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Mitteilungsblatt der VG Gemünden a Main
Ausgabe 19/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates Karsbach Nr. 4/2023 vom 27.04.2023

Bürgermeister Göbel eröffnet die Gemeinderatssitzung und begrüßt die anwesenden Gemeinderatsmitglieder, Frau Geosmann vom Ingenieurbüro Auktor, Herrn Schmelz, Bauamtsleiter der VG Gemünden, Frau Heim als Schriftführerin, Frau Atzmüller, Auszubildende der VG und Herrn Hussong von der Presse sowie einen Zuhörer. Die Gemeinderätin Daniela Försch hat sich für die heutige Sitzung entschuldigt.

Es wird festgestellt, dass der Gemeinderat Karsbach ordnungsgemäß geladen wurde und beschlussfähig ist. Der öffentliche Teil der Niederschriften Nr. 3/2023 wurde dem Gemeinderat Karsbach zugeschickt. Es gibt keine Einwände, die Niederschrift gilt somit als genehmigt.

I. ÖFFENTLICHE SITZUNG

I.1. Bauleitplanverfahren „Industrie- und Gewerbegebiet Schönauer Weg“,

1. Änderung und Erweiterung, Vorstellung der aktualisierten Planunterlagen und Auslegungsbeschluss

Der Gemeinderat Karsbach billigt den Bebauungsplanentwurf „Gewerbe- und Industriegebiet Schönauer Weg“ mit integriertem Grünordnungsplan 1. Änderung und Erweiterung und die dazugehörige Begründung, den Umweltbericht und den artenschutzrechtlichen Fachbeitrag, vom 27.10.2016, zuletzt geändert am 27.04.2023.

Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Auktor Ingenieur GmbH die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB mit o.g. Planstand erneut durchzuführen.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die auszulegenden Planunterlagen nach § 3 Abs.2 Satz 1 BauGB des Bebauungsplanes sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB zusätzlich im gleichen Zeitraum im Internet für jedermann zur Verfügung zu stellen.

Der Gemeinderat beschließt gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB den Zeitraum der Beteiligung auf zwei Wochen zu reduzieren und den Gegenstand der erneuten Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB auf unten genannte Änderungen zu beschränken.

Nur diese Änderungen sind Gegenstand der erneuten Beteiligung:

  • Die ergänzenden Angaben zur Einschränkung der gewerblichen Nutzung im Waldrandbereich (textliche Festsetzung Nr. 1),
  • die Größe der Ausgleichsfläche A5 (grünordnerische Festsetzung Nr. 3.1),
  • die geänderten Flächenangaben und Bedarfswerte zum baubedingten Ausgleich (grünordnerische Festsetzung Nr. 3.2),
  • das Anpflanzungsverbot von Obstbäumen im Schutzzonenbereich der Mittelspannungsfreileitung (grünordnerische Festsetzung Nr. 7),
  • die Festsetzungen zu Gehölzrodungen und Beseitigen der Vegetation (artenschutzrechtliche Festsetzung Nr. 2),
  • die Festsetzungen zur Baufeldräumung (artenschutzrechtliche Festsetzung Nr. 3),
  • die Festsetzungen zu den CEF-Maßnahmen (artenschutzrechtliche Festsetzungen Nr.5),
  • Verweis auf die TA Lärm bzw. die DIN 4109 (nachrichtliche Übernahme Nr. 5),
  • Verweis auf Art. 31 BayBO / zweiter Rettungsweg (nachrichtliche Übernahme Nr. 6).

Da die Grundzüge der Planung durch die Änderungspunkte nicht berührt werden, beschließt der Gemeinderat, die Einholung der Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB nur von den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange einzuholen.

Beschluss: 12 : 0

I.2. Bauantrag, Neubau Betriebsgebäude mit Büro und Lagerhalle, Schönauer Weg 18, 97783 Karsbach

Der Bauantrag BV-Nr. 4/2023 „Neubau Betriebsgebäude mit Büro und Lagerhalle“ ist am 29. März 2023 bei der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden am Main eingegangen.

