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Mitteilungsblatt der VG Gemünden a Main
Ausgabe 18/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Gräfendorf

vom 24.04.2024

1. Öffentliche Sitzung

1. Bürgermeister Johannes Wagenpfahl eröffnet die 4. Gemeinderatssitzung in diesem Jahr und begrüßt die anwesenden Mitglieder des Gemeinderates, die Schriftführerin, die Presse und den Gast. Besonders begrüßt er Herrn Alexander Rohner, Landratsamt Main-Spessart, (bisheriger Geschäftsstellenleiter der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main (VG)), Herrn Johannes Schmelz, neuer Geschäftsstellenleiter der VG sowie Herrn Benedikt Steigerwald, stellv. Geschäftsstellenleiter und neuer Kämmerer der VG. Er stellt fest, dass ordnungsgemäß geladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist. Zur Tagesordnung werden keine Einwände erhoben.

Der öffentliche Teil zur Niederschrift der Gemeinderatssitzung Nr. 3/2024 vom 21.03.2024 wurde den Gemeinderäten zugestellt.

Auf Nachfrage an den Gemeinderat gibt es keine Änderungswünsche. Die Niederschrift gilt somit als genehmigt.

1.1. Beratung über den Haushaltsplan 2024 und Erlass der Haushaltssatzung

Für die Haushalts- und Finanzplanung wurden die Haushaltsdaten und die Jahresergebnisse der Vorjahre herangezogen. Die Einzelansätze wurden unter Berücksichtigung dieser Daten und der örtlichen Gegebenheiten und Erfahrungswerte ermittelt. Der Haushalt 2024 ist in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen und schließt mit folgenden Summen ab:

Haushaltsansätze

2024

Verwaltungshaushalt

3.284.610

Vermögenshaushalt

4.806.790

Gesamthaushalt

8.091.400

Das Volumen des Verwaltungshaushalts 2024 steigt gegenüber dem Vorjahr um 39.630 Euro. Beim Vermögenshaushalt ist eine Erhöhung um 787.890 Euro zu verzeichnen. Das Gesamthaushaltsvolumen beläuft sich für das laufende Jahr auf 8.091.400 Euro und liegt um 827.520 Euro über dem Gesamtansatz des Vorjahres.

Der Zuwachs im Verwaltungshaushalt liegt vor allem an den zum Teil deutlich höheren Ausgabepositionen. Hier sind größere Steigerungen bei den gesamten Personalkosten (105.490 Euro), der Kreisumlage (88.300 Euro), den Dienstleistungen durch Dritte (Forst; 61.200 Euro), der Umsatzsteuer (Forst; 60.000 Euro), die Sachverständigenkosten (50.770 Euro), die VG-Umlage (38.510 Euro) und die Schulverbandsumlage (12.730 Euro) zu nennen. Dagegen sinken die Zuführung zum Vermögenshaushalt um 311.420 Euro, die Kosten für die Unterhaltung im Forst um 59.860 Euro, die Abwasserabgabe um 11.930 Euro und die Gewerbesteuerumlage um 11.300 Euro.

Bei den Einnahmepositionen gibt es größere Zuwächse bei den Zuweisungen vom übrigen Bereich (Forst; 89.000 Euro), beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (54.100 Euro), bei der Umsatzsteuer (34.690 Euro) und der Gewerbesteuer (18.000 Euro). Mit der beabsichtigten Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes von 325 v. H. auf 360 v. H. ergibt sich eine zusätzliche Erhöhung von 25.000 Euro bei der Gewerbesteuer. Dagegen sinken die Schlüsselzuweisungen um 81.790 Euro, die Verkaufserlöse aus dem Forst um 30.000 Euro und die Zuweisungen für laufende Zwecke vom Land um 29.100 Euro.

Die anderen Ausgaben bleiben etwa gleich oder verändern sich nur geringfügig. Daraus resultiert letztlich, dass dieses Jahr wieder eine Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt zustande kommt, und zwar in Höhe von 61.130 Euro, um dieses Jahr erforderliche Investitionen zu finanzieren. Letztes Jahr betrug diese noch 372.550 Euro. Diese Zuführung widerspricht somit der KommHV, die eine Mindestzuführung in Höhe der ordentlichen Tilgungsleistungen verlangt. Für das laufende Haushaltsjahr lässt sich dies aber leider nicht vermeiden. Zudem stehen sogenannte Ersatzdeckungsmittel nach § 1 Abs. 1 Nrn. 2 bis 4 der KommHV zur Verfügung, nämlich die Entnahme aus der Rücklage mit 2.460.750 Euro, Zuweisungen (1.453.650 Euro) und Beitragseinnahmen (3.000 Euro), die dieses Manko mehr als ausgleichen können. Aus dem Verwaltungshaushalt kann die Gemeinde aber dieses Jahr keinerlei Handlungsspielraum für die vielfältigen erforderlichen Investitionen erwirtschaften.

