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Mitteilungsblatt der VG Gemünden a Main
Ausgabe 19/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Drohnenflüge Flugverbot über Wohngebieten?

In den zurückliegenden Wochen gehen immer wieder Beschwerden wegen Drohnenflüge in Wohngebieten in der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden ein. Deshalb verweisen wir auf die folgenden Erklärungen und Hinweise.

Martin Göbel
Gemeinschaftsvorsitzender

Gibt es ein Flugverbot für Drohnen über Wohngebieten?

Zusammengefasst:

Ja, es gibt ein Flugverbot von Drohnenflügen über Wohngebieten.

Allerdings ist es nicht mit allen Drohnen generell verboten über Wohngebieten zu fliegen.

Drohnenflüge über Wohngebieten sind generell verboten:

  • für Drohnen mit einer Startmasse von mehr als 250 g.
  • für Drohnen die Foto-, Video-, Audio- oder Funkaufnahmen machen können.
  • außer mit ausdrücklicher Zustimmung der Grundstückseigentümer.

Im Umkehrschluss sind Flüge mit Drohnen über Wohngebieten nur

erlaubt, für:

  • Drohnen mit einer Startmasse von 250 g oder weniger.
  • Drohnen ohne Kameras, Mikrofone oder Funkaufnahmevorrichtungen.
  • Drohnen mit einer Startmasse von mehr als 250 g und/oder mit Kameras, Mikrofonen oder Funkaufnahmevorrichtungen bei ausdrücklicher Zustimmung der Grundstückeigentümer.

- Gesetzesgrundlagen: § 21b Abs. 7 LuftVO, EU-Drohnenverordnung v. 31.12.2020 -

Nach der LuftVO darfst du Drohnen mit Kamera nur in Wohngebieten fliegen, wenn…

  • … du die ausdrückliche Zustimmung der Eigentümer (oder Nutzungsberechtigten) für einen Überflug ihres Grundstückes hast.
  • … du über deinem eigenen Grundstück fliegst.
  • … du die entsprechenden Abstände zu Personen einhältst.
  • … du die Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte von Bewohnern und Passanten nicht verletzt.

Darüber hinaus gelten für Drohnen mit Kameras per EU-Drohnenverordnung weitere Regeln. Die EU-Drohnenverordnung sieht vor, dass du folgende Drohnen registrieren musst:

  • Drohnen, die eine Startmasse von 250 g oder mehr haben.
  • Drohnen, die eine Startmasse unter 250 g haben, aber mit einer Kamera oder einem anderen Sensor ausgestattet sind, der personenbezogene Daten erfassen kann (Mikrofon, Wärmebildkamera, oder ähnliches).
  • Ausnahme: Drohnen, die laut EU-Spielzeugrichtlinie als Spielzeug gelten

Welche Strafen gibt es für unerlaubte Drohnenflüge über Wohngebieten?

Für unerlaubte Drohnenflüge über Wohngebieten können hohe Bußgelder oder sogar Freiheitsstrafen verhängt werden.

Die Höhe der Strafe hängt besonders davon ab, gegen welche Gesetze und Verordnungen verstoßen wurde.

  1. Bußgelder bei Verstoß gegen die EU-Drohnenverordnung:
    Verstößt du gegen die EU-Drohnenverordnung, weil du deine Drohne zum Beispiel ohne erforderlichen Kenntnisnachweis fliegst oder eine Kameradrohne nicht registriert, dann musst du im schlimmsten Fall mit bis zu fünfstelligen Bußgeldern rechnen.
  2. Bußgelder bei Verstoß gegen die deutsche Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO):
    Bei Verstößen gegen die LuftVO gilt ähnliches wie bei Verstößen gegen die EU-Drohnenverordnung: Auch hier drohen dir teilweise sehr hohe Bußgelder, wenn du zum Beispiel unerlaubterweise über fremde Grundstücke oder Naturschutzgebiete fliegst.
  3. Bußgelder oder Freiheitsstrafen bei Verstoß gegen § 315 im Strafgesetzbuch (StGB):
    Dieser Paragraph regelt die Strafen für „gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr“. Gerätst du mit deiner Drohne in Kollisionskurs mit einem Flugzeug und gefährdest so den Luftverkehr, so sieht dieser Paragraph Freiheitsstrafen zwischen drei Monaten und fünf Jahren vor.
  4. Bußgelder oder Freiheitsstrafen bei Verletzungen von Privatsphäre und Datenschutz:

Auch auf das Verletzen von Privatsphäre und Datenschutz stehen in Deutschland teilweise hohe Strafen. Bei einer Anzeige durch einen Nachbarn drohen dir hohe Bußgelder oder sogar Freiheitsstrafen.

Eine belästigende Drohne über dem Wohngebiet: Was kann ich tun?

Suche am Besten das Gespräch mit dem Drohnenpiloten oder wende dich an die Polizei!

Nur so kannst du das Problem garantiert rechtssicher lösen. Sie können den Besitzer der Drohne ausfindig machen oder die Drohne im schlimmsten Fall abschießen.