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Mitteilungsblatt der VG Gemünden a Main
Ausgabe 17/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Gössenheim - Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates Gössenheim Nr. 8/2026 vom 06.08.2026

Bürgermeister Heeschen eröffnet die Sitzung und begrüßt alle recht herzlich, besonders Herrn Johannes Schmelz, Geschäftsstellenleiter der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden sowie Herrn Hussong von der Presse und die anwesenden Zuhörer. Herr Kaufmann und Herr Höfling sind heute entschuldigt.

Er stellt fest, dass fristgerecht und ordnungsgemäß geladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist. Der öffentliche Teil der Niederschrift Nr. 7/2026 vom 09.07.2026 wurde den Mitgliedern des Gemeinderates zugestellt, Einwendungen werden nicht erhoben. Die Niederschrift gilt somit als genehmigt.

Aufnahme eines weiteren Tops in die Tagesordnung

Bürgermeister Heeschen bittet um Aufnahme eines weiteren Tops im öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung.

I.5. Auswärtigen Zuschlag Musikschule

Beschluss: 11 : 0

I. Öffentliche Sitzung

I.1. Vorstellung und Einweisung Bedienung BayernBox

Der Geschäftsstellenleiter der VG, Herr Johannes Schmelz, erhält das Wort. Er zeigt die Struktur des Aufbaus der BayernBox auf und erläutert die Handhabung für die Mitglieder des Gremiums. Es handelt sich um einen passwortgeschützten Bereich im Internet, der für die Gemeinde kostenfrei ist. Künftig werden die Einladungen zur Gemeinderatssitzung per E-Mail verschickt. Die Einladung wird einen Link zur BayernBox enthalten, über den die Mitglieder zur BayernBox gelangen. Hier werden alle Unterlagen für die öffentliche Sitzung sowie die Einladung und der öffentliche Teil der vorherigen Sitzung unter dem jeweiligen Sitzungstag (Jahr/lfd. Nummer) zur Verfügung gestellt. Sie sind entsprechend unter der jeweiligen abgespeicherten Gemeinderatssitzung zu finden.

Die Mitglieder des Gremiums werden per E-Mail über jede Aktivität in der BayernBox, z.B. Neueinstellungen, Änderungen usw., benachrichtigt.

Auf Rückfrage informiert Herr Schmelz, dass die Einladung mit der Tagesordnung weiterhin durch Aushang und im Mitteilungsblatt bzw. per App für die Bevölkerung veröffentlicht wird.

Das Gremium zeigt Einverständnis, dass ab September die Einladung nur noch digital per E-Mail versendet und die Unterlagen zur Sitzung auf der Plattform der BayernBox bereitgestellt werden.

Bürgermeister Heeschen bedankt sich bei Herrn Schmelz für seine Ausführungen.

I.2. Spielplatz Hinterm Dorf - Spielplatzgestaltung

Die beauftragte Architektin für die Spielplatzgestaltung, Frau Siebenlist vom Büro Land + Plan, ist inzwischen eingetroffen und wird vom Bürgermeister begrüßt.

Sie erhält das Wort. Sie stellt dem Gremium 2 ausgearbeitete Entwürfe zur Spielplatzgestaltungen für den Spielplatz „Hinterm Dorf“ in Gössenheim vor. Einer Planung liegt der Spielgerätehersteller Fa. Eibe und einer Planung der Spielgeräteherstellung Fa. Spessartholz zugrunde.

Frau Siebenlist erläutert die per Beamer aufgezeigten Planungen.

1. Variante mit Spielgeräten der Fa. Spessartholz:

Diese Planung sieht im unteren Bereich des Spielplatzes eine Kleinkindschaukel und Sandkasten mit Spielhaus für die Kleinen vor sowie eine Boule-Bahn, Tischtennisplatte, Kletterhügel und ein Bodentrampolin. Im oberen Bereich neben dem vorhandenen Fußweg wurde ein Spielturm mit Rutsche und Aufstiege angedacht, außerdem eine Nestschaukel, Sonnenliege und eine Seilbahn mit 20 m Länge vom oberen in den unteren Bereich. Das vorhandene Karussell könnte im oberen Bereich integriert werden.

