Bürgermeister Göbel eröffnet die Gemeinderatssitzung und begrüßt die anwesenden Gemeinderatsmitglieder, Herrn Steigerwald von der VG, Sachbearbeiter Feuerwehrwesen, Herrn Hussong von der Presse und Frau Heim als Schriftführerin. Die Gemeinderäte Martin Strohmenger und Jürgen Finger sind heute verhindert.
Es wird festgestellt, dass der Gemeinderat Karsbach ordnungsgemäß geladen wurde und beschlussfähig ist. Der öffentliche Teil der Niederschrift Nr. 6/2025 wurde dem Gemeinderat Karsbach zugeschickt. Es werden keine Einwände erhoben, das Protokoll gilt als genehmigt.
I. Öffentliche Sitzung
I.1. Beschlussfassung über den Feuerwehrbedarfsplan der Gemeinde Karsbach, der in der Gemeinderatssitzung am 22. Mai 2025 vorgestellt und erläutert wurde
Zu Beginn des Tagesordnungspunktes verliest Bürgermeister Göbel den Protokollauszug von der letzten Gemeinderatssitzung vom 22.05.2025 TOP I.5. Vorstellung und Beratung des Feuerwehrbedarfsplans für die Gemeinde Karsbach. Den Gemeinderäten wurde zu der damaligen Sitzung der 46-seitige Feuerwehrbedarfsplan vorab zugesandt.
In der Gemeinderatsitzung vom 22. Mai 2025 wurde der ausgearbeitete Feuerwehrbedarfsplan der Gemeinde Karsbach durch den Sachbearbeiter Benedikt Steigerwald ausführlich vorgestellt, besprochen und erläutert. Kreisbrandrat Florian List sowie Kreisbrandinspektor Benjamin Egert haben den Feuerwehrbedarfsplan vorab geprüft und bearbeitet. Sie waren beide bei der letzten Gemeinderatssitzung anwesend und haben hierzu Stellung genommen.
Durch die Kreisbrandinspektion Main-Spessart wurde klar herausgestellt, dass der Brandschutz der Gemeinde Karsbach eine kommunale Pflichtaufgabe ist und aufgrund der gesetzlichen Vorgaben, die Ausarbeitung eines solchen Werkes erforderlich ist. Nur mit einem beschlossenen Feuerwehrbedarfsplan können weitere staatliche Zuweisungen und weitere Investitionen im Bereich des Feuerwehrwesen und des Brandschutzes getätigt werden.
Notwendige Korrekturen und Änderungswünsche wurden nun in den finalen Entwurf mit insgesamt 46 Seiten eingearbeitet.
| Diese waren: | |
| - | unter 1.1.: Aktualisierung der Einwohnerzahlen zum Stand 01.07.2025; |
| - | unter 2.: Korrektur der Einsatzzahlen in den Tabellen der Feuerwehren Karsbach und Heßdorf; |
| - | unter 4.1.3.: Korrektur der Gesamtsummen in der Altersstruktur; |
| - | unter 6.1.1.: Überprüfung und Korrektur der Entfernungen und der Eintreffzeit nach Alarmierung; |
| - | unter 6.1.2.: Überprüfung und Korrektur der Entfernungen und der Eintreffzeit nach Alarmierung; |
| - | unter 6.1.3.: Einfügen der Feuerwehr Heßdorf bei den Nachbarfeuerwehren im Einsatzbereich Brandeinsätze; Überprüfung und Korrektur der Entfernungen und der Eintreffzeit nach Alarmierung; |
| - | unter 7.1.4.: Streichung einer Textpassage aufgrund arbeitsrechtlicher Regelung bzgl. der „Maßnahme 1“ zur Erhöhung der Tagesverfügbarkeit; Korrektur der Zahl der Einsatzkräfte unter der „Maßnahme 3“ zur Erhöhung der Tagesverfügbarkeit; |
| - | unter 8.2.: bei „Ersatzbeschaffung eines Versorgungsfahrzeuges für die Feuerwehr Weyersfeld, Löschgruppe Höllrich“ – Änderung einer Textpassage aufgrund grammatikalischer Fehler. |
Im Anschluss wird dem Gemeinderat Gelegenheit gegeben, sich zu dem Thema nochmals zu äußern.
Gemeinderat Axel Höfler verliest daraufhin eine mehrseitige Stellungnahme zu dem vorgestellten Feuerwehrbedarfsplan. Seiner Meinung nach, wäre es zukunftsorientierter, wenn man sich auf einen zentralen Feuerwehrstandort einigt.
Aufgrund der dargestellten Personalentwicklung, die sich in den letzten Jahren nach seiner Meinung deutlich reduziert hat, wird es auch bei unseren Feuerwehren immer schwieriger, einsatzfähige Mannschaften zu stellen.
