Es wird festgestellt, dass der Gemeinderat Karsbach ordnungsgemäß geladen
wurde und beschlussfähig ist. Der öffentliche Teil der Niederschrift Nr. 2/2024 wurde dem Gemeinderat Karsbach zugeschickt. Es wurden keine Einwände vorgebracht, die Niederschrift gilt somit als genehmigt.
Zu Beginn der Gemeinderatssitzung beantragt Bürgermeister Göbel noch die Aufnahme eines zusätzlichen TOP´s: I.5.a. Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Bei den Hofweinbergen 1, 1. Änderung“, Errichtung einer Gartenhütte, Weinbergstraße 4, 97783 Karsbach, Ortsteil Weyersfeld.
Der Gemeinderat Karsbach stimmt der Aufnahme des oben genannten Punktes zu.
12 : 0
I. Öffentliche Sitzung
I.1. Bauantrag, Umbau und Nutzungsänderung der bestehenden Doppelgarage zum Einfamilienwohnhaus mit offener Kleingarage, Weyersfelder Straße 63, 97783 Karsbach, Ortsteil Weyersfeld
Im Zuge der digitalen Bauantragsstellung hat das Landratsamt Main-Spessart die Gemeinde Karsbach am 26.02.2024 darüber informiert, dass der Bauantrag BV-Nr. 2/2024 „Umbau und Nutzungsänderung der bestehenden Doppelgarage zum Einfamilienwohnhaus mit offener Kleingarage“ eingegangen ist. Nach Download der Antragsunterlagen und anschließender Überprüfung des Sachverhaltes wird nachfolgend dem Gemeinderat Karsbach das Bauvorhaben erläutert.
Das Baugrundstück Fl.-Nr. 265, Weyersfelder Straße 63, Gemarkung Weyersfeld liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsbereichs. Der Gebietscharakter entspricht einem sogenannten „Dorfgebiet“ nach der Baunutzungsverordnung – demgemäß ist das beantragte Bauvorhaben bauplanungsrechtlich zulässig.
Dem Gemeinderat werden die Unterlagen aufgezeigt – hiernach wird das bestehende Grenzgaragengebäude in ein Wohnhaus umgenutzt. Eine äußere Veränderung des Gebäudes erfolgt hierbei nicht. Lediglich an der Südseite des Gebäudes wird eine Terrassenüberdachung errichtet. Die Innenraumaufteilung und die sich daraus ergebene Nutzung wurden ordnungsgemäß in den Planunterlagen eingetragen. Auf der westlichen Grundstücksgrenze wird eine offene Kleingarage geplant. Aufgrund der eingereichten Planunterlagen wird festgehalten, dass sich das gesamte Bauvorhaben problemlos nach § 34 Abs. 1 BauGB in der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Zustimmung zur Abstandsflächenübernahme der Nachbarschaft (= westliche Grundstücksgrenze Fl.-Nr. 263/1 und 264 – östliche Grundstücksgrenze Fl.-Nr. 266) wird im weiteren Verfahren von der Baugenehmigungsbehörde überprüft.
Alle weiteren entstehenden Kosten sind von der Bauherrschaft zu übernehmen.
Beschluss:
Der Gemeinderat Karsbach erteilt dem Bauvorhaben BV-Nr. 2/2024 „Umbau und Nutzungsänderung der bestehenden Doppelgarage zum Einfamilienwohnhaus mit offener Kleingarage“ sein Einverständnis. Die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen (= Stellungnahme der Gemeinde) sowie der entsprechende Protokollauszug werden digital an das Landratsamt Main-Spessart übermittelt.
12 : 0
I.2. Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung und Feststellung der Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Karsbach
Für diesen Tagesordnungspunkt übernimmt Rechnungsprüfungsausschussvorsitzende Frau Stefanie Försch das Wort.
Die Rechnungsprüfung für die Jahresrechnung 2022 wurde am 12.03.2024,
17.30 bis 20.00 Uhr und am 20.03.2024 von 17.30 bis 19.30 Uhr in der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main durchgeführt. Die Prüfung erfolgte digital im System der AKDB. Wegen Ausfalls des Systems musste die Rechnungsprüfung am 12.03.2024 abgebrochen und am 20.03.2024 fortgeführt werden. Die Prüfung wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss bestehend aus Gemeinderat Walter Bregenzer, Brigitta Brandt, Wolfgang Bregenzer und Stefanie Försch durchgeführt.
