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Mitteilungsblatt der VG Gemünden a Main
Ausgabe 16/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Gräfendorf - Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates Gräfendorf Nr. 6/2025 vom 30.07.2025

1. Öffentliche Sitzung

1. Bürgermeister Johannes Wagenpfahl eröffnet die 6. Gemeinderatssitzung in diesem Jahr und begrüßt die anwesenden Gemeinderäte/in, die Schriftführerin, die Gäste und die Presse. Besonders begrüßt er Herrn Benedikt Steigerwald, Kämmerer der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main. Er stellt fest, dass ordnungsgemäß geladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist. Zur Tagesordnung werden keine Einwände erhoben.

Der öffentliche Teil zur Niederschrift der Gemeinderatssitzung Nr. 5/2025 vom 26.06.2025 wurde den Gemeinderäten/in zugestellt.

Auf Nachfrage an den Gemeinderat gibt es keine Änderungswünsche. Die Niederschrift gilt somit als genehmigt.

Aufnahme weiterer Tagesordnungspunkte

Es wird beantragt, den TOP „Befristete Aufstellung eines Mobilfunkmastes am Gummaweg in Schonderfeld“ mit in die öffentliche Tagesordnung aufzunehmen. Dem stimmt der Gemeinderat zu.

13 : 0

Des Weiteren wird beantragt, den TOP „Bauantrag BV-Nr. 10/2025 „Wohnhausneubau mit Doppelgarage“ auf dem Grundstück, Fl.Nr. 216/7, Gemarkung Gräfendorf“ mit in die öffentliche Tagesordnung aufzunehmen. Dem stimmt der Gemeinderat zu.

13 : 0

1.0.1. Befristete Aufstellung eines Mobilfunkmastes am Gummaweg in Schonderfeld

Die Deutsche Funkturm GmbH plant, auf dem Grundstück, Fl.Nr. 180, Gemarkung Schonderfeld, Lage Gumma, einen 52,0 m hohen Mobilfunkmast für maximal 24 Monate aufzustellen. Hierbei handelt es sich nach Art. 57 Abs. 3 Satz 2 BayBO um ein verfahrensfreies Bauvorhaben. Die Gemeinde wird hier als Träger öffentlicher Belange beteiligt. Es handelt sich hierbei zunächst um ein Provisorium. Der eigentliche Mast soll dann später ebenfalls auf diesem Grundstück, das im Privateigentum ist, errichtet werden. Dem Gemeinderat wird ein Lageplan aufgezeigt. Nach kurzer Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden

Beschluss:

Der Gemeinderat Gräfendorf erhebt gegen die Errichtung eines 52 m hohen Mobilfunkmastes auf dem Grundstück, Fl.Nr. 180, Gemarkung Schonderfeld für max. 24 Monate keine Einwände.

13 : 0

1.0.2. Bauantrag BV-Nr. 10/2025 „Wohnhausneubau mit Doppelgarage“ auf dem Grundstück, Fl.Nr. 216/7, Gemarkung Gräfendorf

Im Zuge der digitalen Bauantragsstellung hat das Landratsamt Main-Spessart die Gemeinde Gräfendorf darüber informiert, dass der Bauantrag BV-Nr. 10/2025 „Wohnhausneubau mit Doppelgarage“ eingegangen ist. Nach Download der Antragsunterlagen und anschließender Überprüfung des Sachverhaltes wird nachfolgend dem Gemeinderat Gräfendorf das Bauvorhaben erläutert.