Der Gemeinde Karsbach stehen in den nächsten Jahren viele finanzielle Aufgaben bevor, die finanziert werden müssen.
Des Weiteren sollte man sich auch bei den Feuerwehren von dem Kirchturmdenken distanzieren und eine gemeinsame schlagkräftige Feuerwehr aufbauen. Die Berechnung für die Einsatzfristen beurteilt er kritisch.
Gemeinderat Höfler schließt seine Ausführungen damit ab, dass der Feuerwehrbedarfsplan nochmals überarbeitet werden sollte.
Bürgermeister Göbel verweist nochmals auf die ausführliche Diskussion in der letzten Gemeinderatssitzung, in der Kreisbrandrat List und Kreisbrandinspektor Egert anwesend waren. Ein einziger Standort innerhalb der Gemeinde Karsbach ist rechtlich nicht umsetzbar, da die Hilfsfristen nicht eingehalten werden können. Der Gesetzgeber gibt vor, dass man innerhalb von 10 Minuten nach der Alarmierung am Einsatzort sein sollte. Aufgrund der geografischen Ausdehnung des Gemeindegebietes kann die Gemeinde Karsbach sich nicht nur auf einen Standort festlegen. Des Weiteren beurteilte er es auch kritisch, weil die Freiwillige Feuerwehren nicht nur aus der Ausstattung und den Einsatzfahrzeugen besteht, sondern auch aktive Feuerwehrfrauen und -männer benötigt werden. Bei einem zentralen Standort innerhalb der Gemeinde Karsbach sieht er Bedenken, da mit hoher Wahrscheinlichkeit eine gewisse Anzahl der derzeitigen ehrenamtlichen Feuerwehrkräfte den aktiven Dienst einstellen werden. Dies wird von den Gemeinderäten Höfler und Bregenzer als Kirchturmdenken bezeichnet und sollte in der heutigen Zeit eigentlich nicht mehr sein.
Zu den Finanzierungen der anstehenden Investitionen sieht Bürgermeister Göbel ausreichend Möglichkeiten diese umsetzen zu können. Der jetzige Feuerwehrbedarfsplan ist eine aktuelle Bestandsaufnahme, in der festgestellt wird, dass in zwei Feuerwehren drei Feuerwehrfahrzeuge noch im Einsatz sind, die kurzfristig altersbedingt ausfallen könnten. Auch gibt es kaum noch Ersatzteile für diese Fahrzeuge. Um Fördergelder für die verschiedenen Investitionen erhalten zu können, ist es unabdinglich einen vom Gemeinderat beschlossenen Feuerwehrbedarfsplan vorzuhalten.
Die Gemeinde Karsbach hat in den zurückliegenden Jahren in den anderen kommunalen Aufgabenbereichen ihre Hausaufgaben erledigt. Im Bezug auf den Neubau der Kläranlage in Karsbach sind die Investitionen über die Haus- und Hofgrundstücke, die an der Abwasserentsorgung und Kläranlage angeschlossen sind, zu finanzieren. Die Gemeinde Karsbach ist verpflichtet, diese über Verbesserungsbeiträge bzw. Herstellungsbeiträge auf alle angeschlossenen Grundstücke umzulegen. Die Investitionen im Feuerwehrwesen sind über mehrere Jahre angedacht. Allerdings ist die Gemeinde Karsbach aktuell schon gefordert, sich mit der Beschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeuges zu beschäftigen, weil der Brand- und Katastrophenschutz bei einem Ausfall des Tragkraftspritzenfahrzeuges in Weyersfeld nicht mehr sichergestellt werden kann. Zu der Aussage von dem Landtagsabgeordneten Schwab beim Feuerwehrfest in Karsbach, dass schon ein Fahrzeug für Weyersfeld beschafft werden würde, erklärt Bürgermeister Göbel, dass dies bereits in der letzten Gemeinderatssitzung angesprochen wurde. Auf Anregung des Landtagsabgeordneten Schwab wird es in Bayern demnächst möglich sein, sich im Zuge einer gemeinsamen bayernweiten Ausschreibung des Freistaates Bayern anzugliedern und ein einheitliches Löschfahrzeug auszuschreiben und zu beschaffen. Dieses Modell wäre auch ein Fahrzeug für die Feuerwehr Weyersfeld und könnte durch die Sammelbeschaffung einen finanziellen Synergieeffekt für die Gemeinde Karsbach sein. Zwecks eventuell fehlender Unterstellmöglichkeiten verweist Bürgermeister Göbel darauf hin, dass bei kurzfristigem Bedarf ein Stellplatz im gemeindlichen Bauhof in Weyersfeld angeordnet werden kann.
