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Mitteilungsblatt der VG Gemünden a Main
Ausgabe 18/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Karsbach - Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates Karsbach Nr. 8/2025 vom 06.08.2025

Bürgermeister Göbel eröffnet die Gemeinderatssitzung und begrüßt die anwesenden Gemeinderatsmitglieder, Herrn Steigerwald von der VG, Kämmerer, Herrn Graser vom Zweckverband Interkommunale Zusammenarbeit Mainfranken, Herrn Steckermeier von der Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft mbH, Herrn Hussong von der Presse, Frau Heim als Schriftführerin sowie einen Zuhörer. Die Gemeinderätin Daniela Försch hat sich für die heutige Sitzung entschuldigt.

I. öffentliche Sitzung

I.1. Geschwindigkeitsmessungen in der Ortsdurchfahrt (B27) von Höllrich

- Vorstellung des Zweckverbandes Interkommunale Zusammenarbeit Mainfranken

- Vorstellung der Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft mbH

Bürgermeister Göbel gibt einen Rückblick über die bisherigen Geschwindigkeitsmessungen in der Ortsdurchfahrt B27 von Höllrich. Mit der RadarWacht GmbH Würzburg hatte man sich darauf verständigt, dass diese eine Blitzersäule in der Mitte der Ortsdurchfahrt in Höllrich installieren. Nachdem dann in der Umsetzphase erkennbar wurde, dass die Zusammenarbeit immer kritischer wurde, hat man die Kooperation beendet. Danach hat man Kontakte zu anderen Firmen gesucht. Dabei ist man auf die Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft mbH aufmerksam geworden. Über diesen Kontakt kam man dann mit dem Zweckverband Interkommunale Zusammenarbeit Mainfranken, Giebelstadt, in Verbindung.

Herr David Graser, Geschäftsleiter, vom Zweckverband Interkommunale Zusammenarbeit Mainfranken stellt den Zweckverband mit seinen Aufgaben anhand einer Präsentation vor.

Dieser Verband ist ein Zusammenschluss von 19 Verbandsmitgliedern mit insgesamt 29 Gemeinden aus dem Landkreis Würzburg. Dieser hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Überwachung von fließendem und ruhenden Verkehr in den Kommunen zu organisieren. Es besteht die Möglichkeit als Mitglied dem Verband beizutreten oder eine Zweckvereinbarung für 2-4 Jahre abzuschließen. Der Zweckverband erbringt Dienstleistungen für die Abrechnungen und Abwicklungen der Parkraumüberwachung und Geschwindigkeitsmessungen. Die Gemeinde Karsbach beabsichtigt allerdings nur, Geschwindigkeitsmessungen durchführen zu lassen. Dabei gibt es zum einen die Möglichkeit für mobile Messanlagen wie bisher mit der RadarWacht GmbH oder einer Blitzersäule, die ganzjährig in Betrieb ist.

Als Dienstleister für den Zweckverband fungiert die Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft mbH. Diese wird von Herrn Raimund Steckermeier, Leiter Fachbereich Verkehrssicherheit, vorgestellt.

Die NWS ist aufgrund der Zuständigkeitsverordnung ermächtigt nach § 88 Abs. 3 für Gemeinden Ordnungswidrigkeiten nach § 24 der Straßenverkehrsgesetz (StVG) zu ahnden (zulässige Geschwindigkeit, ruhender Verkehr). Die Zuständigkeit der Polizei bleibt unberührt. Technik und Personal wird der Kommune als Weisungsberechtigte stundenweise zur Verfügung gestellt. Eine der Schwerpunkte ihrer Arbeit sind die Überwachung von Straßenabschnitten, an denen die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten zur Belästigung von Anwohnern führt. Neben der mobilen Geschwindigkeitsmessung bieten sie auch Messanlagen in Form von Blitzersäulen an.

Nach der Vorstellung in der öffentlichen Sitzung wird für einen nichtöffentlichen Teil unterbrochen. Von 19.46 Uhr bis 20.22 Uhr haben die Presse und der Zuhörer den Sitzungssaal verlassen.

Zum Abschluss dieses TOP´s bedankt sich Bürgermeister Göbel bei Herrn Graser und Herrn Steckermeier für deren umfangreiche Informationen. Die Gemeinde Karsbach wird mittels ihres Geschwindigkeitsmessgerätes im Laufe der nächsten Wochen nochmals die Anzahl der Fahrzeuge, die durch den Ortsteil Höllrich fahren, feststellen. Anhand der dann vorliegenden Zahlen wird man die derzeitigen Auswertungen nochmals überarbeiten und dann im Gemeinderat Karsbach nochmals beraten.

