Titel Logo
Mitteilungsblatt der VG Gemünden a Main
Ausgabe 15/2026
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Niederschrift über die Sitzung des Schulverbandes Bachgrund Nr. 1/2026 vom 09.07.2026

I. Öffentliche Sitzung

Die Sitzung der Schulverbandsversammlung wird vom Schulverbandsvorsitzenden Martin Göbel eröffnet. Er begrüßt die anwesenden Mitglieder der Versammlung und stellt die ordnungsgemäße Ladung fest. Alle Mitglieder der Schulverbandsversammlung sind anwesend und somit beschlussfähig. Die Niederschrift über die letzte öffentliche Sitzung vom 20. Mai 2025 wurde versandt. Einwendungen werden nicht erhoben. Die Niederschrift gilt daher als genehmigt.

I.1.  Feststellung der Jahresrechnung 2024

Die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2024 wurde von der Schulverbandsversammlung vor der Sitzung geprüft. Dabei haben sich keine Beanstandungen ergeben, so dass jetzt die Feststellung der Jahresrechnung erfolgen kann. Die Jahresrechnung 2024 wird mit einem Betrag in Einnahmen und Ausgaben in Höhe von insgesamt 248,662,07 Euro festgestellt. Davon entfallen 152.401,04 Euro auf den Verwaltungshaushalt und 96.261,03 Euro auf den Vermögenshaushalt. Ein Fehlbetrag ist nicht angefallen. Über die förmliche Feststellung dieser Jahresrechnungen wird eine gesonderte Niederschrift erstellt, die diesem Protokoll beigefügt und Bestandteil dieser Niederschrift ist.

Die Schulverbandsversammlung stellt die Jahresrechnung des Jahres 2024 wie vorgetragen einstimmig fest.

Beschluss: 3 : 0

I.2.  Entlastung der Jahresrechnung 2024

Die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2024 des Schulverbandes Bachgrund wurde örtlich geprüft und mit dem vorhergehenden Beschluss einstimmig festgestellt. Die Prüfung hat zu keinerlei Beanstandungen geführt. Die Entlastung kann somit in öffentlicher Sitzung beschlossen werden. Über die förmliche Feststellung der Entlastung wird eine gesonderte Niederschrift erstellt, die diesem Protokoll beigefügt und Bestandteil dieser Niederschrift ist.

Auf Vorschlag des stellvertretenden Vorsitzenden erteilt die Schulverbandsversammlung gem. Art. 9 Abs. 9 BaySchFG in Verbindung mit Art. 40 Abs. 1 KommZG in Verbindung mit Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung für die Jahresrechnung 2024.

Beschluss: 2 : 0 (Schulverbandsvorsitzender Martin Göbel gem. Art. 26 Abs. 1 KommZG, Art. 49 Abs. 1 GO wegen persönlicher Beteiligung ausgeschlossen.)

I.3.  Neuwahl des Schulverbandsvorsitzenden

Die Wahl wird vom 1. Bürgermeister a. D. Martin Göbel durchgeführt. Für die Wahl des Schulverbandsvorsitzenden wird der 1. Bürgermeister der Gemeinde Karsbach, Lorenz Höfler, vorgeschlagen. Weitere Vorschläge werden nicht vorgebracht. Die anschließend durchgeführte geheime Wahl und die Stimmenauszählung bringen folgendes Ergebnis:

2 gültige Stimmen für Lorenz Höfler

Damit ist Lorenz Höfler einstimmig zum Schulverbandsvorsitzenden gewählt. Auf Befragen von Martin Göbel nimmt er die Wahl an und bedankt sich bei der Schulverbandsversammlung für das ihm entgegengebrachte Vertrauen.

I.4.  Neuwahl des stellv. Schulverbandsvorsitzenden

Für die Wahl des Stellvertreters des Schulverbandsvorsitzenden wird der 1. Bürgermeister der Gemeinde Gössenheim, Karsten Heeschen, vorgeschlagen. Weitere Vorschläge werden nicht gemacht. Anschließend erfolgt eine geheime Wahl. Die Stimmenauszählung bringt folgendes Ergebnis:

2 gültige Stimmen für Karsten Heeschen

Damit ist Karsten Heeschen ebenfalls einstimmig zum Stellvertreter des Schulverbandsvorsitzenden gewählt. Auf Befragen nimmt er die Wahl an. Auch er bedankt sich für das ihm entgegengebrachte Vertrauen.

I.5.  Verabschiedung des ehemaligen Schulverbandsvorsitzenden

Martin Göbel

Martin Göbel wurde 1996 als neu gewählter 1. Bürgermeister der Gemeinde Karsbach Teil der Schulverbandsversammlung Bachgrund. Hier übernahm Martin Göbel bereits 1996 als stellv. Schulverbandsvorsitzenden neben dem damaligen Vorsitzenden, Herrn Manfred Marold, Verantwortung und lenkte die Geschicke des Schulverbandes. Diese Funktion führte er von 2002 bis 2008 unter dem damaligen Schulverbandsvorsitzenden, Herrn Hans Popp, sowie von 2008 bis 2019 unter dem damaligen Schulverbandsvorsitzenden, Herrn Theo Gärtner fort. Aufgrund eines tragischen Unfalls von Herrn Gärtner im Mai 2016 übernahm Martin Göbel bereits ab da kommissarisch die Geschäfte des Schulverbandes Bachgrund.