Markante Schwerpunkte im diesjährigen Vermögenshaushalt sind Baumaßnahmen der Dorferneuerung (Neue Mitte) mit 2.000.000 Euro, der weitere DSL-Ausbau mit 737.000 Euro und der Radwegebau mit 605.000 Euro. Außerdem sind für die Feuerwehren insgesamt 465.000, für den Kindergarten 212.000 Euro, die Dorferneuerung in Michelau 200.000 Euro und als Investitionszuschüsse an Kirchen 100.000 Euro eingeplant. Für den übrigen Straßen- und Wegebau sind 114.000 Euro vorgesehen, für die Abwasseranlage 63.000 Euro, für die Wasserversorgung 40.000 Euro. Zu diesen größeren Investitionen kommen entsprechend dem beiliegenden Investitionsprogramm noch weitere vermögenswirksame Ausgaben, so dass der Investitionsbedarf für dieses Jahr mit insgesamt 4.630.000 Euro abschließt. Zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes tragen neben der oben genannten Zuführung in Höhe von 61.130 Euro eine Entnahme aus der Rücklage (Sollüberschuss) in Höhe von 2.460.750 Euro, Zuweisungen für Investitionen (1.453.650 Euro) und Beiträge in Höhe von insgesamt 3.000 Euro bei. Außerdem ist heuer noch die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 828.260 Euro notwendig, so dass die Gesamteinnahmen im Vermögenshaushalt insgesamt 4.806.790 Euro betragen.

Die Verschuldung der Gemeinde ist wieder leicht gesunken und belief sich zum 31.12.2023 auf 1.117.620 Euro, was einer Pro-Kopf-Verschuldung von 842,85 Euro entspricht. Ende 2024 liegt diese dann voraussichtlich bei 1.334,70 Euro, sofern der Gesamtbetrag der möglichen Kredite aufgenommen werden muss. Die Gesamtverschuldung läge dann wieder bei 1.769.810 Euro. Der zuletzt veröffentlichte Durchschnitt (Stand: 31.12.2022) vergleichbar großer Gemeinden beträgt hier 749 Euro je Einwohner. Im Folgejahr sinkt die gemeindliche Verschuldung dann vorerst wieder leicht. Im Stellenplan war eine Änderung im Bereich Bauhof veranlasst. Im Vermögenshaushalt werden heuer wieder Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt, und zwar für 2025 und 2026 für die Dorferneuerung jeweils 2.000.000 und für 2027 noch einmal 100.000 Euro, für den Radwegebau für 2025 600.000 Euro und für den Wohnungsbau für 2025 200.000 Euro und für 2026 weitere 10.000 Euro. Als Kassenkredit wird ein Betrag in Höhe von 547.435 Euro festgesetzt.

Nach Beratung und Aussprache wird die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 vollinhaltlich verlesen. Die Satzung und der Haushaltsplan werden dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen. Dieser Empfehlung schließt sich der Gemeinderat einstimmig an.

Beschluss: 13 : 0

1.2. Beratung und Beschlussfassung des Finanzplans und Investitionsprogramms der Jahre 2023 bis 2027

Das Investitionsprogramm für die folgenden Jahre bis 2027 wurde bei Erläuterung der Investitionsmaßnahmen für das laufende Jahr angesprochen. Das aktuelle Investitionsprogramm wird von den Hochbaumaßnahmen für die Saaletaler Höfe und den Kindergarten sowie von Tiefbauarbeiten für den DSL-Ausbau, den Wegebau und die Dorferneuerung dominiert. Dazu kommen noch Investitionen für die Kirche, die Abwasseranlage und die Wasserversorgung, teilweise auch in den kommenden Jahren. Bei Bekanntgabe der voraussichtlichen Zahlen für die Investitionen bis 2027 wird darauf hingewiesen, dass sowohl der Finanzplan als auch das Investitionsprogramm bei den jährlichen Haushaltsberatungen fortgeschrieben und der Entwicklung angepasst wird.

Der Finanzplan und das Investitionsprogramm werden für den Finanzzeitraum von 2023 bis 2027 nach der Beratung und Aussprache mit folgenden Beträgen im Euro vorgeschlagen:

Finanzplanungsjahre

Investitionsprogramm

Finanzplan

2023

3.936.000

7.264.000

2024

4.630.000

8.091.000

2025

3.339.000

6.708.000

2026

2.850.000

6.261.000

2027

1.665.000

5.097.000

Dieser Vorschlag wird vom Gemeinderat einstimmig angenommen.

Beschluss: 13 : 0

1. Bürgermeister Johannes Wagenpfahl trägt vor, dass Herr Rohner 22 Jahre Geschäftsstellenleiter der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main war. Er hat nun als Sachgebietsleiter Naturschutz und Jagdwesen in das Landratsamt Main-Spessart gewechselt. Herr Wagenpfahl hebt die stetig angenehme Zusammenarbeit auf fachlicher und persönlicher Basis heraus. Er dankt Herrn Rohner im Namen des gesamten Gemeinderates und überreicht als Dankeschön symbolisch einen Regenschirm der Gemeinde Gräfendorf, der ihn immer gut „beschirmt“ sein lassen soll. Herr Rohner bedankt sich ebenfalls für die gute Zusammenarbeit und das Geschenk. Nach der Verabschiedung verlässt Herr Rohner den Sitzungssaal.

