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Mitteilungsblatt der VG Gemünden a Main
Ausgabe 16/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Gössenheim - Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates Gössenheim Nr. 7/2025 vom 17.07.2025

Bürgermeister Schäfer eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden zur 7. Gemeinderatssitzung recht herzlich. Er heißt die anwesenden Mitglieder des Gemeinderates, besonders den Vertreter der Presse, Herrn Hussong, sowie die neuen Feldgeschworenen von Sachsenheim mit Obmann Reinhold Blatterspiel und die Zuhörer herzlich willkommen.

Er stellt fest, dass ordnungsgemäß geladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist.

Aufnahme von weiteren TOPs in die Tagesordnung

Bürgermeister Schäfer bittet um Aufnahme eines weiteren TOPs im nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung.

Beschluss: 11 : 0

Termin für die nächste Gemeinderatssitzung

Die nächste Gemeinderatssitzung findet voraussichtlich am Donnerstag, den 07.08.2025 statt.

I. Öffentliche Sitzung

I.1. Bauantrag - Abriss und Neubau einer Garage, Tekturplan, Eichenau 8, Fl.Nr. 4594, Gemarkung Gössenheim

Der Änderungsantrag (BV-Nr. 6/2025) zum bereits genehmigten Verfahren B-2023-292 „Abriss und Neubau einer Garage, Tekturplanung für Aufnahme der Winkelstützwand und Höhenlage,“ ist im Zuge der digitalen Antragstellung beim Landratsamt Main-Spessart eingereicht worden. Hierüber wurde die Gemeinde Gössenheim am 10.06.2025 informiert. Dieses Bauvorhaben wurde bereits in der Gemeinderatssitzung Gössenheim vom 16.03.2023 behandelt und befürwortet. Da sich nun Änderungen zum genehmigten Bauantrag ergeben haben, musste eine Tekturplanung erstellt und zur erneuten Genehmigung vorgelegt werden.

Das Baugrundstück Fl.-Nr. 4594, Eichenau 8, Gemarkung Gössenheim liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Eichenau, 1. Änderung und Erweiterung“; die Erschließung ist gesichert. Der Gebietscharakter entspricht einem sogenannten „Mischgebiet“ nach der Baunutzungsverordnung – dementsprechend ist das beantragte Bauvorhaben zulässig. Dem Gemeinderat werden die Unterlagen aufgezeigt und erläutert.

Folgende Punkte sollen gegenüber der Baugenehmigung aus dem Jahr 2023 geändert werden:

1.

Errichtung einer Stützwand aus Winkelsteinen entlang der Grundstücksgrenzen zu den Grundstücken Fl.Nrn. 4595 und 4597 sowie teilweise zur Straße „Eichenau“, Fl.Nr. 4460 und

2.

der daraus resultierenden Änderung der Höhenlage.

Die geplanten Änderungen wurden im Bauplan ordnungsgemäß eingezeichnet.

Das geplante Bauvorhaben überschreitet jedoch die festgesetzte Baugrenze und es wird folglich eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Eichenau, 1. Änderung und Erweiterung“ notwendig.

Alle weiteren entstehenden Kosten sind von der Bauherrschaft zu übernehmen.

Die Bauunterlagen sowie die Beschlussvorlage werden per Beamer aufgezeigt und zur Kenntnis gegeben.

Beschluss:

Der Gemeinderat Gössenheim erteilt dem Bauvorhaben BV-Nr. 6/2025 „Abriss und Neubau einer Garage, Tekturplanung für Aufnahme der Winkelstützwand und Höhenlage“ sowie dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Eichenau, 1. Änderung und Erweiterung“ hinsichtlich der Baugrenzüberschreitung sein Einverständnis. Die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen (= Stellungnahme der Gemeinde) sowie der entsprechende Protokollauszug werden digital an das Landratsamt Main-Spessart übermittelt.

10: 0

(Gemeinderat Felix Feser nach Art. 49 GO von der Abstimmung ausgeschlossen, da persönlich beteiligt.)

I.2. Bauantrag - Wohnhausneubau mit Carport, Friedenstraße 6, Fl.Nr. 2075, Gemarkung Gössenheim

Im Zuge der digitalen Bauantragsstellung hat das Landratsamt Main-Spessart die Gemeinde Gössenheim am 11.06.2025 darüber informiert, dass der Bauantrag BV-Nr. 7/2025 „Wohnhausneubau mit Carport“ eingegangen ist. Nach Download der Antragsunterlagen und anschließender Überprüfung des Sachverhaltes wird nachfolgend dem Gemeinderat Gössenheim das Bauvorhaben erläutert.

