Bürgermeister Lorenz Höfler eröffnet die Gemeinderatssitzung und begrüßt die anwesenden Gemeinderatsmitglieder sowie Herrn Hussong von der Presse.
Es wird festgestellt, dass der Gemeinderat Karsbach ordnungsgemäß geladen
wurde und beschlussfähig ist. Der öffentliche Teil der Niederschrift Nr. 8/2026 wurde dem Gemeinderat Karsbach übergeben. Es werden keine Einwände erhoben, das Protokoll gilt somit als genehmigt.
Die heutige Sitzung beginnt mit einer Ortsbesichtigung der Kreisstraße am Sportplatz in Karsbach.
I. Öffentliche Sitzung
I.1. Beratung und Information über die Sanierungsmaßnahme der Kreisstraße MSP 16 und den damit verbundenen Maßnahmen
Bürgermeister Lorenz Höfler informiert, dass der Landkreis die Straße im Bauzeitenfenster ab Mitte September sanieren wird. Die bestehende Fahrbahn bleibt erhalten und es wird lediglich eine neue Deckschicht eingebaut. Hierdurch wird die Fahrbahn ca. 12 cm höher und im Parkplatzbereich ist eine Angleichung erforderlich. Dadurch, dass der Parkplatz zur Hälfte dem Landkreis und zur Hälfte der Gemeinde gehört, trägt der Landkreis den baulichen Aufwand für das Rausnehmen des Pflasters und das Herstellen des Planums. Als Abschluss wird eine Birko-Rinne eingebaut. Diese ist Eigentum vom Landkreis Main-Spessart und von diesem auch zu reinigen. Die Gemeinde Karsbach muss das Pflaster in Eigenleistung wieder einsetzen. Nach der Baumaßnahme soll das Grundstück an die Gemeinde Karsbach überführt werden.
Der Kreuzungsbereich (B27) wird leider nicht angepasst, da mit den Grundstückseigentümern keine Einigung erreicht werden konnte.
Im Zuge der Sanierung wird vorgeschlagen den Containerplatz zu asphaltieren und die Zuwegung zu erstellen. Hier wurde eine grobe Kostenschätzung abgegeben, die sich auf ca. 27.000 € beläuft. Bürgermeister Lorenz Höfler stellt verschiedene Möglichkeiten vor. Die Container-Stellplätze und der Platz für den Abrollcontainer könnten entweder gepflastert oder asphaltiert werden. Der Gemeinderat Karsbach favorisiert die Lösung in Asphaltbauweise.
Abschließend spricht sich der Gemeinderat Karsbach dafür aus, dass bis zur nächsten Sitzung Angebote eingeholt werden.
Nach diesem Tagesordnungspunkt wird die Sitzung im Sitzungssaal der Gemeinde Karsbach (Homburgstraße 1) fortgeführt.
Ab diesem Tagesordnungspunkt ist Gemeinderat Bernhard Mennig anwesend (19.25 Uhr).
Bürgermeister Lorenz Höfler beantragt vor der Fortsetzung der Sitzung, dass ein weiterer Tagesordnungspunkt aufgenommen wird.
I.7.1. Bauantrag: „Anbau eines Zwerchhauses mit einer Treppe an ein Einfamilienhaus“, Hauptstraße 16, 97783 Karsbach
Der Gemeinderat Karsbach stimmt der Aufnahme des genannten Tagesordnungspunktes zu.
Beschluss 11 : 0
I.2. Information über den Sachstand des Glasfaserausbaus und der noch fehlenden Anschlüsse
Mit der Firma HAB.Net hat bezüglich des weiteren Glasfaserausbau in Weyersfeld ein Termin stattgefunden. Von 700 Haushalten sind mittlerweile 623 Kunde bei HAB.Net. Allerdings haben noch nicht viele auf Glasfaser umgestellt. Hier weist HabNet auf das Angebot, das noch bis zum 30.09.2026 gilt, hin. Ein wichtiges Kriterium für die Firma HAB.Net ist der Aspekt der Wirtschaftlichkeit.
