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Mitteilungsblatt der VG Gemünden a Main
Ausgabe 14/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Gräfendorf

1. Öffentliche Sitzung

1. Bürgermeister Johannes Wagenpfahl eröffnet die 3. Gemeinderatssitzung in diesem Jahr und begrüßt die anwesenden Gemeinderäte und die Schriftführerin. Besonders begrüßt er Frau Landrätin Sabine Sitter sowie Herrn Sebastian Kühl vom Landratsamt Main-Spessart. Er stellt fest, dass ordnungsgemäß geladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist. Zur Tagesordnung werden keine Einwände erhoben.

Der öffentliche Teil zur Niederschrift der Gemeinderatssitzung Nr. 2/2024 vom 22.02.2024 wurde den Gemeinderäten zugestellt.

Auf Nachfrage an den Gemeinderat gibt es keine Änderungswünsche. Die Niederschrift gilt somit als genehmigt.

1.1. Information zum geplanten Biosphärenreservat Spessart

1. Bürgermeister Johannes Wagenpfahl übergibt das Wort an Herrn Sebastian Kühl, Leiter Landkreisentwicklung beim Landratsamt Main-Spessart. Herr Kühl bedankt sich zunächst für die Einladung. Zuerst informiert er kurz über den Sachstand zu den Gleichstromverbindungen NordWestLink und SuedWestLink. Hier erfolgt nun der Beginn des Planfeststellungsverfahrens vor dem 30. Juni 2024.

Des Weiteren teilt er im Nachgang zu einer zweitägigen Anhörung in Bad Kissingen mit, dass die Stromleitung P43 durch den Landkreis Main-Spessart verlaufen wird. Hier hat sich aufgrund von Berechnungsfehlern bei den Waldflächen und einem Naturschutzthema zum vorgelegten Trassenverlauf die aktuell bevorzugte Trasse als beste Option ergeben. Die Bundesnetzagentur wird voraussichtlich der Empfehlung der Fa. TENNET folgen. Die Trasse soll in der Detailplanung mehr in Richtung Michelau und damit weg vom Campingplatz Roßmühle verlegt werden. Eine Entscheidung über den Verlauf wird zeitnah fallen.

Zum Biosphärenreservat führt Herr Kühl aus, dass die Stadt und Landkreis Aschaffenburg, der Landkreis Miltenberg und der Landkreis Main-Spessart ein Biosphärenreservat ausweisen könnten. Weiterhin erläutert er, dass UNESCO-Biosphärenreservate Modellregionen für nachhaltige Entwicklung sind. Sie bestehen aus einer Kernzone, die mindestens 3 % der Gesamtfläche, aus einer Pflegezone, die mindestens 10 % der Gesamtfläche und einer Entwicklungszone, die mindestens 50 % der Gesamtfläche haben müssen. Die Kernzone wiederum muss mindestens eine Einzelfläche von 50 ha aufweisen, sollte sie kleiner sein, so muss die Kernzone von Pflegezonen umgeben sein. Als Kernzone sollen primär Flächen mit autochthonen, natürlichen und naturnahen Lebensräumen berücksichtigt werden, die repräsentativ für den Naturraum sind, z.B. alte Waldflächen mit möglichst naturnaher Bestockung. Diese sind im Idealfall bereits seit längerer Zeit extensiv bewirtschaftet oder ungenutzt. Es können aber auch „durchschnittliche“ Flächen eingebracht werden.