Das Baugrundstück Fl.-Nr. 216/7, Talblick 4, Gemarkung Gräfendorf liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Scharfritz“; die Erschließung ist gesichert. Der Gebietscharakter entspricht einem sogenannten „allgemeinen Wohngebiet“ nach der Baunutzungsverordnung – dementsprechend ist das beantragte Bauvorhaben zulässig. Dem Gemeinderat werden die Unterlagen aufgezeigt. Aufgrund der vorliegenden Planung ergeben sich folgende notwendige Befreiungen zum Bebauungsplan „Scharfritz“:

1. Dachneigung

Im Bebauungsplan „Scharfritz“ ist als Dachform des Wohnhauses ein Satteldach, in Ausnahmefällen auch ein Walmdach, mit einer Dachneigung von 35° bis 38° vorgesehen. Geplant ist ein Satteldach mit einer Dachneigung von 18°. Nachdem bereits anderen Bauherren in diesem Bereich ebenfalls eine Dachneigung von 18° bzw. 20° gewährt wurden und die nachbarschaftlichen Belange nicht beeinträchtigt werden, kann der beantragten Befreiung aus bauplanungsrechtlicher Sicht zugestimmt werden.

Die Garage erhält teilweise ein Flachdach, was den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht.

2. Dacheindeckung

Im Bebauungsplan „Scharfritz“ ist als Farbe der Dacheindeckung naturrot oder braun festgelegt. Geplant ist die Dacheindeckung im Farbton anthrazit. Es soll eine PV-Anlage auf der Dachfläche verbaut werden. Aufgrund der notwendigen Photovoltaikfläche deckt diese die Dachfläche/Ziegelfläche fast vollständig ab. Aus diesem Grunde und nachdem auch die nachbarschaftlichen Belange nicht beeinträchtigt werden, kann dieser Befreiung aus bauplanungsrechtlicher Sicht zugestimmt werden.

Alle weiteren Festsetzungen werden vom beantragten Bauvorhaben eingehalten. Alle weiteren entstehenden Kosten sind von der Bauherrschaft zu übernehmen.

Beschluss:

Der Gemeinderat Gräfendorf erteilt dem Bauvorhaben BV-Nr. 10/2025 „Wohnhausneubau mit Doppelgarage“ sowie dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Scharfritz“ hinsichtlich der Dachneigung und der Dacheindeckung sein Einverständnis.

Die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen (= Stellungnahme der Gemeinde) sowie der entsprechende Protokollauszug werden digital an das Landratsamt Main-Spessart übermittelt.

13 : 0

1.1. Beratung über den Haushaltsplan 2025 und Erlass der Haushaltssatzung

Bürgermeister Wagenpfahl führt kurz in das Thema ein, erläutert dabei die anstehenden Investitionen mit den verschiedenen Schwerpunkten und übergibt dann das Wort an den Kämmerer.

Für die Haushalts- und Finanzplanung wurden die Haushaltsdaten der Vorjahre herangezogen. Die Einzelansätze wurden unter Berücksichtigung dieser Daten und der örtlichen Gegebenheiten und an Hand von örtlichen Erfahrungswerten ermittelt. Der Haushalt 2025 ist in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen und schließt mit folgenden Summen ab:

2025

3.483.802 Euro

3.568.570 Euro

7.052.372 Euro

Das Volumen des Verwaltungshaushalts 2025 steigt gegenüber dem Vorjahr um 199.192 Euro oder um 6,06 %. Beim Vermögenshaushalt ist eine Senkung um 1.238.220 Euro oder 34,70 % zu verzeichnen. Das Gesamthaushaltsvolumen beläuft sich für das laufende Jahr auf 7.052.372 Euro und liegt um 1.039.028 Euro = 14,73 % unter dem Gesamtansatz des Vorjahres.

Der Zuwachs im Verwaltungshaushalt liegt vor allem an den zum Teil deutlich höheren Ausgabepositionen. Hier sind größere Steigerungen bei den gesamten Personalkosten (25.560 Euro), der Kreisumlage (8.680 Euro), Kosten für Gebäude- und Grundstücksunterhalt samt Unterhalt des sonstigen unbeweglichen Vermögens (39.770 Euro), den Dienstleistungen durch Dritte (8.750 Euro), der Umsatzsteuer (11.000 Euro), den Energiekosten für Betriebszwecke (5.500 Euro), Schulumlage an die Stadt Gemünden (51.500 Euro), die VG-Umlage (23.770 Euro), die Gewerbesteuerumlage (4.000 Euro) und die Zuführung zum Vermögenshaushalt (119.185 Euro) zu nennen.