Die Spielgeräte wären aus heimischen Douglasien-Holz evtl. mit Standfüßen aus Metall. Holzteile könnten bei Defekten ausgetauscht werden.

Vorschläge aus dem Gremium in Bezug auf Kletterturm und begehbaren Betonring werden besprochen.

Der Aufbau der Spielgeräte könnte durch die Fa. Spessartholz erfolgen.

Auf Rückfrage bestätigt Frau Siebenlist, dass ein Tor im Zaun auf der Seite des Fußweges berücksichtigt wurde.

2. Variante mit Spielgeräten der Fa. Eibe:

Bei dieser Ausführung wurden die Boule-Bahn und die Seilbahn weggelassen.

Im unteren Bereich wurde eine Doppelfederwippe, ein Pavillon od. Sonnensegel und eine Tischtennisplatte vorgesehen, im Hangbereich eine Kleinkind-Hügel-Rutsche sowie eine Ritterburganlage mit Rutsche, Brücke, Klettermöglichkeit, die von der Hangoberkante nach unten verläuft und einen Kletterhügel. Im oberen Bereich wurde eine Spielkombi „Kutsche“ zum Klettern, Verstecken u.a. eingeplant sowie eine Sitzgruppe, das vorhandene Karussell und eine Schaukelanlage mit Nestschaukel.

Der Aufbau der Spielgeräte müsste von der Gemeinde übernommen werden.

Frau Siebenlist merkt an, dass es Spielgeräte in unterschiedlichen Materialien gibt, z.B. auch aus Recycling-Kunststoff. Sie zeigt auch Spielgeräte anderer Hersteller wie z.B. Fa. Westfalia und Holzwelten Heilmann auf. Die Lebensdauer von Kunststoffspielgeräten und auch Holzspielgeräten beträgt ca. 12 bis 15 Jahre, der Metallpfosten der Spielgeräte ebenso, dabei weist sie auf die Korrosion durch sauren Boden hin. Die Seile haben eine Haltbarkeit von ca. 5 Jahre. Sie betont, dass die Unterhaltung der Geräte ausschlaggebend ist.

Frau Siebenlist empfiehlt die Herrichtung der Spielplatzfläche an einen Landschaftsgärtner zu vergeben, der Rückbau der Fläche könnte über die Gemeinde/den Bauhof erfolgen.

Vorschläge aus dem Gremium werden eingebracht. Es zeigt sich eine Tendenz zur Variante 1 mit Optimierung zum Kletterturm mit Einbindung in den Hang und Ergänzung einer normalen Schaukel zur Nestschaukel. Auch soll der Hang nicht komplett mit Büschen bepflanzt werden, sondern die Möglichkeit zum Begehen des Hanges belassen werden.

Der Gemeinderat Gössenheim spricht sich für die aufgezeigte Variante 1 mit einer zusätzlichen Modifikation unter Einarbeitung der o.g. Vorschläge zur Spielplatzgestaltung aus.

11 : 0

Frau Siebenlist wird bis zur nächsten Sitzung eine Aufstellung der Spielgeräte zusammenstellen, mit der die Preise von verschiedenen Herstellern von Spielgeräten eingeholt werden sollen. Über die Auftragsvergabe an die Hersteller wird nach Vorlage der Angebote entschieden.

Die Ausschreibung zur Herrichtung der Straße zum verkehrsberuhigten Bereich und der Parkplätze soll ebenfalls vorbereitet werden (der vorhandene Fußweg zum Kindergarten ist dabei wieder herzustellen), damit die Verwaltung zeitnah die Ausschreibung in die Wege leitet.

