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Mitteilungsblatt der VG Gemünden a Main
Ausgabe 21/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger

Im Jahr 2022 hat es zeitweise eine starke Erhöhung der Verbraucherpreise bei nicht leitungsgebundenen Energieträgern, wie Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz oder Kohle/Koks, gegeben. Der Bund hat daraufhin im Dezember 2022 einen Härtefallfonds für Privathaushalte angekündigt, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen. Der Vollzug der Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundenen Energieträger (Härtefallhilfen) erfolgt durch die Bundesländer. Hierfür haben der Bund und Bayern eine Verwaltungsvereinbarung geschlossen. Der Bund stellt den Ländern insgesamt 1,8 Mrd. Euro für den Vollzug zur Verfügung. Ihren Antrag können Sie in Bayern ab dem 15. Mai 2023 stellen.

Der Antrag ist nur online unter folgendem Link möglich:

https://www.stmas.bayern.de/energiekrise.

Auf der Homepage des Staatsministeriums ist auch ein Härtefallhilferechner sowie FAQs zu diesem Thema zu finden.