Dagegen sinken die Kosten für die Unterhaltung von Fahrzeugen (1.250 Euro), die Kosten für Verwaltungs- und Betriebsaufwand (1.650 Euro), die Kosten für Versicherungen (3.090 Euro), die Sachverständigen- und Gerichtskosten (28.250 Euro), die kalkulatorischen Kosten f. Abschreibung und Verzinsung des Anlagevermögens (84.350 Euro) und die Schulverbandsumlage (3.490 Euro).

Bei den Einnahmepositionen im Verwaltungshaushalt sind Erhöhungen bei der Grundsteuer B (52.330 Euro), bei der Gewerbesteuer (180.000 Euro), beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (10.000 Euro), bei der Schlüsselzuweisung (54.370 Euro), bei den Zuweisungen vom Land (19.700 Euro), bei den Entwässerungsgebühren (38.000 Euro) bei den Wassergebühren (5.950 Euro), bei den Einnahmen aus Verkauf (3.710 Euro) und bei den inneren Verrechnungen (22.617 Euro) zu verzeichnen.

Dagegen sinken die Einnahmen der Grundsteuer A (4.640 Euro), aus dem Anteil an der Umsatzsteuer (2.390 Euro), aus Bestattungs- und Feuerwehrgebühren (3.000 Euro), die Zuweisungen für laufende Zwecke vom Land (44.000 Euro), Einnahmen aus den Konzessionsabgaben (6.200 Euro) und die kalkulatorischen Einnahmen (84.450 Euro).

Die anderen Ausgaben bleiben etwa gleich oder verändern sich nur geringfügig. Daraus resultiert letztlich, dass dieses Jahr wieder eine Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt zustande kommt, und zwar in Höhe von 180.315 Euro, um dieses Jahr erforderliche Investitionen zu finanzieren. Letztes Jahr betrug die Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt noch 61.130 Euro. Diese Zuführung im Vorjahr widersprach somit der KommHV, die eine Mindestzuführung in Höhe der ordentlichen Tilgungsleistungen verlangt. Für das laufende Haushaltsjahr ist somit die freie Finanzspanne (gem. § 22 Abs. 1 Satz 2 KommHV) gegeben, sodass die Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt (180.315 Euro), die ordentliche Tilgungsleistungen (176.070 Euro) gewährleistet. Aus dem Verwaltungshaushalt kann die Gemeinde dieses Jahr in Anbetracht der anstehenden Investitionen aber nur einen kleinen Teil des Investitionsvolumens erwirtschaften.

Markante Schwerpunkte im diesjährigen Vermögenshaushalt sind Baumaßnahmen der Dorferneuerung (Neue Mitte) mit 720.000 Euro, der Erweiterung des Kindergartens mit 340.000 Euro, der Radwegebau Michelau-Roßmühle mit 757.500 Euro, die Vorfinanzierung des Schondra-Stegs mit 32.500 Euro, die Sanierung der Riedquelle mit 340.000 Euro, die Inlinersanierung der Baugolfstraße mit 40.000 Euro, die Erschließung von Baugrund in Weickersgrüben mit 80.000 Euro und dem Neubau des Feuerwehrgerätehauses Michelau mit 340.000 Euro. Außerdem sind für die Feuerwehren insgesamt 55.000 Euro für Rücklage Feuerwehrauto und Feuerwehrbedarf, für die Dorferneuerung in der Gemeinde 245.000 Euro, für Mobiliar und Gerätschaften im Kindergarten 30.000 Euro und für den Erwerb von Grundstücken 60.000 Euro eingeplant.

Für den übrigen Straßen- und Wegebau inkl. Forst sind 32.000 Euro vorgesehen, für die Abwasseranlage 39.000 Euro, für die Wasserversorgung 14.000 Euro. Zu diesen größeren Investitionen kommen entsprechend dem beiliegenden Investitionsprogramm noch weitere vermögenswirksame Ausgaben, so dass der Investitionsbedarf für dieses Jahr mit insgesamt 3.388.000 Euro abschließt. Zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes tragen neben der oben genannten Zuführung in Höhe von 180.135 Euro eine Entnahme aus der Rücklage (Sollüberschuss) in Höhe von 2.097.955 Euro, Zuweisungen für Investitionen in Höhe von 1.214.800 Euro und Beiträge in Höhe von insgesamt 3.000 Euro bei. Eine Darlehnsaufnahme ist im Haushaltsjahr 2025 nicht notwendig, so dass die Gesamteinnahmen im Vermögenshaushalt insgesamt 3.568.570 Euro betragen.

