Hinweis
Im oben genannten Verfahren erfolgt eine digitale öffentliche Bekanntmachung bzw. Auslegung des Amtes für Ländliche Entwicklung (ALE) Unterfranken.
Die Bekanntmachung bzw. Auslegung kann auf der Internetseite des ALE Unterfranken ab dem 03.08.2026 unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ eingesehen werden.
(https://www.ale-unterfranken.bayern.de/399346/index.php)
Die digitale Bekanntmachung kann auf Verlangen bei der Gemeinde Gössenheim innerhalb der üblichen Öffnungszeiten für den Besucherverkehr eingesehen werden.