Bürgermeister Göbel eröffnet die Gemeinderatssitzung und begrüßt die anwesenden Gemeinderatsmitglieder, Herrn Hussong von der Presse, Frau Heim als Schriftführerin sowie vier Zuhörer.
Es wird festgestellt, dass der Gemeinderat Karsbach ordnungsgemäß geladen wurde und beschlussfähig ist. Der öffentliche Teil der Niederschrift Nr. 8/2025 wurde dem Gemeinderat Karsbach zugeschickt. Es werden keine Einwände erhoben, das Protokoll gilt somit als genehmigt.
I. ÖFFENTLICHE SITZUNG
| I.1. | Bauantrag, Abbruch und Wiederaufbau eines Einfamilienwohnhauses mit integrierter Doppelgarage, Seifriedsburger Straße 6, 97783 Karsbach, Ortsteil Höllrich |
Im Zuge der digitalen Bauantragsstellung hat das Landratsamt Main-Spessart die Gemeinde Karsbach am 09.09.2025 darüber informiert, dass der Bauantrag BV-Nr. 10/2025 „Abbruch und Wiederaufbau eines Einfamilienwohnhauses mit integrierter Doppelgarage“ eingegangen ist. Nach Download der Antragsunterlagen und anschließender Überprüfung des Sachverhaltes wird nachfolgend dem Gemeinderat Karsbach das Bauvorhaben erläutert.
Das Baugrundstück Fl.-Nr. 46, Seifriedsburger Straße 6, Gemarkung Höllrich, liegt in keinem Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und ist im gemeindlichen Flächennutzungsplan als „MD“, Dorfgebiet ausgewiesen. Auch ist die Erschließung gesichert. Demgemäß ist das beantragte Bauvorhaben bauplanungsrechtlich zulässig.
Dem Gemeinderat werden die Unterlagen im Detail aufgezeigt. Hiernach ist geplant das bestehende Wohnhaus komplett abzureisen und durch ein neues Einfamilienwohnhaus mit integrierter Doppelgarage zu ersetzen. Die Doppelgarage (8,74m x 9,85m) wird teilweise in den Hang gebaut, um eine optimale Ausnutzung zu erreichen. Das Einfamilienwohnhaus (13,36m x 10,86m) – nicht unterkellert – wird eingeschossig mit einem Pultdach geplant. Die Innenraumaufteilung sowie die daraus resultierende Nutzung der Räumlichkeiten wurden ordnungsgemäß in den Planunterlagen eingetragen. Dadurch, dass das Gebäude teilweise im Boden versenkt wird, kann festgehalten werden, dass sich das gesamte Bauvorhaben problemlos nach § 34 Abs. 1 BauGB in der näheren Umgebung einfügt. Alle weiteren entstehenden Kosten sind von der Bauherrschaft zu übernehmen.
Beschluss:
Der Gemeinderat Karsbach erteilt dem Bauantrag „Abbruch und Wiederaufbau eines Einfamilienwohnhauses mit integrierter Doppelgarage“ sein Einverständnis. Die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen (= Stellungnahme der Gemeinde) sowie der entsprechende Protokollauszug werden digital an das Landratsamt Main-Spessart übermittelt.
13 : 0
| I.2. | Bauantrag, Neubau eines Wohnhauses mit Carport und Maschinengarage, Brunnenweg 3 (Flur-Nr. 212), 97783 Karsbach, Ortsteil Höllrich |
Im Zuge der digitalen Bauantragsstellung hat das Landratsamt Main-Spessart die Gemeinde Karsbach am 08.09.2025 darüber informiert, dass der Bauantrag BV-Nr. 9/2025 „Neubau eines Wohnhauses mit Carport und Maschinengarage“ eingegangen ist. Nach Download der Antragsunterlagen und anschließender Überprüfung des Sachverhaltes wird nachfolgend dem Gemeinderat Karsbach das Bauvorhaben erläutert.
Das Baugrundstück Fl.-Nr. 212/1, Brunnenweg 3, Gemarkung Höllrich liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Brunnenweg“; die Erschließung ist gesichert. Der Gebietscharakter entspricht einem sogenannten „allgemeinen Wohngebiet“ nach der Baunutzungsverordnung – dementsprechend ist das beantragte Bauvorhaben in vorgelegter Form zulässig.