Bürgermeister Heeschen bedankt sich bei Frau Siebenlist und verabschiedet sie.

I.3. Bestellung des Vertreters bzw. stellv. Vertreters der Gemeinde Gössenheim im Vorstand der TG Gössenheim 3

Für die Vorstandschaft der Teilnehmergemeinschaft (TG) Gössenheim 3 ist ein Vertreter sowie stellvertretender Vertreter aus dem Gremium zu bestellen und dem Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken (ALE), Würzburg mitzuteilen.

Der Gemeinderat beschließt, den ersten Bürgermeister als Stellvertreter in der Vorstandschaft der TG Gössenheim 3 zu bestellen sowie den zweiten Bürgermeister als dessen Stellvertreter.

Beschluss: 11 : 0

I.4. Jahresbestellung Feuerwehrbeschaffung der beiden Ortsfeuerwehren Gössenheim und Sachsenheim

Für die Feuerwehren Gössenheim und Sachsenheim wird eine Aufstellung über die eingeholten Angebote des nötigen Feuerwehrbedarfs aufgezeigt. Der Gemeinderat nimmt Einsicht. Die erarbeitete Zuschlagserteilung beläuft sich auf 8.027,44 €.

Der Preis sowie die Bestellung einer variabel befüllbaren feuerfesten Übungsbrandpuppe wird besprochen.

Beschluss:

Der Gemeinderat Gössenheim beschließt, den Feuerwehrbedarf für Gössenheim und Sachsenheim gemäß der aufgezeigten Liste und stimmt der Zuschlagserteilung in Höhe von 8.027,44 € zu. Welche Ausführung der Übungsbrandpuppe beschafft wird, wird noch mit dem Feuerwehrkommandanten abgesprochen.

11 : 0

I.5. Auswärtigen Zuschlag der Musikschule Karlstadt und Gemünden für volljährige Musikschüler aus der Gemeinde Gössenheim

Die Rechnung der Musikschule Gemünden über 661,61 € wird per Beamer zur Kenntnis gegeben. Der entsprechende Gemeinderatsbeschluss vom 17.10.2019 wird ebenfalls dazu aufgezeigt. Die aktuellen Schüler sind aufgelistet. Bürgermeister Heeschen stellt die Frage in den Raum, ob die Gemeinde Gössenheim den Auswärtigen Zuschlag auch nach Volljährigkeit der Schüler, für junge Erwachsene, übernimmt.

Nach kurzer Aussprache beschließt der Gemeinderat Gössenheim, den Zuschlag für die Musikschulen für Schüler nach Erreichen des 18. Lebensjahres nur zu übernehmen, wenn ein Schülerausweis vorliegt, längstens jedoch bis zum Erreichen des 21. Lebensjahres.

Beschluss: 11 : 0

I.6. Informationen des Bürgermeisters

I.6.a) Infoterminal

Bürgermeister Heeschen berichtet, dass das Fundament zur Errichtung des lnfo-Terminals erstellt wurde, die weiteren Arbeiten laufen.

I.6.b) Wassertretbecken Gössenheim

Bürgermeister Heeschen hat mit dem Vorsitzenden des Obst- und Gartenbauvereins Gössenheim, Herrn Winter, wegen der Aufstellung von Sitzgelegenheiten am Wassertretbecken in Gössenheim Rücksprache genommen. Der Verein wird dazu über das ILE-Programm eine Förderung aus dem Regionalbudget beantragen. Diese Förderungen erhalten nur Vereine und nicht die Kommunen.

Herr Winter wird einen entsprechenden Antrag stellen. Das Gremium nimmt Kenntnis.

I.6.c) Problematik Mülltonnenleerung in der Oberen Eichenau

Nachdem in den letzten beiden Sitzungen das Vorgehen zur Leerung der Mülltonnen in der Oberen Eichenau thematisiert wurde, informiert der Bürgermeister, aufgrund der geringen Straßenbreite können die Müllfahrzeuge der Firma Remondis die Straße nicht befahren, wenn dort Fahrzeuge parken.

