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Mitteilungsblatt der VG Gemünden a Main
Ausgabe 16/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates Karsbach Nr. 10/2026 vom 16.07.2026

Bürgermeister Lorenz Höfler eröffnet die Gemeinderatssitzung und begrüßt die anwesenden Gemeinderatsmitglieder, Herrn Steigerwald von der VG Gemünden als Sachbearbeiter Feuerwehrwesen, Frau Heim als Schriftführerin, Frau Schulze als Sachbearbeiterin Hauptamt zuständig für die Gemeinde Karsbach, Herrn Hussong von der Presse, die stellvertretenden Kommandanten von Weyersfeld/Höllrich Herrn Johannes Heim und Herrn Försch, den Kommandanten von Karsbach Herrn Machacek, stellvertretenden Kommandanten von Karsbach Herrn Kolar sowie weitere interessierte Zuhörer.

Es wird festgestellt, dass der Gemeinderat Karsbach ordnungsgemäß geladen wurde und beschlussfähig ist. Der öffentliche Teil der Niederschrift Nr. 9/2026 wurde dem Gemeinderat Karsbach zugeschickt. Es werden keine Einwände erhoben, das Protokoll gilt somit als genehmigt.

Vor Beginn der Tagesordnung beantragt Bürgermeister Lorenz Höfler die Aufnahme von zwei weiteren Tagesordnungspunkten:

I.6.1. Beschaffung eines LF10 Bayern Fahrzeuges für die Gemeinde Karsbach

I.6.2. Beschaffung eines gebrauchten MZF (Mehrzweckfahrzeug) für die Gemeinde Karsbach

Der Gemeinderat Karsbach stimmt der Aufnahme zu.

Beschluss: 12 : 0

I. Öffentliche Sitzung

I.1. Information über das Unwetterereignis vom 01.07. und weiteres Vorgehen für die Umsetzung von Maßnahmen zum Starkregenschutz

Bürgermeister Lorenz Höfler berichtet, dass es am 01.07.26 regional knapp 50 Liter in einer halben Stunde geregnet hat. Die Kanäle sind teilweise übergelaufen. Die Feuerwehr ist zu mehreren Einsätzen in allen Ortsteilen ausgerückt und hat Keller ausgepumpt. Es waren schätzungsweise 45 Keller, die vollgelaufen sind.

Durch den starken Wind sind auch einige Bäume umgeknickt oder in ihrer Standsicherheit beschädigt worden. Die umgeknickten Bäume wurden umgehend vom Bauhof entfernt. Hierfür bedankt sich Bürgermeister Lorenz Höfler herzlichen beim Bauhof Karsbach.

Die Gemeinde Karsbach will prüfen, welche Maßnahmen getroffen werden können, um gegen Starkregenereignisse gewappnet zu sein bzw. erneute Beschädigungen besser vermeiden zu können. Bürgermeister Lorenz Höfler nennt einige Punkte.

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Prüfung aller Bäume mit Prüfprotokoll von fachkundigen Personen. à Bäume werden durch einen Baumpfleger im Herbst geschnitten und gegebenenfalls gekürzt. Manche Bäume müssen wahrscheinlich auch gefällt und durch neue Bäume ersetzt werden.

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Termin mit dem WWA zum Ablaufen des Kuhbaches bezüglich Hochwasserschutz bzw. Bachrekultivierung und Baumfällungen am Bach wegen Verkehrssicherheit

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Rückhaltungen planen bzw. sind in Planung (Weinbergstraße & Heßdorf) um den Kanal zu entlasten

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Evtl. Förderungen für Private Hausbesitzer zum Bau von Zisternen, um den Kanal zu entlasten. - Wenn erwünscht ausarbeiten von Fördersatzung.

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Aufklärung der Privaten Haushalte evtl. durch eine Informationsveranstaltung zu Maßnahmen die selbst getroffen werden können (Retentionsklappe, etc.)

