Die Sitzung der Schulverbandsversammlung wird vom Schulverbandsvorsitzenden Johannes Wagenpfahl eröffnet. Er begrüßt die anwesenden Mitglieder der Versammlung und stellt die ordnungsgemäße Ladung fest. Der Vorsitzende stellt weiter fest, dass alle Mitglieder der Schulverbandsversammlung anwesend sind und die Schulverbandsversammlung somit beschlussfähig ist. Die Niederschrift über die letzte öffentliche Sitzung vom 2024 wurde mit Schreiben vom 08.02.2024 versandt. Einwendungen werden nicht erhoben. Die Niederschrift gilt damit als genehmigt.
Schulverbandsvorsitzender Johannes Wagenpfahl leitet in das Thema Haushalt ein und übergibt dann das Wort an den Kämmerer.
Der Verwaltungshaushalt 2025 schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 228.940 Euro ab und liegt um 14.020 Euro = 6,52 % über dem Vorjahresansatz von 214.920 Euro. Im Vermögenshaushalt sind 28.170 Euro für das laufende Haushaltsjahr veranschlagt. Dieser Ansatz ist um 1.830 Euro oder 6,1 % niedriger als der Haushaltsansatz des Vorjahres. Der Gesamthaushalt sieht Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 257.110 Euro vor und liegt somit um 12.190 Euro oder 4,98 % über dem Gesamthaushaltsansatz des Vorjahres mit 244.920 Euro.
Die leicht gestiegenen Ausgaben des Verwaltungshaushaltes verteilen sich zwar auf verschiedene Positionen, lassen sich aber insbesondere an den erhöhten Verwaltungs- und Betriebsaufwandskosten (u. a. durch die Mittagsbetreuung = 5.800 Euro, höhere Unterhaltungskosten = 2.960 Euro, Kosten der überörtl. Rechnungsprüfung der Jahresrechnungen 2019 – 2024 = 4.000 Euro; à entspricht insgesamt 12.760 €) und an den höheren Personalkosten festmachen. Diese Kostensteigerung der Personalkosten basiert auf den tariflichen Änderungen.
Bei den Einnahmen im Verwaltungshaushalt steigt die Zuführung vom Vermögenshaushalt um 2.170 Euro. Auch steigen die Einnahmen über die Schulverbandsumlage.
Bei den übrigen Kosten haben sich nur geringe Veränderungen bzw. Verschiebungen zum Vorjahr ergeben, so dass Mehrausgaben bei einzelnen Positionen im Wesentlichen durch Einsparungen bzw. Ansatzkorrekturen kompensiert werden können.
Der Ansatz im Vermögenshaushalt sinkt um 1.830 Euro von 30.000 Euro auf 28.170 Euro. Hiervon entfallen 10.000 Euro auf Anschaffungen von beweglichen Sachen des Anlagevermögens, insbesondere im Rahmen der Digitalisierung und für Fahrräder zur Umsetzung des Radlführerscheins, und 5.000 Euro auf Hochbaumaßnahmen. Außerdem sind 2.000 Euro für eventuell erforderliche Änderungen und Reparaturen an der Photovoltaikanlage vorgesehen. Als Einnahmen im Vermögenshaushalt sind Zuweisungen des Landes in Höhe von 28.170 Euro (digitale Bildungsinfrastruktur). Aufgrund des Einnahmenüberschusses im Vermögenshaushalt kann dem Verwaltungshaushalt 11.170 Euro zugeführt werden, sodass der Umlagebetrag ein Stück weit entlastet werden kann.
Für das Haushaltsjahr 2024 betrug die Umlage 133.200 Euro; für 2025 errechnet sich ein Umlagebetrag in Höhe von 140.120 Euro. Dies ist eine Erhöhung um 6.900 Euro oder um 5,18 %. Die Umlage je Schüler beläuft sich für 2025 bei 56 Schülern auf 2.502,14 Euro, während die Vorjahresumlage 2.664,40 Euro bei 50 Schülern betrug. Dies entspricht einer Senkung pro Kopf um 162,26 Euro oder 6,09 %. Die Schule wird zum maßgebenden Stichtag, dem 01.10.2024, von 38 Kindern aus Gräfendorf mit seinen Ortsteilen und 18 Kindern aus den Stadtteilen der Stadt Gemünden a. Main besucht.
