Titel Logo
Mitteilungsblatt der VG Gemünden a Main
Ausgabe 20/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Gemeinde Gössenheim - Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates Gössenheim Nr. 8/2025 vom 04.09.2025

Bürgermeister Schäfer eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden zur 8. Gemeinderatssitzung recht herzlich. Er heißt die anwesenden Mitglieder des Gemeinderates, besonders den Vertreter der Presse, Herrn Hussong sowie die Zuhörer herzlich willkommen.

Er stellt fest, dass fristgerecht und ordnungsgemäß geladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist. Der öffentliche Teil der Niederschrift Nr. 7/2025 vom 10.07.2025 wurde den Mitgliedern des Gemeinderates zugestellt, Einwendungen werden nicht erhoben. Die Niederschrift gilt somit als genehmigt.

Aufnahme von weiteren TOPs in die Tagesordnung

Bürgermeister Schäfer bittet um Aufnahme eines weiteren TOPs im nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung.

Beschluss: 11:0

Termin für die nächste Gemeinderatssitzung

Die nächste Gemeinderatssitzung findet voraussichtlich am Donnerstag, den 09.10.2025 statt.

I. ÖFFENTLICHE SITZUNG

I.1.

Beratung über den Haushaltsplan 2025 und Erlass der Haushaltssatzung

Für die Haushalts- und Finanzplanung wurden die Haushaltsdaten und die Jahresrechnungsergebnisse der Vorjahre herangezogen. Die Einzelansätze wurden unter Berücksichtigung dieser Daten und der örtlichen Gegebenheiten und Erfahrungswerte ermittelt. Der Haushalt 2025 ist in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen und schließt mit folgenden Summen in Euro ab:

Haushaltsansätze 2025

Verwaltungshaushalt

2.925.926

Vermögenshaushalt

1.160.800

Gesamthaushalt

4.086.726

Der Verwaltungshaushalt 2025 erfährt eine Erhöhung des Volumens gegenüber dem Vorjahr um 46.466 Euro. Dies entspricht 1.61 %. Beim Vermögenshaushalt ist eine Reduzierung des Ansatzes um 1.474.000 Euro oder 55,94 % zu verzeichnen. Das Gesamthaushaltsvolumen beläuft sich für das laufende Jahr auf 4.086.726 Euro und liegt um 1.427.534 = 25,89 % unter dem Gesamtansatz des Vorjahres.

Die Erhöhung im Verwaltungshaushalt liegt vor allem an den zum Teil deutlich höheren Einnahmepositionen. Hier sind Zuwächse bei der Grundsteuer (A+B gesamt) von 66.800 Euro, bei der Gewerbesteuer von 170.000 Euro, beim Gemeindeanteil der Einkommensteuer von 41.000 Euro, beim Gemeindeanteil der Umsatzsteuer von 12.780 Euro, bei den Entwässerungsgebühren von 18.000 Euro, bei den Wassergebühren von 5.000 Euro, bei den Forsteinnahmen von 6.200 Euro, bei den Einnahmen aus Verkauf durch das Schotterwerk von 9.850 Euro und bei den kalkulatorischen Einnahmen von 12.496 Euro zu verzeichnen. Im Gegenzug sinken jedoch die Schlüsselzuweisung um 247.680 Euro, die Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte um 1.600 Euro, die Mieteinnahmen um 3.790 Euro, die Einnahmenersätze für Bewirtschaftungskosten um 2.500 Euro, die Zuweisungen für laufende Zwecke vom Land um 34.050 Euro, die Zinseinnahmen um 1.530 Euro, die kalkulatorische Ab-schreibung der AHKs um 2.970 Euro und die kalkulatorische Verzinsung des Anlage-kapitals um 1.540 Euro.

Bei den Ausgabepositionen machen sich Einsparungen bei dem Unterhalt für land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitz (12.000 Euro), bei der Bewirtschaftung der Grundstücke und Gebäude (8.280 Euro), bei der Bewirtschaftung der Wasserversorgung und der Abwasseranlage (1.060 Euro), bei der Abwasserabgabe (6.490 Euro), bei den kalkulatorischen Ausgaben (3.950 Euro), bei der kalkulatorischen Abschreibung der AHKs (2.920 Euro), bei der kalkulatorischen Verzinsung des Anlagekapitals (1.450 Euro), bei den Zuschüssen für laufende Zwecke an übrige Bereiche (11.720 Euro) und bei der Zuführung zum Vermögenshaushalt (441.652 Euro) bemerkbar.