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Gräben stufenweise anlegen, um Wasser in der Fläche zu halten (Höllrich, Heßdorf)

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Kleine Rückhaltungen in der Flur (Gespräche mit den Jagdgenossen)

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Online-Bürgerumfrage zu Unwetterereignissen und Gefährdungen aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger 

Nach der Vorstellung möglicher Maßnahmen diskutiert der Gemeinderat Karsbach intensiv. Aus dem Gremium wird vorgetragen, dass der Hauptkanal durch den Seedammweg in Karsbach verläuft. Es sollte geprüft werden, ob der Kanal im Vorfeld entlastet werden kann. Dem Gemeinderat Karsbach ist bewusst, dass die Gemeinde eine Verantwortung gegenüber ihren Bürgerinnen und Bürgern trägt. Gleichzeitig sind auch die Grundstückseigentümer im Rahmen ihrer Eigenvorsorge gefordert. Hierzu zählt insbesondere die Sicherung der Gebäude gegen eindringendes Wasser, beispielsweise durch geeignete Abdichtungsmaßnahmen an der Gebäudeaußenseite.

Seitens des Gemeinderats wurde betont, dass die Gemeinde künftig verstärkt Maßnahmen zur Starkregen- und Hochwasservorsorge ergreifen müsse. In den vergangenen drei bis vier Jahren seien in diesem Bereich keine wesentlichen Maßnahmen umgesetzt worden. Darüber hinaus wurde angeregt, Grundstückseigentümer verstärkt für die Errichtung von Zisternen zu sensibilisieren. Ferner soll geprüft werden, ob eine kommunale Bezuschussung von Zisternen möglich ist und ob deren Errichtung künftig bei Neubauten verbindlich vorgegeben werden kann.

Zur systematischen Bearbeitung der erforderlichen Maßnahmen soll ein Maßnahmenplan erstellt werden, der eine Priorisierung der einzelnen Projekte ermöglicht. Die Thematik soll zudem in der Arbeitsgruppe Bau weiter behandelt werden.

Für die Weinbergstraße in Weyersfeld wird geprüft, ob die betroffenen Anwohner zum Anschluss an das bestehende Regenrückhaltebecken verpflichtet werden können.

Aus dem Kreis der Zuhörer wurde angefragt, ob stillgelegte Güllegruben künftig als Regenrückhalte- bzw. Regenüberlaufbecken genutzt werden könnten. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass die Brücke am Friedhof in Karsbach bei vergangenen Hochwasserereignissen zu einem Rückstau und damit zu einer Verschärfung der Hochwassersituation beigetragen habe.

Es gab keine weiteren Wortmeldungen.

I.2. Beschluss über einen Zuschuss für das 365 - Euro Ticket

Im vergangenen Jahr hat die Gemeinde Karsbach für den Zeitraum 01.09.2025 bis 31.08.2026 einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 100,00 € zum Erwerb des 365,00-Euro-Tickets für in der Gemeinde Karsbach wohnende Antragssteller gewährt. In diesem Zeitraum wurden neun Anträge gestellt.

Beschluss:

Der Gemeinderat Karsbach gewährt für den Zeitraum 01.09.2026 bis 31.08.2027 einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 100,00 € zum Erwerb des 365-Euro-Ticket für in der Gemeinde Karsbach wohnende Antragssteller.

Beschluss: 12 : 0

Hinweis:

Bürgerinnen und Bürger, die das 365-Euro-Ticket erworben haben und Interesse an der Bezuschussung haben, können unter der E-Mail-Adresse:

karsbach@vgem-gemuenden.bayern.de den entsprechenden Antrag unter dem Stichwort „365-Euro-Ticket“ anfordern.

I.3. Beschluss über die Errichtung von Hundekot - Behältern und Mülleimern

Die Hundekotsituation entlang der Radwege sowie auf den regelmäßig genutzten Spazier- und Laufstrecken in der Gemeinde Karsbach wurde erörtert. Es wurde festgestellt, dass sich die Situation trotz wiederholter Hinweise und Aufrufe im Mitteilungsblatt in den vergangenen Jahren nicht verbessert hat.

Dem Gemeinderat wurden im Vorfeld Informationen zu insgesamt neun möglichen Standorten für die Aufstellung von Hundekotbehältern von Bürgermeister Höfler zur Verfügung gestellt.

Im Rahmen der Beratung wurden unterschiedliche Auffassungen aus dem Gremium vorgetragen. Unter anderem wurde die Möglichkeit einer Erhöhung der Hundesteuer angesprochen.