Der noch ausstehende Ausbau in Weyersfeld, ab Höhe Kirche bis in die Weinbergstraße/Bergstraße, soll im Rahmen der Straßensanierung der Weinbergstraße durchgeführt werden. Dies wird im Bauprogramm von HAB.Net auch dementsprechend vorgesehen.
I.3. Information zur kostenfreien Veranstaltungsanmeldung für Vereine
Seit einiger Zeit sind Veranstaltungsanmeldungen kostenlos möglich, sofern sie mindestens 14 Tage vor der Veranstaltung bei der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main angezeigt werden. Wird die Frist nicht eingehalten, fallen die Gebühren an.
Frau Schneider vom Ordnungsamt der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main erstellt einen Leitfaden für Vereine. Hierin sollen alle wichtigen Formulare, Ansprechpartner und weitere Infos enthalten sein.
Der Gemeinderat Karsbach nimmt dies zur Kenntnis.
I.4. Bezuschussung zur Restaurierung einer Vereinsfahne der Feuerwehr Weyersfeld
Mit Schreiben vom 16.06.2026 beantragt die FFW Weyersfeld einen Antrag auf Zuschuss zur Restaurierung ihrer Vereinsfahne. Die beigefügte Rechnung beläuft sich auf insgesamt 4.978,96 €.
Nachdem die Feuerwehrfahnen der Ortswehren von Karsbach und Heßdorf mit
15 % bezuschusst wurden, schlägt Bürgermeister Lorenz Höfler vor, auch hier so zu verfahren.
Der Gemeinderat Karsbach beschließt, die Restaurierung der Feuerwehrfahne Weyersfeld mit 15 % und somit 746,84 € zu bezuschussen.
Beschluss 11 : 0
In diesem Zusammenhang informiert Bürgermeister Lorenz Höfler den Gemeinderat Karsbach, dass sich der Arbeitskreis Entwicklungsausschuss mit einer Fördersatzung für Vereine bzw. Regularien hierfür beschäftigen und dem Gemeinderat Karsbach zum Beschluss vorlegen wird.
I.5. Neufassung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Karsbach
Den Gremiumsmitgliedern wurden eine Mustergeschäftsordnung und eine Mustersatzung in der letzten Gemeinderatssitzung übergeben.
Nachdem sich die Gemeinderäte/innen mit den Entwürfen für die neue Geschäftsordnung eingehend beschäftigen konnten, wird die Geschäftsordnung für den Gemeinderat Karsbach neu gefasst.
In § 10 Abs. 2 Buchstabe a wird der Betrag mit 8.000 €, in Buchstabe b für Erlass 800 €, Niederschlagung 4.000 €, Stundung 4.000 € und Aussetzung der Vollziehung 4.000 € beschlossen. Bei Buchstabe c werden die Beträge auf jeweils 4.000 €, bei Buchstabe d) mit 8.000 €, Buchstabe e) mit 4.000 €, Buchstabe f) mit 800 € und Abs. 3 Buchstabe a) mit nochmals 8.000 € festgesetzt.
Die Sitzungen finden gemäß § 20 Abs. 2 im Sitzungssaal im Gemeindehaus Karsbach statt; sie beginnen in der Regel um 19.00 Uhr. Als regelmäßiger Sitzungstag für Gemeinderatssitzung ist der Donnerstag festgelegt.
Gemäß § 22 regelt die Form und Frist für die Einladungen wie folgt:
1) 1Die Gemeinderatsmitglieder werden schriftlich unter Beifügung der Tagesordnung oder mit ihrem Einverständnis elektronisch zu den Sitzungen eingeladen. 2Im Falle einer elektronischen Einladung wird die Tagesordnung als nicht veränderbares Dokument durch E-Mail oder, soweit Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder berechtigte Ansprüche Einzelner dies erfordern, in verschlüsselter Form versandt. 3Die Tagesordnung kann bis spätestens zum Ablauf des 3. Tages vor der Sitzung ergänzt werden.
