die Niederschrift über die vorangegangene nichtöffentliche Sitzung während der nichtöffentlichen Sitzung weiterhin verlesen werden.

§ 26 (8) sieht vor, dass gegen Mitglieder des Gemeinderats, die die Ordnung erheblich stören, kann die oder der Vorsitzende mit Zustimmung des Gemeinderats ein Ordnungsgeld bis zu 500 €, im Wiederholungsfall bis zu 1000 €, festsetzen. Ein Wiederholungsfall im Sinne von Satz 1 liegt vor, wenn gegenüber dem Mitglied innerhalb derselben Sitzung bereits ein Ordnungsgeld festgesetzt wurde (Art. 53 Abs. 3 GO). Von Seiten der Verwaltung wird empfohlen, diesen Passus vorsorglich in die Gemeindeordnung entsprechend der Mustersatzung mitaufzunehmen.

Alle anderen Regelungen werden wie von der Verwaltung vorgeschlagen übernommen.

Beschluss:

Der Gemeinderat Gräfendorf stimmt der Geschäftsordnung der Gemeinde Gräfendorf in der vorgelegten Form mit den vorgetragenen Änderungen zu.

12 : 0

1.4.

Neufassung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

In der vergangenen konstituierenden Sitzung wurde allen Mitgliedern des Gemeinderates eine neue Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts im Entwurf ausgehändigt. Es handelt sich hierbei um eine Musterordnung des Bayerischen Gemeindetages, die den Bedürfnissen der Gemeinde Gräfendorf angepasst wurde.

Dieser Entwurf wird von Herrn Schmelz, Geschäftsstellenleiter der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main vorgetragen und erläutert. Es wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, für die Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder als Entschädigung ein Sitzungsgeld in Höhe von je 30 Euro für die notwendige Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderates oder eines Ausschusses zu gewähren. Bisher war ein Sitzungsgeld in Höhe von 25 Euro festgelegt. Dieser Änderung wurde bereits in der vergangenen Gemeinderatssitzung zugestimmt.

In § 3 (3) wird der Verdienstausfall für Gemeinderatsmitglieder, die Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer sind und nun neu auch für selbstständig Tätige geregelt. Die Selbstständig Tätigen sollen eine Entschädigung in Höhe von pauschal 10,00 Euro /Stunde erhalten. Auch die Entschädigung für nachgewiesene Kosten für eine notwendige Betreuung ist in diesem Absatz geregelt.

Alle anderen Regelungen werden wie von der Verwaltung vorgeschlagen übernommen.

Beschluss:

Der Gemeinderat Gräfendorf stimmt der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts in der vorgelegten Form mit den vorgetragenen Änderungen zu.

12 : 0

1.5.

Dorferneuerung Gräfendorf

1.5.1.

Kostenbeteiligung an einer Beschilderung im Ortsteil Gräfendorf

Wie bereits bei der Begehung erläutert, wird eine Beschilderung des Ortsteiles Gräfendorf im Rahmen des Dorferneuerungsprogramms mit einem Fördersatz von 70 % gefördert. Die Gemeinde hat einen Kostenanteil von 30 %. Die Maßnahme würde federführend vom Amt für Ländliche Entwicklung durchgeführt werden. Eine Beschilderung in den Ortsteilen müsste von der Gemeinde komplett selbst getragen werden. Das Amt für Ländliche Entwicklung legte der Gemeinde Gräfendorf ein Angebot der Fa. Neeb, Hammelburg, mit einem Angebotspreis in Höhe von 9.466,45 Euro vor. Hierin enthalten sind u.a. eine Ortsbegehung und 10 Schilder mit entsprechendem Zubehör. Falls mehr Schilder benötigt werden würden, würde sich der Preis entsprechend erhöhen. Es wird vorgetragen, dass die Beschilderung des Weges zum „Trettstein“ mitaufgenommen werden solle, da die damals selbsterstellten Schilder mittlerweile sehr in Mitleidenschaft gezogen sind. Zudem gab man aber auch zu bedenken, dass die Beschilderung auf das Notwendige beschränkt werden sollte, damit kein Schilderwald entstehe. Nach eingehender Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden

Beschluss:

Die Gemeinde Gräfendorf beteiligt sich mit ca. 30 % an den Kosten für die Ortsbeschilderung Gräfendorf gemäß dem vorgestellten Konzept der Fa. Neeb, Hammelburg.