Die Verschuldung der Gemeinde ist wieder leicht gesunken und belief sich zum 31.12.2024 auf 941.550 Euro, was einer Pro-Kopf-Verschuldung von 731,59 Euro entspricht. Ende 2025 liegt diese dann voraussichtlich bei 594,78 Euro. Der zuletzt veröffentlichte Durchschnitt (Stand: 31.12.2022) vergleichbar großer Gemeinden beträgt hier 749 Euro je Einwohner.

Im Stellenplan war eine Änderung im Bereich Bauhof veranlasst. Die in 2024 eingeplante Veränderung (4. Bauhofmitarbeiter) wurde nicht umgesetzt und wird somit in 2025 wieder auf 3 Stellen im Bereich Bauhof geändert. Im Vermögenshaushalt werden dieses Jahr wieder Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt, und zwar für 2026 mit 50.000 Euro für Baumaßnahmen im Bereich Brandschutz, 3.800.000 Euro für die Dorferneuerung und 100.000 Euro für das Baugebiet Lagfeld. Für 2027 werden Verpflichtungsermächtigungen für die Dorferneuerung in Höhe von 1.357.000 Euro sowie für das Baugebiet Lagfeld 100.000 Euro veranschlagt. Als Kassenkredit wird ein Betrag in Höhe von 580.634 Euro festgesetzt.

Dies billigt der Gemeinderat.

13 : 0

1.2. Beratung und Beschlussfassung des Finanzplans und Investitionsprogramms der Jahre 2024 bis 2028

Das Investitionsprogramm für die folgenden Jahre bis 2028 wurde bei Erläuterung der Investitionsmaßnahmen für das laufende Jahr angesprochen. Das aktuelle Investitionsprogramm wird von den Hochbaumaßnahmen für die Saaletaler Höfe, dem Kindergarten und dem Feuerwehrgerätehaus Michelau sowie von Tiefbauarbeiten für die Kanalsanierung, den Wegebau und die Dorferneuerung dominiert. Dazu kommen noch Investitionen für die Kirche, die Abwasseranlage und die Wasserversorgung, teilweise auch in den kommenden Jahren. Bei Bekanntgabe der voraussichtlichen Zahlen für die Investitionen bis 2028 wird darauf hingewiesen, dass sowohl der Finanzplan als auch das Investitionsprogramm bei den jährlichen Haushaltsberatungen fortgeschrieben und der Entwicklung angepasst wird.

Der Finanzplan und das Investitionsprogramm werden für den Finanzzeitraum von 2024 bis 2028 nach der Beratung und Aussprache mit folgenden Beträgen im Euro vorgeschlagen:

Dieser Vorschlag wird vom Gemeinderat einstimmig angenommen.

13 : 0

1.3. Beschaffung des Jahresbedarfs 2025 für die gemeindlichen Feuerwehren

Die Verwaltung hat den Jahresbedarf für 2025 der gemeindlichen Feuerwehren ermittelt. Er wird dem Gemeinderat aufgezeigt und erläutert. Hierzu wurden Angebote eingeholt. Das wirtschaftlichste Angebot beläuft sich auf 16.845,64 Euro. Nach eingehender Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt für die gemeindlichen Feuerwehren Ersatzbeschaffungen gemäß den vorliegenden Angeboten für ein Gesamtvolumen in Höhe von ca. 17.000,00 Euro zu beschaffen.

