Bürgermeister Göbel eröffnet die Gemeinderatssitzung und begrüßt die anwesenden Gemeinderatsmitglieder, Frau Heim als Schriftführerin, Herrn Stieler-Töpper und Herrn Dadrich von der RadarWacht Würzburg, von der Presse Herrn Hussong sowie drei weitere Zuhörer. Die Gemeinderäte Bregenzer, Finger und Wirthmann haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt.
Es wird festgestellt, dass der Gemeinderat Karsbach ordnungsgemäß geladen wurde und beschlussfähig ist. Der öffentliche Teil der Niederschrift Nr. 3/2024 wurde dem Gemeinderat Karsbach zugeschickt. Unter Punkt I.2. Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung und Feststellung der Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Karsbach muss es richtig heißen:
Die Prüfung wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss bestehend aus Gemeinderat Walter Bregenzer, Brigitta Brandt, Wolfang Emmert und Stefanie Försch durchgeführt.
Das Protokoll wird diesbezüglich geändert. Weitere Einwände wurden nicht vorgebracht, die Niederschrift gilt somit als genehmigt.
Zu Beginn der Gemeinderatssitzung beantragt Bürgermeister Göbel noch die Aufnahme eines zusätzlichen TOP´s: I.4.a. Auftragsvergabe für die Instandsetzung, bzw. Erneuerung des Daches an der Jagdhüte im Eigenjagdrevier 1 in Karsbach
Der Gemeinderat Karsbach stimmt der Aufnahme des oben genannten Punktes zu.
10 : 0
I. Öffentliche Sitzung
I.1. Geschwindigkeitsmessungen durch die RadarWacht GmbH
- Informationen zu den bisherigen Messungen
- weitere Vorgehensweise, evtl. Errichtung einer stationären Messsäule in der Ortsdurchfahrt Höllrich
In der Vergangenheit wurde bereits mehrfach über die Geschwindigkeitsmessungen durch die RadarWacht GmbH im Gemeinderat Karsbach berichtet. Der letzte Protokollbuchauszug Nr. 1/2024 vom 31.01.2024 wird hierzu verlesen.
Seit Juni 2023 werden 1 - 2 Mal wöchentlich Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Bis einschließlich März 2024 mussten Aufwendungen in Höhe von 50.575 € an die RadarWacht GmbH ausgezahlt werden. An Verwarnungsgelder gingen bisher für 526 Verstöße knapp 18.000 € ein. Dieser Fehlbetrag ist hoch, allerdings ergeben sich durch diese Messungen neue Erkenntnisse für die Firma RadarWacht GmbH. Diese legt nun der Gemeinde Karsbach ein Angebot für eine dauerhafte Blitzersäule in der Ortsdurchfahrt Höllrich vor.
An der Messstation können die Geschwindigkeiten in zwei Richtungen 24 h täglich gemessen werden. Die Gemeinde Karsbach hätte die Kosten des Fundaments, den Stromanschluss sowie die laufenden Kosten für den Strom und die Bearbeitungsgebühr je Verstoß zu übernehmen. Die RadarWacht erhält je Verstoß ein pauschales Entgelt von 9,82 € netto. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass Verstöße im Bußgeldbereich (über 80 km/h) keine Einnahmen für die Gemeinde Karsbach bringen.
Herr Stieler-Töpper von der RadarWacht GmbH erläutert verschiedene technische Daten bezüglich einer stationären Messsäule. Anhand von Fotos und zwei Beispielen wird dem Gemeinderat Karsbach die Messsäule und ihre Arbeitsweise vorgestellt.
Von der Firma Bayernwerk AG wurde per Mail zugesagt, dass grundsätzlich ein Anschluss technisch möglich ist und sich die Kosten auf ca. 3.000,00 € belaufen.
Nachdem alle aufkommenden Fragen aus dem Gemeinderat von den beiden Herren der RadarWacht GmbH und Bürgermeister Göbel beantwortet wurden, wird eine kurze nichtöffentliche Sitzung beantragt, weil vertragliche Inhalte dem Gemeinderat Karsbach vorgestellt werden sollen. Hierzu verlassen Herr Hussong und die Zuhörer den Sitzungssaal.
Nichtöffentliche Sitzung von 20.12 bis 20.38 Uhr
Nach der nichtöffentlichen Aussprache werden die Presse und die Zuhörer wieder in den Saal geholt.
Der Gemeinderat Karsbach beschließt, den Weg der stationären Messsäule mit der RadarWacht Würzburg anzugehen. Die erforderlichen Schritte, zwecks Stromanschluss, Abstimmung mit dem Straßenbauamt Würzburg usw. sollen abgeklärt werden. Von der RadarWacht wird dann ein Vertragsentwurf mit einer voraussichtlichen Laufzeit von einem Jahr erstellt.
Abschließend wird noch festgestellt, dass mit Ablauf des jetzigen Vertrages die mobilen Messungen beendet werden sollen.
10 : 0
I.2. Bauantrag, Neubau Carport und Anbau Schuppen für Gartengeräte und Brennholz an bestehende Garage, Lindenweg 3, 97783 Karsbach
Im Zuge der digitalen Bauantragsstellung hat das Landratsamt Main-Spessart die Gemeinde Karsbach am 27.03.2024 darüber informiert, dass der Bauantrag BV-Nr. 4/2024 „Neubau Carport und Anbau Schuppen für Gartengeräte und Brennholz an Garage“ eingegangen ist. Nach Download der Antragsunterlagen und anschließender Überprüfung des Sachverhaltes wird nachfolgend dem Gemeinderat Karsbach das Bauvorhaben erläutert.