Dagegen steigen die Ausgaben für die Personalkosten um 11.625 Euro, die Kosten für Gebäude und Grundstücksunterhalt um 14.230 Euro, die Kosten für Arbeitsgeräte und -maschinen um 1.920 Euro, die Energiekosten um 1.120 Euro, die Kosten für Haltung von Fahrzeugen um 2.900 Euro, die Kosten für Aus- und Fortbildung um 1.550 Euro, die Kosten für versch. Betriebsaufwand um 1.980 Euro, die Kosten für Dienst-leistungen durch Dritte (insbesondere Müllentsorgung Kläranlage u. Grüngut) um 2.000 Euro, die Sachverständigen- und Gerichtskosten um 12.350 Euro (überörtl. Rechnungsprüfung durch das LRA MSP), die Schulumlage für die Mittelschule Ge-münden um 10.000 Euro, den Betriebskostenzuschuss der Kindergärten um 131.800 Euro (Defizitausgleich KiGa St. Radegundis inbegriffen), die Schulverbandsumlage des Schulverbands Bachgrund um 8.720 Euro, die Gewerbesteuerumlage um 8.000 Euro, die Kreisumlage um 302.000 Euro und die VGem.-Umlage um 25.440 Euro.

Die anderen Haushaltspositionen bleiben etwa gleich oder verändern sich nur gering-fügig. Als Ergebnis kommt für 2025 eine Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von 127.728,00 Euro zustande. Diese Zuführung entspricht § 22 Abs. 1 Satz 2 KommHV, der eine Mindestzuführung in Höhe der ordentlichen Tilgungsleistungen (für 2025: 14.200 Euro) verlangt. Aus dem Verwaltungshaushalt kann die Gemeinde dieses Jahr in Anbetracht der Investitionen aber nur einen Teil des Investitionsvolumens erwirtschaften.

Im diesjährigen Vermögenshaushalt sind Mehrausgaben bei den Positionen für Erwerb von Grundstücken (2.000 Euro), bei den Erweiterungs-, Um-, Ausbaumaßnahmen (8.000 Euro) und bei den Tiefbauarbeiten gesamt (112.000 Euro) veranschlagt. Die Mehrausgaben der Tiefbauarbeiten sind insbesondere für die Sanierung der Wasser- und Abwasserleitungen sowie der Beseitigung der Wasserverluste vorgesehen.

Dagegen sind Minderausgaben bei den Positionen für Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens (6.000 Euro), für Zuweisungen und Zuschüsse an private Unternehmen (72.000 Euro) und für Hochbaumaßnahmen (1.518.000 Euro) zu verzeichnen. Die Minderausgaben der Hochbaumaßnahmen resultieren aus der Fertigstellung des Kindergartens in Gössenheim.

An Einnahmen sind Zuweisungen und Zuschüsse in Höhe von 640.280 Euro (340.280 Euro Zuweisungen vom Land, 300.000 Euro Zuschuss des Bischöflichen Ordinariat Würzburg), Beiträge in Höhe von 5.900 Euro, die Entnahme aus der Rück-lage in Höhe von 336.892 Euro, die Zuführung vom Verwaltungshaushalt in Höhe von 127.728 Euro und Verkäufe von Grundstücken im Wert von 50.000 Euro einkalkuliert.

Die Verschuldung belief sich zum 31.12.2024 auf 70.895,96 Euro, was einer Pro-Kopf-Verschuldung von 65,16 Euro entspricht. Ende 2025 beträgt die Verschuldung dann etwa 56.696 Euro und liegt dann mit voraussichtlich etwa 47,72 Euro je Einwohner weiterhin sehr deutlich unter dem aktuellen Landesdurchschnitt mit 749 Euro je Einwohner.

Im Stellenplan war gegenüber dem Vorjahr keine Änderung veranlasst.

Im Vermögenshaushalt werden auch 2025 wieder Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt, und zwar für die Kinderspielplätze für 2026 (70.000 Euro), für den Neubau einer Bauhofhalle für 2026 (70.000 Euro) und für den Erwerb weiterer Anteile an der Fernwärmeversorgung für 2026 (24.600 Euro), für 2027 (24.600 Euro) und für 2028 (24.600 Euro).

Als Kassenkredit wird ein Betrag in Höhe von 487.655 Euro festgesetzt.

Beschluss: 11:0

I.2.

Beratung und Beschlussfassung des Finanzplanes und des Investitionsprogramms 2024 bis 2028

Das Investitionsprogramm für die folgenden Jahre bis 2028 wurde bei Erläuterung der Investitionsmaß-nahmen für das laufende Jahr bereits durchgesprochen.