13 : 0

1.4. Bauantrag BV-Nr. 9/2025 „Neubau einer landwirtschaftlichen Bergehalle mit einer Teilfläche als Rinderstall auf Tiefstreu“ auf den Grundstücken, Fl.Nrn. 680 und 691, Gemarkung Weickersgrüben

Im Zuge der digitalen Bauantragsstellung hat das Landratsamt Main-Spessart die Gemeinde Gräfendorf am 06.05.2025 darüber informiert, dass der Bauantrag BV-Nr. 9/2025 „Neubau einer landwirtschaftlichen Bergehalle mit einer Teilfläche als Rinderstall auf Tiefstreu“ eingegangen ist.

Die Baugrundstücke Fl.-Nrn. 680 und 691, Lage Brünnelsfeld, Gemarkung Weickersgrüben, sind laut Flächennutzungsplan bauplanungsrechtlich dem Außenbereich zugeordnet.

Gemäß vorliegenden Unterlagen soll eine Bergehalle mit einer Länge von 63,50 m, einer Breite von 10,35 m und einer Firsthöhe von 6,21 m sowie einem 3 m breiten Vordach errichtet werden. Diese Halle soll ein Pultdach aus hellgrauem Trapezblech mit einer Dachneigung von 5°, versehen mit einer Photovoltaikanlage, erhalten. In der Halle sollen landwirtschaftliche Maschinen zur Bearbeitung und Pflege der Acker- und Wiesenflächen untergestellt werden. Des Weiteren wird sie als Heu- und Strohlager genutzt. Im linken Teil der Halle sind ein Rinderstall für 9 Mutterkühe, ein angehobener Fressplatz sowie ein Futtertisch vorgesehen.

Die Gemeinde Gräfendorf muss nun aus bauplanungsrechtlicher Sicht das Bauvorhaben beurteilen. Gemäß § 35 BauGB können lediglich privilegierte Bauvorhaben im Außenbereich realisiert werden. Diese Privilegierungsvoraussetzung gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, liegt laut Bestätigung des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Karlstadt vor.

Die Gemeinde Gräfendorf weist darauf hin, dass bauseits für eine ordentliche Entwässerung Sorge getragen werden muss. Laut Planunterlagen soll das anfallende Niederschlagswasser auf dem Grundstück mittels einer 30cm bis 50cm tiefen Mulde versickern. Die Versorgung der Tiere mit Wasser erfolgt laut telefonischer Mitteilung des Bauherrn mittels eines Wasserfasses. Die straßenseitige Erschließung ist gesichert, eine Erschließung mit den gemeindlichen Versorgungsleitungen (Wasser und Kanal) ist demnach nicht erforderlich und auch nicht angedacht. Sie wird von der Gemeinde somit nicht umgesetzt.

Die Stellungnahmen der Fachbehörden, wie z.B. Immissionsschutz, Wasserrecht, Veterinärsamt usw. insbesondere wegen der Tierhaltung, werden von der Baugenehmigungsbehörde im Laufe des Genehmigungsverfahrens geprüft und berücksichtigt.

Alle weiteren entstehenden Kosten sind von der Bauherrschaft zu übernehmen.

Beschluss:

Der Gemeinderat Gräfendorf erteilt dem Bauantrag BV-Nr. 9/2025 „Neubau einer landwirtschaftlichen Bergehalle mit einer Teilfläche als Rinderstall auf Tiefstreu“ sein Einverständnis und gibt diesen zur weiteren Prüfung an das Landratsamt Main-Spessart weiter.

13 : 0

1.5. Erschließung von Bauplätzen im Ortsteil Weickersgrüben; hier: Ausbau des Gehwegs

Der Gemeinderat wird darüber informiert, dass die neuen Bauplätze vermessen sind. Die neu entstehenden Grundstücke werden dem Gemeinderat anhand eines Lageplans erläutert. Weiterhin führt Bürgermeister Wagenpfahl aus, dass am 03.07.2025 eine Besprechung vor Ort stattfand, an der Vertreter der Gemeinde, des Landratsamtes Main-Spessart sowie des beauftragten Ingenieurbüros Hutzelmann teilnahmen. Hier wurde festgelegt, dass der Gehweg auf der westlichen Seite der MSP 17 verlängert wird. Dort befinden sich derzeit Rasengittersteine unter denen Rohre geführt sind. Der bestehende Graben auf der anderen Straßenseite soll verrohrt und mit den erforderlichen Zufahrten zu den neuen Bauplätzen überbaut werden.