Das Baugrundstück Fl.-Nr. 1594, Schönauer Weg 18, Gemarkung Karsbach liegt im Geltungs-bereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Industrie- und Gewerbegebiet Schönauer Weg“ in einem sogenannten „Gewerbegebiet“ nach der Baunutzungsverordnung. Auch im derzeit laufenden Bauleitplanverfahren „Industrie- und Gewerbegebiet Schönauer Weg, 1. Änderung und Er-weiterung“ entspricht der Gebietscharakter einem Gewerbegebiet. Demzufolge ist das beantragte Bauvorhaben bauplanungsrechtlich zulässig. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass nach Auffassung des Bauamtsleiters der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main für diesen Bereich innerhalb des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbegebiet Schönauer Weg, 1. Änderung und Erweiterung“ von der materiellen Teilplanreife ausgegangen werden muss, da die Voraussetzungen des § 33 BauGB vorliegen sowie endgültige planerische Ausgestaltungen geklärt sind. Das heißt konkret, dass zukünftig sämtliche Bauvorhaben innerhalb des o.g. Bereichs gem. § 33 BauGB beurteilt werden und dadurch etwaige Befreiungsanträge, wie im vorliegenden Sachverhalt, wegfallen. Dies wird final im laufenden Genehmigungsverfahren zwischen den Sachbearbeitern des Landratsamtes Main-Spessart und Herrn Schmelz von der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden geklärt.

Aufgrund dessen werden dennoch vorsorglich folgende Befreiungen von der Bauherrschaft beantragt:

1.

Dachneigung Halle 7°, statt 10°-45°

2.

grau/anthrazitfarbene Dacheindeckung, statt ziegelrot/rotbraun

3.

Flachdach Bürogebäude, statt Satteldach

Laut vorgelegten Unterlagen soll eine ca. 180m² große Lagerhalle/Werkstatt sowie ein Bürogebäude mit einem Erd- und Obergeschoss errichtet werden. Zudem wird ein Waschplatz neben bzw. hinter der beantragten Lagerhalle vorgesehen. Als Begründung für die o.g. Befreiungen werden u.a. aufgeführt, dass bereits mehrere Gebäude im Gebiet mit Flachdächern und graue Dacheindeckungen genehmigt wurden. Die Befreiungen haben dadurch keine Auswirkungen auf nachbarschaftliche Belange.

Weiterhin gilt die Erschließung für diesen Bereich als gesichert – diese Feststellung wurde bereits im Jahr 2021 mit dem Wasserwirtschaftsamt besprochen und in einem offiziellem Aktenvermerk zwischen der Gemeinde und der Fachbehörde festgehalten. Alle weiteren entstehenden Kosten sind von der Bauherrschaft zu übernehmen.

Beschluss:

Der Gemeinderat Karsbach erteilt dem Bauantrag BV-Nr. 4/2023 „Neubau Betriebsgebäude mit Büro und Lagerhalle“ sein Einverständnis. Vorsorglich beschließt der Gemeinderat Karsbach ebenfalls die beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der „Dachform“, der „Dachneigung“ sowie der „Dachfarbe“.

Beschluss: 12 : 0

I.3. Kindergarten Karsbach, Informationen zu den Umbaumaßnahmen

Am 29.03.2023 hat mit dem Architekturbüro Kraus eine Planungsbesprechung stattgefunden. Die Aktennotiz über diese Besprechung wird mit dem Gemeinderat Karsbach vorgestellt. Dabei wurde über den Planungsstand, die weitere Vorgehensweise, die Ausführungen bezüglich der Qualitätsstandards und den möglichen Arbeitsleistungen durch die Bauhofmitarbeiter gesprochen.

Das Brandschutzkonzept ist am 23.03.23 vom Büro Renninger beim Architekturbüro Kraus eingegangen. Darin werden verschiedene Hinweise und Ergänzungen im Bezug auf den Ausbau vorgegeben. Die Leistungsverzeichnisse für die Ausschreibungen sind soweit vorbereitet. Von den Mitarbeitern des gemeindlichen Bauhofs können die Abbrucharbeiten, Zimmermannsarbeiten, der Einbau der Fensterstürze, die Fundamente für die Außentreppe sowie die Herstellung der Öffnung für die neue Eingangstüre und der neuen Außentreppe in Eigenleistung ausgeführt werden. Des Weiteren wurden die Qualitätsmerkmale für die Eingangstüre, den Wand- und Bodenfliesen, den Innen- und Außentüren sowie der Putzoberfläche an den Wänden festgelegt.

Für die Elektro-, Heizungs- und Sanitärarbeiten sowie dem Kücheneinbau können die Angebote bei den regionalen Firmen eingeholt werden. Weiterhin wurde die Firmenliste zu den ausführenden Gewerken mit der Gemeinde abgestimmt.