Dem Gemeinderat werden die Unterlagen aufgezeigt - hiernach wird das Wohnhaus mit einem Erd- und einem Obergeschoss geplant. Die Dachform des Neubaus entspricht einem ortstypischen Satteldach; die Maschinengarage sowie der Carport sollen dagegen mit einem Flachdach errichtet werden. Aufgrund der vorliegenden Planung ergeben sich folgende notwendige Befreiungen zum o.g. Bebauungsplan:
1. Dachneigung lt. Bebauungsplan 35° bis 45°
Die Dachneigung wurde u.a. aus wirtschaftlichen Gründen um 5° auf 30° reduziert. Dadurch lassen sich Dachflächen effizienter, z.B. für PV-Anlagen, nutzen. Infolgedessen wird auch die Giebelhöhe reduziert, was wiederum zu geringeren Baukosten führt. Eine Beeinträchtigung von Nachbarn sowie des Ortsbildes wird von der geringfügigen Abweichung nicht erwartet.
2. Dachfarbe lt. Bebauungsplan in ziegelrot
Die Farbe der Dacheindeckung soll in anthrazit erfolgen – in der umliegenden Bebauung sind bereits Gebäude mit grauen/anthrazitfarbenen Dächern vorhanden.
Das Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main teilt die ordentlich ausgeführte Planung inkl. der entsprechenden Begründungen. Es handelt sich hierbei nur jeweils um geringfügige Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans. Somit kann den beantragten Befreiungen aus bauplanungsrechtlicher Sicht zugestimmt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden; städtebaulich ist dies in der vorgelegten Form vertretbar.
Alle weiteren entstehenden Kosten sind von der Bauherrschaft zu übernehmen.
Beschluss:
Der Gemeinderat Karsbach erteilt dem Bauvorhaben BV-Nr. 9/2025 „Neubau eines Wohnhauses mit Carport und Maschinengarage“ sowie dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Brunnenweg“ hinsichtlich der Dachneigung sowie der Dachfarbe sein Einverständnis. Die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen (= Stellungnahme der Gemeinde) sowie der entsprechende Protokollauszug werden digital an das Landratsamt Main-Spessart übermittelt.
13 : 0
| I.3. | Antrag auf isolierte Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Schülpig BA I, Errichtung eines Gartenhauses/Holzschuppens, Schülpigweg 3, 97783 Karsbach, Ortsteil Höllrich |
Es handelt sich um einen Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Schülpig BA I“ (BV-Nr. 8/2025) und beinhaltet die Errichtung „Gartenhaus/Holzschuppen 6m x 3m“ auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. 311/4, Schülpigweg 3, Gemarkung Höllrich.
Das geplante Gartenhaus ist im Grunde nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a) BayBO verfahrensfrei, da es einen Brutto-Rauminhalt von 75 cbm. nicht überschreitet. Jedoch müssen auch verfahrensfreie Bauvorhaben den örtlichen Bauvorschriften entsprechen; der o.g. Bebauungsplan ist eine solche örtliche Bauvorschrift. Das Gartenhaus soll auf der Grundstücksgrenze zum nebenliegenden Grundstück, Fl.Nr. 327/2, errichtet werden. Der o.g. Bebauungsplan setzt u.a. eine Baugrenze fest, die vollumfänglich überschritten werden soll. Zudem sieht der Bebauungsplan ein freizuhaltendes Sichtdreieck an der Straßeneinmündung vor, das von jeglicher Bebauung, Anpflanzung und Ablagerung über 0,80 m Höhe, gemessen von der Fahrbahnoberkante, freizuhalten ist.
Aufgrund der Baugrenzüberschreitung und der Errichtung des Gartenhauses innerhalb des Sichtdreieckes mit einer Höhe von über 0,80 m Höhe benötigt die Antragstellerin eine sogenannte isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Schülpig BA I“. Dem Gemeinderat werden die eingereichten Unterlagen aufgezeigt.
