des Schulverbandes Saaletal für das Jahr 2025
Die Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Saaletal hat die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen. Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft. Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen liegt ab sofort bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main, Frankfurter Straße 4 a, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht auf. Ferner liegt der Haushaltsplan in der Zeit vom 28.07.2025 bis 08.08.2025 öffentlich zur Einsichtnahme ebenfalls in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main auf. Das Landratsamt Main-Spessart hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 07.07.2025, Az: 21-027.0.21-25, festgestellt, dass die Haushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält. Nachstehend wird die Haushaltssatzung bekanntgegeben:
des Schulverbandes Saaletal
(Landkreis Main-Spessart)
für das Haushaltsjahr 2025
Auf Grund der Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes - BaySchFG -, Art. 40 Abs. 1 KommZG sowie der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | in den Einnahmen und Ausgaben mit | 228.940 Euro |
| und | ||
| im Vermögenshaushalt | in den Einnahmen und Ausgaben mit | 28.170 Euro |
ab.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
| 1. | Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr auf 140.120 Euro festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Verwaltungsumlage). | |
| 2. | Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 1. Oktober des Vorjahres auf 56 Verbandsschüler festgesetzt. | |
| 3. | Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 2.502,14 Euro festgesetzt. | |
| 4. | Die Verwaltungsumlage teilt sich wie folgt auf die Mitgliedsgemeinden auf: | |
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| Gemeinde Gräfendorf 38 Verbandsschüler | 95.081,43 Euro |
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| Stadt Gemünden a. Main 18 Verbandsschüler | 45.038,57 Euro |
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| Gesamtumlage 56 Verbandsschüler | 140.120,00 Euro |
| 5. | Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben. | |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 35.157 Euro festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.