Es wird festgestellt, dass der Gemeinderat Karsbach ordnungsgemäß geladen wurde und beschlussfähig ist. Der öffentliche Teil der Niederschriften Nr. 1/2023 wurde dem Gemeinderat Karsbach zugeschickt. Es gibt keine Einwände, die Niederschrift gilt somit als genehmigt.
Zu Beginn der Sitzung beantragt Bürgermeister Göbel die Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes:
TOP I.6.a. Bauantrag, Neubau einer Gartenhütte, am Schafacker 6 97783 Karsbach-Höllrich
Der Gemeinderat stimmt der Aufnahme des Punktes zu.
11:0
I. ÖFFENTLICHE SITZUNG
I.1. Vollzug der Baugesetze, Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bei den Hofweinbergen I“, Weinbergstraße 4, 97783 Karsbach, Ortsteil Weyersfeld, Mauerbau zur Weinbergstraße und Einfriedung des Grundstückes
Es handelt sich um einen Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungendes Bebauungsplanes „Bei den Hofweinbergen I“ (BV-Nr. 2/2023) und beinhaltet den „Mauerbau zur Weinbergstraße und Einfriedung des Grundstückes“ auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. 314/2, Weinbergstraße 4, Gemarkung Weyersfeld. Laut vorliegenden Unterlagen soll teilweise entlang der Ortsstraße sowie innerhalb des Grundstückes ein 1,00m hoher Maschendrahtzaun auf einer 0,50m hoher Mauer errichtet werden.
Im Grunde wäre das Bauvorhaben nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 Buchstabe a) BayBO verfahrensfrei, da es die dort genannte Höhe von bis zu 2,00m einhält. Jedoch müssen auch genehmigungsfreie/verfahrensfreie Bauvorhaben den örtlichen Bauvorschriften entsprechen. Der o.g. Bebauungsplan ist eine solche örtliche Bauvorschrift und setzt für die Errichtung von Einfriedungen einen Sockel mit Hanichelzaun fest. Demzufolge benötigt der Bauherr eine sogenannte isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bei den Hofweinbergen I“.
Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes kann nach § 31 Abs. 2 BauGB befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und
| 1. | Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder |
| 2. | die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder |
| 3. | die Durchführung des Bebauungsplanes zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde |
| 4. | und wenn die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vertretbar ist. |
Eine Einschränkung der Belichtung, Belüftung und der Besonnung der Nachbargrundstücke sowie eine Beeinträchtigung eines Sichtschutzdreieckes ist durch das beantragte Bauvorhaben nicht zu erwarten. Die Eigentümer der direkt angrenzenden Grundstücke haben dem Antrag ebenfalls zugestimmt und unterschrieben. Aufgrund dessen kann die 1,50 m hohe Einfriedung, bestehend aus einer 0,50 m hohen Mauer sowie einem 1,00 m hohem Maschendrahtzaun, errichtet werden. Hierbei werden die Grundzüge der Planung nicht beeinträchtigt - städtebaulich ist dies in vorgelegter Form vertretbar.
Beschluss:
Der Gemeinderat Karsbach erteilt dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bei den Hofweinbergen I“ (BV-Nr. 2/2023) sein Einverständnis. Infolgedessen kann die Einfriedung mit einer 0,50m hohen Mauer und einem 1,00m hohen Maschendraht, anstatt mit einem Hanichelzaun, errichtet werden.