(2) 1Im Falle der elektronischen Ladung geht die Tagesordnung zu, wenn sie im elektronischen Briefkasten des Empfängers oder bei seinem Provider abrufbar eingegangen und üblicherweise mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist.
(3) 1Der Tagesordnung sollen weitere Unterlagen, insbesondere Beschlussvorlagen, beigefügt werden, wenn und soweit das sachdienlich ist und Gesichtspunkte der Vertraulichkeit sowie des Datenschutzes nicht entgegenstehen. 2Die weiteren Unterlagen können schriftlich oder elektronisch gemäß Abs. 1 Satz 2 zur Verfügung gestellt werden; sind schutzwürdige Daten enthalten, erfolgt die elektronische Übermittlung in verschlüsselter Form. 3Hat das Gemeinderatsmitglied sein Einverständnis zur elektronischen Ladung erklärt, werden die weiteren Unterlagen grundsätzlich nur elektronisch bereitgestellt.
Die Ladungsfrist nach § 22 Abs. 4 beträgt 4 Tage.
Anträge, die in einer Sitzung behandelt werden sollen, müssen gem. § 23 Abs. 1. Satz 3 spätestens am siebten Tag vor der Sitzung bei dem 1. Bürgermeister eingereicht werden.
§ 24 Abs. 2 regelt, dass die Niederschrift über die vorangegangenen nichtöffentlichen Sitzungen während der Dauer der Sitzung zur Einsicht für die Gemeinderatsmitglieder aufliegt. Weiterhin wird sie per Beamer aufgezeigt und durch scrollen für die Gemeinderäte/innen lesbar aufgezeigt. Wenn bis zum Schluss der Sitzung keine Einwendungen erhoben werden, so gilt die Niederschrift als vom Gemeinderat gemäß Art. 54 Abs. 2 GO genehmigt.
Der § 26 Beratung der Sitzungsgegenstände wird durch den Absatz 8 wie folgt ergänzt:
(8) Gegen Mitglieder des Gemeinderats, die die Ordnung erheblich stören, kann die oder der Vorsitzende mit Zustimmung des Gemeinderats ein Ordnungsgeld bis zu 500 €, im Wiederholungsfall bis zu 1000 €, festsetzen. Ein Wiederholungsfall im Sinne von Satz 1 liegt vor, wenn gegenüber dem Mitglied innerhalb derselben Sitzung bereits ein Ordnungsgeld festgesetzt wurde (Art. 53 Abs. 3 GO).
Weiter tritt die Geschäftsordnung gem. § 37 mit Wirkung vom 01.05.2026 in Kraft.
Karsbach, den 25.06.2026
Beschluss:
Die neue Geschäftsordnung wird mit den genannten Änderungen und Ergänzungen neu gefasst.
Beschluss 11 : 0
I.6. Neufassung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
Ebenfalls wurde den Gemeinderatsmitgliedern ein Entwurf für die Neufassung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts in der letzten Sitzung übergeben.
Der § 2 Abs. 1 Buchstabe a lautet zukünftig:
a) den Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und drei weiteren Mitgliedern des Gemeinderats.
Für das Sitzungsgeld wird gemäß § 3 Abs. 2 weiterhin eine Entschädigung von je 25,00 € bezahlt.
§ 3 Abs. 3 wird wie folgt geregelt:
(3) 1Gemeinderatsmitglieder, die Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer sind, haben außerdem Anspruch auf Ersatz des ihnen aufgrund der notwendigen Teilnahme an Sitzungen entstandenen nachgewiesenen Verdienstausfalls. 2Selbstständig Tätige erhalten eine Pauschalentschädigung von 25,00 € je volle Stunde für den Verdienstausfall, der durch Zeitversäumnis ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden ist. 3Sonstige Gemeinderatsmitglieder, denen im beruflichen oder häuslichen Bereich ein Nachteil entsteht, der in der Regel nur durch das Nachholen versäumter Arbeit oder die Inanspruchnahme einer Hilfskraft ausgeglichen werden kann, erhalten eine Pauschalentschädigung von 25,00 € je volle Stunde. 4Nachgewiesene Kosten für eine notwendige Betreuung von im Haushalt der ehrenamtlich tätigen Gemeinderatsmitgliedern lebenden
a) Kindern, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
b) Kindern mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind, oder
c) Angehörige im Sinne von Art. 20 Abs. 5 BayVwVfG mit festgestelltem Pflegegrad nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI)
werden bis zu einem Höchstbetrag von 25 € für jede volle Stunde der Sitzungsdauer ersetzt; für Personen, denen eine Entschädigung nach Satz 3 zusteht, gilt dies nur, soweit die erstattungsfähigen Betreuungskosten diese Entschädigung übersteigen. 5Die Ersatzleistungen nach diesem Absatz werden nur auf Antrag gewährt.