Im Rahmen der Abbrucharbeiten wurde festgestellt, dass sich in der Mitte von den Fensterstürzen Risse gebildet haben. Deshalb wurde von den Gemeindearbeitern ein Fenstersturz erneuert. Dabei hat man festgestellt, dass die gemauerten Fensterstürze auf Dauer nicht halten werden. Die weiteren Fensterstürze sollen ebenfalls von den Gemeindearbeitern erneuert werden.

In den nächsten Tagen werden die Ausschreibungen zu den einzelnen Gewerken versandt.

Der Gemeinderat Karsbach nimmt die Informationen zur Kenntnis.

I.4. Übernahme eines gebrauchten Quad-Feuerwehr-Fahrzeugs in der Gemeinde Karsbach

Der Feuerwehrverein Weyersfeld konnte ein gebrauchtes Quad-Feuerwehr-Fahrzeug mit einem Getriebeschaden preisgünstig kaufen. Von Feuerwehrmitgliedern wurde das Getriebe mit neuen Ersatzteilen kostengünstig Instand gesetzt. Das Fahrzeug ist nun einsatzbereit und könnte für Einsätze der Gemeindefeuerwehren genutzt werden. Der Feuerwehrverein Weyersfeld stellt es der Kommune kostenfrei zur Verfügung. Im Anschluss an einer vor zwei Tagen durchgeführten Ortsbesichtigung vom Gemeinderat konnten die anwesenden Gemeinderatsmitglieder das Fahrzeug besichtigten. Dabei wurden die Ausstattung und die Einsatzmöglichkeiten des Fahrzeuges vom Kommandanten Christian Hoffmann erläutert:

Einsatzmöglichkeiten des Fahrzeuges:

Absicherung von Einsatzstellen z.B. auf der Bundesstraße

Bisher war es so, dass das Feuerwehrfahrzeug an der Einsatzstelle steht und in einiger Entfernung weitere 1-2 Feuerwehrleute auf der Straße den Verkehr regelten. Dies war vor allem bei Nacht ein Problem, da man die Feuerwehrleute sehr schlecht gesehen hat.

Mit dem neuen Fahrzeug hat man eine zusätzliche Beleuchtung mit Blaulicht an der Absperrung

Einsatz bei Flächen-, Wiesen- und Waldbränden

Auf dem Fahrzeug ist ein 200l Wassertank und eine Hochdrucklöschanlage (15 Minuten Wasserabgabe bei Dauerabgabe) Das Fahrzeug ist voll geländegängig und kann somit auch auf Wiesen, Äckern und im Wald direkt an den Brandort fahren und dort gezielt löschen.

Patiententransport in unwegsamen Geländen

Das Fahrzeug kann so umgebaut werden (Beifahrersitz wird umgeklappt), dass eine Trage eingeschoben werden kann (Trage ist auf dem Fahrzeug verlastet). Somit kann ein Verletzter aus unwegsamem Gelände, z.B. Wald, Wiesen, Äcker, wo ein Krankenwagen nicht hinfahren kann. herausgefahren werden.

Materialtransport und Personaltransport an die Einsatzstelle

Wenn weiteres Material oder Personal an die Einsatzstelle gebraucht wird, kann man dies ohne großen Aufwand erledigen. Das Löschfahrzeug kann an der Einsatzstelle verbleiben.

Warndurchsagen tätigen

Das Fahrzeug hat eine Sprechanlage, um während der Fahrt Durchsagen über einen Lautsprecher zu tätigen (z.B. Warnung der Bevölkerung).

Personensuche bei Nacht

Auf dem Fahrzeug sind drei Suchscheinwerfer montiert (1x nach vorne, an jeder Seite ein Scheinwerfer, die nach vorne, zur Seite, nach hinten gedreht werden können). Hiermit kann eine große Fläche ausgeleuchtet und abgesucht werden.

Im Rahmen der Aussprache des Gemeinderats wird darauf hingewiesen, dass bei Übernahme des Fahrzeuges in die Feuerwehr Weyersfeld kein Anspruch für eine Ersatzbeschaffung entsteht. Falls größere Reparaturkosten anfallen würden, ist dies mit dem Gemeinderat Karsbach vorab abzustimmen.

Die Feuerwehrkommandanten in Weyersfeld wurden bereits angewiesen, dass bei Übernahme des Fahrzeuges nur eingewiesenes Feuerwehrpersonal mit dem Fahrzeug fahren dürfen.

Durch die Übernahme hat die Gemeinde Karsbach derzeit die Anmeldegebühren mit Kennzeichen und die Versicherungskosten usw. mit ca. 1.250 € und die Ausstattung mit Funkgeräten von ca. 2.500 € zu tragen.

