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Mitteilungsblatt der VG Gemünden a Main
Ausgabe 16/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Gössenheim

Bürgermeister Schäfer eröffnet die Sitzung und begrüßt alle recht herzlich zur 4. Sitzung 2024. Er stellt fest, dass fristgerecht und ordnungsgemäß geladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist.

Der öffentliche Teil der Niederschrift Nr. 3/2024 vom 14.03.2024 wurde den Mitgliedern des Gemeinderates zugestellt.

Einwendungen werden nicht vorgebracht. Die Niederschrift gilt somit als genehmigt.

Aufnahme von weiteren TOPs in die Tagesordnung

Bürgermeister Schäfer bittet um Aufnahme eines weiteren TOPs im öffentlichen und zwei weiteren TOPs im nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung.

I.8. Nachtragsangebot für Kindergarten

Beschluss: 9:0

Termin für die nächste Gemeinderatssitzung

Die nächste Gemeinderatssitzung findet voraussichtlich am Donnerstag, den 16.05.2024 statt.

Ab hier ist Gemeinderat Dr. Schenk anwesend.

I. Öffentliche Sitzung

I.1. Grundsatzbeschluss zum geplanten landkreisweitem Regionalwerk

Die Grundidee des Regionalwerkes ist es, dass die Kommunen zusammen mit dem Landkreis als Gesellschafter erneuerbare Energieprojekte entwickeln und umsetzen. Dadurch kann die Energiewende mit hiesigen Akteuren aktiv gestaltet werden und das Feld muss nicht externen Investoren überlassen werden.

Es eröffnet sich die Perspektive, dass die Kommunen von allen Bausteinen der Wertschöpfung profitieren - von der Projektentwicklung über die Energieerzeugung bis hin zur Energieversorgung - und sich somit ein neues Einkommensstandbein aufbauen. Durch ein solches Regionalwerk bleibt die Wertschöpfung in der Region und die Kommunen haben die Möglichkeit zur wirtschaftlichen Teilhabe an der Wertschöpfung. Ziel ist es für Bürger und Unternehmen bezahlbare Energieversorgung zu sichern und auch eine Beteiligungsmöglichkeit an den Projekten zu bieten sowie die Akzeptanz für erneuerbare Energien-Anlagen zu steigern.

Bei der letzten Bürgermeisterdienstbesprechung am 30.01.2024 haben sich die Bürgermeister/innen mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen, die Initiative zur Gründung eines Regionalwerks in Form eines privatrechtlichen Gesellschaftsmodels mit Hochdruck weiterzuverfolgen. Der zuständige Fachausschuss des Kreistages hat dieses Stimmungsbild in seiner Sitzung am 05.02.2024 bestätigt und die Verwaltung damit beauftragt, in Abstimmung mit den Landkreis-Kommunen und unter Hinzunahme externer juristischer Expertise die notwendigen inhaltlich-organisatorischen Schritte zur Gründung eines Regionalwerks für den Landkreis Main-Spessart in der Rechtsform einer GmbH voranzutreiben.

Die Präsentation dazu wird aufgezeigt.

Dazu sind Grundsatzbeschlüsse der beteiligten Kommunen durch deren Ratsgremium erforderlich. Der Gemeinderat tauscht sich dazu aus. Es wird als positives Projekt gesehen, an dem man sich beteiligen sollte.

Beschluss:

Der Gemeinderat Gössenheim begrüßt die Gründung eines Regionalwerks im Landkreis Main-Spessart, bekundet sein grundsätzliches Interesse an einer Beteiligung und befürwortet die Durchführung einer Geschäftsplanung für eine privatrechtliche Organisationsform. Das Landratsamt Main-Spessart übernimmt hierbei die Projektkoordination. Nach Vorliegen der Geschäftsplanung wird über das weitere Vorgehen abgestimmt. Mit dieser Beschlussfassung verpflichtet sich die Gemeinde Gössenheim noch nicht zur Beteiligung an der tatsächlichen Gründung. Hierüber wird separat auf Basis der Ergebnisse der Geschäftsplanung entschieden.

10 : 0

I.2. Generalsanierung und Erweiterung Kinderhaus Gössenheim - 1. Nachtragsangebot Fa. Göbel für Bodenbelagsarbeiten

Während der Ausführung der Bodenbelagsarbeiten durch die Fa. Göbel, Würzburg, werden einige zusätzliche Leistungen (Heizdehnfugenprofile) erforderlich. Das 1. Nachtragsangebot beläuft sich auf 875,84 € brutto.