Im Anschluss wird festgestellt, dass der Gemeinderat Karsbach ordnungsgemäß geladen wurde und beschlussfähig ist. Der öffentliche Teil der Niederschrift Nr. 7/2025 sowie das Protokoll der Ortsbesichtigung vom 23.07.2025 wurden dem Gemeinderat Karsbach zugeschickt. Es werden keine Einwände erhoben, das Protokoll gilt als genehmigt.

I.2. Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2025 und Erlass der Haushaltssatzung

Bürgermeister Martin Göbel führt kurz in das Thema ein und erläutert dabei, dass größere Investitionsmaßnahmen, wie der Neubau der Kläranlage und des Regenrückhaltebecken, der Ausbau der Weinbergstraße in Weyersfeld und die weitere Erschließung des Industrie- und Gewerbegebietes derzeit immer noch stocken, weil erforderliche Freigaben bzw. Genehmigungen ausstehen. Im Anschluss übergibt er das Wort an den Kämmerer, Herrn Steigerwald.

Für die Haushalts- und Finanzplanung wurden die Haushaltsdaten der Vorjahre herangezogen. Die Einzelansätze wurden unter Berücksichtigung dieser Daten und der örtlichen Gegebenheiten und anhand von örtlichen Erfahrungswerten ermittelt. Der Haushalt 2025 ist in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen und schließt mit folgenden Summen ab:

Haushaltsansätze

2025

Verwaltungshaushalt

4.094.931 Euro

Vermögenshaushalt

3.878.081 Euro

Gesamthaushalt

7.973.012 Euro

Der Verwaltungshaushalt 2025 erhöht sich gegenüber dem Vorjahr um 343.861 Euro oder um 8,40 %. Beim Vermögenshaushalt ist eine Minderung des Ansatzes in Höhe von 1.664.689 Euro = 30,03 % zu verzeichnen. Das Gesamthaushaltsvolumen beläuft sich für das laufende Jahr auf 7.973.012 Euro und liegt um 1.320.828 Euro oder 14,21 % unter dem Gesamtansatz des Vorjahres.

Die Veränderung im Verwaltungshaushalt liegt vor allem an den zum Teil deutlich höheren Ausgabeposten. Hier steigt die Kreisumlage um 10.341 Euro, die VGem-Umlage um 37.680 Euro, die Schulumlage um 5.400 Euro (Mittelschule Gemünden), die Gehaltskosten um 6.970 Euro (aufgrund Tariferhöhung), die Kosten für Gebäude-, Grundstücksunterhalt einschließlich Unterhalt für land- u. forstwirtschaftlicher Grundbesitzt um 11.290 Euro, die Bewirtschaftungskosten für Grundstücke und Gebäude um 2.070 Euro, die Kosten für Mieten und Pachten um 500 Euro, die Aus- und Fortbildungskosten um 500 Euro, die Kosten für die Aufwendungen für Verwaltung und Betrieb um 4.290 Euro, die Kosten für Dienstleistungen durch Dritte um 11.650 Euro, die Kosten für Sachverständige um 50.430 Euro (20.000 Euro Forst, 20.000 Euro GI-Schönauer Weg, 8.400 Euro überörtl. Rechnungsprüfung, 2.030 Euro Radarwacht und Deponie), die Kosten für Kindertageseinrichtungen um 185.000 Euro, die Gewerbesteuerumlage um 18.000 Euro und die Zuführung zum Vermögenshaushalt um 7.631 Euro. Dagegen sinken die Kosten für Arbeitsgeräte und Maschinen um 7.070 Euro, die Heizungskosten um 7.200 Euro, die Kosten für verschiedenen Betriebsaufwand um 3.050 Euro, die Kosten für Sonderabgaben um 30.000 Euro (Großeinleiterabgabe für Abwasser in Kuhbach), die Kalkulatorischen Ausgaben um 8.827 Euro, die Schulverbandsumlage um 7.490 Euro (SV Bachgrund).