Erster Bürgermeister Höfler sprach sich dafür aus, zumindest einen Teil der vorgeschlagenen Standorte zeitnah umzusetzen. Vorgesehen sind die Aufstellung von Hundekotbehältern an folgenden Standorten:

• Weyersfeld (alter Radweg)

• Weyersfeld (neuer Radweg)

• Höllrich (Bereich Schloss/Wasserschild)

• Heßdorf (Rehwald/Gewerbegebiet)

• Karsbach (Radweg/Brücke bei Heßdorf)

• Karsbach, (Rödeweg - Radweg Richtung Gössenheim)

Beschluss:

Die Gemeinde Karsbach beschafft sechs Hundekotbehälter und stellt diese an den vorgenannten Standorten auf.

Beschluss: 8 : 4

Kämmerer Benedikt Steigerwald regte an, die Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer im Mitteilungsblatt erneut auf ihre Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Beseitigung von Hundekot hinzuweisen. Darüber hinaus bat er die Mitglieder des Gemeinderats, entsprechende Hinweise und Meldungen an die Verwaltung weiterzugeben.

Eine Zuhörerin wies darauf hin, dass Verunreinigungen durch Hundekot konsequenter verfolgt werden sollten.

I.4. Information über die Verkehrssituation in den Ortsteilen der Gemeinde Karsbach

Bürgermeister Lorenz Höfler verweist, auf die im Vorfeld per E-Mail an die Mitglieder des Gemeinderates übersandte Diskussionsgrundlage.

In einem ersten Abstimmungsgespräch mit der Polizei wurde festgestellt, dass die vorgesehenen verkehrsrechtlichen Maßnahmen grundsätzlich umsetzbar sind. Dabei wurde darauf hingewiesen, dass die Anordnung einer Tempo-30-Zone rechtlich einfacher umzusetzen ist als eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h. Aus diesem Grund wird die Ausweisung von Tempo-30-Zonen vorgeschlagen, in denen die Vorfahrtsregelung „rechts vor links“ gilt.

Weiterhin wird die Parksituation im Bereich des Kindergartens thematisiert. Insbesondere während der Bring- und Abholzeiten kommt es aufgrund des erhöhten Verkehrsaufkommens zu Einschränkungen. Ziel ist es, durch geeignete Parkregelungen sowie die Entschärfung bestehender Engstellen die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge jederzeit sicherzustellen.

Zur weiteren Abstimmung und Prüfung der vorgeschlagenen Maßnahmen findet am 21.07.26 um 10:00 Uhr ein Ortstermin mit den beteiligten Stellen statt.

Der Vorsitzende informiert über die Ergebnisse der von der Polizei durchgeführten Geschwindigkeitsmessungen:

12.05., 07:00 Uhr bis 09:45 Uhr: 251 gemessene Fahrzeuge, keine Beanstandungen, höchste gemessene Geschwindigkeit 60 km/h.

18.05., 08:00 Uhr bis 10:10 Uhr: 237 gemessene Fahrzeuge, keine Beanstandungen.

Der Erste Bürgermeister hat eine weitere Geschwindigkeitsmessung an einem anderen Tag gegen 16:30 Uhr angeregt, um die Verkehrsspitzen am Nachmittag zu erfassen und ergänzende Daten zu erhalten. Eine weitere Messung wurde bereits am 16.07.2026 durchgeführt; die Ergebnisse liegen derzeit noch nicht vor.

Die grundsätzliche Zustimmung des Ministeriums sowie der Regierung von Unterfranken für die Aufstellung eines Geschwindigkeitsmessgerätes liegen vor. Aufgrund der Ergebnisse der beiden letzten Messungen hält die Polizei die Aufstellung eines Geschwindigkeitsmessgerätes derzeit jedoch nicht für erforderlich. Der für den 21.07.26 vorgesehene Termin wird daher verschoben bzw. geprüft, ob dieser noch erforderlich ist.

Die Einrichtung einer Lichtsignalanlage oder eines Fußgängerüberweges ist aufgrund der geringen Querungszahlen derzeit nicht möglich, da der Eingriff in den Verkehr unverhältnismäßig wäre.

Als mögliche Alternative wird die Einrichtung einer weiteren Fahrbahnverengung nach dem Vorbild Steinbach in Betracht gezogen. Diese Möglichkeit soll im Rahmen eines Ortstermins geprüft werden.