Das Nachtragsangebot wurde rechnerisch, fachtechnisch und wirtschaftlich durch das Architekturbüro Kraus geprüft. Das Architekturbüro empfiehlt die Fa. Göbel mit den zusätzlichen Arbeiten zu beauftragen.

Der Gemeinderat Gössenheim stimmt dem aufgezeigten 1. Nachtragsangebot der Fa. Göbel, Würzburg, vom 22.03.2024 in Höhe von 875,84 € zu.

Beschluss:10 : 0

I.3. Generalsanierung und Erweiterung Kinderhaus Gössenheim - 1. Nachtragsangebot Fa. Kessler für Fliesenarbeiten

Während der Ausführung der Fliesenarbeiten durch die Fa. Kessler Fliesen GmbH, Frammersbach, werden einige zusätzliche Leistungen (Aluprofilmatten speziel für KiTa) erforderlich. Das 1. Nachtragsangebot beläuft sich auf 5.463,65 € brutto, damit erhöht sich die Gesamtauftragssumme auf 71.625,87 €. Das Nachtragsangebot wurde rechnerisch, fachtechnisch und wirtschaftlich durch das Architekturbüro Kraus geprüft. Das Architekturbüro empfiehlt die Fa. Kessler Fliesen GmbH mit den zusätzlichen Arbeiten zu beauftragen.

Der Gemeinderat Gössenheim stimmt dem aufgezeigten 1. Nachtragsangebot der Fa. Kessler Fliesen GmbH, Frammersbach, vom 25.03.2024 in Höhe von 5.463,65 € zu.

Beschluss: 10 : 0

Über das Nachtragsangebot der Fa. Kessler Fliesen GmbH, Frammersbach wurde ausführlich diskutiert, ob dieses Angebot ordnungsgemäß geprüft wurde.

Es wird angeregt, den Gemeinderat seitens des Bauausschusses zeitnah über Nachträge/Regiearbeiten zu informieren.

I.4. Bauantrag - Anbau, Umbau und energetische Sanierung eines Einfamilienwohnhauses zur Nutzung als Wohngebäude mit zwei Wohneinheiten, Fl.Nr. 570/1, Gemarkung Sachsenheim, Ringelbach 1

Im Zuge der digitalen Bauantragsstellung hat das Landratsamt Main-Spessart die Gemeinde Gössenheim am 20.03.2024 darüber informiert, dass der Bauantrag BV-Nr. 2/2024 „Anbau, Umbau und energetische Sanierung eines Einfamilienwohnhaus zur Nutzung als Wohngebäude mit zwei Wohneinheiten (Schaffung von Wohnraum im Bestand)“ eingegangen ist. Nach Download der Antragsunterlagen und anschließender Überprüfung des Sachverhaltes wird nachfolgend dem Gemeinderat Gössenheim das Bauvorhaben erläutert.

Das Baugrundstück Fl.-Nr. 570/1, Ringelbach 1, Gemarkung Sachsenheim liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Ringelbach“; die Erschließung ist gesichert. Der Gebietscharakter entspricht einem sogenannten „allgemeinen Wohngebiet“ nach der Baunutzungsverordnung - dementsprechend ist das beantragte Bauvorhaben zulässig.

Dem Gemeinderat werden die Unterlagen aufgezeigt. In dem bestehenden Wohnhaus sollen laut den vorliegenden Planunterlagen verschiedene Innenwände abgerissen werden. Diese wurden in den Unterlagen gelb markiert. Außerdem wurde das Gebäude planerisch aufgenommen, eine Bestandsplanung erstellt und dem eigentlichen Bauantrag beigefügt. Des Weiteren wurde die vorgesehene Innenraumaufteilung sowie die Nutzung der Räume ordnungsgemäß in die Genehmigungsplanung eingetragen.

Es ergeben sich aufgrund der vorliegenden Planung folgende notwendige Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Ringelbach“:

1. Baugrenzüberschreitung:

In Richtung Süden soll ein Anbau mit 4,50 m errichtet werden. Dadurch wird die bestehende Baugrenze um ca. 2,50 m überschritten. Im Bebauungsplan „Ringelbach“ sind die Baugrenzen sehr eng festgelegt. Durch die geringfügige Überschreitung der Baugrenze wird das Ortsbild in keiner Weise negativ beeinträchtigt. Auch bleibt trotz des Anbaus der Grenzabstand von 3 m gewahrt. Und zudem wurde in diesem Bereich bereits Baugrenzüberschreitungen zugestimmt.