Auch bei einigen Einnahmepositionen gibt es leider größere Verringerungen. Hier sinken die Verkaufserlöse aus dem Forst um 90.000 Euro, die Einnahmen durch Bußgelder u. dgl. um 5.000 Euro und die kalkulatorischen Einnahmen um 8.750 Euro. Dafür steigen die Einnahmen Grundsteuer um 120.000 Euro, die Einnahmen der Gewerbesteuer um 100.000 Euro, die Beteiligung an der Einkommensteuer um 66.000 Euro, die Schlüsselzuweisung um 101.280 Euro, die Wassergebühren um 15.000 Euro, die Gebühren für Entwässerung um 12.500 Euro, die Bestattungsgebühren um 3.000 Euro, Einnahmen aus innerer Verrechnung von 8.100 Euro und Zinseinnahmen von 24.021 Euro.

Aus all diesen Zahlen resultiert letztlich, dass heuer erneut eine Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt zustande kommt, und zwar in Höhe von 289.881 Euro. Dies sind 7.631 Euro mehr als im Vorjahr. Diese Zuführung entspricht somit § 22 Abs. 1 Satz 2 KommHV, der eine Mindestzuführung in Höhe der ordentlichen Tilgungsleistungen (für 2025: 60.000 Euro) verlangt. Aus dem Verwaltungshaushalt kann die Gemeinde dieses Jahr in Anbetracht der anstehenden Investitionen aber nur einen kleinen Teil des Investitionsvolumens erwirtschaften.

Die Schwerpunkte im diesjährigen Vermögenshaushalt sind diverse Tiefbaumaßnahmen:

für die Abwasserbeseitigung (Kläranlage, Sanierung, Weinbergstraße) mit 1.342.000 Euro, für die Erweiterung des Gewerbegebietes mit 500.000 Euro, im Bereich Straßen- und Wegebau 316.000 Euro, für die Wasserversorgung 214.000 Euro, Land- und Forstwirtschaftswegebau 54.000 Euro und für die Abfallbeseitigung 20.000 Euro (Deponie).

Im Hochbau sind Umbaumaßnahmen beim Feuerwehrgerätehaus mit 20.000 Euro, der Rückbau des Raiffeisenlagerhauses mit 15.000 Euro sowie div. kleiner Baumaßnahmen mit 11.000 Euro zu verzeichnen.

Weitere Beschaffungen sind für die Feuerwehr mit 270.000 Euro (70.000 Euro für Einsatzkleidung und Jahresbedarf, 200.000 Euro für mögl. Ersatzbeschaffung Löschfahrzeug), für den Bauhof mit 50.000 Euro, für die Wasserversorgung mit 35.000 Euro (Funkwasserzähler), für die Abwasserversorgung mit 5.300 Euro sowie für div. kleineren Beschaffungen mit 10.000 Euro anzusetzen.

Zu diesen größeren Investitionen kommen entsprechend dem beiliegenden Investitionsprogramm noch weitere vermögenswirksame Ausgaben, so dass der Investitionsbedarf für dieses Jahr mit insgesamt 3.735.000 Euro abschließt. Zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes sind neben der oben genannten Zuführung in Höhe von 289.881 Euro eine Entnahme aus der Rücklage (Sollüberschuss) in Höhe von 2.000.000 Euro, Zuweisungen für Investitionen (456.500 Euro), Beiträge in Höhe von insgesamt 151.500 Euro und Bauplatzverkäufe in Höhe von 60.200 Euro veranschlagt. Um alle gelisteten Projekte finanzieren zu können, ist außerdem noch eine Kreditaufnahme in Höhe von 920.000 Euro notwendig. Die Gesamteinnahmen betragen damit dann insgesamt 3.878.081 Euro.

Der Schuldenstand der Gemeinde belief sich im vergangenen Haushaltsjahr zum 31.12.2024 auf 390.000 Euro; die Verschuldung je Einwohner betrug zum gleichen Zeitpunkt 229,01 Euro. Sie liegt damit deutlich unter dem zuletzt veröffentlichten Landesdurchschnitt vergleichbar großer Gemeinden von 749 Euro je Einwohner zum Stand vom 31.12.2022. Unter der Voraussetzung, dass sich bei der Abwicklung des Haushaltsplanes keine gravierenden Veränderungen ergeben und der Gesamtbetrag der Kredite aufgenommen werden muss, wird der Schuldenstand bis zum Ende des Jahres deutlich steigen und dürfte sich dann bei rund 1.250.000 Euro bewegen, was dann einer Pro-Kopf-Verschuldung von etwa 735 Euro entspricht. Dies liegt dann immer noch unter dem Landesdurchschnitt.