Nach § 7 tritt die Satzung am 01.05.2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 29.06.2020 außer Kraft.
Karsbach, den 25.06.2026
Beschluss:
Der Gemeinderat Karsbach stimmt der Neufassung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts mit den genannten Änderungen und Ergänzungen zu.
Beschluss 11 : 0
I.7. Verschiedenes
I.7.1. Bauantrag: „Anbau eines Zwerchhauses mit einer Treppe an ein Einfamilienhaus“, Hauptstraße 16, 97783 Karsbach
Im Zuge der digitalen Bauantragsstellung hat das Landratsamt Main-Spessart die Gemeinde Karsbach am 23.06.2026 darüber informiert, dass der Bauantrag BV-Nr. 6/2026 „Anbau eines Zwerchhauses mit neuer Treppe an ein Einfamilienhaus“ eingegangen ist. Nach Download der Antragsunterlagen und anschließender Überprüfung des Sachverhaltes wird nachfolgend dem Gemeinderat Karsbach das Bauvorhaben erläutert.
Das Baugrundstück Fl.Nr. 9, Hauptstraße 16, Gemarkung Karsbach liegt in keinem Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und ist im gemeindlichen Flächennutzungsplan als „MD“, Dorfgebiet ausgewiesen. Nach § 34 Abs. 1 ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Das Baugrundstück liegt im Bereich des Bodendenkmals „Archäologische Befunde des Mittelalters und der frühen Neuzeit im ehem. befestigten Ortsbereich von Karsbach“.
Laut vorliegenden Unterlagen wird das geplante Zwerchhaus mit den Maßen ca. 6m x 1,40m x 8,00m an der südlichen Seite des bestehenden Einfamilienwohnhauses angebaut. Es soll ein flaches Ziegeldach mit einer Neigung von 15° erhalten. Vom bestehenden Wohnhaus sollen zum Zwerchhaus im Erd- und Dachgeschoss Durchbrüche geschaffen werden. Außerdem sollen im Erdgeschoss des bestehenden Hauses zwei Innenwände abgerissen bzw. verkürzt werden. Der geplante Neubau und die Veränderungen, sowie die Zimmeraufteilung sind ordnungsgemäß in den Planunterlagen eingezeichnet bzw. markiert.
Die angrenzenden Nachbarn haben dem Bauantrag zugestimmt und auf den Unterlagen unterschrieben.
Alle weiteren entstehenden Kosten sind von den Bauherren zu übernehmen.
Beschluss:
Der Gemeinderat Karsbach erteilt dem Bauantrag „Anbau eines Zwerchhauses mit neuer Treppe an ein Einfamilienhaus“ sein Einverständnis und gibt diesen zur weiteren Prüfung und Genehmigung an das Landratsamt Main-Spessart weiter.
Beschluss 11 : 0
I.7.2. Informationen über den Stand des Neubaus der Kläranlage
Am 11.06.26 hat eine Baueinweisung mit den Firmen ZWT und Scholl sowie dem Ingenieurbüro Arz stattgefunden. Im August wird der Klärschlamm aus dem Becken 1 ausgebracht. Die Klärschlammausbringung der Ausweichbecken wird nach dem Bau zur Verfüllung verwendet. Als voraussichtlicher Baubeginn ist die erste Septemberwoche vorgesehen.
Der Gemeinderat Karsbach nimmt dies zur Kenntnis.