2. Überschreitung der Anzahl der Vollgeschosse

Im Dachgeschoss soll ein Zwerchgiebel errichtet werden. Durch den Anbau und die Errichtung des Zwerchgiebels entsteht zusätzliche Wohnfläche im Dachgeschoss, wodurch sich aus dem bestehenden Einfamilienwohnhaus ein Wohngebäude mit zwei Wohneinheiten ergibt. Das Dachgeschoss erhält eine Raumhöhe von 2,55 m. Die Höhe des Dachgiebels erfährt keine Änderung. Nachdem sich an der eigentlichen Höhe des Hauses nichts ändert und das Ortsbild durch die Änderung nicht negativ beeinträchtigt wird, kann der beantragten Befreiung zugestimmt werden.

Durch die energetische Sanierung ergeben sich keine Änderungen am bestehenden Gebäude. Alle weiteren entstehenden Kosten sind von der Bauherrschaft zu übernehmen.

Beschluss:

Der Gemeinderat Gössenheim erteilt dem Bauvorhaben BV-Nr. 3/2024 „Anbau, Umbau und energetische Sanierung eines Einfamilienwohnhauses zur Nutzung als Wohngebäude mit zwei Wohneinheiten (Schaffung von Wohnraum im Bestand)“ sowie dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Ringelbach“ hinsichtlich der Baugrenzüberschreitung sowie der Überschreitung der Anzahl der Vollgeschosse sein Einverständnis.

Die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen (= Stellungnahme der Gemeinde) sowie der entsprechende Protokollauszug werden digital an das Landratsamt Main-Spessart übermittelt.

10 : 0

I.5. Bauantrag - Neubau eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.Nr. 2606/16 Gemarkung Gössenheim, Obere Eichenau 9

Im Zuge der digitalen Bauantragsstellung hat das Landratsamt Main-Spessart die Gemeinde Gössenheim am 02.04.2024 darüber informiert, dass der Bauantrag BV-Nr. 4/2024 „Neubau eines Zweifamilienwohnhaus mit einer Doppelgarage“ eingegangen ist. Nach Download der Antragsunterlagen und anschließender Überprüfung des Sachverhaltes wird nachfolgend dem Gemeinderat Gössenheim das Bauvorhaben erläutert.

Das Baugrundstück Fl.-Nr. 2606/16, Obere Eichenau 9, Gemarkung Gössenheim liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Eichenau - Homburgstraße“; die Erschließung ist gesichert. Der Gebietscharakter entspricht einem sogenannten „allgemeinen Wohngebiet“ nach der Baunutzungsverordnung - dementsprechend ist das beantragte Bauvorhaben zulässig.

Dem Gemeinderat werden die Unterlagen aufgezeigt. Aufgrund der vorliegenden Planung ergeben sich folgende notwendige Befreiungen zum Bebauungsplan „Eichenau - Homburgstraße“:

1. Wandhöhe

Im Bebauungsplan „Eichenau - Homburgstraße“ ist eine maximale Wandhöhe von 6,00 m bezogen auf das natürliche Gelände, gemessen in der Mitte der talseitigen Gebäudewand, zulässig. Laut den Planunterlagen beträgt die tatsächliche Höhe von dieser Stelle ca. 6,05 m. Nachdem die zulässige Wandhöhe nur sehr gering und nur an dieser Stelle abweicht, kann der Befreiung aus bauplanungsrechtlicher Sicht zugestimmt werden. Die Grundzüge der Planung werden hiervon nicht berührt; städtebaulich ist dies in der vorgelegten Form vertretbar.

2. Dacheindeckung

Im Bebauungsplan „Eichenau - Homburgstraße“ ist als Dacheindeckung Ziegel oder Dachsteine in naturroter oder rotbrauner Farbe vorgesehen. Geplant ist die Dacheindeckung im Farbton anthrazit. Es wird eine PV-Anlage auf einer Dachfläche vorgesehen. Aufgrund der notwendigen Photovoltaikfläche deckt diese die Dachfläche/Ziegelfläche fast vollständig ab. Zudem ist unterhalb des Baugebietes ein Wohnhaus entstanden, das ebenfalls eine anthrazitfarbene Dacheindeckung vorweist. Aufgrund dessen kann der Befreiung aus bauplanungsrechtlicher Sicht zugestimmt werden.