Der Schulverband ist seit 2001 schuldenfrei. Der Rahmen für die eventuelle Aufnahme eines Kassenkredits wird für das Jahr 2025 auf 35.157 Euro festgesetzt.
Nach Beratung und Aussprache wird die Haushaltssatzung vollinhaltlich verlesen. Die Haushaltssatzung 2025 samt Haushaltsplan wird der Schulverbandsversammlung in der vorgetragenen Form zur Beschlussfassung empfohlen. Dem stimmt die Versammlung zu.
Beschluss: 2:0
Der Finanzplan für die Folgejahre wurde auf der Grundlage der Haushaltsansätze der Vorjahre bis 2028 entsprechend fortgeschrieben und der voraussichtlichen Entwicklung angepasst. Im Haushaltsjahr ist der Ansatz leicht gesunken; für 2025 stehen 10.000 Euro für weitere Anschaffungen im Rahmen der Digitalisierung und für Fahrräder zur Umsetzung des Radlführerscheins zur Verfügung. Für Abschlussarbeiten für den mögliche Baumaßnahmen anl. Fahrradunterstand wurden 5.000 Euro für Hochbauarbeiten eingeplant. Zudem sind Kosten in Höhe von 2.000 Euro für eventuell erforderliche Ergänzungen der Photovoltaikanlage eingeplant. In den kommenden Jahren sind weiterhin etwas höhere Ansätze für weitere Anschaffungen für die Digitalisierung sowie für eventuell erforderliche Ergänzungen der Photovoltaikanlage vorgesehen. Die Schulverbandsversammlung ist sich aber darüber im Klaren, dass der Finanzplan und das Investitionsprogramm bei der jährlichen Haushaltsberatung den neuen Erkenntnissen und Erfordernissen angepasst und entsprechend fortgeschrieben werden. Der Finanzplan und das Investitionsprogramm für die Jahre 2024 bis 2028 werden mit folgenden Zahlen vorgeschlagen:
| Jahr | Investitionsprogramm | Finanzplan |
| 2024 | 21.000 Euro | 245.000 Euro |
| 2025 | 17.000 Euro | 257.000 Euro |
| 2026 | 8.000 Euro | 233.000 Euro |
| 2027 | 8.000 Euro | 237.000 Euro |
| 2028 | 8.000 Euro | 240.000 Euro |
Dieser Vorschlag wird von der Versammlung einstimmig angenommen.
Beschluss: 2:0
Die Jahresrechnung 2023 wurde von der Schulverbandsversammlung vor der Sitzung elektronisch geprüft, so dass jetzt die Feststellung der Jahresrechnung erfolgen kann. Die Prüfung ergab keine Beanstandungen.
Die Jahresrechnung 2023 wird mit einem Betrag in Einnahmen und Ausgaben in Höhe von insgesamt 285.489,48 Euro festgestellt. Davon entfallen 198.332,80 Euro auf den Verwaltungshaushalt und 87.156,68 Euro auf den Vermögenshaushalt. Ein Fehlbetrag ist nicht angefallen. Über die förmliche Feststellung dieser Jahresrechnung wird eine gesonderte Niederschrift erstellt, die diesem Protokoll beigefügt und Bestandteil dieser Niederschrift ist.
Die Schulverbandsversammlung stellt die Jahresrechnung wie vorgetragen einstimmig fest.
Beschluss: 2:0
Die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2023 des Schulverbandes Saaletal wurde örtlich geprüft und mit dem vorhergehenden Beschluss einstimmig festgestellt. Die Prüfung hat zu keinerlei Beanstandungen geführt. Die Entlastung kann somit in öffentlicher Sitzung beschlossen werden. Über die förmliche Feststellung der Entlastung wird eine gesonderte Niederschrift erstellt, die diesem Protokoll beigefügt und Bestandteil dieser Niederschrift ist.
Die Schulverbandsversammlung erteilt gem. Art. 9 Abs. 9 BaySchFG in Verbindung mit Art. 40 Abs. 1 KommZG in Verbindung mit Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung für die Jahresrechnung 2023.
Beschluss: 1:0
(Schulverbandsvorsitzender Johannes Wagenpfahl gem. Art. 26 Abs. 1 KommZG, Art. 49 Abs. 1 GO wegen persönlicher Beteiligung ausgeschlossen.)
Es fallen keine weiteren Themen an.
Ende der öffentlichen Sitzung um 13:55 Uhr