Ein Biosphärenreservat hat zum einen eine Schutzfunktion – Erhaltung von Biodiversität und Genressourcen, Tier- und Pflanzenarten, Ökosystemen und Landschaften – zum anderen eine logistische Funktion – zur Unterstützung von Umweltbildung, Ausbildung, Forschung, Umweltbeobachtung und Demonstrationsprojekten – sowie Entwicklungsfunktion – nachhaltige wirtschaftliche und menschliche Entwicklung -.,Der Unterschied zwischen einem Nationalpark, einer Biosphärenregion und einem Naturpark liegt vor allem in der Zonierung. Bei einem Nationalpark muss mindestens 75 % der Fläche Naturzone und maximal 25 % der Fläche Management-, Pflege-, und Entwicklungszone sein. Die Biosphärenregion wird in die Kernzone (mind. 3 %), die Pflegezone (mind. 10 %) und in die Entwicklungszone (mind. 50 %) eingeteilt. Bei einem Naturpark gibt es keine Zonierung lediglich eine Außengrenze. Beim Biosphärenreservat hat die Kernzone den Prozessschutz als Zielsetzung, die Pflegezone den Schutz der Biodiversität (Ökosysteme, Lebensräume, Kulturlandschaft) und die Entwicklungszone die nachhaltige Entwicklung (umwelt-, natur- und sozialverträgliche Bewirtschaftung). Zur rechtlichen Sicherung ist die Kernzone ein Naturschutzgebiet, die Pflegezone ein FFH oder SPA Gebiet – Natura 2000-Gebiete, Naturschutzgebiet (mit Pflegemaßnahmen) und die Entwicklungszone ist ein Landschaftsschutzgebiet. Das Biosphärenreservat und der Naturpark haben als gemeinsame Tätigkeitsfelder die Bildung für nachhaltige Entwicklung/Umweltbildung, die Natur- und Biodiversitätsschutz, die nachhaltige Regionalentwicklung und die nachhaltige Erholung/Tourismus, allerdings hat das Biosphärenreservat hier strengere Vorgaben und höhere Anforderungen. Einen höheren Stellenwert haben die Forschung und das Monitoring. Durch die UNESCO und das Nationalkomitee erfolgen regelmäßig Qualitätskontrollen. Das Biosphärenreservat hat eine eigene Verwaltung und ein Besucherzentrum mit zugewiesenen Haushaltsmitteln. Die Verwaltung ist der zugehörigen Regierung unterstellt. Die Personal- und Sachausgaben werden überwiegend vom Land finanziert. Es ist von Projektförderungen, Fördertöpfen oder den Beiträgen von Gebietskörperschaften unabhängiger als der Naturpark. Zudem besitzt er generell mehr Personal- und Finanzmittel als der Naturpark. Das Biosphärenreservat hat eine stärkere positive Außenwirkung, professionelleres Marketing, Exklusivität außerdem sind sie ein vergleichsweise neues Instrument des Naturschutzes und der Regionalentwicklung. Im Rahmen des Projektablaufes erfolgt zunächst eine Studie über formale Machbarkeit, eine gesellschaftliche Machbarkeit, Entwicklungsperspektiven und Handlungsempfehlungen sowie Zusammenschau und Ergebnisaufbereitung. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie zur Biosphärenregion Spessart wurde der Naturpark Spessart mit ca. 170.000 ha auf Erfüllung der 40 Kriterien der UNESCO geprüft. Man kam zu dem Ergebnis, dass 36 Kriterien leicht zu erfüllen und nur vier mit einem Aufwand erfüllt werden können. So kann die Kernzone aktuell nicht über bestehende Schutzgebietskategorien abgebildet werden, es sind Neuausweisungen (Staats-, Körperschaftswald, ggf. Privatwald) rechtlich zu sichern. Die Pflegezone kann über bestehende Schutzgebietskategorien abgebildet werden