11:0
I.2. Auflösung der aktiven Wehr in der Freiwilligen Feuerwehr Höllrich und Bildung einer Löschgruppe mit Anschluss an die Freiwillige Feuerwehr Weyersfeld
Bei der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Höllrich am 11.03.2023, waren von den 17 aktiven Feuerwehrleute 10 anwesend. Wie bereits in vorangegangenen Gemeinderatssitzungen besprochen wurde, hat es sich abgezeichnet, dass die aktive Wehr in Höllrich sich einer anderen Feuerwehr innerhalb der Gemeinde Karsbach anschließen möchte. Nach Rücksprache mit dem Kreisbrandrat Florian List und Herrn Pernpeintner von der Regierung von Unterfranken wurde festgelegt, dass ein Anschluss von Höllrich nur an einer direkten Nachbarwehr der Gemeinde Karsbach möglich sei. Hauptgrund ist die Alarmierung der Höllricher Wehr. Bei einer Anbindung an die FFW Karsbach wäre bei einem Einsatzfall in Höllrich die Höllricher Wehr nicht alarmiert worden. Bei der jetzigen Lösung mit Anschluss an die FFW Weyersfeld werden jeweils die Feuerwehrsirenen von beiden Ortsteilen Höllrich und Weyersfeld aktiv. Nachdem Bürgermeister Göbel diese Situation in der Jahreshauptversammlung den anwesenden Mitgliedern und aktiven Feuerwehrleuten erläutert hat, haben sich die Aktiven einstimmig für die Auflösung der selbstständigen aktiven Feuerwehr
Höllrich zum 31.03.2023 und der Bildung einer Löschgruppe Höllrich unter der Führung der Freiwilligen Feuerwehr Weyersfeld ab dem 01.04.2023 ausgesprochen.
Die Vorbereitungen für den Zusammenschluss werden derzeit abgearbeitet. Die beiden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Weyersfeld und der Kommandant der FFW Höllrich und Gemeinderätin Daniela Försch haben bei einem gemeinsamen Termin die notwendigen Regularien bereits besprochen und abgestimmt.
Am Mittwoch den 12.04.2023, 19 Uhr findet im Sportheim Weyersfeld eine gemeinsame Besprechung mit den aktiven Feuerwehrleuten der Feuerwehr Höllrich und Weyersfeld statt. Hierbei sollen alle Aktiven der beiden Feuerwehren über die zukünftige Zusammenarbeit informiert werden.
Der Gemeinderat Karsbach ist mit der Auflösung der selbstständigen aktiven Feuerwehr Höllrich zum 31.03.2023 und der Bildung einer Löschgruppe Höllrich mit dem Anschluss an die Freiwilligen Feuerwehr Weyersfeld ab dem 01.04.2023 einverstanden.
11:0
I.3. Breitbandausbau in der Gemeinde Karsbach durch die Stadtwerke Hammelburg (HAB-Net)
- Beschlussfassung über die 1. Abschlagszahlung
Mit Schreiben vom 20.03.2023 teilen die Stadtwerke Hammelburg mit, dass die erste Abschlagzahlung (50 %) für den Glasfaser-Ausbau Gräfendorf/Karsbach gemäß dem Kooperationsvertrag fällig wird. Für die Gemeinde Karsbach beträgt die Teilzahlung 1.041.708,00 €.
Der Förderbescheid für den Breitbandausbau liegt bereits vor.
Wie bekannt, wird der jetzige Glasfaserausbau nach den Richtlinien der Giga-bit Förderung mit 90 % bezuschusst und die Verwaltung wird demnächst eine Teilzahlung dieser Förderungssumme beantragen.
Die beiden Informationsveranstaltungen waren sehr gut besucht. Ebenso wurden die weiteren Beratungstermine in den einzelnen Ortsteilen intensiv wahrgenommen.
In einer ersten Zusammenkunft mit den beauftragten Firmen wurde abgestimmt, dass nach Ostern mit den Bauarbeiten angefangen wird. Nach derzeitigem Stand wird in Klein-Höllrich mit dem Ausbau begonnen. Erfreulich ist es, dass Bayernwerk sich ebenfalls entschieden hat, im Rahmen des Glasfaserausbaues noch Erdverkabelungsarbeiten für die Stromversorgung mit zu verlegen.
Nachdem noch kein offizieller Haushaltsplan beschlossen wurde, wird empfohlen, hinsichtlich der Überweisung einen Gemeinderatsbeschluss zu fassen.
Beschluss:
Der Gemeinderat Karsbach stimmt der Überweisung der Abschlagszahlung für den Breitbandausbau an die Stadtwerke Hammelburg in Höhe von 1.041.708,00 € zu.