Beschluss:

Die Gemeinde Karsbach übernimmt das Quad-Feuerwehr-Fahrzeug von dem Feuerwehrverein Weyersfeld mit den o. a. Kriterien für den aktiven Feuerwehrdienst in Weyersfeld.

12 : 0

I.5. Zusammenschluss der Freiwilligen Feuerwehren Weyersfeld und Höllrich

- Aufhebung der Bestätigung der Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Höllrich

Wie bekannt hat sich die Löschgruppe Höllrich zum 01.04.2023 der aktiven Feuerwehr Weyersfeld angeschlossen. Aus diesem Grund sind die Bestätigungen der beiden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Höllrich aufzuheben.

Beschluss:

Mit Wirkung vom 01.04.2023 wird die Bestätigung des 1. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Höllrich, Niklas Försch, aufgehoben.

12 : 0

Beschluss:

Mit Wirkung vom 01.04.2023 wird die Bestätigung des stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Höllrich, Sven Brust, aufgehoben.

12 : 0

I.6. Vorberatungen zu den Investitionen im Haushaltsplan 2023

Der Haushaltsplan für 2023 wird in einen der nächsten Sitzungen beraten und beschlossen. Aus diesem Grund stellt Bürgermeister Göbel verschiedene Kostenansätze vom Investitionsprogramm, die teilweise schon beauftragt wurden bzw. vorbesprochen sind, vor.

Das Haushaltsvolumen wird für 2023 ca. 7,909 Millionen betragen. Der Überschuss aus 2022 beläuft sich auf 2,419 Millionen.

Größere Investitionsposten sind für folgende Maßnahmen eingeplant:

Feuerwehrbeschaffungen 30.000,00 €

Homburgsanierung 28.000,00 €

Umbau im Kindergarten 301.000,00 €

Straßenausbau „Weinbergstraße“, Weyersfeld 301.000,00 €

Straßenbeleuchtung Umrüstung auf LED-Beleuchtung 125.000,00 €

Kläranlage, Regenrückhaltebecken 1.005.000,00 €

Kanalbau „Weinbergstraße“ Weyersfeld 200.000,00 €

Friedhof, Karsbach, Wegebau 28.000,00 €

Bauhof, Geräte, Maschinen 40.000,00 €

Wirtschaftswege, Jagdgenossenschaften 40.000,00 €

Breitbandausbau 1.568.000,00 €

Wasserversorgung, Sanierungen, Fahrzeug 53.000,00 €

Wasserversorgung OT Weyersfeld, „Weinbergstraße“ 52.000,00 €

Forstwegebau 10.000,00 €

Seit einigen Tagen sind unsere Gemeindearbeiter wieder öfters mit Mäharbeiten in den einzelnen Ortsteilen beschäftigt. Darüber hinaus sind auch die Trinkwasserbrunnenanlagen, die Hochbehälterstandorte sowie die Kläranlage und teilweise auch Ausgleichsflächen zu mähen. Diese werden in der Regel in längeren Zeitabständen angefahren. Zwecks dem Trinkwasserschutz und anderen Auflagen muss das Mähgut aufgesammelt werden und darf nicht auf dem Grundstück verbleiben. Deshalb hat man sich mit dem Bauhofteam überlegt, einen Großflächenmäher mit einem großen Auffangkorb anzuschaffen.

In der letzten Woche wurde von einer Fachfirma ein solches Gerät am Brunnen in Höllrich vorgeführt. Hierzu werden dem Gemeinderat Bilder vorgestellt. Der Kaufpreis solcher Geräte beläuft sich je nach Hersteller und Ausführung auf ca. 30.000 – 50.000 €.

In der weiteren Beratung wird hinterfragt, ob es nicht sinnvoller sei, solche Arbeiten an eine externe Firma zu beauftragen. Die Mäharbeiten beanspruchen viel Zeit und unsere Gemeindearbeiter haben sehr viele andere wichtige Aufgaben wahrzunehmen. Deshalb wird vorgeschlagen, dementsprechende Angebote einzuholen.

I.7. Verschiedenes

I.7.1. Antrag des Musikvereins Gössenheim auf Durchführung des Pfingstmontagfestes auf der Homburg

Mit Email vom 20.04.2023 beantragt, der Musikverein Gössenheim die Erlaubnis, das Pfingstmontagsfest auf der Homburg durchführen zu dürfen.

Der Gemeinderat Karsbach ist mit der Durchführung einverstanden und wünscht ein gutes Gelingen.

Ende der öffentlichen Sitzung: 20.55 Uhr