der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main für das Jahr 2025
Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main hat die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen. Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft. Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen liegt ab sofort bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main, Frankfurter Straße 4 a, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht auf. Ferner liegt der Haushaltsplan in der Zeit vom 14.07.2025 bis 22.08.2025 öffentlich zur Einsichtnahme ebenfalls in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main auf. Das Landratsamt Main-Spessart hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 16.06.2025, festgestellt, dass die Haushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält. Nachstehend wird die Haushaltssatzung bekannt gegeben:
der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main
(Landkreis Main-Spessart)
für das Haushaltsjahr 2025
Auf Grund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VGemO, Art. 40, 41 KommZG sowie der Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | |
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 1.131.160 Euro und |
| im Vermögenshaushalt | |
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 63.000 Euro ab. |
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
| 1. | Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2025 auf 1.002.800 Euro festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen (Verwaltungsumlage). | ||
| 2. | Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2024 auf 4.076 Einwohner festgesetzt. | ||
| 3. | Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 246,0255 Euro festgesetzt. | ||
| 4. | Die Verwaltungsumlage teilt sich wie folgt auf die Mitgliedsgemeinden auf: | ||
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| Gemeinde Gössenheim | 1.088 Einwohner | 267.676 Euro |
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| Gemeinde Gräfendorf | 1.287 Einwohner | 316.635 Euro |
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| Gemeinde Karsbach | 1.701 Einwohner | 418.489 Euro |
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| Gesamtumlage | 4.076 Einwohner | 1.002.800 Euro |
| 5. | Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben. | ||
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 188.527 Euro festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.