Das Baugrundstück Fl.-Nr. 1459/1, Lindenweg 3, Gemarkung Karsbach liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Köhlersgarten“; die Erschließung ist gesichert. Der Gebietscharakter entspricht einem sogenannten „Dorfgebiet“ nach der Baunutzungsverordnung - dementsprechend ist das beantragte Bauvorhaben zulässig.
Dem Gemeinderat werden die Unterlagen aufgezeigt. Vor der Garage soll ein Carport und im hinteren Bereich ein Schuppen an die Garage angebaut werden. Aufgrund der vorliegenden Planung ergibt sich folgende notwendige Befreiung zum Bebauungsplan „Köhlersgarten“:
1. Baugrenzüberschreitung
Im hinteren Gartenbereich soll an die bestehende Garage ein Schuppen angebaut werden, der komplett außerhalb der Baugrenze liegen würde. Die bestehende Garage wurde auch zum Teil außerhalb der Baugrenze errichtet. Der Schuppen fügt sich in ein einheitliches geordnetes Erscheinungsbild ein. Eine Beeinträchtigung der Belichtung, Belüftung noch der Besonnung der Nachbargrundstücke ist bei dem vorliegenden Bauvorhaben nicht zu erwarten Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar. Der beantragten Befreiung kann aus bauplanungsrechtlicher Sicht zugestimmt werden.
Durch die Errichtung des Carports und des Schuppens beträgt die Grenzbebauung zum Nachbargrundstück, Fl.Nr. 1460, Gemarkung Karsbach, einschließlich Garage insgesamt 19,40 m. Die Eigentümerin des Grundstücks stimmte schriftlich der Grenzbebauung zu. Die Grenzbebauung wird im weiteren Genehmigungsverfahren von der Bauaufsichtsbehörde entsprechend geprüft.
Alle weiteren beteiligten Nachbarn haben den Bauantrag unterschrieben. Alle weiteren entstehenden Kosten sind von der Bauherrschaft zu übernehmen.
Beschluss:
Der Gemeinderat Karsbach erteilt dem Bauvorhaben BV-Nr. 4/2024 „Neubau Carport und Anbau Schuppen für Gartengeräte und Brennholz an Garage“ sowie dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Köhlersgarten“ hinsichtlich der Baugrenzüberschreitung sein Einverständnis. Die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen (= Stellungnahme der Gemeinde) sowie der entsprechende Protokollauszug werden digital an das Landratsamt Main-Spessart übermittelt.
10 : 0
I.3. Gründung eines Regionalwerks auf kommunaler Ebene für erneuerbare
Energien-Projekt
Die Bürgermeisterdienstbesprechung vom 30.01.2024 und der zuständige Fachausschuss des Kreistags hat sich für die Initiative eines Regionalwerks in Form eines privatrechtlichen Gesellschaftsmodells ausgesprochen.
Aus diesem Grund wird dem Gemeinderat Karsbach eine kurze Präsentation zu diesem Thema vorgestellt.
Durch ein Regionalwerk besteht die Möglichkeit, die Energiewende aus der Region mitzugestalten und die Wertschöpfung auch in der Region zu halten. Ebenso sind eine wirtschaftliche Teilhabe der Kommunen sowie eine Beteiligungsmöglichkeit der Bürger und Unternehmen möglich.
Seit Anfang 2023 arbeitet das Landratsamt Main-Spessart an dieser Initiative. Das Thema ist sehr komplex, da unter anderem verschiedene Organisationsformen möglich sind und umfangreiche Aufgaben erfüllt werden müssen.
Nach einer Einigung der kommunalen Familie auf das für den Landkreis realisierbare und erfolgversprechendste Modell muss der Gründungsprozess begonnen werden.
Der Gemeinderat Karsbach begrüßt die Gründung eines Regionalwerks im Landkreis Main-Spessart, bekundet sein grundsätzliches Interesse an einer Beteiligung und befürwortet die Durchführung einer Geschäftsplanung für eine privatrechtliche Organisationsform. Das Landratsamt Main-Spessart übernimmt hierbei die Projektkoordination. Nach Vorliegen der Geschäftsplanung verpflichtet sich die Gemeinde Karsbach noch nicht zur Beteiligung an der tatsächlichen Gründung. Hierüber wird separat auf Basis der Ergebnisse der Geschäftsplanung entschieden.
10 : 0
I.4. Verschiedenes
I.4.a. Auftragsvergabe für die Instandsetzung, bzw. Erneuerung des Daches an der Jagdhütte im Eigenjagdrevier 1 in Karsbach
Durch einen Sturmschaden wurde das Dach der Jagdhütte im Schönauer Weg, Karsbach beschädigt. Die Jagdhütte steht im Eigenjagdrevier der Gemeinde Karsbach.
Es wurden drei Angebote für die Instandsetzung, bzw. Erneuerung des Daches eingeholt.
Das günstigste Angebot hat die Firma Rehwald GmbH & Co. KG, Karsbach-Heßdorf, mit einer Auftragssumme vom 9.919,60 € abgegeben.
Die Gemeinde Karsbach beauftragt die Firma Rehwald GmbH & Co. KG die Arbeiten gemäß dem vorgelegten Angebot auszuführen.
10 : 0
Ende der öffentlichen Sitzung: 21.20 Uhr