Für die Bonnländer Straße, Seifriedsburger Str., Am Steingraben und die Weyersfelder Straße wurden verschiedene Möglichkeiten der Verkehrsregelung erörtert. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h bei gleichzeitiger Beibehaltung der Vorfahrtsstraße wäre grundsätzlich möglich, jedoch mit höherem Aufwand verbunden. Die Ausweisung einer Tempo-30-Zone unterliegt geringeren rechtlichen Vorgaben, setzt jedoch die Vorfahrtsregelung „rechts vor links“ voraus. Eine entsprechende Anpassung der Vorfahrtsregelung wäre gegebenenfalls zu prüfen.

Zur Parksituation am Kindergarten wird festgestellt, dass die Fahrbahn während der Bring- und Abholzeiten regelmäßig durch parkende Fahrzeuge eingeengt wird, sodass insbesondere im Einsatzfall Ausweichmöglichkeiten eingeschränkt sind. Hier wird ein Halteverbot vorgeschlagen.

Weiterhin sollen die Verkehrssituationen im Hofstattweg und in der Mühlstraße überprüft werden.

Aus der Mitte der Zuhörer wird angeregt, auch die Homburgstraße sowie die Straße „Am Uhlberg“ in die Prüfung einzubeziehen. Zudem wird vorgeschlagen, durch entsprechende Fahrbahnmarkierungen die Vorfahrtsregelung „rechts vor links“ deutlicher hervorzuheben.

Im Ergebnis besteht Einigkeit, sämtliche Straßen, die als Radwege genutzt werden, in die weitere verkehrsrechtliche Prüfung einzubeziehen.

Bürgermeister Höfler teilt ferner mit, dass für eine mögliche Geschwindigkeitsüberwachung in Höllrich zunächst die anfallenden Kosten ermittelt werden sollen. Nach Vorliegen der Ergebnisse der Nachmittagsmessung sowie der Kostenübersicht soll über das weitere Vorgehen entschieden werden.

Abschließend einigt sich der Gemeinderat Karsbach zwei antibeschlag Verkehrsspiegel für den Ortsteil Weyersfeld zu erwerben. Diese sollen an der Kreuzung Friedhof und Weyersfelder Straße von der Siedlung kommend zwischen Hausnummer 58 und 60 an der Ausfahrt angebracht werden.

I.5. Vorgehen digitale Ladung und Informationsübermittlung

Am 26.06.2026 fand eine Besprechung der Ersten Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden Gössenheim, Gräfendorf und Karsbach gemeinsam mit der Geschäftsstellenleitung zur Einführung eines digitalen Informationssystems für die Gemeinderatsmitglieder statt.

Im Rahmen der Beratung wurde festgestellt, dass die Einführung eines Ratsinformationssystems (RIS) sowohl mit einmaligen Anschaffungskosten als auch mit laufenden Betriebskosten verbunden wäre. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen über ein RIS ausschließlich Unterlagen zu öffentlichen Sitzungen, sowie die Niederschriften aus den öffentlichen Sitzungen bereitgestellt werden dürften.

Stattdessen sollen künftig die Sitzungsunterlagen sowie die Niederschriften öffentlicher Sitzungen über die passwortgeschützte BayernBox bereitgestellt werden. Nach Auffassung der Verwaltung erfüllt die BayernBox, die geltenden datenschutzrechtlichen Anforderungen und ermöglicht eine vollständig digitale sowie medienbruchfreie Bereitstellung der Unterlagen. Bei der Suchfunktion und Übersichtlichkeit zur Abrufung der Informationen bestehen jedoch Nachteile. Die Sitzungseinladungen werden entsprechend den Bestimmungen der Geschäftsordnung weiterhin per E-Mail an die Gemeinderatsmitglieder versandt.

Auf Anregung von Bürgermeister Lorenz Höfler soll der Einsatz der BayernBox zunächst erprobt werden, da es im Vergleich zum RIS eine geringere Möglichkeit an Funktionen, wie beispielsweise die Suchfunktion, gibt. Dabei ist fortlaufend kritisch zu überprüfen, ob das System den Anforderungen der Verwaltung und der Gremien entspricht. Laut Auffassung des Gemeinderates wurde in der vorangegangenen Sitzung schon ein Beschluss zur Einführung eines RIS gefasst, der auch umgesetzt werden soll. Man gibt dem System der BayernBox eine Chance bis zur übernächsten Sitzung, um zu prüfen, ob die möglichen Funktionen ausreichen.