und die Entwicklungszone kann ebenfalls über die bestehende Schutzgebietskategorie LSG Spessart abgebildet werden. Die gesellschaftliche Machbarkeit ergab, dass bei einer nichtrepräsentativen Online-Befragung die Mehrheit zustimmte, in Bürgerforen werden kontroverse Diskussionen geführt mit leichten Vorteilen bei der Befürwortung einer Biosphärenregion, bei Facharbeitsgruppen werden sachliche Auseinandersetzungen mit den Chancen und Risiken bzw. Handlungserfordernissen geführt. Es herrscht weitgehende Aufgeschlossenheit und Interesse an den Entwicklungsoptionen durch eine Biosphärenregion. Die Stellungnahmen der Fachverbände „Wir im Spessart e.V.“ war ablehnend, befürwortend war die Stellungnahme von LBV, BUND/Freunde des Spessarts, DAV, Deutsche Initiative Mountainbike, und Spessartbund, neutral waren BBV und Bund Deutscher Forstleute. Bei der öffentlichen bzw. veröffentlichten Meinung zeigt, dass die breiten Bevölkerungsschichten vermutlich noch nicht informiert oder unentschlossen sind, Medienberichterstattung vermittelt stark polarisierte Einstellungen und Parität Befürworter/Gegner. Es wurde ermittelt, dass durch ein Biosphärenreservat in den Teilbereichen Wald und Forstwirtschaft, Natur und Landschaft/Klimaschutz, Bildung, Forschung, Kultur und Regionalgeschichte, Tourismus, Landwirtschaft, Gewerbe, Handwerk, Industrie und Daseinsvorsorge mehr bzw. deutlich mehr Chancen als Risiken entstehen, bezüglich der Einbindung der Bevölkerung ist die Einrichtung eines Biosphärenreservates neutral. Mehr Risiken als Chancen entstehen für keinen Teilbereich. Bei der Einrichtung eines Biosphärenreservates nimmt die Kommune eine zentrale Rolle ein. Sie entscheidet eigenständig per Ratsbeschluss, ob sie sich einem Biosphärenregions-Antrag anschließt und ob sie freiwillig und gegen Ausgleichzahlung Flächenbeiträge aus dem Körperschaftswald für die Kernzone leistet. Die Kommune geht mit einem Beitritt zur Biosphärenregion keine finanzielle Verpflichtung ein. Einschränkungen durch eine Biosphärenregion ergeben sich lediglich in Kernzonenflächen, die bislang noch nicht den Status eines Naturschutzgebietes mit Prozessschutz haben. Ansonsten ergeben sich keine weiteren Einschränkungen. In der Pflege- und Entwicklungszone einer Biosphärenregion sind grundsätzlich alle bisher im Rahmen des nationalen Rechts möglichen Wirtschafts- und Nutzungsformen erlaubt. Kommunen werden weder in ihrer Siedlungsentwicklung, noch in anderen Bereichen zusätzlich eingeschränkt. Die Biosphärenregionsverwaltung ist in Bayern, anders als in anderen Bundesländern, kein Träger öffentlicher Belange. Die Chancen für Biosphären-Kommunen sind u.a. der Zugriff auf Leistungen der Biosphärenregion zur Umsetzung gemeindlicher Projekte, die Weiterentwicklung von Vermarktung- und Wertschöpfungsstrukturen, Positionierung als lebenswerte, attraktive Kommune, Steigerung der touristischen Anziehungskraft und des Besucheraufkommens, verbesserter Zugang zu staatlichen Fördermöglichkeiten, Förderung der regionalen Identifikation und des Zusammenhalts im Spessart, Nutzung des positiv besetzten Biosphärenregion-Labels durch Arbeitgeber der Kommune, Ausbau nachhaltiger Mobilitätsangebote. Gute Beispiele für Projekte im Rahmen von Biosphärenreservaten sind die Dachmarke Rhön,