Die Belege wurden geprüft und mit den Buchungen abgeglichen. Jährlich wiederkehrende Buchungen wie z.B. Gewerbesteuer, Gebühren für Wasser und Abwasser, Hundesteuer usw. wurden in Stichproben geprüft.
Bei der Prüfung fiel erneut die Haushaltsstelle 0.8150.3566 auf. Diese wurde bereits im letzten Jahr bei der Rechnungsprüfung angesprochen. Bei der Haushaltsstelle sind immer noch 3.562,18 € und 28.497,50 € als Fehlbetrag eingetragen. Hierbei handelt es sich um Herstellungsbeiträge, welche noch offen sind. Insgesamt besteht für die Gemeinde ein Fehlbetrag von 58.047,82 € (Haushaltsstelle 0.9200.9950). Der gleiche Istfehlbetrag wurde bereits im letzten Jahr festgestellt. Es wird hier angeregt, dass die offenen Forderungen von Seiten der Verwaltung eingefordert werden.
An dieser Stelle beantragt Bürgermeister Göbel die Sitzung für kurze Zeit nichtöffentliche fortzuführen, da es sich bei den angesprochenen Informationen um personenbezogene Daten handelt. Dies fand von 19.15 Uhr bis 19.27 Uhr statt. Danach wurde die öffentliche Sitzung fortgeführt. Herr Hussong von der Presse sowie ein weiterer Zuhörer werden wieder in den Sitzungssaal geholt.
Bürgermeister Göbel erklärt dann, dass es sich bei den angesprochenen Fehlbeträgen um gestundete Herstellungsbeiträge handelt. Die weiteren noch offenstehenden Beträge wurden dem Gemeinderat Karsbach ausführlich erläutert. Grundsätzlich handelt es sich hierbei um verschiedene Schuldner. Ob diese dauerhaft eingefordert werden können, ist abzuwarten.
Danach übernimmt wieder Gemeinderätin Stefanie Försch.
Die festgestellten Auffälligkeiten wurden im Rechnungsprüfungsprotoll vermerkt.
Ansonsten war die Prüfung ohne Beanstandungen. Die Kassenführung war ordentlich und zu den Buchungen waren die entsprechenden Belege vorhanden.
Über die förmliche Feststellung dieser Jahresrechnung wurde eine gesonderte Niederschrift erstellt, die dem Protokoll beigefügt und Bestandteil der Niederschrift ist.
Weitere Prüfungsfeststellungen haben sich keine ergeben. Zusammenfassend gibt es keine Beanstandungen.
Die Einnahmen wie auch die Ausgaben des Verwaltungshaushaltes beliefen sich im Jahr 2022 auf 4.020.718,08 €. Im Vermögenshaushalt war es sowohl bei den Einnahmen als auch bei den Ausgaben eine Summe in Höhe von 2.939.532,83 €.
Dies ergibt einen Gesamthaushalt in Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 6.960.080,91 €. Die Zuführung zum Vermögenshaushalt liegt bei 1.152.051,53 € und der Überschuss bei 2.419.845,62 €.
Beschluss:
Der Gemeinderat Karsbach nimmt die Ergebnisse der örtlichen Rechnungsprüfung 2022 zur Kenntnis und stimmt der Feststellung gem. Art. 102 Abs. 3 GO zu.
12:0
I.3. Entlastung der Jahresrechnung 2022 gem. Art. 102 Abs. 4 GO
Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 der Gemeinde Karsbach wurde soeben im Gemeinderat Karsbach beraten und festgestellt. Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt. Die Entlastung kann gem. Art. 102 Abs. 4 GO beschlossen werden. Der Gemeinderat Karsbach erteilt auf Antrag der Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses die Entlastung für die Jahresrechnung 2022.
Beschluss: 11:0 (Bgm. Martin Göbel gem. Art. 49 GO wegen persönlicher Beteiligung von der Abstimmung ausgeschlossen)
Über die förmliche Entlastung der Jahresrechnung wurde eine gesonderte Niederschrift erstellt, die diesem Protokoll beigefügt wird und Bestandteil dieser Niederschrift ist.
I.4. Vorberatungen zum Haushaltsplan für 2024
Der Haushalt für das Jahr 2024 wird derzeit in der Verwaltung vorbereitet. Zu den anstehenden Investitionsmaßnahmen wird der Gemeinderat in der heutigen Sitzung informiert. Hierzu nennt Bürgermeister Göbel die Ergebnisse für größere Einnahmen aus dem Jahr 2023 und voraussichtliche Ansätze für 2024.
