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Mitteilungsblatt der VG Gemünden a Main
Ausgabe 17/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtsgericht Würzburg - Öffentliche Versteigerung

Terminsbestimmung

Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am

öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:

Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Gemünden a. Main von Gössenheim

Je 1/2 Miteigentumsanteil an

Lfd. Nr. 1

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):

nahezu rechteckiges Grundstück, Hanglage von Nordwest nach Südostabfallend, Art der Nutzung: Gehölz, mittlere Länge: ca. 38, 50 m, mittlere Breite: ca. 29, 00 m, Bodenart: Lehmiger bis stark lehmiger Sand;

Verkehrswert:

350,00€

Lfd. Nr. 2

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):

rechteckiges Grundstück, Hanglage von Nordwest nach Südost abfallend, 'Nutzart: Gehölz, mittlere Länge: ca. 52, 50 m, mittlere Breite: ca. 15, 50 m, Bodenart: stark lehmiger Sand;

Verkehrswert:

200,00€

Weitere Informationen unter www. zva-portal. de

Der Versteigerungsvermerk ist am 04. 03. 2025 in das Grundbuch eingetragen worden.

Aufforderung:

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn derAntragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Hinweis:

Es ist zweckmäßig, bereit? drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsveri'olgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind.

Gemäß§§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermiri fürein Gebot Sicherheit verlangt werden.

Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. -

Bietvöllmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

gez.
Suppe
Rechtspflegerin