Die Jagdgenosenschaft hat bei ihrer Versammlung am 06.07.2025 beschlossen, dass der Jagdpachtschilling für anfallende Arbeiten in der Wolfsmünsterer Flur zu verwenden ist.
Jeder Jagdgenosse kann die Auszahlung seines Anteils verlangen. Der Anspruch erlischt, wenn er nicht während des folgenden Monats nach Bekanntgabe der Beschlussfassung schriftlich geltend gemacht wird.
Mögliche Auszahlungsanteile sind im Zeitraum vom 23.07.2025 bis zum 23.08.2025 beim Genossenschaftsvorsitzenden einzureichen.