Im Anschluss erhält der restliche Gemeinderat Karsbach die Möglichkeit zum Austausch. Die überwiegende Meinung aus dem Gemeinderat Karsbach ist, dass auch im Feuerwehrwesen Geld investiert werden muss, um den Brandschutz in der Gemeinde Karsbach sicherzustellen.
Bürgermeister Göbel weist abschließend nochmals darauf hin, dass der Feuerwehrbedarfsplan den aktuellen Stand darstellt und zukünftig immer wieder angepasst werden muss. Aktuell wäre die Zukunft des Feuerwehrwesens der Gemeinde Karsbach nach dem ausgearbeiteten Feuerwehrbedarfsplan vorstellbar. Allerdings ist dies nicht in Stein gemeißelt und kann jederzeit an die Entwicklung angepasst werden. Ein zentrales Feuerwehrhaus, wie von Gemeinderat Axel Höfler gefordert, ist aufgrund der Hilfsfristen überhaupt nicht machbar. Dies wurde auch in der vergangenen Sitzung durch die Kreisinspektion ausführlich erläutert. Bei den Hilfsfristen handelt es sich um gesetzliche Vorgaben, die eingehalten werden müssen.
Nach einer teilweise hitzigen Diskussion stellt Bürgermeister Göbel folgenden Beschluss zur Abstimmung:
Beschluss:
Die Gemeinde Karsbach beschließt den Feuerwehrbedarfsplan (mit Stand vom 02.07.2025) um der gesetzlichen Erfordernis gem. Art. 1 Abs. 1 BayFwG in Verbindung mit der Vollzugsbekanntmachung des BayFwG zu Art. 1 gerecht zu werden und das Schriftstück für Förderanträge bzgl. staatl. Zuweisungen für weitere Investitionen im Bereich Feuerwehrwesen/Brandschutz als Konzept und Orientierungshilfe vorliegen zu haben.
9 : 2
Nach diesem TOP verabschiedet sich Herr Steigerwald und verlässt die Sitzung.
I.2. Informationen zu den anstehenden Baugrunduntersuchungen von Tennet für die Fulda-Main-Leitung (P43)
Mit Schreiben vom 16.06.2025 teilt Tennet mit, dass für die Fulda-Main-Leitung die Flurstückslisten für die anstehenden Baugrunduntersuchungen ausgelegt werden. Diese können in der VG Gemünden a. Main eingesehen werden. Alternativ besteht auch online unter https://www.tennet.eu/de/fulda-main-leitung-flurstuecke-ortsuebliche-bekanntmachungen die Möglichkeit zur Einsichtnahme.
Sowohl die Flurstücksliste als auch Karten der betroffenen Grundstücke in der Gemeinde Karsbach werden dem Gemeinderat Karsbach aufgezeigt.
Der Gemeinderat Karsbach nimmt dies zur Kenntnis.
I.3. Verschiedenes
I.3.1. Information Baugenehmigung RProjekte, Karsbach
Die baurechtliche Genehmigung für den Neubau eines Mehrgenerationenhauses mit Bankfiliale durch RProjekte GmbH wurde mit Bescheid vom 16.05.2025 erteilt.
Zur Information des Gemeinderates.
I.3.2. Information zur Geschwindigkeitsmessung im Ortsteil Höllrich
Bürgermeister Göbel informiert, dass mit einer weiteren Firma für Geschwindigkeitsmessungen Kontakt aufgenommen wurde. Durch den Prokuristen wurde am 18.06.2025 mitgeteilt, dass bisher keine endgültige Rückmeldung von zwei in Frage kommenden kommunalen Verkehrsüberwachungen vorliegt. Mittlerweile konnte jedoch hier der Kontakt mit einem geeigneten Zweckverband hergestellt und ein Ortstermin vereinbart werden.
Ebenfalls zur Information des Gemeinderates.
I.3.3. Information zum Hausabriss in Heßdorf
Nachdem der Stromständer auf dem Dach des alten Hauses, Höllricher Straße 19 in Heßdorf, in der letzten Woche von Bayernwerk abgebaut wurde, kann nun das Haus abgerissen werden. Der Bauhof hat mit den Arbeiten begonnen und der Dachstuhl ist bereits eingelegt.
Gemeinderätin Wirthmann fragt nach, wie es mit der dann freien Fläche weitergeht. Nach dem kompletten Abriss sollen Ortstermine mit den örtlichen Verantwortlichen und dem Gemeinderat Karsbach stattfinden.
Der Gemeinderat Karsbach nimmt die Information zur Kenntnis.
Es sind keine Wortmeldungen eingegangen.
Ende der öffentlichen Sitzung: 20.08 Uhr