Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Wein, Wald, Wasser e.V. bietet im Rahmen des Projekts „Kleinprojektefonds Bürgerengagement“ lokalen Akteurinnen und Akteuren aus ihren Mitgliedsgemeinden im nördlichen Landkreis Würzburg und südöstlichen Landkreis Main-Spessart die Möglichkeit der finanziellen Förderung von Kleinprojekten mit bis zu 5.000 €.
Ab 21.09.2026 können Bewerbungen hierfür bei der Geschäftsstelle der LAG eingereicht werden. Ziel des Kleinprojektefonds ist es, regionale, bürgerschaftliche und ehrenamtliche Maßnahmen im Gebiet der LAG Wein, Wald, Wasser zu unterstützen. Besonders angesprochen sind dabei Initiativen, Vereine und Projektgruppen. Nicht antragsberechtigt sind Kommunen und öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Privatpersonen sowie Organisationen mit politischen Zielen.
Förderbedingungen im Überblick
| • | Förderhöhe: 100 % der Nettokosten, mindestens 500 €, maximal 5.000 € pro Projekt |
| • | Projektgesamtkosten: ein Kleinprojekt darf insgesamt maximal 30.000 € brutto kosten |
| • | Antragsberechtigt: Interessengruppen und Initiativen (auch ohne Rechtsform), Vereine und Organisationen, die im Gebiet der LAG Wein, Wald, Wasser beheimatet bzw. aktiv sind |
| • | Förderthemen: kleinere Projekte aus den Bereichen Kultur, Soziales, Bildung und Natur, die das Gemeinschaftsleben stärken und einen Beitrag zur regionalen Identität leisten |
| • | Nicht antragsberechtigt: Kommunen und öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Privatpersonen sowie politisch orientierte Organisationen |
| • | Nicht förderfähig: vereinsinterne Aktionen und Veranstaltungen, wirtschaftliche Tätigkeiten |
Antragstellung
Die Einreichung von Projektanfragen erfolgt per E-Mail an info@weinwaldwasser.de in Form einer Kurzbeschreibung. Das dafür zwingend erforderliche, offizielle Antragsformular ist auf der Homepage der LAG www.weinwaldwasser.de zu finden.
• Einreichfrist: bis einschließlich 16. November 2026
Projektauswahl und Projektstart
Die Auswahl der Projekte erfolgt anhand festgelegter Kriterien, die ebenfalls auf der Homepage der LAG veröffentlicht sind. Der Lenkungsausschuß, das regionale Entscheidungsgremium der LAG, trifft diese Entscheidung in seiner Sitzung Ende November 2026.
Ein Projektstart ist nach erfolgreicher Auswahl eines Kleinprojekts und nach Abschluss der Zielvereinbarung zwischen Projektträger und LAG möglich. Die Umsetzung muß innerhalb eines vereinbarten Zeitraums erfolgen. Abrechnung und Auszahlung der Fördermittel sind nach Projektumsetzung und Begleichung aller entsprechenden Rechnungen möglich.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der LAG: www.weinwaldwasser.de
Kontakt, Beratung & weitere Informationen
| LAG Wein, Wald, Wasser e.V. | Herr Harald Fröhlich, LAG-Manager |
| Untere Hauptstr. 14 | Tel.: 0931 / 7802 3623 |
| 97291 Thüngersheim | Mail: info@weinwaldwasser.de |