Es stellte sich jedoch zwischenzeitlich heraus, dass, wenn der Gehsteig so umgesetzt wird, die dort befindlichen Rohre lediglich mit einer Höhe von 25 cm überbaut werden, was jedoch zu gering ist. Sollte dieser Bereich dann von Lkws befahren werden, drohen die Rohre kaputt zu gehen.

Aus diesem Grunde soll nun der Gehweg auf der östlichen Seite der MSP 17 mit einer Breite von 1,50 m realisiert werden. Die notwendigen Versorgungsleitungen sollen hier verlegt werden. Die Rasengittersteine auf der westlichen Seite der MSP 17 sollen dort verbleiben.

Vor dem Bau des Gehweges wird die Gemeinde Gräfendorf mit dem Landratsamt Main-Spessart als Eigentümer der MSP 17 eine Flächenübernahme privatschriftlich vereinbaren. Nach Fertigstellung und Vermessung geht der Gehweg käuflich in das Eigentum der Gemeinde Gräfendorf über.

Laut Auskunft der Bayernwerke ist das Errichten einer neuen Trafostation in diesem Zusammenhang erforderlich. Da es in der Nähe des Feuerwehrhauses errichtet werden soll, bietet sich hierfür das gemeindliche Grundstück, Fl.Nr. 370, Gemarkung Weickersgrüben, an. Der genaue Standort wird dem Gemeinderat anhand eines Lageplans erläutert. Nach eingehender Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden

Beschluss:

Die Gehwegerschließung erfolgt auf Seiten der neu zu schaffenden Bauplätze gemäß der vorgelegten Skizze.

Für die elektrische Versorgung wird hinter der Gemeinschaftshalle, auf dem gemeindlichen Grundstück, Fl.Nr. 370, Gemarkung Weickersgrüben, für eine Trafostation eine Fläche gemäß aufgezeigter Skizze zur Verfügung gestellt.

13 : 0

1.6. Ausweisung des neuen Baugebietes „Lagfeld 3. Änderung und 1. Erweiterung“ hier: Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege und weiteres Vorgehen

Mit Schreiben vom 03.07.2025 teilte das Bayer. Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) der Gemeinde mit, dass im Rahmen von Voruntersuchungen die Begehung der Fläche unter Koordination des BLfD von ehrenamtlichen Mitarbeitern des Archäologischen Arbeitsgemeinschaft des Historischen Vereins Karlstadt e.V. durchgeführt wurde. Im gleichen Zuge wurden auch Bohrungen und einige Sieblochsondagen angelegt und untersucht. Die Ergebnisse wurden auf Kosten des BLfD von dort ausgewertet. Sie kamen zu dem Ergebnis, dass die hauptsächliche Konzentration des Fundplatzes im Süden des Plateaus liegt. Durch die Jahrhunderte andauernde Nutzung des Plateaus als landwirtschaftliche Fläche ist anzunehmen, dass der größte Teil der fundführenden Schichten stark gestört ist. Somit geht man nicht mehr davon aus, dass durch die Ausweisung der Bauplätze eine Denkmalsubstanz von besonders hohem Denkmalwert zerstört wird. Somit kann der Gemeinde in Aussicht gestellt werden, dass der aktuell vorliegende Bebauungsplan von Seiten der Bodendenkmalpflege genehmigungsfähig sein wird.

Statt des komplexen Siebens des Oberbodens kann auch wie folgt vorgegangen werden:

-

Umpflügen und Grubbern des südlichen Teils der Fl.Nr. 558

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Abregnen lassen der Flur, bestenfalls über den Winter

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Im Frühjahr 2026 ein weiterer Survey mit Auflesen der Funde

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Sicherstellen, wohin der Oberboden transportiert wird (keine sekundäre Fundstelle schaffen)

Das BLfD bietet wieder an, diese Arbeiten mit ehrenamtlichen Mitarbeitern kostenfrei für die Kommune im kommenden Frühjahr durchzuführen.