1.3. Bauvoranfrage BV-Nr. 5/2023 „Ersatzbau und Vergrößerung landwirtschaftliche Gebäude, 1. Geräte-/Fahrzeughalle, Unterstand Tiere inkl. Verarbeitungsraum u. WC, 2. Geräte-/Fahrzeughalle, Unterstand Tiere, Futterlagerung“, Grundstück, Fl.-Nr. 859, Gemarkung Gräfendorf

Im Zuge der digitalen Bauantragsstellung hat das Landratsamt Main-Spessart die Gemeinde Gräfendorf bereits am 01.09.2023 darüber informiert, dass eine Bauvoranfrage BV-Nr. 5/2023 „Bau landwirtschaftlicher Gebäude: Geräte- und Fahrzeughalle, Stall für Tierhaltung und Futterlagerung, Verarbeitungsraum, Gebäude mit Aufenthaltsraum, Toilette und Hofladen (Direktvermarktung)“ eingegangen ist – nachdem schon bei der Vorprüfung des Antrages noch wichtige Details von Seiten der Bauherrschaft geklärt werden mussten, wurde nun mit Schreiben vom 12.03.2024 weitere verbindliche Aussagen getroffen und das o.g. Bauvorhaben in „Ersatzbau und Vergrößerung landwirtschaftliche Gebäude, Geräte-/Fahrzeughalle, Unterstand Tiere inkl. Verarbeitungsraum u. WC sowie einer Geräte-/Fahrzeughalle, Unterstand Tiere, Futterlagerung“ abgeändert.

Nach Download der aktualisierten Antragsunterlagen und anschließender Überprüfung des Sachverhaltes wird nachfolgend das geplante Bauvorhaben erläutert. Dem Gemeinderat Gräfendorf werden hierzu die Unterlagen aufgezeigt – demzufolge wurde das ursprünglich geplante Gebäude mit Hofladen, Abstell- und Aufenthaltsraum ersatzlos gestrichen. Es soll nun lediglich ein Ersatz des bereits abgerissenen Gebäudes durch eine Halle (10m x 25m), die dem Abstellen von Geräten und Maschinen, der Lagerung von Futter sowie der Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren dient, entstehen. Zudem beinhaltet diese Halle einen separaten Fleischverarbeitungsraum (Zerlegeraum) und ein WC. Hinsichtlich des Fleischbearbeitungsraum wird mitgeteilt, dass die Waren nach Bestellung kommissioniert und ausgeliefert werden sollen. Die zweite Halle (12,25m x 12,25m) soll ebenfalls für die o.g. Nutzung auf dem Grundstück errichtet/vergrößert werden.

Die sodann benötigten Grundflächen der beiden Gebäude umfassen ca. 150m² und ca. 250m².

Die bauplanungsrechtliche Beurteilung ergibt, dass das Grundstück Fl.-Nr. 859, Gemarkung Gräfendorf im sogenannten Außenbereich liegt. Aufgrund dessen sind ausschließlich nur privilegierte Vorhaben zulässig. Die Voraussetzungen einer Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB (= landwirtschaftlicher Betrieb) sind umfassend, verflochten und schwer fassbar, sodass diese konkret im Einzelfall zu prüfen sind. Diese Rechtsgrundlage enthält folgenden Voraussetzungen:

1.

Es muss einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen

2.

Es darf nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnehmen

3.

Die ausreichende Erschließung muss gesichert sein

4.

Öffentliche Belange dürfen dem Vorhaben nicht entgegenstehen

Die o.g. Voraussetzungen Nr. 1 sowie Nr. 2 werden noch im laufenden Genehmigungsverfahren von der entsprechenden Fachbehörde überprüft – eine endgültige Stellungnahme liegt gegenwärtig nicht vor.

Voraussetzung Nr. 3 - Begriff der „ausreichend gesicherten Erschließung“

Die ausreichende Erschließung richtet sich nach den jeweiligen Vorhaben, den sich daraus ergebenen Anforderungen an die Erschließung und den örtlichen Gegebenheiten. Dies bedeutet insbesondere, dass sich die Anforderungen an eine ausreichende Erschließung im Allgemeinen und in der jeweiligen Ausgestaltung des Vorhabens im Konkreten richten, so dass sich insoweit unterschiedliche Anforderungen an eine ausreichende Erschließung ergeben können. Deswegen sind die Erschließungsanforderungen bei landwirtschaftlichen Betrieben naturgemäß anders, als bei z.B. Windenergieanlagen im Außenbereich. Die Mindestanforderungen der gesicherten Erschließung unterscheiden sich somit für jedes einzelne Vorhaben im Außenbereich.