Kämmerer Benedikt Steigerwald weist ergänzend darauf hin, dass im Falle der Einführung eines Ratsinformationssystems nur für die Gemeinde Karsbach die einmaligen Einrichtungs- und Installationskosten in Höhe von 3.000,00 Euro durch die Gemeinde Karsbach allein zu tragen wären. Die jährlichen Folgekosten würden sich anschließend auf ca 1.000,00 Euro/netto belaufen. Eine nachträgliche Umverteilung beziehungsweise Beteiligung der weiteren Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft an den einmaligen Anschlusskosten sei zu einem späteren Zeitpunkt nicht möglich.

Beschluss:

Das am 26.06.2026 erarbeitete Konzept zur digitalen Informationsbereitstellung für die Gemeinderatsmitglieder wird zunächst probeweise bis zum 15.10.2026 eingeführt. Sollte sich im praktischen Einsatz herausstellen, dass die BayernBox den Anforderungen nicht in ausreichendem Maße gerecht wird, besteht die Möglichkeit, zu einem Ratsinformationssystem (RIS) zu wechseln.

Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Benutzerzugänge zur BayernBox einzurichten. Die personalisierten Sitzungseinladungen werden künftig gemäß der Geschäftsordnung per E-Mail versandt. Die Sitzungsunterlagen sowie die Niederschriften öffentlicher Sitzungen werden den Gemeinderatsmitgliedern über die BayernBox zur Verfügung gestellt.

Beschluss: 10 : 2

I.6. Verschiedenes

I.6.1. Beschaffung eines LF10 für die Gemeinde Karsbach

Kämmerer Benedikt Steigerwald erläutert dem Gremium die zu erwartenden Beschaffungskosten für das Löschgruppenfahrzeug LF 10 Bayern und informiert über die finanziellen Auswirkungen der geplanten Anschaffung.

Im Rahmen der Beratung wird darauf hingewiesen, dass durch die Teilnahme an der Sammelbeschaffung des Löschgruppenfahrzeuges LF 10 Bayern eine Kostenreduzierung erzielt werden kann. Vergleichbare Fahrzeuge würden voraussichtlich deutlich höhere Beschaffungskosten verursachen. Aus diesem Grund wird eine Teilnahme an der Sammelbeschaffung befürwortet.

Die zukünftige Unterbringung des Fahrzeuges ist zu prüfen. Hierbei sollen sowohl eine Unterstellung im Bereich des Bauhofes als auch weitere geeignete Möglichkeiten untersucht werden.

Es wird festgestellt, dass innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren ein dauerhafter Standort für das Feuerwehrfahrzeug nachzuweisen ist. Bis zur Umsetzung einer endgültigen Lösung kann eine Übergangslösung in Betracht gezogen werden.

Aus der Mitte des Gremiums wird vorgeschlagen, bis Weihnachten einen geeigneten Standort festzulegen. Erster Bürgermeister Lorenz Höfler regt an, einen Investitionsplan für den Bereich Feuerwehr auszuarbeiten. Hierbei sollen zukünftige Maßnahmen, insbesondere die Errichtung eines neuen Feuerwehrgerätehauses, berücksichtigt und entsprechend eingeplant werden. Die Erstellung des Investitionsplanes soll nach Abschluss der Haushaltsberatungen im September 2026 erfolgen.

Beschluss:

Die Gemeinde Karsbach beschließt, die Zustimmung zur Sammelbeschaffung des Löschgruppenfahrzeuges LF 10 Bayern, Los 2 (mit TS Einschub), zu erteilen und sich der entsprechenden Ausschreibung anzuschließen.

Beschluss: 12 : 0

I.6.2. Beschaffung eines gebrauchten Mehrzweckfahrzeuges (MZF) für die Gemeinde Karsbach

Der Gemeinde Karsbach wurde kurzfristig ein Angebot über die Beschaffung eines gebrauchten Mercedes-Benz Sprinter beziehungsweise eines entsprechend ausgestatteten Mehrzweckfahrzeuges (MZF) zur Nutzung im Feuerwehrdienst unterbreitet.

