1. Bürgermeister Johannes Wagenpfahl eröffnet die 5. Gemeinderatssitzung in diesem Jahr und begrüßt die anwesenden Gemeinderäte/in, die Schriftführerin und die Presse. Er stellt fest, dass ordnungsgemäß geladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist. Zur Tagesordnung werden keine Einwände erhoben.
Der öffentliche Teil zur Niederschrift der Gemeinderatssitzung Nr. 4/2025 vom 28.05.2025 wurde den Gemeinderäten/in zugestellt.
Auf Nachfrage an den Gemeinderat gibt es keine Änderungswünsche. Die Niederschrift gilt somit als genehmigt.
Aufnahme weiterer Tagesordnungspunkte
Es wird beantragt, den TOP „Verlegung eines weiteren Glasfaserkabels von Schonderfeld nach Heiligkreuz; hier: Eintragung einer Grunddienstbarkeit“ mit in die Tagesordnung aufzunehmen. Dem stimmt der Gemeinderat zu.
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1.0. | Verlegung eines weiteren Glasfaserkabels von Schonderfeld nach Heiligkreuz; hier: Eintragung einer Grunddienstbarkeit |
Im Rahmen des Breitbandausbaus Schonderfeld-Heiligkreuz sollen im Auftrag der Fa. Vodafone neue Telekommunikationsleitungen verlegt werden. Betroffen sind teilweise der gemeindliche „Neutzenbrunner Weg“, Fl.Nr. 224, der Wald- und Feldweg „Sandröder“, Fl.Nr. 157, die gemeindlichen Grundstücke, Fl.Nrn. 167 und 171, sowie der gemeindliche Weg „Gumma“, Fl.Nr. 187. Der Trassenverlauf wird dem Gemeinderat anhand eines Lageplans erläutert. Eine Überprüfung hat ergeben, dass sich auf den gemeindlichen Waldstücken kein besonderes Wertholz befindet. Somit wird empfohlen, der Trassenführung zuzustimmen.
Nach eingehender Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden
Beschluss:
Der Gemeinderat Gräfendorf stimmt dem aufgezeigten Trassenverlauf zu. Bei den Grundstücken, bei denen von der Wegführung abgewichen wird, ist die Eintragung einer Grunddienstbarkeit erforderlich. Die Entschädigung wird auf 2,00 Euro/ lfdm. festgesetzt. Wenn diese Leitung nicht mehr gebraucht wird, ist diese zurückzubauen.
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1.1. | Radweg Michelau-Roßmühle; hier: Nachtragsangebot der Fa. Stolz GmbH |
Der Gemeinderat wird darüber informiert, dass der Ausbau des Radwegs gut voranschreitet, sodass derzeit davon ausgegangen wird, dass bereits Ende Juli die Schwarzdecke komplett aufgebracht sein wird.
Im Laufe der Bauarbeiten wurde nun festgestellt, dass wegen der vorhandenen Glasfasertrasse, die in der vorgefundenen Lage und Tiefe eine ungefährdete Tieferkofferung unmöglich macht und bei der auch eine Bodenverbesserung mit Kalk nicht ausführbar ist, Änderungen in der Bauausführung notwendig sind. So soll jetzt eine Bewehrung des Untergrundes mit Geotextil GRK5 stattfinden. Hierfür liegt der Gemeinde ein Nachtragsangebot der Fa. Stolz in Höhe von brutto 43.320,76 Euro vor. Dafür kommen verschiedene Positionen aus dem Ursprungsangebot nicht zur Ausführung. Hierdurch ergibt sich eine Kostenersparnis in Höhe von brutto 44.370,34 Euro.
Somit entstehen der Gemeinde durch das Nachtragsangebot keine Mehrkosten. Nach kurzer Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden
Beschluss:
Der Gemeinderat Gräfendorf stimmt dem Nachtragsangebot vom 17.06.2025 zu und beauftragt die Fa. Gebr. Stolz GmbH & Co.KG mit der Ausführung mit einer Angebotssumme in Höhe von brutto 43.320,76 Euro.
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1.2. | Zuschussantrag der Wanderfreunde Gräfendorf für die Sanierung der Giebelfassade am Wanderheim |
Die Wanderfreunde 1986 Gräfendorf e.V. teilten der Gemeinde mit, dass sie planen die Giebelseite des Wanderheimes zu erneuern. Sie sehen vor, das vorhandene Fachwerk als auch die Sandsteinkellermauer in Eigenleistung freizulegen und dann von der Firma „Der Martin“ fachgerecht verputzen und streichen zu lassen. In diesem Zuge sollen auch kaputte Fenster im Dachgeschoss ausgetauscht werden. Die Kosten für die Fachfirma werden auf ca. 10.000,00 Euro geschätzt. Der Wanderverein Gräfendorf ist bereit, den Großteil seines aktuellen Vereinsvermögens mit einem Beitrag in Höhe von 5.000,00 Euro einzusetzen. Sie beantragen bei der Gemeinde Gräfendorf als Eigentümerin des Gebäudes die Gewährung eines Kostenzuschusses in Höhe von ebenfalls 5.000,00 Euro. Nach eingehender Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden
Beschluss:
Die Gemeinde Gräfendorf unterstützt die Maßnahme der Wanderfreunde Gräfendorf mit 50 % der anfallenden Kosten.