Das aktuelle Investitionsprogramm wird von den Hochbaumaßnahmen der Kinderspielplätze, der Errichtung einer weiteren Bauhofhalle, den Tiefbauarbeiten (Straßenbau, Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Heimatpflege/Dorferneuerung) dominiert. Hinzu kommen noch Kosten für Anschaffungen der Feuerwehren und die Nahwärme. Bei Bekanntgabe der voraussichtlichen Zahlen für die Investitionen bis 2028 wird darauf hingewiesen, dass sowohl der Finanzplan als auch das Investitionsprogramm bei der jährlichen Haushaltsberatung fortgeschrieben und der Entwicklung angepasst wird.

Der Finanzplan und das Investitionsprogramm werden für den Finanzzeitraum von 2024 bis 2028 mit folgenden Beträgen in Euro vorgetragen und vorgeschlagen:

Finanzplanungsjahre Investitionsprogramm Finanzplan

2024

2.621.000 5.514.000

2025

1.147.000 4.087.000

2026

1.822.000 4.836.000

2027

1.005.000 3.985.000

2028

1.029.000 4.023.000

Diesem Vorschlag stimmt der Gemeinderat einstimmig zu.

Beschluss: 11:0

I.3. Projekt „Werntal erLeben – Fränkische Lebensart und Dialekt am Fluss“ – Aufstellung von Stelen am Radweg von Wernfeld bis Arnstein der ILE Region MainWerntal

Zur Stärkung des Freizeitangebotes und des Tourismus hat die Region Mainwerntal das Konzept „Wasser erLeben“ entwickelt. Kernidee ist die Ausweisung eines Radweges entlang der Wern mit 15 besonderen Standorten, an denen jeweils eine Stele mit Ortstext, QR-Code zu einem humorvollen Kurzvideo sowie eine individuell gestaltete Sitzbank installiert werden soll.

Die Route verläuft von Wernfeld über Sachsenheim, Gössenheim, bis nach Arnstein. Die Gesamtkosten des Projektes betragen ca. 199.000,- €. Die beiden LAGs übernehmen 70% der förderfähigen Kosten. Die restlichen Kosten werden auf die Kommunen aufgeteilt, basierend auf der Anzahl der Standorte.

Für die Gemeinde Gössenheim fallen für 2 Stellen an 2 Standorten 10.454,- € an.

Beschluss: Die Gemeinde Gössenheim stimmt für die Teilnahme am vorgestellten Projekt „Werntal erLeben“ der Region MainWerntal.

11:0

I.4.

Gemeindliche Hallen am Köblein und am Geisweg

In der bereits abgehaltenen Sitzung wurde beschlossen, dass der Kindergarten Gössenheim sich mit dem FC Gössenheim die gemeindliche Halle am Geisweg teilt. Nun möchte der FC vorschlagen, dass der Kindergarten ausschließlich die Halle am Köblein, mit dem Bauhof Gössenheim, teil. Da die Halle am Köblein während der Altpapieranlieferungen somit frei zugänglich wäre, wäre das gelagerte Gut der Gemeinde gefährdet. Der Gemeinderat weist darauf hin, dass der Kindergarten seine Sachen in der Halle am Köblein erst unterbringen kann, wenn die geplante Lagerhalle für den Bauhof fertiggestellt ist. Somit wird der FC Gössenheim auch erst dann die Halle am Geisweg zur Nutzung komplett zur Verfügung haben.

Ohne neuem Beschluss

I.5.

Nutzung „Eisplatz“

Für die Nutzung des Eisplatzes wird ein Vorschlag von jungen Bürgern aus der Gemeinde zur Umgestaltung per Beamer aufgezeigt. Einer der Bürger, der in der Sitzung anwesend ist, stellt sich dem Gemeinderat vor und erklärt das Konzept. Skatebordfahrer suchen nach einer geeigneten Möglichkeit zum Skateboarding. Sie möchten den Platz langfristig nutzen. Drei Skate-Elemente haben sie bereits fest auf dem Platz installiert. Ein Skateboard-Workshop ist angedacht. Der entsprechende E-Mailverkehr und Bilder dazu werden aufgezeigt und zur Kenntnis gegeben. Der Gemeinderat bittet darum, für den Winter die bereits angebrachten Skate-Elemente zu entfernen, da die Fläche, wie angedacht, als Eislaufplatz genutzt werden soll. Weiterhin wird sich der junge Herr bei den anderen Skateplätzen informieren, wie es dort gehandhabt wird bezüglich der Versicherung und Haftung. Die Möglichkeit besteht, dass im Sommer der Platz für solche Freizeitaktivitäten genutzt werden kann, soweit im Winter die Eislaufbahn problemlos wieder eröffnet werden kann.

Ohne Beschluss

I.6.