KlimaRhön, Bio-Braugerste Erzeugerkreis und noch einige mehr.

Auf Antrag wird Frau Landrätin Sabine Sitter das Wort mit 13 : 0 Stimmen erteilt. Frau Sitter führt aus, dass der Landkreis mit der Ausweisung eines Biosphärenreservates den beteiligten Kommunen etwas Gutes tun will. Die Ausweisung wird jedoch nur weiterverfolgt, wenn die Kommunen dieses Projekt wünschen und auch voll und ganz hinter diesem Projekt stehen.

Auf Nachfrage wird mitgeteilt, dass die Jagd durch die Ausweisung eines Biosphärenreservates nicht eingeschränkt wird.

Voraussetzung für die Ausweisung des Biosphärenreservates ist, dass die Kommune Flächen hierfür einbringt. Die Gemeinde wird zusammen mit Herrn Wallrapp, Juliusspital Würzburg, prüfen, welche Flächen die Gemeinde Gräfendorf hierfür zur Verfügung stellen könnte. Angedacht ist die Fläche, die bereits beim Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ eingebracht wurde.

Herr Kühl und Frau Sitter bedanken sich für die Aufmerksamkeit. Bürgermeister Wagenpfahl bedankt sich für ihr Kommen und ihre Ausführungen und wünscht einen guten Nachhauseweg.

1.2. Bauantrag auf Umnutzung eines Denkmals zum Künstleratelier mit Anbau eines Balkons auf dem Grundstück, Fl.Nr. 98, Gemarkung Wolfsmünster

Im Zuge der digitalen Bauantragsstellung hat das Landratsamt Main-Spessart die Gemeinde Gräfendorf am 12.03.2024 darüber informiert, dass der Bauantrag BV-Nr. 4/2024 „Umnutzung eines Denkmals zum Künstleratelier mit Anbau eines Balkons“ eingegangen ist. Nach Download der Antragsunterlagen und anschließender Überprüfung des Sachverhaltes wird nachfolgend dem Gemeinderat Gräfendorf das Bauvorhaben erläutert und aufgezeigt.

Das Baugrundstück Fl.Nr. 98, Baugolfstraße 11, Gemarkung Wolfsmünster liegt in keinem Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und ist im gemeindlichen Flächennutzungsplan als „MD“, Dorfgebiet ausgewiesen. Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Der ehemalige Theater-/Pfarrsaal im Obergeschoss des Gebäudes soll als Künstleratelier umgenutzt werden. Hier soll ein Türdurchbruch in die östliche Außenwand gebrochen werden als Zugang zu einem neu zu erstellenden Balkon. Der Durchbruch soll in einem Gefach der dort vorhandenen Fachwerkwand erfolgen. Er wird die gleiche Höhe und Breite wie die daneben liegenden vorhandenen Fensteröffnungen bekommen. Die Fenstertür soll aus Holz in denkmalgerechten Fensterprofilen und in Farbe und Teilung der vorhandenen Fenster erstellt werden. Der Balkon mit einer Größe von 4,5 qm besteht aus einer verzinkten Stahlkonstruktion mit Lärchenholzboden. Die Stahlkonstruktion steht auf vier Stützen und steht vor der Wand. Er ragt komplett über das Grundstück, Fl.Nr. 99, Gemarkung Wolfsmünster. Die Eigentümerin dieses Grundstückes erklärte sich schriftlich mit der Überbauung ihres Grundstückes als einverstanden. Alle anderen angrenzenden Grundstücke sind im Eigentum der Gemeinde Gräfendorf.

Das Gebäude wurde planerisch aufgenommen, eine Bestandsplanung erstellt und dem eigentlichen Bauantrag beigefügt. Des Weiteren wurde die vorgesehene Innenraumaufteilung sowie die Nutzung der Räume ordnungsgemäß in die Genehmigungsplanung eingetragen. Dem Bauantrag kann somit aus bauplanungsrechtlicher Sicht zugestimmt werden.

Bei dem Gebäude handelt es sich um ein Baudenkmal. Die Belange des Denkmalschutzes werden im Laufe des Genehmigungsverfahren von den entsprechenden Fachbehörden überprüft.

Alle weiteren entstehenden Kosten sind von dem Bauherrn zu übernehmen.