Das Baugrundstück Fl.-Nr. 2075, Friedenstraße 6, Gemarkung Gössenheim liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsbereichs. Der Gebietscharakter entspricht einem sogenannten „M“-Gebiet „Gemischte Bauflächen“ nach der Baunutzungsverordnung – demgemäß ist das beantragte Bauvorhaben bauplanungsrechtlich zulässig. Die Erschließung ist gesichert. Der Anschluss an die gemeindliche Wasser-/Abwasserleitung muss noch gemäß der gemeindlichen Satzung erfolgen. Dem neu geplanten Anwesen soll die Hausnummer 6a zugeteilt werden.

Dem Gemeinderat werden die Unterlagen aufgezeigt. Demnach soll im nordwestlichen Teil des Grundstückes ein neues Wohnhaus mit Carport mit einer Grundfläche von insgesamt 489,55 qm entstehen. Die Gebäude sollen je ein Pultdach mit einer Dachneigung von 12° mit Flachdachziegeln in der Farbe anthrazit erhalten. Die Baumaßnahmen sowie die Innenraumaufteilung und die sich daraus ergebene Nutzung der Räumlichkeiten wurden ordnungsgemäß in der vorliegenden Planung aufgenommen und eingezeichnet. Aufgrund der eingereichten Planunterlagen wird festgehalten, dass sich das gesamte Bauvorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB in der näheren Umgebung einfügt.

Alle weiteren entstehenden Kosten sind von der Bauherrschaft zu übernehmen. Die geplante Grenzbebauung zu Grundstück, Fl.Nr. 2077/1, wird überschritten. Die Abstandsflächenübernahme durch den Nachbarn gem. Art. 6 Abs. 2 Satz 3 BayBO wird beantragt. Sie wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens vom Landratsamt Main-Spessart überprüft.

Die Planunterlagen und die Beschlussvorlage werden per Beamer aufgezeigt und dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben.

Beschluss:

Der Gemeinderat Gössenheim erteilt dem Bauvorhaben BV-Nr. 7/2025 „Wohnhausneubau mit Carport“ sein Einverständnis. Die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen (= Stellungnahme der Gemeinde) sowie der entsprechende Protokollauszug werden digital an das Landratsamt Main-Spessart übermittelt.

11: 0

I.3. Bauantrag – Neubau einer Unterstellhalle Fl.Nr. 5707, Gemarkung Gössenheim

Im Zuge der digitalen Bauantragsstellung hat das Landratsamt Main-Spessart die Gemeinde Gössenheim am 08.07.2025 darüber informiert, dass der Bauantrag BV-Nr. 8/2025 „Neubau einer Unterstellhalle“ eingegangen ist. Nach Download der Antragsunterlagen und anschließender Überprüfung des Sachverhaltes wird nachfolgend dem Gemeinderat Gössenheim das Bauvorhaben erläutert.

Das Baugrundstück Fl.-Nr. 5707, Bahnhofstraße 3, Gemarkung Gössenheim liegt laut Flächennutzungsplan zum einen Teil bauplanungsrechtlich im sogenannten Gewerbegebiet und zum anderen Teil im Außenbereich. Nach Rücksprache und in Abstimmung mit dem Landratsamt Main-Spessart wird der zu bebauende Bereich jedoch als ein Teilbereich innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsbereichs angesehen. Der Gebietscharakter entspricht einem sogenannten „Gewerbegebiet“ nach der Baunutzungsverordnung – demgemäß ist das beantragte Bauvorhaben bauplanungsrechtlich zulässig. Die Erschließung ist gesichert.

Der Bauherr plant, eine Unterstellhalle mit ca. 12,00mx40,31mx7,00m (ca. 475 m²) zu errichten. Es handelt sich hierbei um ein nicht geschlossenes Gebäude, d.h. das Gebäude erhält im nordwestlichen Bereich keine Außenfassade und ist somit komplett offen. Die Halle soll ein Pultdach aus Stahltrapezblech mit einer Dachneigung von 6° erhalten. Der Neubau wurde ordnungsgemäß in den Unterlagen eingezeichnet. Die Unterstellhalle fügt sich problemlos auf dem Betriebsgelände des Bauherrn ein.

Die Planunterlagen und die Beschlussvorlage werden aufgezeigt und zur Kenntnis gegeben.