a) Anschluss an die gemeindlichen Ver- und Entsorgungsleitungen:

Laut Planunterlagen bzw. nach Mitteilung der Antragsteller soll das Grundstück an die gemeindlichen Ver- und Entsorgungsleitungen angeschlossen werden. Derweil ist das Grundstück noch nicht mit den o.g. Leitungen angeschlossen und somit müssten neue Hausanschlüsse durch eine Fachfirma verlegt werden. Der Anschlusspunkt zur Wasserversorgung liegt unmittelbar neben dem Baugrundstück. Nichts desto trotz wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass zwar der best. Wasserdruck größer als die Mindestforderung von 1,5 bar ist, jedoch die geforderte Löschwassermenge über 2 Stunden nicht erreicht werden kann. Der entsprechende Nachweis wurde vom Ing.-Büro erbracht und wird den Fachbehörden (u.a. Brandschutz) zur weiteren Beurteilung zur Verfügung gestellt. Die Bauherrschaft hat mit Schreiben vom 12.03.2024 mitgeteilt, dass eine entsprechende und ausreichende Wasserförderungspumpe zur Gewährung des sodann benötigten Wasserdrucks bauseits installiert wird und die Kosten vollumfänglich getragen werden.

Dagegen liegt der Anschlusspunkt zur Abwasserbeseitigung (= Mischwasserkanal) in ca. 15m Entfernung. Nach Prüfung und Rücksprache mit dem Ing.-Büro beläuft sich allein die Kanalverlängerung im öffentlichen Bereich auf ca. 15.500 €; Annahme ist der reine Kanalbau nach Regelbreite ohne evtl. weitere Kollateralschäden (z.B. weitere Straßenausbrüche usw.). Erschwerend kommt hinzu, dass es sich um eine Kreisstraße handelt und somit die Tiefbauarbeiten ebenfalls von einer Tiefbaufirma (= Fachfirma) erledigt werden müssen. Daher ist ein gemeindlicher Anschluss unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht tragbar. Gemäß § 4 der Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Gräfendorf besteht grundsätzlich kein Anschluss- und Benutzungsrecht, solange die Übernahme des Abwassers wegen des unverhältnismäßig hohen Aufwandes nicht möglich ist. Welche Grundstücke durch einen Kanal erschlossen werden, bestimmt die Gemeinde. Somit ist die Gemeinde nicht verpflichtet, einen Kanalanschluss an die gemeindliche Kläranlage für den bauplanerischen Außenbereich, hier das Grundstück Fl.-Nr. 859, Gemarkung Gräfendorf, zu erstellen.

Nach Rücksprache mit den Antragstellern soll das anfallende Oberflächenwasser der Dachflächen und der Hoffläche entweder über das ca. 1 ha große Gelände versickern oder über den neu herzustellenden Kanal eingeleitet werden. Auch wegen der weiteren Belastung der Kläranlage durch reines Oberflächenwasser (alleine 400m² Dachfläche + etwaige befestige Hoffläche) und der daraus resultierenden Reinigungsleistung sollte von einem Anschluss des Oberflächenwassers an die Mischwasserkanalisation abgesehen werden. Das Oberflächenwasser sollte sodann auf dem Gelände versickern – für eine ordentliche Versickerung des anfallenden Oberflächenwassers muss der Eigentümer des Grundstücks/die Antragsteller selbst vollumfänglich Sorge tragen. Gerade im Hinblick auf die zunehmenden Starkregenereignissen muss eine etwaige Beeinträchtigung der talseitigen Wohnbebauung vollends ausgeschlossen werden können. Dies muss gleichermaßen im laufenden Genehmigungsverfahren von den beteiligten Fachbehörden berücksichtigt werden.

Sollte der Gemeinderat Gräfendorf dennoch zum Entschluss kommen, das Grundstück mit neuen Hausanschlüssen erstmalig anschließen zu wollen, sind Herstellungsbeiträge für Wasser und Kanal (beitragspflichtige Grundstücks- und Geschossfläche) satzungsgemäß und ohne Sondervereinbarung vollumfänglich zu entrichten. Dies hat die Bauherrschaft ebenfalls mit Schreiben vom 12.03.2024 bestätigt.

b) Die straßenmäßige Erschließung:

Laut Planunterlagen soll die Zufahrt ausschließlich über den ca. 3 m breiten Kiesweg erfolgen. Ein anderweitiger Zufahrtsweg, z.B. direkt von der Kreisstraße aus, wird aufgrund der Sichtverhältnisse, äußerst kritisch gesehen. Neben dem Mindestmaß an Zugänglichkeit des Grundstückes muss auch die Feuerwehrzufahrt erfüllt sein. Auch hier muss der Brandschutz inkl. Zufahrtsweg der Rettungsfahrzeuge im weiteren Genehmigungsverfahren überprüft werden.