Der Entsorger ist an die strengen Unfallverhütungsvorschriften der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) gesetzlich gebunden. Diese Vorschriften untersagen - aufgrund strikter Arbeitsschutzvorgaben - das Befahren zu enger oder zugeparkter Straßen.

Ein offizielles, dauerhaftes Halteverbot kann und soll jedoch für die Straße nicht ausgesprochen werden. Die Möglichkeit wurde auch mit der Polizeibehörde bei einer Ortsbegehung besprochen.

Alle Anwohner wurden mit einem entsprechenden Lösungsvorschlag angeschrieben. Nicht alle Anwohner waren damit einverstanden. Er zeigt anhand einer Luftaufnahme den mit der Fa. Remondis abgesprochenen Platz zur Aufstellung der Mülltonnen auf, ebenso das Anschreiben an die Anwohner.

Ein neuer Stellplatz an der „toten“ Stichstraße wurde bei der Fa. Remondis angefragt. Eine Antwort liegt noch nicht vor.

I.6.d) Bekanntgabe der Auftragsvergabe Neubau der Bauhofhalle in Gössenheim

Der Bürgermeister informiert, dass die Arbeiten zum Neubau der Bauhofhalle in Gössenheim ausgeschrieben wurden. 5 Firmen haben ihr Angebot abgegeben.

Der Gemeinderat Gössenheim hat den Auftrag an den wirtschaftlich günstigsten Anbieter, der Fa. Alexander Konrad, Bauunternehmen GmbH zum Preis von 123.174,89 € vergeben.

I.6.e) Defekte Straßenleuchte vor dem Haupteingang des Schulgebäudes in Gössenheim

Die Straßenlaterne vor dem Schuleingang der Grundschule Gössenheim ist inzwischen angeschlossen. Das Licht soll gedimmt werden, da es aktuell noch zu hell ist.

I.6.f) Sperrung der B 27 zwischen Obereschenbach und Hammelburg

Im August erneuert das Staatliche Bauamt Schweinfurt die Bundesstraße B 27 zwischen Obereschenbach und Hammelburg.

B 27 ist während der Bauarbeiten voll für den Verkehr gesperrt

Die Vollsperrung wird bis voraussichtlich 03.09.2026 andauern. Die Umleitung erfolgt über die B27 - Gössenheim - MSP 1 - Aschfeld - Münster - Bühler - Hundsbach - Obersfeld - Sachserhof - St2294 - Gauschach - Lager Hammelburg - B287.

Anschließend wird der Parkplatz im Zuge der Bundesstraße unter halbseitiger Sperrung instandgesetzt.

Die entsprechende Pressemitteilung des Staatlichen Bauamtes wird per Beamer aufgezeigt und zur Kenntnis gegeben.

I.7. Verschiedenes

I.7a) Karlstadter Berg

Es wird vorgetragen, dass der Weg am Karlstadter Berg (nach der Unterführung zum ehemaligen Anwesen Elzinger, Richtung in die Flur Lage „Grube/Huh“) nach der Verlegung der PV-Leitung durch die Fa. Lorenz lediglich eingeebnet wurde. Ebenso wurde beim „Rügerweg“ verfahren und der vorhandene Hang wurde mit Schotter ausgeglichen.

Dazu erklärt ein Gremiumsmitglied, dass die Leitung eingefräst wurde. Der dabei entstandene Schotter wurde zum Ausgleich des Weges eingebracht.

Die Abnahme der Wege wird durch Mitarbeiter des Bauhofes Gössenheim erfolgen.

Auch die Wiederherstellung des Weges im Bereich des Anwesens Krämer wird nicht als vorteilhaft beurteilt.

Ende der öffentlichen Sitzung