Von den Festsetzungen des o.g. Bebauungsplanes kann nach § 31 Abs. 2 BauGB befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und
| 1. | Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder |
| 2. | die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder |
| 3. | die Durchführung des Bebauungsplanes zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde |
| 4. | und wenn die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vertretbar ist. |
Der erforderliche Grenzabstand (= max. zulässige Grenzbebauung) zu den Nachbargrundstücken wird eingehalten. Eine Beeinträchtigung der Belichtung, Belüftung noch der Besonnung der Nachbargrundstücke ist bei dem vorliegenden Bauvorhaben nicht zu erwarten, zumal das benachbarte Grundstück, Fl.Nr. 327/2, mit einer Größe von 257 qm lediglich als Zugang zum dahinterliegenden Grundstück, Fl.Nr. 327, dient. Des Weiteren soll das Gartenhaus nach einer Vor-Ort-Besprechung so weit zurückgesetzt werden, dass die Straßeneinmündung eingesehen werden kann. Aus diesem Grunde kann der Errichtung des Gartenhauses außerhalb der festgesetzten Baugrenze und innerhalb des Sichtdreiecks zugestimmt werden, ohne dass dabei die Grundzüge der Planung beeinträchtigt werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat Karsbach erteilt dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „“Am Schülpig BA I“ hinsichtlich der Baugrenzüberschreitung sowie der Bebauung innerhalb des Sichtdreiecks sein Einverständnis.
13 : 0
| I.4. | Beschlussfassung über die Festsetzung des Straßenausbaubeitragssatzes im Industrie- und Gewerbegebiet „Schönauer Weg“ im Ortsteil Karsbach |
| I.4.a) | Erschließungsstraße 1 |
Nach Vorliegen sämtlicher Schlussrechnungen für die Erschließungsbaumaßnahme im Baugebiet „Industrie- und Gewerbegebiet Schönauer Weg“ im Ortsteil Karsbach wurde der Erschließungsbeitragssatz für die Erschließungsstraße 1 sowie für die Erschließungsstraße 2 ermittelt.
Bei diesen beiden Stichstraßen – also Erschließungsstraße 1 und Erschließungsstraße 2 – handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung schon aufgrund ihrer Länge von jeweils deutlich mehr als 100m als selbstständige Erschließungsanlage. Dafür spricht zudem die dem Hauptzug vergleichbare Ausbaubreite sowie die angrenzende gewerbliche Bebauungsmassierung. Infolgedessen muss die Abrechnung der Herstellungskosten im Rahmen von zwei separat zu bildenden Abrechnungsgebieten erfolgen.
Dem Gemeinderat werden die Kostenzusammenstellung sowie der Abrechnungsplan für die Erschließungsstraße 1 aufgezeigt.
Als beitragspflichtiger Gesamtaufwand nach tatsächlich entstandenen Kosten ergeben sich 227.645,76 Euro. Abzüglich 10 %iger Anteil der Gemeinde von 22.764,58 Euro bleibt ein umzulegender Anliegeranteil von 204.881,18 Euro. Für die von der Erschließungsstraße 1 erschlossenen Grundstücke ergibt sich eine Umlegungsfläche bzw. Verteilungsfläche von insgesamt 43.872,00 m². Daraus resultiert ein Straßenerschließungsbeitragssatz von 4,669976 Euro/m².
Der Gemeinderat Karsbach beschließt den Straßenerschließungsbeitragssatz für die Erschließungsstraße 1 auf 4,669976 Euro/m² festzusetzen. Die Beitragsbescheide werden erstellt und den Eigentümern zugestellt.
13 : 0
| I.4.b) | Erschließungsstraße 2 |
Nach Vorliegen sämtlicher Schlussrechnungen für die Erschließungsbaumaßnahme im Baugebiet „Industrie- und Gewerbegebiet Schönauer Weg“ im Ortsteil Karsbach wurde der Erschließungsbeitragssatz für die Erschließungsstraße 1 sowie für die Erschließungsstraße 2 ermittelt.
Bei diesen beiden Stichstraßen – also Erschließungsstraße 1 und Erschließungsstraße 2 – handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung schon aufgrund ihrer Länge von jeweils deutlich mehr als 100m als selbstständige Erschließungsanlage. Dafür spricht zudem die dem Hauptzug vergleichbare Ausbaubreite sowie die angrenzende gewerbliche Bebauungsmassierung. Dementsprechend muss die Abrechnung der Herstellungskosten im Rahmen von zwei separat zu bildenden Abrechnungsgebieten erfolgen.
Dem Gemeinderat werden die Kostenzusammenstellung sowie der Abrechnungsplan für die Erschließungsstraße 2 aufgezeigt.