Die Gemeinde Gössenheim stellt fest, dass keine öffentlichen Belange entgegenstehen sowie die Erschließung gesichert ist. Alle weiteren entstehenden Kosten sind von der Bauherrschaft zu übernehmen.

Beschluss:

Der Gemeinderat Gössenheim erteilt dem Bauantrag BV-Nr. 8/2025 „Neubau einer Unterstellhalle“ sein Einverständnis. Die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen (= Stellungnahme der Gemeinde) sowie der entsprechende Protokollauszug werden digital an das Landratsamt Main-Spessart übermittelt.

11 : 0

I.4. Sachstand Wernbrücke Sachsenheim

Nachdem das Geländer der Wernbrücke in Sachsenheim marode ist, hat sich Bürgermeister Schäfer mit dem Staatlichen Bauamt in Verbindung gesetzt, um die Eigentumsverhältnisse und evtl. Vorschriften zum Geländer abzustimmen. Die Nachfrage hat ergeben, dass die Brücke im Eigentum der Gemeinde Gössenheim ist und eine Bauwerksprüfung dringend empfohlen wird. Herr Müller vom Staatlichen Bauamt hat eine Besichtigung vorgenommen und Bildaufnahmen mit E-Mail vom 27.06.2025 an den Bürgermeister übermittelt, wie auch einen Auszug aus den Vorschriften RiZ-ING, in dem die Konstruktion von Geländern behandelt wird. Die E-Mail mit Anhang wird dem Gremium per Beamer zur Kenntnis gegeben.

Da über diese Brücke viele Radfahrer fahren, empfiehlt er die Geländerhöhe für Geh- und Radwege von 1,30 m.

Weiterhin rät er:

Die Anlandungen im Bereich der Brücke durch den eigenen Bauhof zu beseitigen. Eine Tonnagebeschränkung auf max. 7,5 Tonnen mit entsprechender Beschilderung. Die angrenzende Stützmauer zu sichern, damit diese nicht in sich zusammenfällt. Die Durchlässe ("Flutgraben") zu räumen, damit Wasser im Bedarfsfall ungehindert durchfließen kann.

Für Bauwerksprüfungen empfiehlt er das Ingenieurbüro Hochreiter+Vorndran.

Als Grundlage für eine Bauwerksprüfung sind entsprechende Pläne und Unterlagen zur Brücke vorzulegen, damit der Bauwerksprüfer verlässliche Aussage zur Brücke tätigen kann.

Er legt nahe, vor irgendeiner Ausführung sich mit dem Sachgebiet 31 der Regierung von Unterfranken hinsichtlich Fördermöglichkeiten bei Sanierung/Ertüchtigung von Brücken (teilweise bis zu 80 %) abzustimmen.

Der Bürgermeister berichtet, dass ein Plan von 1967 für dieses Bauwerkes vorliegt. Er wurde von einem Sachsenheim Bürger und damaligen Gemeinderat, der beim Brückenbau mitgewirkt hat, an die Gemeinde übergeben. Ein Statiker wurde damals beauftragt. 1989 wurde die Brücke saniert und 2008 wurden Steine, die sich gelöst hatten, wieder befestigt. Das Gremium tauscht sich zum weiteren Vorgehen aus.

Der Bürgermeister wird beauftragt, das genannte Ing.-Büro Hochreiter+Vorndran gemäß dem Vorschlag des Staatlichen Bauamtes mit der Bauwerksuntersuchung zu betrauen. Ein Angebot dazu sollte auch Herrn Müller vom Staatlichen Bauamt Würzburg vorgelegt werden.

Beschluss:

Ein Angebot zur Brückenuntersuchung soll beim Ing.-Büro Hochreiter+Vorndran eingeholt werden.

11 : 0

I.5. Vereidigung neuer Feldgeschworene aus Sachsenheim

Wegen dem Durchschnittsalter (65 Jahre) und Anzahl der Mitglieder der Feldgeschworenen in Sachsenheim ist die Dienstbereitschaft der Ortsgruppe Sachsenheim nicht mehr ausreichend sichergestellt. Daher wurde in der letzten Sitzung der Feldgeschworenen der Ortsgruppe Sachsenheim am 31.05.2025 folgende neue Mitglieder vorgeschlagen:

Daniel Münch

Fabian Sulm

Manuel Laiacker

Julian Herrmann

Die vorgeschlagenen Feldgeschworenen werden auf Antrag der Feldgeschworenen von der Gemeinde Gössenheim als neue Feldgeschworene für den Ortsteil Sachsenheim bestellt. Auf Nachfrage erklären sich die vier Personen dafür bereit.

