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Mitteilungsblatt der VG Gemünden a Main
Ausgabe 14/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen - Verwaltungsgemeinschaft Gemünden - Entschädigungssatzung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main

Entschädigungssatzung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main vom 15.06.2026

Die Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main, im Folgenden kurz „Verwaltungsgemeinschaft“ genannt, erlässt aufgrund des Art. 10 Abs. 2 der Verwaltungsgemeinschaftsordnung (VGemO) in Verbindung mit Art. 26 Abs. 1 und Art. 30 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und den Art. 20a, Art. 23 und 32 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) folgende

Satzung:

§ 1

Ehrenamtliche Tätigkeit; Entschädigung

(1)

1Die Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung sind ehrenamtlich tätig. 2Ihre Tätigkeit erstreckt sich auf die Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen der Gemeinschaftsversammlung und ihrer (vorberatenden) Ausschüsse einschließlich – soweit eingerichtet - des Bürgermeisterausschusses.

(2)

1Die Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung erhalten für ihre Tätigkeit als Entschädigung ein Sitzungsgeld für die notwendige Teilnahme an Sitzungen der Gemeinschaftsversammlung oder ihrer Ausschüsse in Höhe von 30 Euro je Sitzung. 2Satz 1 gilt nicht für Mitglieder, die Kraft ihres Amtes der Gemeinschaftsversammlung angehören; sie erhalten nur Ersatz ihrer nachgewiesenen Auslagen (Art. 10 Abs. 2 VGemO i.V.m. Art. 30 Abs. 2 KommZG).

(3)

Die Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung, die Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer sind, haben außerdem Anspruch auf Ersatz des ihnen entstandenen, nachgewiesenen Verdienstausfalles.

(4)

1Selbstständig Tätige erhalten für die ihnen entstehende Zeitversäumnis eine Verdienstausfallentschädigung in Höhe einer Pauschale von 15 Euro je volle Stunde. 2Dies gilt nicht für Sitzungen, die nach 19:00 Uhr beginnen oder an Samstagen, Sonntagen oder gesetzlichen Feiertagen stattfinden. 3Sonstige Mitglieder, denen im beruflichen oder häuslichen Bereich ein Nachteil entsteht, der in der Regel nur durch das Nachholen versäumter Arbeit oder die Inanspruchnahme einer Hilfskraft ausgeglichen werden kann, erhalten eine Pauschalentschädigung von 15 Euro je volle Stunde.

(5)

Die Ersatzleistungen nach diesem Absatz werden nur auf Antrag gewährt.

(6)

Die Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung erhalten für auswärtige Tätigkeit nach den Bestimmungen des Bayerischen Reisekostengesetzes Tagegelder und Reisekosten nach den für Beamte und Beamtinnen ab Besoldungsgruppe A 8 vorgesehenen Sätzen.

§ 2

Entschädigung des oder der Gemeinschaftsvorsitzenden und der Stellvertreter

(1)

Die oder der Gemeinschaftsvorsitzende erhält für den Vorsitz in der Gemeinschaftsversammlung und ihrer (vorberatenden) Ausschüsse und die Leitung der Verwaltung eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 1.200,00 Euro.

(2)

Der Stellvertreter der oder des Gemeinschaftsvorsitzenden erhält neben seiner Entschädigung nach § 1 eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 120,00 Euro. Mit dieser Pauschalentschädigung sind 14 Kalendertage Vertretungszeit des Gemeinschaftsvorsitzenden abgegolten. Ab dem 15. Kalendertag der Vertretung erhält der stellvertretende Gemeinschaftsvorsitzende 1/30 der Entschädigung des Gemeinschaftsvorsitzenden, jedoch höchstens die volle Entschädigung.

(3)

1Die Aufwandsentschädigung nach Absatz 1 und 2 erhöht sich zeitgleich und in gleichem Maße wie die Grundgehaltssätze der Beamten und Beamtinnen in den Besoldungsgruppen A nach Anlage 3 zum Bayerischen Besoldungsgesetz. 2Werden die Grundgehälter der Besoldungsgruppen A mit unterschiedlichen Vomhundertsätzen geändert, gilt für die Anpassung nach Satz 1 der für die Besoldungsgruppe A 8 maßgebliche Vomhundertsatz.

§ 3 Inkrafttreten

(1)

Die Satzung tritt rückwirkend am 01.05.2026 in Kraft.

(2)

Gleichzeitig tritt die Entschädigungssatzung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 22.06.2020 außer Kraft.

Gemünden a. Main, den 15.06.2026

Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main

 

 

gez.
Johannes Wagenpfahl
Gemeinschaftsvorsitzender