12 : 0

1.5.2.

Festlegung des Pflasters Kirchenumfeld „Alte Kirche“

Bei der Neugestaltung des Kirchenumfeldes „Alte Kirche“ sollen Teilbereiche neu gepflastert werden. Bei der heutigen Begehung wurden dem Gemeinderat verschiedene Pflasterausführungen anhand von Mustersteinen vorgestellt, die mit der Kirche selbst harmonieren. Die bei der Begehung anwesenden Vorstandsvorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft Gräfendorf 3 sowie die Mitglieder des Gemeinderates einigten sich auf eine Pflastervariante. Somit fasst der Gemeinderat folgenden

Beschluss:

Der Gemeinderat Gräfendorf spricht sich für das Pflaster mit der Bezeichnung „GDM.VIA R stone“, Oberfläche: Antikplus, Format: Mehrstein Typ AP, 8 cm mit gealterter Kante aus. Der umlaufende Einzeiler und der Farbasphalt für die Straße zur Kirche sind Ton in Ton auszuführen.

12 : 0

1.6.

Neuabschluss eines Konzessionsvertrages für die Gemeinde Gräfendorf mit der Bayernwerk Netz GmbH

Der derzeitig gültige Konzessionsvertrag zwischen der Bayernwerk Netz AG und der Gemeinde Gräfendorf, in dem die Rechte und Pflichten zwischen einer Kommune und dem Netzbetreiber geregelt werden läuft nach einer 20-jährigen Laufzeit zum 26.09.2027 aus. Die Bekanntmachung hierzu im Bundesanzeiger hatte zum 26.09.2025 zu erfolgen. Die Bayernwerk Netz GmbH gab als einziger Netzbetreiber ein Angebot ab. Nach dem vorgelegten Vertrag erhält die Gemeinde Gräfendorf als Entgelt für das dem Konzessionsnehmer eingeräumte Recht zur Benutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die der unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet mit Strom dient, eine Konzessionsabgabe von ca.13.000 Euro/Jahr. Der neue Konzessionsvertrag würde nach dem Ende der Laufzeit des Altvertrages am 27.09.2027 beginnen und endet am 26.09.2047. Nach eingehender Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden

Beschluss:

Der Gemeinderat Gräfendorf beschließt, den Konzessionsvertrag mit der Bayernwerk Netz GmbH vom 05.03.2026 in der vorgelegten Form anzunehmen.

12 : 0

1.7.

Verschiedenes

1.7.1.

Neubau eines Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Michelau

Der Gemeinderat Gräfendorf wird darüber informiert, dass mit Bescheid vom 12.05.2026 der Gemeinde Gräfendorf die baurechtliche Genehmigung zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Michelau erteilt wurde. Am Donnerstag, den 18.06.2026 ist ein Besprechungstermin mit den Vereinen anberaumt, wobei der Bau selbst, die möglichen Eigenleistungen durch die Vereine usw. besprochen werden.

1.7.2.

Abrissanzeige BV-Nr. 5/2026 „Abriss des bestehenden Einfamilienhauses“ in Michelau

Bei der Gemeinde Gräfendorf ist am 08.06.2026 die Abrissanzeige BV-Nr. 5/2026 „Abriss des bestehenden Einfamilienhauses“ eingegangen.

Hiernach soll das auf dem Grundstück, Fl.Nr. 43, An der Saale 5, Gemarkung Michelau, bestehende Einfamilienhaus abgerissen werden. Der von der Maßnahme betroffene Bereich wurde im Lageplan ordnungsgemäß gelb markiert und der genehmigungsfreien Abbruchanzeige beigefügt – der Lageplan wird aufgezeigt. Die Genehmigung zum Abriss wurde seitens der Verwaltung am 09.06.2026 erteilt.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

1.7.3.