Beschluss:

Der Gemeinderat Gössenheim beschließt, auf Vorschlag der Feldgeschworenen von Sachsenheim Herrn Daniel Münch, Herrn Fabian Sulm, Herrn Manuel Laiacker und Herrn Julian Herrmann als Feldgeschworenen zu bestellen.

11 : 0

Nachdem der Feldgeschworenentag im Mai dieses Jahres bereits stattfand, sollen die 4 neuen Feldgeschworenen heute in der Sitzung auch vereidigt werden.

Die Vereidigung der neuen Feldgeschworenen wird nacheinander vorgenommen.

Mit erhobener rechter Hand spricht Daniel Münch die Eidesformel der Feldgeschworenen. Der Bürgermeister bedankt sich mit Handschlag für die Bereitschaft, dieses Amt zu übernehmen und wünscht ihm gutes Gelingen.

Mit erhobener rechter Hand spricht Fabian Sulm die Eidesformel der Feldgeschworenen. Der Bürgermeister bedankt sich mit Handschlag für die Bereitschaft, dieses Amt zu übernehmen und wünscht gutes Gelingen.

Mit erhobener rechter Hand spricht Manuel Laiacker die Eidesformel der Feldgeschworenen. Der Bürgermeister bedankt sich mit Handschlag für die Bereitschaft, dieses Amt zu übernehmen und wünscht gutes Gelingen.

Mit erhobener rechter Hand spricht Julian Herrmann die Eidesformel der Feldgeschworenen. Der Bürgermeister bedankt sich mit Handschlag für die Bereitschaft, dieses Amt zu übernehmen und wünscht gutes Gelingen.

Feldgeschworenenobmann Reinhold Blatterspiel bedankt sich beim Gemeinderat und beim Bürgermeister für das entgegengebrachte Vertrauen und freut sich, dass 4 junge Leute sich für das Amt des Feldgeschworenen bereit erklärt haben. Er bedankt sich bei den 4 neuen Feldgeschworenen und wünscht ebenfalls gutes Gelingen.

Im Anschluss an die öffentliche Sitzung wird von den 4 neuen Feldgeschworen mit dem Obmann und dem Bürgermeister eine Bildaufnahme durch die Presse vorgenommen.

I.6. Anfrage des 1. FC Gössenheim nach einer Lagerhalle

Mit Schreiben vom 24.06.2025 bittet der 1. FC Gössenheim nach Fertigstellung der Lagerhalle am Bauhof und Räumung der außenstehenden Hallen, um die Möglichkeit die freigewordenen Außenhallen zu mieten.

Am vergangenen Dienstag fand im Rahmen einer Kindergartensitzung die Besichtigung der gemeindlichen Halle am Köblein durch den Vorstand des Kindergartens statt, um zu prüfen, ob die Halle für die Altpapiersammlung geeignet wäre. Hintergrund dazu ist, dass der 1. FC Gössenheim die Halle am Geisweg komplett für seine Ausstattung anmieten möchte und daher der Kindergarten einen Teil der gemeindlichen Halle am Köblein für die Altpapiersammlung in Anspruch nehmen sollte.

Dabei hat sich herausgestellt, dass das Equipment des FC Gössenheim, das nach dem Weinfest im vergangenen Jahr hier in der Halle am Köblein nur kurzfristig gelagert werden sollte, noch immer liegt.

Es schließt sich eine ausführliche Diskussion zur Nutzung der vorhandenen gemeindlichen Hallen/Gebäude durch den 1. FC und den Kindergartenverein an.

Nachdem die gemeindliche Halle am Köblein nach wie vor von der Gemeinde benötigt wird und hier verschiedene Materialien der Gemeinde lagern, wird keine weitere Nutzung durch Außenstehende gewünscht.

Der Bürgermeister bietet dem 1. FC Gössenheim vorerst die halbe freie Halle am Geisweg zur Lagerung und Anmietung an.

Nach Fertigstellung der Lagerhalle am Bauhof können der Gemeinde Vorschläge für die Aufteilung der vorhandenen Lagermöglichkeiten nach Absprache zwischen Sportverein und Kindergarten vorgebracht werden.

Es wird informiert, dass Ende Juli der Besprechungstermin zum Hallenanbau des 1. FC Gössenheim am Landratsamt Main-Spessart stattfindet.

Beschluss:

Dem 1. FC Gössenheim e.V. wird die halbe freie Halle am Geisweg zur Lagerung und Anmietung angeboten.