3. Dachform Garage

Im Bebauungsplan „Eichenau - Homburgstraße“ sind Garagen mit Sattel- oder Flachdach zu errichten, Nebengebäude mit Sattel-, Flach- oder Pultdach. Die geplante Garage soll mit einem Pultdach errichtet werden. Dies wird damit begründet, dass durch den Anbau der Garage an das Wohngebäude ein Satteldach nur schwierig realisierbar ist. Aus Kostengründen und Gründen der Dauerhaftigkeit der Konstruktion wird daher ein Pultdach für die Garage vorgesehen. Nachdem andere Nebengebäude mit einem Pultdach errichtet werden dürfen und zudem bereits Nebengebäude mit Pultdach errichtet wurden, fügt sich die Dachform der Garage in die umgebende Bebauung ein. Aufgrund dessen kann der Befreiung aus bauplanungsrechtlicher Sicht zugestimmt werden.

Alle weiteren Festsetzungen, wie z.B. die Baugrenze etc., werden vom beantragten Bauvorhaben eingehalten. Alle weiteren entstehenden Kosten sind von der Bauherrschaft zu übernehmen.

Beschluss:

Der Gemeinderat Gössenheim erteilt dem Bauvorhaben BV-Nr. 4/2024 „Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit einer Doppelgarage“ sowie dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Eichenau - Homburgstraße“ hinsichtlich der Wandhöhe, der Dacheindeckung/Dachfarbe sowie der Dachform sein Einverständnis.

Die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen (= Stellungnahme der Gemeinde) sowie der entsprechende Protokollauszug werden digital an das Landratsamt Main-Spessart übermittelt.

10 : 0

I.6. Straßenbeleuchtung - Projektplan Sachsenheim Wernleite - Austausch beschädigter Masten

Im Zuge der Inspektion der Straßenbeleuchtungsanlage in Sachsenheim 2023 müssen drei defekte Masten in der Wernleite (LST 15, 17 und 18) ausgetauscht werden. Das Angebot von Bayernwerk Netz GmbH beläuft sich dafür auf 9.314,71 € brutto.

Aus den Reihen des Gremiums wird darauf hingewiesen, dass im Angebot die Entsorgung des Bodenaushubes mit 473,62 € berechnet wurde, der für die Gemeinde kostenfrei am Schotterwerk angeliefert werden kann. Zur ebenfalls berechneten Entsorgung von Asphalt soll der Bürgermeister Rücksprache mit dem Schotterwerk nehmen, ob auch dieses Material für die Gemeinde kostenfrei ans Schotterwerk geliefert werden darf. Weiterhin wurde die Verkehrsrechtliche Anordnung mit 50,- € berechnet, die jedoch seitens der Gemeinde erlassen wird und somit zu streichen wäre. Der Bürgermeister nimmt mit Herrn Martens von Bayernwerk Kontakt auf, um diese Punkte zu klären.

Der Gemeinderat Gössenheim stimmt der Erneuerung der Masten durch das Bayernwerk zu.

Beschluss: 10 : 0

I.7. Straßenbeleuchtung - Neue Brennstelle vor der Grundschule

In der Grünanlage vor der Grundschule in Gössenheim soll eine neue Brennstelle errichtet werden, die den Hof und den Eingangsbereich des Durchgangsweges ausleuchtet. Die Kosten für den 6 m Alumast mit technischer Leuchte Siteco SL11 betragen ca. 5.600,- € inkl. Tiefbau.

Das Gremium tauscht sich zur Errichtung einer Straßenlampe in diesem Bereich aus. Eine andere Lösung zur Beleuchtung des Schulhofes, evtl. über das Stromnetz der Schule, wird gewünscht. Bei einer Ortsbegehung will man die Situation vor Ort einsehen. Die Schulleitung der Grundschule soll mit einbezogen werden.

Ohne Beschluss

I.8. Generalsanierung und Erweiterung Kinderhaus Gössenheim - 2. Nachtragsangebot Fa. Vetter Elektro GmbH für Infrarot-Wickeltischstrahler

Das 2. Nachtragsangebot der Fa. Vetter für zwei Infrarot Wickeltischstrahler beläuft sich auf 242,76 € brutto. Das Nachtragsangebot wurde fachtechnisch und rechnerisch durch das Planungsbüro e-Project geprüft. Das Planungsbüro bittet um Freigabe und Beauftragung der Fa. Vetter Elektro GmbH zur Lieferung und Montage.