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| 2023 | Ansatz für 2024 |
| Grundsteuer A | 34.518,00 € | 34.523,00 € |
| Grundsteuer B | 140.200,00 € | 140.365,00 € |
| Einkommenssteuerbeteiligung | 1.177.449,00 € | 1.164.000,00 € |
| Gewerbesteuer | 565.098,00 € | 485.400,00 € |
| Schlüsselzuweisung | 599.780,00 € | 507.148,00 € |
| Kreisumlage | 947.072,00 € | 1.016.080,00 € |
| Investitionszulage | 134.849,00 € | 136.241,00 € |
Der aktuelle Schuldenstand beträgt 450.000,00 €. Dies ergibt eine Prokopfverschuldung von 260,12 € (bei 1.730 Einwohner). Der Landesdurschnitt liegt bei 749,00 €/Einwohner.
Wie bekannt stehen bereits seit längerem größere Investitionsmaßnahmen in der Gemeinde Karsbach an. Dies ist zum einen der Neubau der Kläranlage Karsbach mit dem Neubau eines Regenrückhaltebeckens vor der Kläranlage. Nach derzeitigem Stand wartet die Gemeinde Karsbach bereits seit längerem auf die Wasserrechtsbescheide vom Landratsamt Main-Spessart. Auf dieser Grundlage könnte das Ingenieurbüro den Bauantrag und die Ausschreibungsunterlagen erstellen. Der Baubeginn verzögert sich dadurch weiterhin.
Als weiteres größeres Bauvorhaben ist die Erneuerung und Sanierung der Abwasserkanäle und der Straßenausbau in der Weinbergstraße in Weyersfeld vorgesehen. Die angedachte Einleitung des Oberflächenwassers über ein Regenrückhaltebecken neben dem Bauhof in den Graben an der Bundesstraße 27 wird nicht erlaubt. Derzeit beschäftigt man sich mit der Umplanung des Erdbeckens, evtl. oberhalb vom Friedhof Weyersfeld einzurichten.
Die dritte größere Investitionsmaßnahme ist der Grunderwerb und die Erschließung für die Erweiterung des Industrie- und Gewerbegebietes in Karsbach. Diese Maßnahmen können erst nach dem Baubeginn der Kläranlage angegangen werden.
Für den Haushaltsplan 2024 sind im Bereich Investitionsmaßnahmen folgende Zahlen angedacht:
| Überschuss aus dem Haushalt 2023 | 2.720.000 € |
| Überschuss-Einstellung in den Haushalt 2024 | 2.000.000 € |
| Überschuss-Einstellung in den Haushalt 2025 | 720.000 € |
| Breitbandausbau | 1.048.000 € |
| Erwarteter Zuschuss | 900.000 € |
| Kläranlagen-Neubau, Regenrückhaltebecken Kläranlage und Weinbergstraße, Kanalsanierung, 2024 | 1.505.000 € |
| 2025 | 3.005.000 € |
| 2026 | 3.005.000 € |
| Weinbergstraße - Kanal | 200.000 € |
| - Wasser | 72.000 € |
| - Straßenbau | 301.000 € |
| Ind. u. GW-Gebiet Schönauer Weg Grundstückskauf und Erschließung | 1.600.000 € |
| Feuerwehren Anschaffungen | 31.000 € |
| Kindergarten Umbau | 100.000 € |
| Straßenbau Gartenstraße Karsbach | 22.000 € |
| LED-Umrüstung Straßenbeleuchtung | 125.000 € |
| Deponie Weyersfeld, Zaunbau und Anpflanzung | 18.000 € |
| Bauhof, Geräte, Maschinen | 30.000 € |
| Wegebau Jagdgenossen | 42.000 € |
| Forstwegebau | 14.000 € |
| Wasserversorgung Fahrzeug usw. | 38.000 € |
| Hochbau Raiffeisenlagerhaus usw. | 152.000 € |
| Kreditaufnahme | 1.811.000 € |
In der weiteren Beratung im Gemeinderat Karsbach wird noch darauf hingewiesen, dass im Bereich Straßenbau der Weg unterhalb vom Steingraben (Containerplatz) noch ergänzt werden müsste. Dies wird berücksichtigt.
Der Gemeinderat Karsbach nimmt die genannten Zahlen zur Kenntnis.