Als beitragspflichtiger Gesamtaufwand nach tatsächlich entstandenen Kosten ergeben sich 270.828,58 Euro. Abzüglich 10 %iger Anteil der Gemeinde von 27.082,86 Euro bleibt ein umzulegender Anliegeranteil von 243.745,72 Euro. Für die von der Erschließungsstraße 2 erschlossenen Grundstücke ergibt sich eine Umlegungsfläche bzw. Verteilungsfläche von insgesamt 111.818,40 m². Daraus resultiert ein Straßenerschließungsbeitragssatz von 2,179836 Euro/m².
Der Gemeinderat Karsbach beschließt den Straßenerschließungsbeitragssatz für die Erschließungsstraße 2 auf 2,179836 Euro/m² festzusetzen. Die Beitragsbescheide werden erstellt und den Eigentümern zugestellt.
13 : 0
| I.5. | Beschluss über einen Zuschuss für das 365 Euro-Ticket |
Im vergangenen Jahr hat die Gemeinde Karsbach für den Zeitraum 01.09.2024 bis 31.08.2025 einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 100,00 € zum Erwerb des 365,00-Euro-Tickets für in der Gemeinde Karsbach wohnende Antragssteller gewährt. In diesem Zeitraum wurden neun Anträge gestellt.
Der Protokollauszug von der Sitzung Nr. 9/2024 vom 18.09.2024 wird nochmals dargestellt.
Beschluss:
Der Gemeinderat Karsbach gewährt für den Zeitraum 01.09.2025 bis 31.08.2026 einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 100,00 € zum Erwerb des 365-Euro-Ticket für in der Gemeinde Karsbach wohnende Antragssteller.
13 : 0
Hinweis:
Bürgerinnen und Bürger, die das 365-Euro-Ticket erworben haben und Interesse an der Bezuschussung haben, könnten unter der E-Mail-Adresse:
karsbach@vgem-gemuenden.bayern.de den entsprechenden Antrag unter dem Stichwort „365-Euro-Ticket“ anfordern.
| I.6. | Antrag auf Zuschuss für die Kulturveranstaltung „Electronic Castle Höllrich 2026“ |
Mit einem Anschreiben, eingegangen am 02.09.2025, wurde durch den Veranstalter Unterstützung für das Projekt „Electronic Castle Höllrich 2026“ beantragt. Das geplante eintägige Festival soll elektronische Musik mit kultureller Nachwuchsförderung, Nachhaltigkeit und regionaler Teilhabe verbinden. Details zum Projekt, Budgetplan und Programm wurden dem Antrag beigefügt und dem Gemeinderat Karsbach vor der Sitzung zur Verfügung gestellt.
Der Gemeinderat Karsbach freut sich über das weitere kulturelle Angebote und der Jugendförderung in der Gemeinde Karsbach. Nachdem allerdings die vielen Ortsvereine in der Gemeinde Karsbach auch ehrenamtlich tätig sind und viele unterschiedliche Veranstaltungen ohne direkte finanzielle Förderung der Gemeinde Karsbach anbieten, wird ein positiver Beschluss nicht in Aussicht gestellt. Es könnte dadurch zu einem Präzedenzfall für weitere Anträge kommen.
Aus diesem Grund entscheidet der Gemeinderat Karsbach, keine finanzielle Unterstützung für das Projekt „Electronic Castle Höllrich 2026“ zu geben.
13 : 0
| I.7. | Verschiedenes |
| I.7.a) | Information zu Arbeiten an Starkstromleitung zwischen Heßdorf und Karsbach |
Bürgermeister Göbel informiert, dass derzeit eine Starkstromleitung von dem Flurweg in Karsbach nach Heßdorf, Gemündener Straße, verlegt wird. Anhand einer Karte zeigt er den Verlauf der Leitungstrasse entlang eines Flurweges. Die Umspannstation am Standort Höllricher Straße 19 wurde gestellt.
Danach werden die Erdverkabelungsarbeiten von der Station im Hofstattweg bis zum Sportheim in Heßdorf durchgeführt.
Bis Ende des Jahres 2025 sollen die Stromarbeiten in Heßdorf abgeschlossen werden.
Es sind keine weiteren Wortmeldungen eingegangen.
Ende der öffentlichen Sitzung: 19.48 Uhr