Falls der Gemeinderat zum Entschluss kommt dem Bauvorhaben und der darin enthaltenen Erschließungsvariante zuzustimmen, sollte bereits zum jetzigen Zeitpunkt darüber diskutiert und auch beschlossen werden, wie mit den zu erwartenden Erschließungskosten umgegangen werden soll. Eine Übernahme sämtlicher Erschließungskosten (Straßenausbau, Herstellung Hausanschlüsse Wasser und Kanal, Löschwasserversorgung, Oberflächenentwässerung usw.) muss/sollte sodann komplett von den Antragsstellern übernommen werden, damit die Gemeinde Gräfendorf eben keine unwirtschaftlichen Aufwendungen zu befürchten hat. Das damit beschriebene Erschließungsangebot, das derzeit noch nicht vorliegt, muss auch sodann den entstehenden Unterhaltungsaufwand umfassen.

Bei etwa vergleichbaren Bauvoranfragen/Bauanträgen wurde in der Vergangenheit keine Ausnahme gewährt.

Voraussetzung Nr. 4 - Keine entgegenstehenden öffentlichen Belange

Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange gem. § 35 Abs. 3 BauGB kann derzeit nicht ausgeschlossen werden. Dies betrifft vor allem:

-

Widerspricht den Darstellungen des Flächennutzungsplanes – endgültige Beurteilung der Gemeinde kann erst nach Vorlage der Stellungnahme der Fachbehörde zu den Privilegierungsvoraussetzungen (= landwirtschaftlicher Betrieb) erfolgen

-

Unwirtschaftliche Aufwendungen für Erschließung – Unterhaltung der wegmäßigen Erschließung. Abnutzung von solchem Aufkommen, die durch eine zusätzliche Inanspruchnahme des Weges entsteht, für die dieser nicht geschaffen wurde. Weiter droht die Möglichkeit einer unwirtschaftlichen Aufwendung für eine evtl. erforderliche Löschwasserversorgung durch die Gemeinde

Letztlich wird festgehalten, dass grundsätzlich Verständnis für ein solches Bauvorhaben besteht, jedoch die gesicherte Erschließung sowie die öffentlichen Belange zwingend berücksichtigt werden müssen. Die Gemeinde Gräfendorf sowie die Verwaltung war und ist auch weiterhin gesprächsbereit, um gemeinsam einen geeigneten Lösungsvorschlag, vor allem in Hinblick auf den derzeitigen und angedachten Erschließungszustand, zu erarbeiten.

Beschluss:

Der Gemeinderat Gräfendorf erteilt der vorliegenden aktualisierten Bauvoranfrage BV-Nr. 5/2023 „Ersatzbau und Vergrößerung landwirtschaftliche Gebäude, Geräte-/Fahrzeughalle, Unterstand Tiere inkl. Verarbeitungsraum u. WC sowie einer Geräte-/Fahrzeughalle, Unterstand Tiere, Futterlagerung“ sein Einverständnis.

Die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen (= Stellungnahme der Gemeinde) sowie der entsprechende Protokollauszug werden digital an das Landratsamt Main-Spessart übermittelt.

0 : 13

1.4. Bauantrag BV-Nr. 6/2024 „Rückbau eines vorhandenen Vordaches und Austausch von Absturzgeländern“, Grundstück, Fl.Nr. 696, Gemarkung Gräfendorf

Im Zuge der digitalen Bauantragsstellung hat das Landratsamt Main-Spessart die Gemeinde Gräfendorf am 22.03.2024 darüber informiert, dass der Bauantrag BV-Nr. 6/2024 „Rückbau eines vorhandenen Vordaches und Austausch von Absturzgeländern“ eingegangen ist.

Nach Download der Antragsunterlagen und anschließender Überprüfung des Sachverhaltes wird nachfolgend das geplante Bauvorhaben erläutert. Dem Gemeinderat Gräfendorf werden hierzu die Unterlagen aufgezeigt – demzufolge soll lediglich das bestehende Vordach abgebrochen werden. Der Eingangsbereich soll ein neues, kleines Vordach erhalten und das Absturzgeländer soll durch ein neues ausgetauscht werden. Diese Maßnahme wurde ordnungsgemäß in den Planunterlagen aufgenommen und eingezeichnet. Zudem wurde eine Visualisierung der Baumaßnahme beigefügt. Infolgedessen ist keine bauliche Erweiterung/Vergrößerung vorgesehen. Bei dem Gebäude handelt es sich um ein Baudenkmal. Die Belange des Denkmalschutzes werden im weiteren Genehmigungsverfahren von den Fachbehörden überprüft. Seitens der Bauherrschaft wurden bereits Vorgespräche mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege geführt.

Die bauplanungsrechtliche Beurteilung ergibt, dass das Grundstück Fl.-Nr. 696, Seewiesenstraße 6, Gemarkung Gräfendorf im sogenannten Außenbereich liegt – es wird jedoch festgehalten, dass keine öffentlichen Belange entgegenstehen/beeinträchtigt werden und die Erschließung für das beantragte Bauvorhaben gesichert ist. Die übrigen Privilegierungsvoraussetzungen gemäß § 35 Abs. 2 BauGB werden im weiteren Genehmigungsverfahren von den Fachbehörden überprüft.