Im Vermögenshaushalt werden heuer wieder Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt, und zwar für die Abwasserbeseitigung insgesamt 7.400.000 Euro. Davon sind 3.500.000 Euro für 2026, 3.300.000 Euro für 2027 und 600.000 Euro für 2028 eingeplant. Ebenso sind Verpflichtungsermächtigungen für den Bereich Brandschutz in Höhe von 280.000 Euro für 2026, für den Bereich Straßen- und Wegebau in Höhe von 250.000 Euro für 2026, für das Gewerbe- und Industriegebiet mit insgesamt 510.000 Euro (2026: 350.000 Euro; 2027: 150.000 Euro; 2028: 10.000 Euro) und für den Bereich Wasserversorgung in Höhe von 20.000 Euro für 2026 veranschlagt.

Änderungen im Stellenplan liegen im Jahr 2025 nicht vor.

Als Kassenkredit wird ein Betrag in Höhe von 682.489 Euro festgesetzt.

Beschluss: 12 : 0

I.3. Beratung und Beschlussfassung des Finanzplanes und des Investitionsplanes für 2024 – 2028

Für die folgenden Jahre bis 2028 werden die Investitionsmaßnahmen für das laufende und die weiteren Jahre angesprochen. Das Investitionsprogramm wird im Haushaltsjahr und in den Folgejahren von Tiefbaumaßnahmen aller Art (Abwasserbeseitigung, Gewerbegebiet und Straßen- und Wegebau) dominiert. Im Hochbau wurde der Rückbau des Raiffeisenlagerhauses umgesetzt. Bei den Investitionen für Bewegliche Sachen des Anlagevermögens erstrecken sich diese auf die Wasserversorgung (Funkwasserzähler), auf den Bauhof (Bauhoffahrzeug) sowie auf den Brandschutz (Einsatzkleidung, Ersatzbeschaffung Löschfahrzeug). Nach der Bekanntgabe der voraussichtlichen Zahlen für die Investitionen bis 2028 wird darauf hingewiesen, dass sowohl der Finanzplan als auch das Investitionsprogramm bei der jährlichen Haushaltsberatung fortgeschrieben und der aktuellen Entwicklung angepasst wird.

Der Finanzplan und das Investitionsprogramm werden für den Finanzzeitraum von 2024 bis 2028 wie folgt zur Beschlussfassung vorgeschlagen:

Finanzplanungsjahre Investitionsprogramm Finanzplan

2024 5.400.000 Euro 9.294.000 Euro

2025 3.735.000 Euro 7.973.000 Euro

2026 4.568.000 Euro 8.696.000 Euro

2027 4.675.000 Euro 8.912.000 Euro

2028 2.153.000 Euro 8.519.000 Euro

Dies billigt der Gemeinderat einstimmig.

Beschluss: 12 : 0

I.4. Antrag vom Sportverein Weyersfeld auf Zuschuss für die Installation einer Schallisolierung im Sportheim Weyersfeld

Mit Schreiben vom 22.06.2025 stellt der Sportverein Weyersfeld einen Antrag auf Zuschuss für die Schallisolierung im Sportheim Weyersfeld. Für diese Maßnahme wurde ein Gesamtbetrag von 3.300,36 € investiert. Die entsprechenden Rechnungen wurden dem Antrag beigelegt.

Die Gemeinde Karsbach beteiligt sich bei Bau- und Investitionsmaßnahmen von Ortsvereinen mit 15 % an den Materialkosten (Handwerkerrechnungen).

Der Gemeinderat Karsbach stimmt dem Zuschuss an den Sportverein Weyersfeld in Höhe von 495,05 € zu.

Beschluss: 12 : 0

I.5. Jagdgenossenschaft Karsbach - Kostenbeteiligung an den Wegebaumaßnahmen in der Flurabteilung Neugereut

Die Jagdgenossenschaft Karsbach hat den Flurweg im Neugereut in Schotterbauweise sanieren lassen. Die vorliegende Rechnung der Baufirma MK Grümbel beläuft sich auf 16.196,13 € brutto. Wie bekannt ist, beteiligt sich die Gemeinde Karsbach bei Wegebaumaßnahmen durch die Jagdgenossenschaften mit 25 %, solange diese die Jagdpachteinnahmen für Wegebaumaßnahmen einsetzen.