Bauantrag – Wohnhausanbau Eichenau 8, Fl.Nr. 4594, Gemarkung Gössenheim

Im Zuge der digitalen Bauantragsstellung hat das Landratsamt Main-Spessart die Gemeinde Gössenheim am 01.09.2025 darüber informiert, dass der Bauantrag BV-Nr. 9/2025 „Wohnhausanbau an ein vorh. Wohnhaus“ eingegangen ist. Nach Download der Antragsunterlagen und anschließender Überprüfung des Sachverhaltes wird nachfolgend dem Gemeinderat Gössenheim das Bauvorhaben erläutert.

Das Baugrundstück Fl.-Nr. 4594, Eichenau 8, Gemarkung Gössenheim liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Eichenau, 1. Änderung und Erweiterung“; die Erschließung ist gesichert. Der Gebietscharakter entspricht einem sogenannten „Mischgebiet“ nach der Baunutzungsverordnung – dementsprechend ist das beantragte Bauvorhaben zulässig. Dem Gemeinderat werden die Unterlagen aufgezeigt. Demnach soll die vorhandene Terrasse mithilfe von Stützen überdacht werden. Auf dieser Überdachung soll dann ein Obergeschoss entstehen, in dem ein Windfang (8 qm) und ein Kinderzimmer (22,3 qm) untergebracht werden. Das angebaute Obergeschoss erhält eine Blecheindeckung in Form eines Satteldaches mit einer Dachneigung von 35°.

Aufgrund der vorliegenden Planung ergeben sich folgende notwendige Befreiungen zum Bebauungsplan „Eichenau, 1. Änderung und Erweiterung“:

1. Baugrenze

Das geplante Bauvorhaben überschreitet die im Bebauungsplan vorgegebene Baugrenze. Als Begründung für die Überschreitung wird u.a. auf die besondere bauliche Situation wegen der Lage und des Zuschnitts des Grundstückes hingewiesen. Durch die Überschreitung der Baugrenze wird das Ortsbild in keiner Weise negativ beeinträchtigt. Auch wurde bereits der Überschreitung der Baugrenze bei der Errichtung der Garage auf diesem Grundstück zugestimmt. Aus diesem Grunde kann der Baugrenzüberschreitung für den Wohnhausanbau ebenfalls zugestimmt werden.

2. Wandhöhe

Der Bebauungsplan „Eichenau, 1. Änderung und Erweiterung“ sieht eine Wandhöhe talseits von 7,00 m vor. Laut Planunterlagen ist eine Wandhöhe von 7,09 cm geplant. Mit dieser Höhe wird jedoch nicht die Wandhöhe des vorhandenen Wohnhauses überschritten, das Ortsbild wird in keiner Weise negativ beeinträchtigt. Aus diesen Gründen und wegen der nur geringen Überschreitung der festgesetzten Wandhöhe kann der Überschreitung der Wandhöhe ebenfalls zugestimmt werden.

Alle weiteren Festsetzungen des Bebauungsplanes „Eichenau, 1. Änderung und Erweiterung“ werden eingehalten.

Zum Nachbargrundstück, Fl.Nr. 4595, Gemarkung Gössenheim, werden die erforderlichen Abstandsflächen nicht eingehalten. Die Eigentümerin dieses Grundstücks erklärte jedoch ihre Zustimmung gem. Art. 6 Abs. 2 Satz 3 BayBO zur Abstandsflächenübernahme. Außerdem wird der hierfür notwendige Antrag auf Genehmigung einer Abweichung gem. Art. 63 Abs. 1 BayBO (= Abstandsflächen) im weiteren Verfahren von der Bauaufsichtsbehörde überprüft.

Alle weiteren entstehenden Kosten sind von der Bauherrschaft zu übernehmen.

Beschluss:

Der Gemeinderat Gössenheim erteilt dem Bauvorhaben BV-Nr. 9/2025 „Wohnhausanbau an ein vorh. Wohnhaus“ sowie dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Eichenau, 1. Änderung und Erweiterung“ hinsichtlich der Baugrenzüberschreitung sowie der Überschreitung der Wandhöhe sein Einverständnis. Die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen (= Stellungnahme der Gemeinde) sowie der entsprechende Protokollauszug werden digital an das Landratsamt Main-Spessart übermittelt.

10:0

(Gemeinderat Felix Feser nach Art. 49 GO von der Abstimmung ausgeschlossen, da persönlich beteiligt)

I.7.

Informationen des Bürgermeisters

- Information an den Bürgermeister; defekte Wippe auf dem Spielplatz

Eine Gemeinderätin weist darauf hin, dass die Griffe an der Wippe auf dem Spielplatz „Hinterm Dorf“ defekt sind und die Wippe daher derzeit nicht genutzt werden kann. Der Bürgermeister informiert den Bauhof, der die Griffe instand setzen wird.

Ende der öffentlichen Sitzung