Alle weiteren entstehenden Kosten sind von der Bauherrschaft zu übernehmen.

Beschluss:

Der Gemeinderat Gräfendorf erteilt dem Bauantrag BV-Nr. 6/2024 „Rückbau eines vorhandenen Vordaches und Austausch von Absturzgeländern“ sein Einverständnis und schickt den Antrag zur weiteren Prüfung und Genehmigung an das Landratsamt Main-Spessart. Die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen (= Stellungnahme der Gemeinde) sowie der entsprechende Protokollauszug werden digital an das Landratsamt Main-Spessart übermittelt.

13 : 0

1.5. Bauantrag BV-Nr. 7/2024 „Rückbau des bestehenden Wintergartens und Wohnraumerweiterung“, Grundstück 531/5, Gemarkung Wolfsmünster

Im Zuge der digitalen Bauantragsstellung hat das Landratsamt Main-Spessart die Gemeinde Gräfendorf am 02.04.2024 darüber informiert, dass der Bauantrag BV-Nr. 7/2024 „Rückbau des bestehenden Wintergartens und Wohnraumerweiterung“ eingegangen ist. Nach Download der Antragsunterlagen und anschließender Überprüfung des Sachverhaltes wird nachfolgend dem Gemeinderat Gräfendorf das Bauvorhaben erläutert und aufgezeigt.

Das Baugrundstück Fl.Nr. 531/5, Heuberg 5, Gemarkung Wolfsmünster liegt in keinem Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und ist im gemeindlichen Flächennutzungsplan als „WA“, Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Der bestehende Wintergarten soll zurückgebaut werden. Stattdessen soll ein geringfügig größerer Wohnraum mit 18,72 qm angebaut werden. Dieser Anbau erhält ein Flachdach. Ansonsten erfährt das Gebäude keine Veränderung. Der erforderliche Grenzabstand zu den Nachbargrundstücken wird eingehalten.

Alle weiteren entstehenden Kosten sind von dem Bauherrn zu übernehmen.

Beschluss:

Der Gemeinderat Gräfendorf erteilt dem Bauantrag BV-Nr. 7/2024 „Rückbau des bestehenden Wintergartens und Wohnraumerweiterung“ sein Einverständnis. Die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen (= Stellungnahme der Gemeinde) sowie der entsprechende Protokollauszug werden digital an das Landratsamt Main-Spessart übermittelt.

13 : 0

1.6. Bauantrag BV-Nr. 8/2024 „Errichtung einer Unterstellhalle für forstwirtschaftliche Geräte sowie einer Lager- und Abstellhalle für forstwirtschaftliche Erzeugnisse“, Grundstück Fl.Nr. 1385, Gemarkung Wolfsmünster

Im Zuge der digitalen Bauantragsstellung hat das Landratsamt Main-Spessart die Gemeinde Gräfendorf am 03.04.2024 darüber informiert, dass der Bauantrag BV-Nr. 8/2024 „Errichtung einer Unterstellhalle für forstwirtschaftliche Geräte sowie einer Lager- und Abstellhalle für forstwirtschaftliche Erzeugnisse“ eingegangen ist.

Das Baugrundstück Fl.-Nr. 1385, Nähe Zur Mühle, Gemarkung Wolfsmünster ist im Flächennutzungsplan als „Bahnanlagen“ deklariert und somit bauplanungsrechtlich dem Außenbereich zugeordnet.

Gemäß vorliegenden Unterlagen ist zum einen eine Unterstellhalle für forstwirtschaftliche Geräte mit einer Länge von 14,00 m, einer Breite von 7,00 m und einer Firsthöhe von 5,14 m geplant. Diese Halle soll ein Pultdach mit einer Dachneigung von 8°, versehen mit einer Photovoltaikanlage, erhalten. Zum anderen ist eine Lagerhalle für forstwirtschaftliche Erzeugnisse mit einer Länge von 9,50 m, einer Breite von 9,00 m und einer Firsthöhe von 6,21 m geplant. Diese Halle soll ein Satteldach mit einer Dachneigung von 15° erhalten. Beide Hallen werden mit einer 5,73 m langen Wand zu den Nachbargrundstücken Fl.Nrn. 121 und 122 verbunden. Dadurch entsteht zwischen den Hallen eine ca. 34 qm große offene Überdachung mit einer Höhe von 5,44 m.

Die Gemeinde Gräfendorf muss nun aus bauplanungsrechtlicher Sicht das Bauvorhaben beurteilen. Gemäß § 35 BauGB können lediglich privilegierte Bauvorhaben im Außenbereich realisiert werden. Diese Privilegierungsvoraussetzung gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, unter dem auch ein forstwirtschaftlicher Betrieb beschrieben wird, werden im weiteren Genehmigungsverfahren von den Fachbehörden genauestens überprüft.