Information zur Entschädigung der Bürgermeister

In der konstituierenden Sitzung wurde für 1. Bürgermeister Johannes Wagenpfahl eine monatliche Entschädigung in Höhe von 5381,61 € beschlossen.

2. Bürgermeister Christian Fischer erhält mit Wirkung vom 01.05.2026 eine Entschädigung in Höhe von 10 % der Entschädigung des 1. Bürgermeisters. Mit dieser Entschädigung gilt eine Vertretungszeit für den 1. Bürgermeister für 14 Kalendertage als abgegolten. Ab dem 15. Tag der Vertretung erhält der 2. Bürgermeister 1/30 der Entschädigung des 1. Bürgermeisters, jedoch höchstens seine volle Entschädigung.

3. Bürgermeister Jürgen Brönner erhält, soweit er den 1.Bürgermeister vertritt, für jeden Tag der Vertretung 1/30 der monatlichen Entschädigung, höchstens jedoch die volle monatliche Entschädigung des 1. Bürgermeisters.

1.7.4.

Erweiterung des Kindergartens St. Sebastian Gräfendorf um eine weitere Kindergartengruppe

1. Bürgermeister Johannes Wagenpfahl trägt vor, dass mit Schreiben vom 11.05.2026 das Landratsamt Main-Spessart der Gemeinde Gräfendorf die Erlaubnis zum Betrieb der Kindertageseinrichtung Kindergarten „St. Sebastian“ Gräfendorf mit Wirkung ab 01.06.2026 erteilt hat. Nach der Erweiterung können dann 15 Krippenkinder und 50 Regelkinder den Kindergarten besuchen.

Weiterhin wird der Gemeinderat darüber informiert, dass am kommenden Montag, den 15.06.2026 um 09.00 Uhr die Baubesichtigung durch einen Vertreter des Landratsamtes Main-Spessart stattfindet.

Die Möbel für das Leitungsbüro werden voraussichtlich bis zum 18.06.20206 geliefert, sodass an dem gemeinsamen Tag des Kindergartens und der Schule entsprechende Führungen stattfinden können.

Anschließend wird die Außenanlage noch hergerichtet, sodass die Einweihung des erweiterten Kindergartens im Herbst stattfinden kann.

1.7.5.

Neubau der „Neuen Mitte/Saaletaler Höfe“; hier aktueller Sachstand

Der Gemeinderat Gräfendorf wird darüber informiert, dass die Fa. Gebr. Stolz GmbH & Co.KG in Bezug auf die Entwässerungsleitungsbauarbeiten die Fertigstellung zum 11.06.2026 angezeigt hat.

Die Fa. Weißenberger Bedachungen GmbH teilte mit, dass sie ab 06.07.2026 (28. KW) mit der Aufstellung der Gebäude beginnen wird.

1.7.6.

Schlepper des Bauhofes Gräfendorf

1. Bürgermeister Johannes Wagenpfahl informiert den Gemeinderat darüber, dass der gemeindliche Schlepper Case Steyr zu einem guten Preis verkauft worden ist. Bei dem neu erworbenen Schlepper wird noch die Technische Untersuchung erneuert, sodass er anschließend zugelassen werden kann. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

1.7.7.

Spielplatz Schonderfeld; hier: Austausch der defekten Rutsche

Bei der sicherheitstechnischen Überprüfung der Spielgeräte des Spielplatzes Schonderfeld wurde festgestellt, dass die alte Rutsche nicht mehr den Anforderungen entspricht. Aus diesem Grunde musste sie entfernt werden. Es wurde eine neue Rutsche gekauft. Weiterhin wurden aus Sicherheitsgründen Gummimatten bestellt. Dies wird in Kürze neu installiert.

Ein Gemeinderat fragt an, ob die Schonderfelder Bürger diese Rutsche haben können. Dies wird zugesagt. Es wird jedoch betont, dass die Rutsche nicht mehr öffentlich betrieben werden kann und eine Reparatur unwirtschaftlich ist.

In diesem Zusammenhang wird auch mitgeteilt, dass das Fußballtor nur nach vorheriger Sicherung mit den vorhandenen Bodenankern genutzt werden darf.

Ende der öffentlichen Sitzung