Das angebotene Fahrzeug wurde im Jahr 2009 zugelassen, weist eine Laufleistung von ca. 26.000 km auf und verfügt über einen 2,0-TDI-Motor mit einer Leistung von 150 kW. Der Kaufpreis beläuft sich auf rund 37.000,00 €/brutto.

Aufgrund der kurzfristigen Verfügbarkeit des Fahrzeugangebotes ist eine zeitnahe Entscheidung über die weitere Vorgehensweise erforderlich. Das MZF könnte in Verbindung mit einem geeigneten Anhänger die Aufgaben eines geplanten Logistikfahrzeuges des Landkreises übernehmen. Hierdurch könnten voraussichtlich erhebliche Kosten eingespart werden (ca. 150.000,00 €). Darüber hinaus würde eine Entlastung der ehrenamtlichen Einsatzkräfte erfolgen, da diese nicht zusätzlich durch überörtliche Aufgaben gebunden wären.

Beschluss:

Die Gemeinde Karsbach beschließt, das vorliegende Angebot der Firma Franz Aichinger zum Kauf eines gebrauchten Mehrzweckfahrzeuges zum Preis von 36.890,00 €/brutto anzunehmen. Die Beschaffung erfolgt vorbehaltlich einer positiven Besichtigung sowie einer erfolgreich durchgeführten Probefahrt und der Feststellung, dass keine wesentlichen oder unerwarteten Mängel am Fahrzeug vorliegen.

Für die eventuelle ergänzende Beschaffung eines geeigneten Anhängers sind entsprechende Angebote einzuholen. Nach Vorliegen der Angebote erfolgt eine erneute Beratung und Beschlussfassung durch das zuständige Gremium.

Beschluss: 12 : 0

I.6.3. Information über die kurzfristige Beschaffung einer neuen Rettungsschere mit Spreizer, Fabrikat Weber

Die bisher bei der Feuerwehr Karsbach eingesetzte Rettungsschere mit Spreizer war bereits seit zehn Jahren im Einsatz und hätte einer turnusmäßigen Wartung unterzogen werden müssen, um die weitere uneingeschränkte Einsatzfähigkeit sicherzustellen.

Aufgrund eines kurzfristig verfügbaren und wirtschaftlich äußerst vorteilhaften Angebots bestand die Möglichkeit, ein neues Gerät zu beschaffen. Durch den, vergleichsweise geringen finanziellen Mehraufwand, gegenüber einer erforderlichen Wartung konnte ein modernes Rettungsgerät angeschafft werden, das dem aktuellen Stand der Technik entspricht und langfristig die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr sicherstellt.

Eine vorherige Beratung und Beschlussfassung durch den Gemeinderat war aufgrund der kurzfristigen Verfügbarkeit des Angebots und der bestehenden Warteliste weiterer Kommunen nicht möglich.

Erster Bürgermeister Lorenz Höfler informiert den Gemeinderat hiermit über die erfolgte kurzfristige Beschaffung.

I.6.4. Sachstandsbericht zur geplanten Vereinshalle in Heßdorf

Am 15.07.26 fand ein Abstimmungstermin der an der Planung einer Vereinshalle in Heßdorf beteiligten Verantwortlichen statt.

Nach derzeitigem Planungsstand wird für die erforderlichen Materialkosten von einer Kostenschätzung in Höhe von ca. 80.000 € netto ausgegangen. Eine Beschlussfassung in der heutigen Sitzung soll hierzu nicht erfolgen, da die entsprechenden Informationen dem Gemeinderat erst kurzfristig vorgelegt wurden und eine eingehende Beratung nicht ausreichend möglich ist.

Im Rahmen einer der nächsten Gemeinderatssitzungen soll über die weitere Vorgehensweise beraten und entschieden werden, insbesondere darüber, ob die Gemeinde die Materialkosten für die Errichtung der Vereinshalle übernimmt und die Umsetzung der Baumaßnahme durch die örtlichen Vereine in Eigenleistung erfolgt.

Nach der derzeit vorgesehenen Planung würden die Heßdorfer Vereine die Errichtung der Halle in Eigenleistung durchführen. Die Gemeinde würde als Bauherr auftreten und die Finanzierung des benötigten Materials übernehmen.