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1.3. | Erneuerung äußerer Schondrasteg; hier: Vorfinanzierung des Zuschusses für den Kostenträger Naturpark Spessart e.V. |
Der Schondrasteg zwischen Gräfendorf und Wartmannsroth ist marode und muss ersetzt werden. Hierzu fand im November letzten Jahres eines gemeinsame Besprechung statt an der Vertreter der Gemeinden Gräfendorf und Wartmannsroth, der Regierung von Unterfranken, der unteren Naturschutzbehörden Bad Kissingen und Main-Spessart, der Naturparke Bay. Rhön und Spessart sowie des Wasserwirtschaftsamtes teilnahmen. Der Steg soll gegen einen Metallsteg mit Holzgeländer ersetzt werden. Nach einer beschränkten Ausschreibung erhielt der wirtschaftlichste Anbieter Fa. Albrecht Kleinhenz Metallbau mit einem Angebotspreis in Höhe von 44.103,78 Euro den Zuschlag. Der Naturpark Spessart als Vorhabensträger erhält von der Regierung von Unterfranken einen 70 %-igen Zuschuss in Höhe von 30.872,64 Euro. Die Eigenmittel in Höhe von 13.231,14 Euro werden von den Landratsämtern Bad Kissingen und Main-Spessart (jeweils ca. 5.000,00 Euro) und den Gemeinden Gräfendorf und Wartmannsroth (jeweils ca. 1.600,00 Euro) getragen. Die Fördergelder kommen jedoch erst im Jahr 2026 zur Auszahlung. Die Baumaßnahme ist möglichst zwischen dem 01.07. und dem 30.09. durchzuführen. Der Naturpark Spessart teilte nun der Gemeinde mit, dass sie nicht in der Lage seien, die Gelder entsprechend vorzufinanzieren. Es wird vorgeschlagen, dass die Gemeinde Gräfendorf die Vorfinanzierung übernimmt. Nach eingehender Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden
Beschluss:
Der Gemeinderat Gräfendorf beschließt, für die Baumaßnahme Ersatzneubau des Schondrasteges mit der Fördersumme in Höhe von 30.872,64 Euro in Vorleistung zu treten. Der Zuschussanspruch ist der Gemeinde Gräfendorf abzutreten. Die Maßnahme ist in den Haushalt 2025 mit aufzunehmen.
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1.4. | Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für die Seniorenbetreuung in Gräfendorf sowie in Weickersgrüben-Michelau für 2025 |
Die Gemeinde Gräfendorf gewährt seit einigen Jahren für die Seniorenbetreuung in Gräfendorf bzw. in Weickersgrüben-Michelau einen Zuschuss in Höhe von je 200,00 Euro pro Jahr. Dieses Geld kommt direkt den Seniorinnen und Senioren aller Ortsteile bei Veranstaltungen usw. zugute. Mit Schreiben vom 05.06.2025 werden diese Zuschüsse für 2025 erneut beantragt. Es wird vorgeschlagen, den Zuschuss auf Dauer, solange die Seniorenbetreuung aktiv ist, zu gewähren. Außerdem wird die Erhöhung des Zuschusses auf je 250,00 Euro jährlich vorgeschlagen. Nach kurzer Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden
Beschluss:
Der Gemeinderat Gräfendorf beschließt, der Seniorenbetreuung Gräfendorf und Weickersgrüben-Michelau für das Jahr 2025 und die folgenden Jahre einen Zuschuss in Höhe von jeweils 250,00 Euro zu gewähren. Dieser Beschluss hat solange Gültigkeit, solange die Seniorenbetreuung aktiv ist.
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| 1.5. | Verschiedenes; |
| 1.5.1. | Sanierung der Riedquelle in Weickersgrüben |
Die Sanierungsarbeiten an der Riedquelle in Weickersgrüben wurden an die Fa. Brand Bau GmbH vergeben. Mittlerweile fand zusammen mit dem Ingenieurbüro Schöll, Aalen, die Baustelleneinweisung statt. Am 21.07.2025 werden vorbereitende Maßnahmen durchgeführt, sodass die eigentlichen Arbeiten nach dem Betriebsurlaub der Fa. Brand am 25.08.2025 beginnen können.
1.5.2. | Kanalsanierung Baugolfstraße in Wolfsmünster |
Die Kanalsanierung Baugolfstraße in Wolfsmünster mittels Inlinertechnik wurde an die Fa. Kanal-Türpe vergeben. Vorarbeiten fanden bereits statt, sodass die eigentlichen Arbeiten in Kürze durchgeführt werden können.
1.5.3. | Ausbau des Radwegs von Michelau zur Roßmühle; hier: Einweihung des neu ausgebauten Radwegs |
Wie bereits berichtet, schreiten die Ausbauarbeiten des Radwegs zügig voran. Am Freitag, den 08.08.2025 um 14.00 Uhr soll die feierliche Eröffnung des neu ausgebauten Radwegs Michelau-Roßmühle stattfinden. Es wird entsprechend eingeladen.
Ende der öffentlichen Sitzung