Die Gemeinde Gräfendorf weist darauf hin, dass bauseits für eine ordentliche Entwässerung Sorge getragen werden muss. Laut Planunterlagen soll das anfallende Niederschlagswasser auf dem Grundstück versickern. Die straßenseitige Erschließung ist gesichert, eine Erschließung mit den gemeindlichen Versorgungsleitungen (Wasser und Kanal) ist demnach nicht erforderlich und auch nicht angedacht. Sie wird von der Gemeinde auch nicht umgesetzt.

Weiterhin wird darauf aufmerksam gemacht, dass der angrenzende Bereich im gemeindlichen Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1987 zwar als „Dorfgebiet“ ausgewiesen wurde, im Gegensatz dazu jedoch mittlerweile tatsächlich den Gebietscharakter eines allgemeinen Wohngebietes/dörfliches Wohngebiet aufweist.

Die Zulässigkeit des beantragten Neubaus richtet sich somit u.a. an den Immissionsschutz. Bei der immissionsrechtlichen Prüfung muss unbedingt auf möglichen forstwirtschaftlichen Lärm (u.a. An- und Abfahrt) und insbesondere auf die bereits bestehende sowie vorgenannte Wohnbebauung im direkten Umfeld geachtet und ggfs. auch weitere Nachbarunterschriften/Zustimmungen eingeholt werden. Diese Bedenken müssen zwingend von der Fachbehörde überprüft werden.

Außerdem wird darauf hingewiesen, dass wegen der optimalen Ausnutzung des Grundstückes die geplanten Gebäude mit einem geringen Abstand zur westlichen Grundstücksgrenze errichtet werden. Die vorgesehene Grenzbebauung und die damit verbundene Zustimmung des Nachbarn wird im weiteren Genehmigungsverfahren von der Bauaufsichtsbehörde entsprechend geprüft.

Alle weiteren entstehenden Kosten sind von der Bauherrschaft zu übernehmen.

Beschluss:

Der Gemeinderat Gräfendorf erteilt dem Bauantrag BV-Nr. 8/2024 „Errichtung einer Unterstellhalle für forstwirtschaftliche Geräte sowie einer Lager- und Abstellhalle für forstwirtschaftliche Erzeugnisse“ sein Einverständnis und gibt diesen zur weiteren Prüfung an das Landratsamt Main-Spessart weiter.

13 : 0

1.7. Bauantrag zum Neubau des neuen Dorfzentrums, Grundstück, Fl.Nr. 160, Gemarkung Gräfendorf

Der Gemeinde Gräfendorf wurden in der Zwischenzeit zum Neubau des neuen Dorfzentrums in Gräfendorf die Bauantragsunterlagen im Entwurf vom Architekturbüro Georg-Scheel-Wetzel, Berlin, vorgelegt. Sie wurden den Mitgliedern des Gemeinderates in Vorbereitung dieser Sitzung digital übermittelt, damit sie sich im Vorfeld mit den Planunterlagen befassen konnten. Bürgermeister Wagenpfahl informiert, dass am 18.04.2024 bei der Gemeinde Gräfendorf der Genehmigungsbescheid des Landratsamtes Main-Spessart – Wasserrecht - vom 04.04.2024 für die Errichtung der baulichen Anlage „Saaletaler Höfe“ als multifunktionale Dorfmitte im amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Fränkischen Saale und der Schondra auf dem Grundstück Fl.-Nrn. 160-162 der Gemarkung Gräfendorf eingegangen ist. Die Mitglieder des Gemeinderates haben zu den Planunterlagen keine Fragen. Somit fasst der Gemeinderat folgenden

Beschluss:

Der Bauantrag zur Errichtung des neuen Dorfzentrums in Gräfendorf „Saaletaler Höfe“ wird dem Landratsamt Main-Spessart zur Genehmigung vorgelegt.

11 : 2

1.8. Neubau des neuen Dorfzentrums; hier: Beratung und Beschlussfassung zur Freigabe der Leistungsphase 5 – Ausführungsplanung -

Nachdem die Einreichung des Bauantrages „Saaletaler Höfe“ beim Landratsamt Main-Spessart beschlossen wurde, wird empfohlen, ebenfalls die Freigabe der Leistungsphase 5 – Ausführungsplanung – zu beschließen. Aus diesem Grunde fasst der Gemeinderat Gräfendorf folgenden

Beschluss:

Der Gemeinderat Gräfendorf beauftragt das Architekturbüro Georg-Scheel-Wetzel, Berlin, mit der Umsetzung der Leistungsphase 5 – Ausführungsplanung – vorbehaltlich der Freigabe der Landesbaudirektion Bayern.