In diesem Fall beträgt der Zuschuss der Gemeinde Karsbach 4.049,03 €. Mit der Auszahlung besteht seitens des Gemeinderates Einverständnis.

Beschluss: 12 : 0

I.6. Verschiedenes

I.6.1. Genehmigungsfreistellungsverfahren: Neubau einer gewerblichen Lagerhalle in Leichtbauweise

Im Zuge der digitalen Bauantragsstellung hat das Landratsamt Main-Spessart die Gemeinde Karsbach am 07.07.2025 darüber informiert, dass der Bauantrag BV-Nr. 7/2025 „Neubau einer gewerblichen Lagerhalle in Leichtbauweise“ eingegangen ist.

Nach Download der Antragsunterlagen und anschließender Überprüfung des Sachverhaltes wurde festgestellt, dass es sich bei dem o.g. Bauantrag um eine sogenannte Genehmigungsfreistellung handelt.

Dem Gemeinderat werden die Unterlagen aufgezeigt. Die Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 BayBO kommt daher zum Tragen, da das Baugrundstück Fl.-Nr. 1614, Schönauer Weg 22, Gemarkung Karsbach im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Industrie- und Gewerbegebiet Schönauer Weg, 1. Änderung und Erweiterung“ liegt und das beantragte Bauvorhaben alle Festsetzungen des oben genannten Bebauungsplanes einhält.

Infolgedessen wurde die entsprechende Genehmigungsfreistellung am 15.07.2025 erteilt.

Der Gemeinderat Karsbach nimmt Kenntnis.

I.6.2. Information zur Sanierung Ruine Reußenberg – Wegenutzung in der Gemarkung Höllrich

Von Mitte August bis Anfang Oktober werden Mauersanierungen an der Burgruine Reußenberg von einer vom Straßenbauamt Schweinburt beauftragten Baufirma durchgeführt. Nachdem während der Tageszeit aufgrund von Übungen keine Zufahrt über den Truppenübungsplatz möglich ist, wurde mit der Gemeinde Karsbach abgestimmt, dass die Zufahrt über Höllrich, über den Reußenberger Weg genutzt werden kann. Dies wird dem Gemeinderat Karsbach anhand eines Luftbildes erläutert.

Zur Information des Gemeinderates.

I.6.3. Information zur Deponie Weyersfeld

Durch das Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen wurde eine größere Menge Mutterboden von Rekultivierungsmaßnahmen an der Saale angeliefert. Der Boden ist beprobt und wird zur Abdeckung der Deponiefläche benötigt.

Ebenfalls zur Information des Gemeinderates.

I.6.4. Verschiedene Anfragen aus dem Gemeinderat

Der Weg vom Friedhof Höllrich kommend Richtung Truppenübungsplatz ist beschädigt und sollte saniert werden. Die Jagdgenossenschaft Höllrich befasst sich schon länger mit diesem Vorhaben, Angebote werden für die Maßnahme eingeholt.

Bezüglich dem Feuerverbot wird nachgefragt, ob davon auch Grablichter auf den Friedhöfen betroffen sind. In den überwiegenden Fällen werden Grablichter in geschlossener Form verwendet. Dadurch entsteht in der Regel auch kein Funkenflug.

Weiterhin wird vorgetragen, dass für den Ausfahrtsbereich vom Industrie- und Gewerbegebiet „Schönauer Weg“ in die Staatsstraße 2303 eine Geschwindigkeitsbeschränkung geprüft werden sollte. In diesem Bereich sind 100 km/h erlaubt. Mit Lkw´s oder großen Traktorengespannen fährt man langsamer an, so dass hier immer wieder Unfallrisiken entstehen. Dieser Vorschlag wird abgeklärt.

Abschließend wird nachgefragt, ob sich die Gemeinde Karsbach bereits mit der kommunalen Wärmeplanung beschäftigt hat.

Im Landkreis Main-Spessart beschäftigen sich ca. die Hälfte der 40 Kommunen mit der kommunalen Wärmeplanung. Innerhalb der VG Gemünden a. Main hat sich die Gemeinde Gräfendorf bereits damit auseinandergesetzt. In der Verwaltung hat man sich darauf verständigt, dass man hierzu die ersten Ergebnisse abwarten möchte, um dann genauere Informationen geben zu können.

Es sind keine weiteren Wortmeldungen eingegangen.

Ende der öffentlichen Sitzung: 21.19 Uhr