11:0
Vor dem nächsten TOP I.4 beantragt Bürgermeister Göbel aus Datenschutzrechtlichen Gründen und wegen der Nennung von Personendaten eine kurze nicht öffentliche Beratung.
Der Gemeinderat Karsbach stimmt dem zu.
11:0
Herr Hussong verlässt für eine kurze Zeit den Raum und wird im Anschluss nach ca. 8 Minuten wieder hinzugezogen.
I.4. Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung und Feststellung der Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Karsbach
Am 05.12.2022 und am 09.01.2023 fanden in der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main die Prüfung der Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Karsbach durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss statt. Die Vorsitzende Stefanie Försch berichtet über die Prüfungsergebnisse, die mit mehreren Nachfragen, aber keinerlei Beanstandungen abgeschlossen wurden.
Eine Nachfrage bezieht sich auf Istfehlbeträge auf der Haushaltsstelle 0.9200.8950. Hierbei handelt es sich um ausstehende Grundsteuer, Gewerbesteuer und sonstigen Steuerzahlungen, die teilweise über mehrere Jahre noch offen sind. Bei den Haushaltsstellen 0.8150.3566 und 0.8150.3569 betrifft es gestundete Herstellungsbeiträge für Wasser und Kanal, die über einen längeren Zeitraum gestundet wurden. Bei der nächsten Haushaltstelle 0.9200.9950 sammeln sich die Kassenreste in Bezug auf nicht gezahlte Mahn- und Stundungsgebühren sowie sonstige Kleinbeträge. Im Bereich des Vermögenshaushaltes waren noch offene Beträge in der Haushaltsstelle 1.6320.3610, die allerdings mittlerweile schon in der Gemeindekasse eingezahlt wurden.
Die Einnahmen wie auch die Ausgaben im Verwaltungshaushalt beliefen sich im Jahr 2021 auf 3.643.616,22 €. Im Vermögenshaushalt war es sowohl bei den Einnahmen als auch bei den Ausgaben eine Summe in Höhe von 2.708.339,26 €. Dadurch ergibt sich im Gesamthaushalt in Einnahmen und Ausgaben eine Summe von 6.351.955,48 €. Die Zuführung zum Vermögenshaushalt betrug 940.856.79 €. Der Überschuss nach § 79 Abs. 3 Satz 2 KommHV betrug 1.584.326,64 €.
Über die förmliche Feststellung dieser Jahresrechnung wurde eine gesonderte Niederschrift erstellt, die dem Protokoll beigefügt und die Bestandteil der Niederschrift ist.
Prüfungsfeststellungen haben sich keine ergeben. Zusammenfassend gibt es keine Beanstandungen.
Beschluss:
Der Gemeinderat Karsbach nimmt die Ergebnisse der örtlichen Rechnungsprüfung 2021 zur Kenntnis und stimmt der Feststellung gem. Art. 102 Abs. 3 GO zu.
11:0
I.5. Entlastung der Jahresrechnung 2021 gem. Art. 102 Abs. 4 GO
Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 der Gemeinde Karsbach wurde soeben im Gemeinderat Karsbach beraten und festgestellt. Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt. Die Entlastung kann gem. Art. 102 Abs. 4 GO beschlossen werden. Der Gemeinderat Karsbach erteilt auf Antrag der Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses die Entlastung für die Jahresrechnung 2021.
Beschluss: 10:0 (Bgm. Martin Göbel gem. Art. 49 GO wegen persönlicher Beteiligung von der Abstimmung ausgeschlossen)
Über die förmliche Entlastung der Jahresrechnung wurde eine gesonderte Niederschrift erstellt, die diesem Protokoll beigefügt wird und Bestandteil dieser Niederschrift ist.