11 : 2

1.9. Verschiedenes

1.9.1. Anliegen aus den Bürgerversammlungen 2024

In der Zeit von 16.04.-22.04.2024 fanden die Bürgerversammlungen 2024 in den Ortsteilen der Gemeinde Gräfendorf statt. Bürgermeister Johannes Wagenpfahl trägt die Bürgeranliegen vor:

16.04.2024 – Wolfsmünster

Anregung, dass im neuen Baugebiet „Lagfeld“ Zisternen für Brauchwasser verpflichtend einzubauen sind.

Die Forst- und Wirtschaftswege müssen überprüft und hergerichtet werden.

Der aktuelle Stand zur Sanierung der beiden Straßenbrücken über die Bahn wurde nachgefragt und mit der Information beantwortet, dass aktuell Schriftverkehr mit Herrn Minister Bernreiter wegen einer Sonderförderung geführt wird.

Der aktuelle Stand zu den Anlandungen an der Saalebrücke wurde nachgefragt und mit der Information beantwortet, dass das Staatliche Straßenbauamt mehrfach zu dem Problem vom 1. Bürgermeister angeschrieben wurde, aber bis heute eine Antwort bzw. die Beseitigung schuldig geblieben ist.

17.04.2024 – Michelau

Bei der Damentoilette in der Alten Schule ist die Spülung defekt und zu reparieren.

Nach Möglichkeit sollte in der Küche in der Alten Schule ein weiterer Stromkreis eingebaut werden, um Überlastungen bei Veranstaltungen zu vermeiden.

Am Saaleradweg nähe Schutzhütte ist durch das Hochwasser ausgespülter Schotter wieder aufzufüllen.

19.04.2024 – Weickersgrüben

Es erfolgte die Nachfrage, ob die Gemeinde Gräfendorf aktuell über eine Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer nachdenkt. Die Antwort des Bürgermeisters dazu lautet, dass wir uns nach Vorlage der ab 2025 geltenden Grundsteuerwerte bzw. die Grundsteueräquivalenzbeträge und die Grundsteuermessbeträge ein Bild machen werden, von welchen Einnahmen wir ausgehen können. Dies wird Grundlage für alle weiteren Entscheidungen des Gemeinderats.

Ein Bürger regt an, dass nach Fertigstellung der Neuen Mitte in Gräfendorf ein Bürgerbus installiert werden soll, damit ältere Bürger diesen zum Arztbesuch bzw. zum Einkauf oder bei Veranstaltungen im neuen Dorfzentrum nutzen können.

21.04.2024 – Schonderfeld

Der aktuelle Stand zu den Anlandungen an der Schondrabrücke wurde nachgefragt und mit der Information beantwortet, dass das Staatliche Straßenbauamt mehrfach zu dem Problem vom 1. Bürgermeister angeschrieben wurde, aber bis heute eine Antwort bzw. die Beseitigung schuldig geblieben ist.

22.04.2024 – Gräfendorf

Keine Anfragen bzw. Themenwünsche

Die vorgetragenen Anregungen werden beachtet.

1.9.2. Biosphärenreservat Main-Spessart

Bei einem Beitritt der Gemeinde Gräfendorf in das Biosphärenreservat Main-Spessart sollte sich die Gemeinde Gräfendorf mit der Einbringung von Flächen beteiligen. Hierfür ist eine Fläche im Ortsteil Weickersgrüben angedacht. Es handelt sich hierbei um eine nicht sehr wertvolle Fläche, die bereits in das Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ eingebracht wurde. Bei der Bürgerversammlung in Weickersgrüben standen die anwesenden Bürger diesem Vorhaben positiv gegenüber. Bürgermeister Johannes Wagenpfahl plant nun eine Exkursion zusammen mit dem Gemeinderat, Herrn Wallrapp von der Stiftung Juliusspital sowie Herrn Dr. Keller von der Regierung von Unterfranken zur Besichtigung dieser angedachten Flächen. Der Gemeinderat erklärt sich hiermit als einverstanden und regt an, zur Exkursion auch die betroffenen Jagdpächter einzuladen. Auf Nachfrage wird erklärt, dass auch Privatpersonen ihre Grundstücke für das Biosphärenreservat zur Verfügung stellen können.

1.9.3. Bürgerenergiegenossenschaften

1. Bürgermeister Johannes Wagenpfahl regt an, sich über die Gründung einer Bürgerenergiegenossenschaft, die eine dezentrale, konzernunabhängige und ökologische Energiegewinnung als Ziel hätte, informieren zu lassen. Eine solche Energiegenossenschaft ist eine Form der Bürgerbeteiligung, die die Möglichkeit biete, aktiv an der Energiewende mitzuwirken. Sie böte auch Anlage- und Investitionsmöglichkeiten in lokale und regionale Energieprojekte. Dem steht der Gemeinderat positiv gegenüber. Der Informationsabend zu einer solchen Bürgerenergiegenossenschaft findet am Montag, den 13.05.2024 um 19.00 Uhr in der Turnhalle in Gräfendorf statt. Referieren wird Herr Michael Diestel, Geschäftsführer der Agrokraft GmbH, Bad Neustadt.

Ende der öffentlichen Sitzung