Der Gemeinderat Gössenheim stimmt dem aufgezeigten 2. Nachtragsangebot der Fa. Elektro Vetter GmbH 03.04.2024 in Höhe von 242,76 € zu.

Beschluss: 10 : 0

I.9. Informationen des Bürgermeisters

I.9.a) Informationen zur Stromtrasse P43

Bürgermeister Schäfer nahm am 19.03.2024 am Erörterungstermin zum Stromnetzausbau für das Vorhaben der P43 in Bad Kissingen teil. Er informiert, dass am 29.12.2023 das Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) erlassen wurde und damit der Weg frei ist, die P43 durch das Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden zu verlegen. Das Wasserschutzgebiet in Brückenau ist nun nicht mehr ausschlaggebend.

Es wird vorgebracht, dass man sich Gedanken machen muss, wie der Verlauf der Trasse innerhalb des vorgegebenen Korridors im Gemeindebereich am verträglichsten zu gestalten ist. Daher soll der Leitungsverlauf im Gemeindegebiet dem Gremium in einer Sitzung vorgestellt werden. Anhand dessen gilt es zu entscheiden, wo der Verlauf im Gemeindegebiet am verträglichsten sein wird, um z.B. wertvolle Eichenbestände des Waldes zu erhalten. Weiterhin wird betont, dass die Leitung wegen den Magnetfeldern so weit wie möglich von der Wohnbebauung entfernt sein soll. Ein Gremiumsmitglied berichtet, dass der Verlauf im Gemeindegebiet durch das wertvollste Waldstück der Gemeinde führt und es das zu verhindern gilt. Eventuelle Änderungen innerhalb des Korridors im Gemeindegebiet sollen mit Begründungen und Alternativen eingebracht werden. Auch die Bündelung von 2 Trassen wird vorgebracht, um die Beeinträchtigung in Feld und Flur zu reduzieren.

Der Bürgermeister wird den Verlauf der Trasse in der nächsten Sitzung aufzeigen.

I.9.b) Zuschlag für das ausgeschriebene Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF) der Feuerwehrschule Würzburg für die Freiwillige Feuerwehr Sachsenheim

Bürgermeister Schäfer informiert, dass er für das ausgeschriebene Tragkraftspritzenfahrzeug der Feuerwehrschule Würzburg das maximale Gebot gemäß Gemeinderatsbeschluss in Höhe von 26.750,- € abgegeben hat und den Zuschlag für das TSF für die Freiwillige Feuerwehr Sachsenheim erhielt. Herr Steigerwald von der Verwaltungsgemeinschaft will ein paar Zugaben aushandeln. Inzwischen wurde die Zahlung geleistet und die Mitteilung zur Abholung des Fahrzeuges wird erwartet.

I.9.c) Unfall Baustelle Kindergartenneubau Gössenheim

Bürgermeister Schäfer berichtet, dass am gestrigen Mittwoch ein unbemannter Radlader der Firma Hofmann aus ungeklärten Gründen rückwärts den Fußweg des Kindergartens vom Zauntor aus bis über die Straße „Hinterm Dorf“ an die Sandsteinmauer der Grundschule gerollt ist. Die Sandsteinmauer vor der Grundschule und das Geländer der Treppe zur Schule wurden tangiert und beschädigt.

Seitens der Bauleitung des Kindergartens Gössenheim wurde ein Brief zur Schadensbeseitigung an die Verursacherfirma Hofmann verfasst. Bürgermeister Schäfer hat sich mit der Polizeistation in Gemünden in Verbindung gesetzt. Die Firma Hofmann hat zugesagt, den Schaden zu beseitigen.

I.10. Verschiedenes

I.10.a) Undichtes Dach am ehemaligen Gmelch-Haus

Ein Gremiumsmitglied berichtet, dass am vergangenen Dienstag bei einer Feuerwehrübung im ehemaligen Gmelch-Haus festgestellt wurde, dass es neben der Gaube am Dachfenster hereinregnet.

Der Bürgermeister wird die Gemeindearbeiter mit der Prüfung der Angelegenheit beauftragen.

Ende der öffentlichen Sitzung