Aus dem Gremium wird angeregt, für die von den Vereinen zu erbringenden Leistungen eine entsprechende Kostendeckelung festzulegen. Aufgrund der Vielzahl an bevorstehenden Pflichtaufgaben der Gemeinde wird darauf hingewiesen, dass die Umsetzung des Vorhabens hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen nochmals eingehend geprüft werden sollte.

Darüber hinaus wird angeregt, bestehende Gebäude weiterhin einer Nutzung zuzuführen und diese in die weiteren Überlegungen einzubeziehen. Alternativ soll auch die Errichtung einer schlüsselfertigen Leichtbauhalle geprüft werden.

Als weitere mögliche Variante wird vorgeschlagen, dass die Gemeinde lediglich die Gebäudehülle übernimmt und die Vereine den Innenausbau in Eigenleistung durchführen.

Es soll erneut Kontakt mit den Verantwortlichen in Heßdorf aufgenommen und um Vorlage eines reduzierten bzw. angepassten Planungsvorschlags gebeten werden.

Auf Vorschlag von Bürgermeister Lorenz Höfler wird sich die Arbeitsgruppe Bau mit den Verantwortlichen zusammensetzen, um mögliche Lösungsansätze zu erarbeiten und weitere Vorschläge zur Umsetzung des Projekts zu entwickeln.

Der Gemeinderat Karsbach spricht sich dafür aus, gemeinsam mit den Beteiligten eine tragfähige und zukunftsfähige Lösung zu erarbeiten.

I.6.5. Nächste Termine des Gemeinderates

21.07.26 - Blitzer VorOrt Termin entfällt

21.07.26 um 19:00 Uhr Gemeindeentwicklungsausschuss

10.08.26 um 18:00 Uhr VorOrt Termin zum Bau der Weinbergstraße

10.09.26 um 19:00 Uhr Gemeinderatssitzung

09.10.26 um 15:00 Uhr Waldbegang

15.10.26 um 19:00 Uhr Gemeinderatssitzung

19.11.26 um 19:00 Uhr Gemeinderatssitzung

I.6.6. Pflanzbehälter in der Bonnländer Straße

Die in der Bonnländer Straße aufgestellten Pflanzbehälter sind momentan nicht bepflanzt. Die Pflege wird künftig durch den OGV übernommen. Nach aktuellem Kenntnisstand ist vorgesehen, in den Pflanzbehältern kleinere Bäume anzupflanzen.

I.6.7. Friedhof Weyersfeld - Ausschwemmung des Schottermaterials

Im Bereich des Hintereingangs zum Friedhof Weyersfeld wurde festgestellt, dass der Schotterweg teilweise ausgespült wurde. Zudem ist eine Unebenheit in Form eines Absatzes entstanden, wodurch eine ordnungsgemäße Begehbarkeit des Zugangs beeinträchtigt sein kann.

Hier wird durch den Bauhof das Schottermaterial wieder aufgefüllt, damit eine ordnungsgemäße Begehbarkeit des Zugangs wieder möglich ist.

I.6.8. KoAla-Test für Hunde

Durch ein Mitglied des Gemeinderates wird auf einen Hundeführerschein in der Gemeinde Karsbach hingewiesen.

Bei dem sogenannten KoAla-Test handelt es sich um einen anerkannten praktischen Hundeführerschein des Berufsverbandes ProHunde. Im Rahmen dieses Tests wird das alltägliche Verhalten von Hund und Halter als Team überprüft. Anders als bei herkömmlichen Prüfungen stehen keine starren Übungsabläufe im Vordergrund, sondern ein etwa 60- bis 90-minütiger Spaziergang, bei dem die Sozialverträglichkeit des Hundes sowie die sichere und verantwortungsvolle Führung durch den Hundehalter bewertet werden.

Es wird angeregt, Hundehalterinnen und Hundehaltern, die diesen Test erfolgreich mit ihrem Hund absolviert haben, eine Ermäßigung der Hundesteuer in Höhe von 50 % zu gewähren.

Eine Beschlussfassung hierzu erfolgte bislang nicht. Eine weitere Beratung und Abstimmung zu diesem Sachverhalt soll erfolgen, sobald das Thema Hundesteuer in einer der kommenden Gemeinderatssitzungen behandelt wird.

Ende der öffentlichen Sitzung: 22:30 Uhr