I.7.3. Informationen zum Stand der beiden weiteren Großprojekte
Für die Erweiterung des Industrie- und Gewerbegebietes „Schönauer Weg“ in Karsbach steht noch ein wasserrechtliches Verfahren aus, welches laut Ingenieurbüro Steenken ca. 1 Jahr dauern könnte.
Nachdem die Planung für die Weinbergstraße abgeschlossen ist, könnte eine Vergabe im Winter 2026 erfolgen. Die Firma HABNET würde in diesem Zug den Glasfaserausbau durchführen. Weitere Absprachen müssten hier noch erfolgen.
Bürgermeister Lorenz Höfler schlägt deshalb vor, dass die Weinbergstraße in Weyersfeld vorgezogen werden sollte (Baubeginn 2027). Parallel soll die weitere Planung und Fortführung der Erweiterung des Gewerbegebietes (Bau evtl. 2028) vorangetrieben werden.
Mit dieser Vorgehensweise besteht seitens des Gremiums Einverständnis.
I.7.4. Informationen zur Kreisumlage
Durch die Erhöhung der Kreisumlage auf 56 Prozentpunkte steigt die Kreisumlage der Gemeinde Karsbach auf 1.333.623 €. Das ist eine Erhöhung von 300.000 € zum Vorjahr. Hier muss der Kreis definitiv Einsparungen vornehmen, da sonst die Kommunen finanziell ruiniert werden. Das hohe Defizit im ÖPNV sollte reduziert werden (macht 4 Prozentpunkte aus).
I.7.5. Informationen bzgl. den beratenden Ausschuss bzw. Arbeitsgruppe
Für beschließende und beratende Ausschüsse sind sowohl Ladungen als auch Protokolle erforderlich. Diese Anforderungen waren eben vom Gemeinderat Karsbach nicht gewollt. Weshalb der Gemeinderat Karsbach keine beratenden Ausschüsse für Bau und Entwicklung, sondern Arbeitsgruppen einrichten wollte.
Beschluss:
Der Gemeinderatsbeschluss TOP I.2. Beratung und Beschlussfassung über das Bilden von Ausschüssen bzw. Arbeitsgruppen, Sitzung Nr. 8/2026 wird dahingehend abgeändert, dass keine beratenden Ausschüsse, sondern Arbeitsgruppen für Bau und Entwicklung gebildet werden. Die Besetzung der Arbeitsgruppen bleibt wie bisher besprochen.
Beschluss 11 : 0
Folgende Termine werden für die Arbeitsgruppen vereinbart:
| Termine Bau Arbeitsgruppe: Sonntag, 12.07.2026, 9:30 Uhr | |
| • | Themen: Geländer Friedhof Heßdorf, (Containerplatz Karsbach konkrete Planung), Kläranlage |
| Termin Entwicklungsgruppe: Dienstag, 21.07.2026, 19:00 Uhr nach dem Blitzertermin | |
| • | Themen: Aussprache über die digitale Informationsverbreitung (App, Homepage, digitale Informationstafeln), Fördersatzung, weitere Punkte |
I.7.4. Information des Behindertenbeauftragten Axel Höfler
Der Behindertenbeauftragte Axel Höfler informiert den Gemeinderat Karsbach, dass er einen Informationstermin beim Landratsamt Main-Spessart wahrgenommen hat. Der Behindertenbeauftragte ist demnach nicht nur für Menschen mit dauerhaftem Handicap, sondern auf für ältere Menschen oder Menschen nach Krankenhausaufenthalten zuständig. Hier kann die Gemeinde unter anderem als Vermittler auftreten.
Weiter informiert Gemeinderat Axel Höfler, dass die Gemeinde Karsbach nun 50 Notfalldosen vom Landratsamt Main-Spessart zur Verfügung gestellt bekommen hat. Diese können beim Bürgermeister Lorenz Hölfer, dem Gemeinderat Axel Höfler oder auch bei der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main abgeholt werden.
Ende der öffentlichen Sitzung: 20.25 Uhr