Beschluss:

Der Gemeinderat Gräfendorf erteilt dem Bauvorhaben BV-Nr. 4/2024 „Umnutzung eines Denkmals zum Künstleratelier mit Anbau eines Balkons“ sein Einverständnis. Die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen (= Stellungnahme der Gemeinde) sowie der entsprechende Protokollauszug werden digital an das Landratsamt Main-Spessart übermittelt.

13 : 0

1.3. Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 gem. Art. 102 Abs. 3 GO

Zu diesem Tagesordnungspunkt berichtet der Rechnungsprüfungsausschussvorsitzende, Herr Steffen Schultheis, über die Prüfung der örtlichen Jahresrechnung 2022, die am 26.02.2024 in der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main stattfand. Die Ergebnisse werden wie folgt vorgetragen: Die Jahresrechnung wird mit einem Betrag in Einnahmen und Ausgaben in Höhe von insgesamt 5.484.585,49 Euro festgestellt. Hiervon entfallen auf den Verwaltungshaushalt 3.496.739,32 Euro und den Vermögenshaushalt 1.987.846,17 Euro. Die Zuführung zum Vermögenshaushalt beträgt 776.266,20 Euro. Der Überschuss nach § 79 Abs. 3 Satz 2 KommHV beläuft sich auf 773.537,41 Euro. Über die förmliche Feststellung dieser Jahresrechnung wird eine gesonderte Niederschrift erstellt, die dem Protokoll beigefügt und Bestandteil der Niederschrift ist. Zusammenfassend gibt es keine Beanstandungen.

Beschluss:

Der Gemeinderat Gräfendorf nimmt die Ergebnisse der örtlichen Rechnungsprüfung 2022 zur Kenntnis und stimmt der Feststellung gem. Art. 102 Abs. 3 GO zu.

13 : 0

1.4. Entlastung zur Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 gem. Art. 102 Abs. 3 GO

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Entlastung der Jahresrechnung 2022 gem. Art. 102 Abs. 3 GO zu.

12 : 0 (Bgm. Wagenpfahl nach Art. 49 GO von Abstimmung ausgeschlossen, da pers. beteiligt.)

1.5. Neubau des neuen Dorfzentrums; hier: Feststellung der voraussichtlichen Gesamtkosten und Freigabe der Leistungsphase 4 – Genehmigungsplanung -

Dem Gemeinderat wird ein Plan über die derzeitig geplante Ausführung des neuen Dorfzentrums vorgestellt und erläutert. Es enthält u.a. einen Infopoint, einen Rastplatz, einen Saal, Toiletten, einen Dorfladen sowie eine Arztpraxis. Der Saal ist teilbar und bietet Platz für höchstens 199 Besucher. Derzeit wird das Schallgutachten erstellt. Die Gesamtkosten für dieses Projekt werden auf ca. 5,9 Millionen Euro geschätzt. Der Vermögensstand der Gemeinde Gräfendorf beträgt derzeit insgesamt ca. 3,6 Millionen Euro. An Zuschüssen erwartet die Gemeinde Gräfendorf aus dem Förderprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ 2,6 Millionen Euro, aus dem Programm „RÖFE-Förderung Tourismus“ 800.000 Euro, aus dem Programm „Holzbauförderung“ 100.000 Euro sowie von der KfW- Klimaneutraler Neubau 500.000 Euro, also insgesamt ca. 4 Millionen Euro, sodass die Gemeinde einen Eigenanteil von 2 Millionen Euro tragen müsste. Bei einem Guthaben von ca. 3,6 Millionen Euro könnte die Gemeinde auch Mehrkosten bis zu 10 % auffangen.

Ein Gemeinderat äußert Bedenken wegen der hohen Kosten und auch der Größe des Projektes. Auch ist er der Meinung, dass der Saal nicht vonnöten wäre.