2019 wurde Martin Göbel dann außerhalb der Legislaturperiode zum

Schulverbandsvorsitzenden des Schulverbandes Bachgrund gewählt und wurde durch den im Oktober 2018 gewählten Bürgermeister, Herrn Klaus Schäfer, der Gemeinde Gössenheim bis heute vertreten.

Martin Göbel hatte immer für die Schulleitungen, die Belange der Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern ein offenes Ohr und hat mit viel Fingerspitzengefühl den Schulverband Bachgrund geleitet.

I.6.  Verabschiedung des ehem. stellvertretenden Schulverbands-

vorsitzenden Klaus Schäfer

Klaus Schäfer wurde im Oktober 2018 zum 1. Bürgermeister der Gemeinde Gössenheim außerhalb der regulären Legislaturperioden gewählt und hatte aus diesem Grund bis heute das Amt als stellv. Schulverbandsvorsitzender inne.

Als 1. Bürgermeister der Gemeinde Gössenheim, somit auch Vertreter der Eigentümergemeinde, war er immer eine sehr gute Basis für eine reibungslose Zusammenarbeit.

Auch Klaus Schäfer hatte stets ein offenes Ohr für sämtliche Anlaufstellen.

Des Weiteren wird das Mitglied Daniela Försch aufgrund der geringen Schülerzahl von der Schulverbandsversammlung verabschiedet.

I.7.  Beratung über Erlass einer neuen Geschäftsordnung

Nachdem die Kommunalaufsicht des Landratsamt Main-Spessart noch keine Rückmeldung über die neu ausgearbeitete Geschäftsordnung gegeben hat, soll die aktuell gültige Geschäftsordnung bis auf Weiteres weitergeführt werden.

Beschluss: 2 : 0

I.8.  Neufestsetzung der Entschädigung für den ehrenamtlichen

Schulverbandsvorsitzenden

Nachdem die Kommunalaufsicht des Landratsamt Main-Spessart noch keine Rückmeldung über die neu ausgearbeitete Verbandssatzung inkl. Entschädigung gegeben hat, soll die aktuell gültige Verbandssatzung bis auf Weiteres weitergeführt werden.

Beschluss: 2 : 0

I.9.  Beratung über den Erlass der Neufassung der Verbandssatzung

Nachdem die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Main-Spessart noch keine Rückmeldung über die neu ausgearbeitete Verbandssatzung gegeben hat, soll die aktuell gültige Verbandssatzung bis auf Weiteres fortgeführt werden.

Beschluss: 2 : 0

I.10. Beratung Haushaltsplan 2026 und Erlass der Haushaltssatzung

Der Verwaltungshaushalt 2026 sieht Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 182.305 Euro vor. Der Ansatz liegt damit um 9.660 Euro (= 5,6 %) über dem des Vorjahres, der 172.645 Euro betrug. Im Vermögenshaushalt sind für das Haushaltsjahr 2026 insgesamt 23.900 Euro veranschlagt. Gegenüber dem Vorjahresansatz hat sich hier eine Verringerung um 16.100 Euro oder 40,25 % ergeben. Das Gesamthaushaltsvolumen beläuft sich für das laufende Jahr auf 206.205 Euro und liegt um 6.440 Euro oder 3,03 % unter dem Gesamtansatz des Vorjahres in Höhe von 212.645 Euro.

Die leicht gestiegenen Ausgaben im Verwaltungshaushalt verteilen sich zwar auf verschiedene Positionen, lassen sich aber insbesondere an den deutlich höheren Personalkosten sowie den Verwaltungs- und Betriebskosten festmachen. Hier müssen aufgrund der Tariferhöhungen im Haushaltsjahr insgesamt 2.470 Euro mehr aufgewendet werden als im Vorjahr. Zudem steigen die Kosten für Aufwendungen von Verwaltung und Betrieb um insgesamt 7.190 €.

Hier ist unteranderem zu verzeichnen, dass die Kosten für Arbeitsgeräte und Maschinen um 500 Euro, die Kosten für Aus- und Fortbildung um 100 Euro, die Kosten für schulischen Betriebsaufwand und Lernmittel um 1.650 Euro, die Verwaltungs- und Betriebskosten um 5.500 Euro (aufgrund Sozialarbeiter), die Kosten für Schülerbeförderung um 500 Euro, die Kosten für Bücher, Zeitschriften und Fernmeldegebühren um 1.400 Euro und die Kosten für Zweckverbände und dgl. (VGem.-Verwaltungsentschädigung) um 250 Euro steigen. Dagegen sinken die Kosten für Gebäude- und Grundstücksunterhalt um 100 Euro, die Kosten für Bewirtschaftungskosten (Heizung, Wasser und Abwasser) um 900 Euro und die Kosten für Sachverständige und Gerichtskosten um 3.500 Euro.