I.6. Verschiedenes
I.6.a. Bauantrag, Neubau einer Gartenhütte Am Schafacker 6, 97783
Karsbach-Höllrich
Es handelt sich um einen Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Schülpig BA II“ (BV-Nr. 1/2023) und beinhaltet den „Neubau einer Gartenhütte“ auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. 320/14, Am Schafacker 6, Gemarkung Höllrich.
Die geplante Gartenhütte ist im Grunde nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a) BayBO verfahrens-frei, da es den vorgeschriebenen Brutto-Rauminhalt von 75m³ sowie die mittlere Wandhöhe von 3,00m einhält. Jedoch müssen auch verfahrensfreie Bauvorhaben den örtlichen Bauvorschriften entsprechen; der o.g. Bebauungsplan ist eine solche örtliche Bauvorschrift und setzt u.a. eine Baugrenze sowie die Dachform „Satteldach“ fest. Aufgrund des vorgesehenen Standortes sowie der geplanten Dachform „Flachdach“ benötigen die Antragsteller eine sogenannte isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Schülpig BA II“.
Von den Festsetzungen des o.g. Bebauungsplanes kann nach § 31 Abs. 2 BauGB befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und
| 1. | Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder |
| 2. | die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder |
| 3. | die Durchführung des Bebauungsplanes zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde |
| 4. | und wenn die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öf-fentlichen Belangen vertretbar ist. |
Im Bebauungsplan „Am Schülpig BA II“ beginnt das Baufenster erst ab 5m von der Straßenkante. Aufgrund dessen können Nebengebäude, die sich zur Straße orientieren, nur erschwert und mit einer entsprechenden Befreiung errichtet werden. Eine Beeinträchtigung eines Sichtschutzdreieckes sowie eine Beeinträchtigung der Belichtung, Belüftung noch der Besonnung der Nachbargrundstücke ist bei dem vorliegenden Bauvorhaben nicht zu erwarten; daher haben auch die direkt angrenzenden Nachbarn dem Bauvorhaben zugestimmt und unterschrieben. Aus diesem Grund kann die Gartenhütte mit einem Flachdach außerhalb der festgesetzten Baugrenze errichtet wer-den, ohne dass dabei die Grundzüge der Planung beeinträchtigt werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat Karsbach erteilt dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Schülpig BA II“ hinsichtlich der Baugrenzüberschreitung sowie der Dach-form sein Einverständnis.
11:0
I.6.b. Abbruchanzeige, Abbruch eines Wohngebäudes mit Nebengebäude, Weyersfelder Straße 63, 97783 Karsbach-Weyersfeld
Die Anzeige des genehmigungsfreien Abbruchs „Abbruch eines Wohngebäudes mit Nebengebäude“ ist am 24. März 2023 bei der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main eingegangen.
Die entsprechenden Gebäude befinden sich auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. 265, Weyersfelder Straße 63, Gemarkung Weyersfeld. Die abzutragenden Gebäude wurden ordnungsgemäß in den vorgelegten Unterlagen gelb markiert - der Lageplan wird aufgezeigt.
Der Gemeinderat Karsbach nimmt dies zur Kenntnis.
I.6.c. Information zur Verkehrsüberwachung in Höllrich
Auf Nachfrage aus dem Gemeinderat, wie der Stand der Geschwindigkeitsmessungen an der B27 in Höllrich ist, informiert Bürgermeister Göbel darüber, dass von der RadarWacht die erforderlichen Regularien soweit abgearbeitet wurden. Mit dem Softwaredienstleiter AKDB sind die Programme und Installationen innerhalb der VG soweit abgestimmt. Aktuell steht noch die Zustimmung der Regierung von Unterfranken (Polizei) zwecks der Genehmigung der Überwachungsstandorte aus.
I.6.d. Hinweis zum Baum am Friedhof in Weyersfeld
Gemeinderätin Stefanie Försch trägt vor, dass beim Baum außerhalb des Friedhofs am Reßbergweg in Weyersfeld die Friedhofsmauer Risse aufzeigt. Es sollte geprüft werden, ob größere Schäden zu erwarten sind.
Ende der öffentlichen Sitzung: 20:02 Uhr