Auf die Frage nach den Unterhaltungskosten wird mitgeteilt, dass diese derzeit noch nicht bekannt sind. Durch die geplante Photovoltaikanlage werden die Stromkosten jedoch verhältnismäßig gering sein. Die laufenden Kosten für den Dorfladen und die Arztpraxis werden vom jeweiligen Betreiber gezahlt, sodass keine Unsummen an Unterhaltungskosten auf die Gemeinde zukommen werden. Es werden voraussichtlich ein Hausmeister und eine Reinigungskraft für das Anwesen eingestellt werden müssen.

Nach eingehender Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden

Beschluss:

Der Gemeinderat Gräfendorf beauftragt das Büro Georg-Scheel-Wetzel Architekten GmbH, Berlin, in die Leistungsphase 4 – Genehmigungsplanung – einzutreten.

11 : 2

1.6. Feuerwehrbedarf 2024 der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Gräfendorf

Im Frühjahr/Sommer 2024 werden vier Atemschutzträger ausgebildet. Zwei gehören der Freiwilligen Feuerwehr Wolfsmünster und zwei der Freiwilligen Feuerwehr Gräfendorf an. Diese müssen mit einer Schutzausrüstung ausgestattet werden. Außerdem sind noch Ersatzbeschaffungen vorzunehmen. Dem Gemeinderat wird eine Auflistung der benötigten Artikel aufgezeigt. Hierfür wurden drei Angebote eingeholt. Wirtschaftlichster Anbieter war die Fa. Metzler Feuerschutz mit einer Angebotssumme von 8.391,16 Euro. Nach kurzer Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden

Beschluss:

Der Gemeinderat Gräfendorf beschließt die benötigten Artikel gem. der vorgelegten Auflistung bei dem wirtschaftlichsten Anbieter Fa. Metzler Feuerschutz zum Preis von 8.562,41 Euro brutto abzügl. 2 % Skonto zu kaufen.

13 : 0

Außerdem benötigen die Freiwilligen Feuerwehren weitere Ausrüstungsgegenstände, wie z.B. Druckschläuche, Helmlampen, Handschuhe, Einsatzstellenbeleuchtung u.ä.. Dem Gemeinderat wird eine entsprechende Auflistung aufgezeigt. Auch hierüber wurden Angebote eingeholt. Nach Auswertung durch die Verwaltung wird dem Gemeinderat eine Vergabeempfehlung aufgezeigt. Nach eingehender Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden

Beschluss:

Gemäß der vorgelegten Auflistung werden die benötigten Ausrüstungsgegenstände für die FFW Gräfendorf bei der Fa. Handelsforum Würzburg zu einem Preis von 3.175,40 Euro netto erworben.

13 : 0

Beschluss:

Gemäß der vorgelegten Auflistung werden die benötigten Ausrüstungsgegenstände für die FFW Weickersgrüben bei der Fa. 112Store Rottendorf zu einem Preis von 1.138,85 Euro netto erworben.

13 : 0

Beschluss:

Gemäß der vorgelegten Auflistung werden die benötigten Ausrüstungsgegenstände für die FFW Wolfsmünster bei der Fa. Albert Mahr zu einem Preis von 3.323,95 Euro netto erworben.

13 : 0

Beschluss:

Gemäß der vorgelegten Auflistung werden die benötigten Ausrüstungsgegenstände für die FFW Michelau bei der Fa. Albert Mahr zu einem Preis von 1.947,20 Euro netto erworben.

13 : 0

1.7. Zusammenlegung der Wahllokale Michelau und Weickersgrüben sowie Wolfsmünster und Schonderfeld für die Europawahl 2024

Bei den vergangenen Wahlen hat es sich bewährt, die Wahllokale Michelau und Weickersgrüben sowie Wolfsmünster und Schonderfeld zusammenzulegen. Aus diesem Grund fasst der Gemeinderat folgenden

Beschluss:

Für die Europawahl am 09.06.2024 werden die Wahllokale Michelau und Weickersgrüben zusammengelegt, das Wahllokal wird in diesem Jahr im Ortsteil Weickersgrüben sein. Außerdem werden die Wahllokale Wolfsmünster und Schonderfeld zusammengelegt, das Wahllokal wird in diesem Jahr im Ortsteil Schonderfeld sein.