11 : 0

I.7 Informationen des Bürgermeisters

I.7.a) Auftaktveranstaltung der Schwammregion MainWerntal

Es wird zur Auftaktveranstaltung „Wir sind Schwammregion: Wasser nachhaltig speichern – gemeinsam für unsere Heimat“ am Montag, den 21.07.2025 um 19.00 Uhr in der Stadthalle Arnstein eingeladen.

Aus dem Gremium nehmen Gemeinderat Mühlrath Bernhard, Kaufmann Matthias, Mehler Matthias sowie Imhof Alexander teil. Als Außenstehende hat Bürgermeister Schäfer die Vorsitzenden der Jagdgenossenschaft Gössenheim und Sachsenheim eingeladen.

I.7.b) Angebot für Leuchtenaufsätze an den Leuchtstellen 2 und 3 im Bereich der Bushaltestelle Sachsenheim

Für eine bessere Ausleuchtung der Bushaltestelle in Sachsenheim wurde beschlossen, auf die vorhandenen Leuchtstellen Aussätze zu montieren.

Das Angebot von Bayernwerk Netz GmbH (BAGE) dazu liegt vor und wird per Beamer aufgezeigt. Bayernwerk demontiert an der Leuchtstelle 2 und 3 die konventionellen Leuchtenaufsätze und montiert je eine neue"

technische Leuchte des Typs Schreder Teceo l.

Die LED-Leuchten haben eine Lichtfarbe von 3000 K und besitzen die Standard-

Dimmung von 22:00 bis 05:00 Uhr mit 50%. Das Angebot wird aufgezeigt und beläuft sich auf 1.170,06 € brutto.

Der Auftrag wurde bereits erteilt.

I.8. Verschiedenes

I.8.a) Fangnetze am Bolzplatz in Sachsenheim

Es wird erneut darum gebeten, die Fangnetze am Bolzplatz in Sachsenheim aufzuhängen. Dies sollte bis zum Beginn der Sommerferien geschehen.

I.8.b) Fulda-Main-Leitung (P43)

Gemeinderat Jonas Herrmann trägt vor, dass die Planungen zur Verlegung der Fulda-Main-Leitung durch Tennet vorangeschritten sind und inzwischen Grundstücksuntersuchungen und Probebohrungen anstehen. Er wünscht sich weitere Informationen zu diesem Vorhaben.

Bürgermeister Schäfer wird in der nächsten Sitzung dazu informieren.

I.8.c) Manöver der Bundeswehr im Juni 2025

Gemeinderat Felix Feser erkundigt sich, ob die genutzten Wege für das Manöver der Bundeswehr inzwischen besichtigt und geprüft wurden.

Bürgermeister Schäfer teilt mit, dass die Rechnung für abzurechnende Posten gestellt wurde und ein Brief zur Herrichtung eines Weges verschickt wurde. Eine Antwort wird noch erwartet.

I.8.d) Weg am Karlstadter Berg

Gemeinderat Rüger berichtet, dass der Weg am Karlstadter Berg noch nicht hergerichtet und durch den letzten Regen weiter ausgeschwemmt wurde, so dass noch tiefere Gräben vorhanden sind.

Dazu teilt Bürgermeister Schäfer mit, dass sich die Herrichtung des Weges etwas hinauszögert. Er ist bemüht, den Weg schnellstmöglich herrichten zu lassen.

I.8.e) Zugeparkter Gehweg in der Ringstraße

Es wird darauf hingewiesen, dass der Gehweg im Bereich der Physiopraxis Kaufmann zugeparkt wird, so dass die Schulkinder auf der Straße laufen. Auch die Ein/Ausfahrt des Anliegers wird zugeparkt.

Es wird angeregt, die Polizei zu rufen, damit der Gehweg freigehalten wird.

I.8.f) Lagerfeuer auf der Homburg

Am vergangenen Wochenende wurde auf der Homburg vor dem Gipfelkreuz ein offenes Lagerfeuer entzündet. Ein Gremiumsmitglied wurde darauf aufmerksam gemacht. Es bestand ein offizielles Feuerverbot.

Auch wurden zuvor 3Tage mehrere Zelte mit Auto im Naturschutzgebiet gesehen. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

Nachdem in solchen Fällen einige Zeit vergeht bis der Bürgermeister Kenntnis über diese Vorfälle erhält, sollten die Bürger selbst Initiative ergreifen und die Polizei verständigen.

Auf Rückfrage teilt der Bürgermeister mit, dass das erteilte Feuerverbot zu gegebener Zeit auch wieder offiziell aufgehoben wird.

Ende der öffentlichen Sitzung