I.5. Verschiedenes
I.5.a. Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bei den Hofweinbergen 1, 1. Änderung“, Errichtung einer Gartenhütte, Weinbergstraße 4, 97783 Karsbach, Ortsteil Weyersfeld
Es handelt sich um einen Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bei den Hofweinbergen I, 1. Änderung“ (BV-Nr. 3/2024) und beinhaltet die „Einfriedung des Grundstückes und die Errichtung einer Gartenhütte“ auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. 314/2, Weinbergstraße 4, Gemarkung Weyersfeld.
Die geplante Einfriedung ist im Grunde nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 Buchstabe a) BayBO bis zu einer Höhe von 2 m verfahrensfrei. Jedoch müssen auch verfahrensfreie Bauvorhaben den örtlichen Bauvorschriften entsprechen; der o.g. Bebauungsplan ist eine solche örtliche Bauvorschrift. Dieser sieht als Einfriedung einen Sockel mit Hanichelzaun vor. Der Bauherr plant jedoch eine Einfriedung mit einem Maschendrahtzaun.
Die geplante Gartenhütte ist im Grunde nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a) BayBO ebenfalls verfahrensfrei, da sie einen Brutto-Rauminhalt von 75 cbm. nicht überschreitet. Sie soll auf der Grundstücksgrenze zum rückwärtigen Grundstück, Fl.Nr. 312/5, sowie 3 m entfernt zum benachbarten Grundstück, Fl.Nr. 314/1 errichtet werden. Der o.g. Bebauungsplan setzt u.a. eine Baugrenze fest, die vollumfänglich überschritten werden soll.
Aufgrund der abweichenden Einfriedung und der Baugrenzüberschreitung benötigt der Antragsteller eine sogenannte isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bei den Hofweinbergen I, 1. Änderung“.
Von den Festsetzungen des o.g. Bebauungsplanes kann nach § 31 Abs. 2 BauGB befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und
Der erforderliche Grenzabstand (= max. zulässige Grenzbebauung) zu den Nachbargrundstücken wird eingehalten. Eine Beeinträchtigung der Belichtung, Belüftung noch der Besonnung der Nachbargrundstücke ist bei dem vorliegenden Bauvorhaben nicht zu erwarten. Ebenfalls sind im vorgenannten Baugebiet bereits verschiedene Einfriedungen vorhanden sowie wurden auch schon Baugrenzüberschreitungen erteilt. Aus diesem Grunde kann dem Maschendrahtzaun sowie der Errichtung der Gartenhütte außerhalb der festgesetzten Baugrenze zugestimmt werden, ohne dass dabei die Grundzüge der Planung beeinträchtigt werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat Karsbach erteilt dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bei den Hofweinbergen I, 1. Änderung“ hinsichtlich der Zaunart (Maschendrahtzaun) sowie der Baugrenzüberschreitung sein Einverständnis.
12 : 0
I.5.b. Information zum Inspektionsehrentag
Der Inspektionsehrentag für den Bereich Gemünden findet am 07.04.2024 in Karsbach statt. Bei dieser Feier sollen die Leistungen von Feuerwehrkräften durch Landrätin Sabine Sitter mit der staatlichen Auszeichnung gewürdigt werden.
Es ist sehr erfreulich, dass Karsbach bei der Vergabe der Veranstaltung berücksichtigt wurde.
Zur Information des Gemeinderats.
I.5.c. Erörterungstermin P43
Bürgermeister Göbel informiert, dass er an beiden Erörterungsterminen zur P43 in Bad Kissingen teilgenommen hat. Die Veranstaltung war nichtöffentlich. Es waren viele Teilnehmer anwesend und konnten ihre Eingaben vortragen.
I.5.d. Zuweisung von Flüchtlingen
Vom Landratsamt Main-Spessart wurden in der vergangenen Woche zehn Asylsuchende nach Höllrich zugewiesen. Das Wohnhaus ist in Privatbesitz. Bürgermeister Göbel war bereits mit dem zuständigen Sachbearbeiter und einem Dolmetscher vor Ort. Dabei hat er auch den jetzigen Eigentümer kennengelernt.
Wie bekannt sein dürfte, ist der Zustrom von Asylsuchenden in Deutschland sehr stark angestiegen.
Der Gemeinderat Karsbach möchte abgeklärt haben, ob die Flüchtlinge einer gemeinnützigen Arbeit nachgehen können.
Ende der öffentlichen Sitzung: 20.17 Uhr