Im Einnahmebereich steigt die Schulverbandsumlage um 28.500 Euro. Im Gegenzug sinkt die Zuführung vom Vermögenshaushalt um 19.100 Euro und die Zuweisungen vom Land um 640 Euro.

Bei den übrigen Kosten haben sich nur geringe Veränderungen bzw. Verschiebungen im Vergleich zum Vorjahr ergeben, so dass Mehrausgaben bei einzelnen Positionen im Wesentlichen durch Einsparungen bzw. Ansatzkorrekturen kompensiert werden können.

Aufgrund der geringen Zuführung vom Vermögenshaushaltes (4.900 Euro) musste eine Entnahme aus der Rücklage in Höhe von 20.000 Euro veranschlagt werden. Der ungedeckte Bedarf des Verwaltungshaushaltes steigt erneut, weshalb sich der Schulumlagebetrag von 127.225 Euro um 28.500 Euro auf 155.725 Euro, also um 22,40 % erhöht. Von diesem Betrag entfallen 55.901 Euro auf die Gemeinde Gössenheim mit 28 Schülern und 99.824 Euro auf die Gemeinde Karsbach mit 50 Schülern. Die Umlage je Schüler beläuft sich bei 78 Schülern für 2026 auf 1.996,47 Euro, während für das Jahr 2025 bei 76 Schülern noch 1.674,01 Euro an Umlage je Schüler zu entrichten waren. Die Umlage je Schüler steigt somit um 322,46 Euro oder um 19,26 %.

Im Vermögenshaushalt sind Beträge in Höhe von 18.000 Euro für weitere Anschaffungen (Schulmöbel, PC für Schulleitung, Präsentationsbildschirm, Lehrdienstgeräte, ELMO-Kameras) veranschlagt sowie 1.000 Euro für Hochbaumaßnahmen (Planung WC-Sanierung). 4.900 Euro werden dem Verwaltungshaushalt zur Minderung der Schulverbandsumlage zugeführt.

Als Einnahme im Vermögenshaushalt stehen dieses Jahr 3.900 Euro durch die zu erwartende Zuweisung des Landes (Freistaat Bayern - Wartungs- und Pflegebudget) zur Verfügung.

Im Stellenplan ist keine Änderung gegenüber dem Vorjahr vorliegend. Der Rahmen für die eventuelle Aufnahme eines Kassenkredits wird für das Jahr 2026 auf 30.385 Euro festgesetzt.

Beschluss: 2 : 0

I.11. Beratung Finanzplan und Investitionsprogramm 2025 - 2029

Der Finanzplan für die Folgejahre bis 2029 wurde auf der Grundlage der Haushaltsansätze der Vorjahre entsprechend fortgeschrieben und der voraussichtlichen Entwicklung angepasst. Im Investitionsprogramm ist im Haushaltsjahr ein Ansatz in Höhe von insgesamt 19.000 Euro vorgesehen. Hier sind für weitere Anschaffungen (u. a. Schulmöbel, PC für Schulleitung, Dokumentenkameras, TV-Bildschirm) insgesamt 18.000 Euro veranschlagt und für eventuell notwendige Sanitärsanierungen insgesamt 1.000 Euro. Im Haushaltsjahr werden dem Verwaltungshaushalt 4.900 Euro zugeführt.

Die Schulverbandsversammlung ist sich darüber im Klaren, dass sowohl der Finanzplan als auch das Investitionsprogramm bei der jährlichen Haushaltsberatung den neuen Erkenntnissen und Erfordernissen angepasst und entsprechend fortgeschrieben wird. Der Finanzplan und das Investitionsprogramm für die Jahre 2025 bis 2029 werden mit folgenden gerundeten Zahlen vorgeschlagen:

Jahr

Investitionsprogramm

Finanzplan

2025

16.000 Euro

213.000 Euro

2026

19.000 Euro

206.000 Euro

2027

10.000 Euro

189.000 Euro

2028

6.000 Euro

187.000 Euro

2029

6.000 Euro

189.000 Euro

Dieser Vorschlag wird von der Versammlung einstimmig angenommen.

Beschluss: 2 : 0

I.12. Verschiedenes

I.12.1. IT-Wartungs- und Pflegevertrag

Ein IT-Wartungs- und Pflegevertrag wurde zwischen dem Schulverband Bachgrund und der Firma Solox ohne Laufzeit abgeschlossen. Die jährlichen Kosten belaufen sich auf 1.542,00 Euro netto. Die Schulleiterin, Frau Vogel, möchte den Vertrag zwecks Datenschutz und Kostenersparnis überprüfen. Sie vertritt die Meinung, dass es sinnvoll sei, einen auswärtigen IT-Dienstleister hinzuzuziehen. Herr Schmelz, Geschäftsstellenleiter der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main, wird gebeten, den o. g. Vertrag noch einmal genau zu überprüfen.

Ende der öffentlichen Sitzung: 15:22 Uhr