Aus Sicht des BLfD kann das Bauleitverfahren eingeleitet oder durchgeführt werden. Bei Erschließung des Baugebietes bzw. bei der Umsetzung des Bebauungsplanes darf der Bodenabtrag jedoch nur unter Aufsicht einer archäologisch oder grabungstechnisch qualifizierten Fachkraft durchgeführt werden.

Gleichzeitig weist das BLfD darauf hin, dass weiterhin bisher unbekannte Bodendenkmäler aufgedeckt werden könnten, wodurch Mehrkosten entstehen könnten. Diese sind jedoch förderfähig.

Somit kann nun das Bauleitplanverfahren fortgeführt werden. Der Aufstellungsbeschluss erfolgte bereits am 21.07.2022. Am 29.07.2025 fand eine Besprechung zwischen dem Bürgermeister, dem Bauamtsleiter sowie Vertretern des beauftragten Ingenieurbüros Auktor statt. Diese stellen nun den Vorentwurf der 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Lagfeld“ mit Begründung, Umweltbericht und Grünordnungsplan auf und bereiten anschließend die Auslegung zur frühzeitigen Beteiligung vor. Es ist geplant, im Herbst den Billigungs- und Aufstellungsbeschluss herbeizuführen, sodass anschließend die frühzeitige Beteiligung durchgeführt werden kann. Die Baureife könnte in ca. zwei Jahren erlangt werden.

1.7. Verschiedenes

1.7.1. Antrag des Verschönerungsvereins Weickersgrüben e.V. auf Bezuschussung des Kaufs eines Schulpakets „Blumenzwiebel“

Der Kreisverband für Gartenbau und Landespflege bietet eine Sammelbestellung für Blumenzwiebel an. Das Paket enthält neben 600 verschiedenen Blumenzwiebeln auch begleitendes Material für Kinder. Der Verschönerungsverein wollte ein solches Paket bestellen. Sie möchten damit zusammen mit den Kindern entlang der Durchgangsstraße in Weickersgrüben die gemeindlichen Pflanzbeete verschönern. Zudem planen sie, eine kleine Grünfläche am Feuerweiher neben der Wasserentnahmestelle mit den Kindern in ein Blumenbeet zu verwandeln. Die Gesamtkosten für ein solches Blumenzwiebelpaket betragen 235,00 Euro. 1. Bürgermeister Johannes Wagenpfahl informiert den Gemeinderat darüber, dass er die Kostenübernahme bereits zusagte. Gerne können die anderen Verschönerungsvereine dem gleichtun. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

1.7.2. Umbau des Kindergartens St. Sebastian Gräfendorf - Errichtung einer weiteren Kindergartengruppe

Der Gemeinderat Gräfendorf wird darüber informiert, dass die Regierung von Unterfranken mit Schreiben vom 21.07.2025 die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn erteilt hat. Außerdem wurde der Gemeinde mit Schreiben vom 16.07.2025 ein Fördersatz in Höhe von 60 % in Aussicht gestellt. Des Weiteren wurden über die VOB-Stelle die verkürzten Ausschreibungszeiten bestätigt. Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung wurden zu den Gewerken jeweils drei Anbieter zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die Submissionen finden am Dienstag, den 05.08.2025 statt. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

1.7.3. 21. ADAC Bocksbeutelrallye Hammelburg am 20.09.2025

Beim Landratsamt Bad Kissingen wurde für die Durchführung der 21. Bocksbeutelrallye des AMSC Hammelburg eine Erlaubnis beantragt. Da sie auch durch unser Gemeindegebiet verläuft, kann die Gemeinde Bedenken anmelden. Die Strecke führt von Michelau nach Neutzenbrunn, Schonderfeld und Wolfsmünster. Dem Gemeinderat wird der Streckenverlauf anhand einer Karte aufgezeigt. Er nimmt dies zur Kenntnis und erhebt keine Einwände.

Ende der öffentlichen Sitzung