13 : 0

1.8. Verschiedenes;

1.8.1. Nächste Sitzung des Gemeinderates Gräfendorf

Der Gemeinderat Gräfendorf wird darüber informiert, dass die nächste Gemeinderatssitzung am Mittwoch, den 24.04.2024 stattfinden. Hier wird sich der Gemeinderat über den Haushaltsplan 2024 beraten.

1.8.2. Einladung zu einer Kundgebung

Die Gemeinde Gräfendorf erhielt eine Einladung zur Kundgebung unter dem Motto: „Demokraten stehen auf – Gemünden ist dabei“. Sie findet am Samstag, den 06.04.2024 um 13.00 Uhr auf dem Platz vor der Stadtpfarrkirche St. Peter und Paul in der Obertorstraße in Gemünden statt. Die Veranstaltung ist parteipolitisch neutral. Hierzu ergeht herzliche Einladung an die Bevölkerung.

1.8.3. Einfache Dorferneuerung Michelau - Gebäudeabbruch und Freiflächengestaltung im Ortsteil Michelau

Der Gemeinderat Gräfendorf wird darüber informiert, dass der Gemeinde Gräfendorf nun der Zuwendungsbescheid zum Vorhaben in Michelau, Gebäudeabbruch und Freiflächengestaltung vorliegt. Für diese Maßnahme mit geplanten zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von 183.000 Euro wird eine Zuwendung als Zuschuss in Höhe von 72 %, höchstens jedoch 131.700 Euro vorläufig bewilligt. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

1.8.4. Bürgerversammlungen 2024

Als Termine für die Bürgerversammlungen in den Ortsteilen der Gemeinde Gräfendorf wird vorgeschlagen:

- Dienstag, 16.04.2024

OT Wolfsmünster

- Mittwoch, 17.04.2024

OT Michelau

- Freitag, 19.04.2024

OT Weickersgrüben

- Sonntag, 21.04.2024

OT Schonderfeld

- Montag, 22.04.2024

OT Gräfendorf

Der Gemeinderat erklärt sich mit diesen Terminen als einverstanden.

1.8.5. Aufbringen von Piktogrammen auf Radwegen im Bereich der Gemeinde Gräfendorf im Rahmen der Aktion „Rücksicht macht Wege breit“

Der Landkreis Main-Spessart stellt fünf Schablonen zur Aufbringung von Piktogrammen auf Wirtschaftswegen im Rahmen der Aktion „Rücksicht macht Wege breit“ leihweise zur Verfügung. Hierdurch soll ein rücksichtsvolles Miteinander zwischen landwirtschaftlichem Verkehr, Radverkehr und Fußverkehr auf Wirtschaftswegen und weiteren Wegen des Radwegenetzes gefördert werden. Dem Gemeinderat wird ein Piktogramm als Beispiel aufgezeigt. Außerdem werden anhand eines Luftbildes neun Punkte vorgestellt, wo solche Piktogramme aufgebracht werden sollen. Der Gemeinderat erklärt sich hiermit als einverstanden. Außerdem regt er an, dass auch auf dem Radweg im Bereich der Roßmühle ein solches aufgebracht werden soll.

1.8.6. Öffentliches WLAN für den Ortsteil Weickersgrüben

Ein Gemeinderat teilt mit, dass ihn ein Bürger auf die Einrichtung von öffentlichem WLAN im Ortsteil Weickersgrüben ansprach. Dieser könne z.B. auf der Alten Schule eingerichtet werden. Man kam überein, hierüber die Meinung der Weickersgrübener Bürger bei der Bürgerversammlung einzuholen.

Ende der öffentlichen Sitzung