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Mitteilungsblatt der VG Gemünden a Main
Ausgabe 21/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Gräfendorf - Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates Gräfendorf Nr. 8/2025 vom 25.09.2025

1. Öffentliche Sitzung

1. Bürgermeister Johannes Wagenpfahl eröffnet die 8. Gemeinderatssitzung in diesem Jahr und begrüßt die anwesenden Gemeinderäte, die Schriftführerin und die Presse. Besonders begrüßt er Herrn Matthias Wallrapp von der Stiftung Juliusspital Würzburg. Er stellt fest, dass ordnungsgemäß geladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist. Zur Tagesordnung werden keine Einwände erhoben.

Der öffentliche Teil zur Niederschrift der Gemeinderatssitzung Nr. 6/2025 vom 30.07.2025 wurde den Gemeinderäten/in in der vergangenen Gemeinderatssitzung vom 07.08.2025, die nur aus einer nichtöffentlichen Sitzung bestand, ausgehändigt.

Auf Nachfrage an den Gemeinderat gibt es keine Änderungswünsche zum Protokoll über den öffentlichen Teil der Niederschrift Nr. 6/2025. Die Niederschrift gilt somit als genehmigt.

1.1. Forstbetriebsplan 2025/2026

1. Bürgermeister Johannes Wagenpfahl übergibt das Wort an Herrn Matthias Wallrapp, Stiftung Juliusspital Würzburg. Herr Wallrapp gibt zunächst einen Rückblick auf das vergangene Forstwirtschaftsjahr 2025. Der Gesamteinschlag 2025 betrug 3.589 fm, wovon 1.134 fm Laubholz (= 32 %) und 2.455 fm Nadelholz (= 68 %) waren. An Laubholz wurden vor allem Buche (871 fm), Eiche (230 fm) sowie sonstiges Laubholz (33 fm) und an Nadelholz wurden vor allem Fichte (1.858 fm), aber auch Kiefer (496 fm) und sonstiges Nadelholz (101 fm) eingeschlagen. Der Einschlagsschwerpunkt lag kalamitätsbedingt in der Fichte (Käferholz) aber auch in der Kiefer. Allerdings war seit Jahren ein deutlich spürbarer Rückgang von Käferholz zu erkennen. Aus diesem Grunde konnten seit Jahren fällige Durchforstungsrückstände beispielsweise in Douglasie, Lärche und Kiefer beseitigt werden. Es wurden insgesamt ca. 18.000 Stück Pflanzen (vorwiegend Buchen, Eichen und Tannen) gesetzt. Es wurden aber auch Praxisanbauversuche mit alternativen Baumarten, wie Baumhasel, Bornmüllertanne und Zedernarten durchgeführt. Wetterbedingt (Frost im März) herrschten jedoch schwierige Anwuchsbedingungen für die Jungpflanzen.

Im Haushaltsjahr 2025 erhielt die Gemeinde ca. 70.000 Euro Förderung vom Land für Maßnahmen wie Pflanzung, Pflege und Naturverjüngung. Für das Haushaltsjahr 2026 werden Einnahmen aus der Förderung in Höhe von ca.120.000 Euro erwartet. Davon sind ca. 30.000 Euro aus Maßnahmen wie Pflanzung und Pflege sowie ca. 90.000 Euro aus der Klimawaldförderung. Eine neue Förderrichtlinie macht allerdings die Förderung von Naturverjüngung im Gemeindewald sehr schwer.

Als voraussichtliches Jahresergebnis 2025 im Forstbetrieb Gemeindewald Gräfendorf wird ein Reingewinn zwischen 180.000 und 200.000 Euro erwartet. Er wurde durch die erhöhten Einnahmen im Holzverkauf (es wurden vorhandene Durchforstungsrückstände abgebaut), die sehr gute Absatzmöglichkeit für Käferholz und Buchenstammholz, die Nachfrage nach Energieholz und die konsequente Ausnutzung der verfügbaren Fördermittel positiv beeinflusst. Es wird jedoch prognostiziert, dass die Fichte in Zukunft fehlen wird, sodass die Einnahmen aus dem Holzverkauf deutlich sinken werden. Trotzdem werden in Zukunft positive Erträge erwartet.

Im Forstwirtschaftsjahr 2026 ist geplant, ca. 4.000 fm, vornehmlich abgängige Buche in Altdurchforstung und Verjüngungsnutzung, einzuschlagen und Durchforstungsrückstände, entstanden durch die Käfersituation der Vorjahre, zu beseitigen. Weiterhin muss auch 2026 mit Käferholzmengen aus dem Gemeindewald gerechnet werden. Der Holzeinschlag im Forstwirtschaftsjahr 2026 soll in Wolfsmünster, Distrikt Neuscheuer, Abteilung Langer Markstein, Triebsteig und Heeg, in Schonderfeld, Distrikt Sinnberg, Saalberg, Abteilung Lichte Eichen und Saubrunnen, in Michelau, Distrikt Dachsberg, Autenberg, Abteilung Amesberg und Pfadschlag sowie in Weickersgrüben, Distrikt Schlossberg, Abteilung Spinnmagd, stattfinden.

An Pflanzungen sind für das Forstwirtschaftsjahr 2026 die Wiederbestockung von Käferflächen aus 2025 sowie die Nachbesserung der ausgefallenen Pflanzungen aus 2024/2025 geplant. Hierbei ist das Ziel eine ausreichende Beteiligung von Nadelhölzern (Douglasie, Tanne, Zeder) auf passenden Standorten.

Zusammenfassend erläutert Herr Wallrapp, dass die Holzernte im Forstwirtschaftsjahr 2025 von Trockenschäden in der Buche und dem Aufarbeiten von Durchforstungsrückständen geprägt war. Aufgrund der weit unterdurchschnittlichen Nutzung der Vorjahre ist der Gemeindewald dennoch immer noch hinter der in der Forsteinrichtung 2007 festgesetzten Einschlagsplanung zurück. Die zum Teil sehr guten Preisen sowie Sondereffekte bescheren der Gemeinde auch 2025 hohe Einnahmen aus der Waldnutzung. In den nächsten Jahren kann dennoch, insbesondere durch das Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement, weiterhin mit positiven Ergebnissen gerechnet werden. Weiterhin bleibt der Waldumbau die Hauptaufgabe in den nächsten Jahren. Hierfür sind weiterhin kostspielige Pflanzungen und Schutzmaßnahmen notwendig. Der Umbau zu klimaplastischen Mischbeständen ist unabdingbar, um einen langfristig gesunden und wirtschaftlichen Wald zu erhalten.

Es wird noch einmal angesprochen, dass die Teilnahme am Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement die Markierung von 5 Biotopbäumen pro Hektar auf der gesamten Waldfläche sowie die Dokumentation (GPS) erfordert. Dies stellt in Gräfendorf kein Problem dar, da in den bereits jetzt naturnahen Wäldern Biotopbäume in mehr als ausreichender Zahl und Verteilung vorhanden sind. Mittlerweile wurden ca. 3.500 Biotopbäume markiert. Die Fertigstellung der Markierung wird bis Ende Oktober angestrebt.

Der Gemeindewald Gräfendorf ist FSC zertifiziert. Für diese Zertifizierung und den Erhalt der Fördermittel für klimaangepasstes Waldmanagement ist die Anlage und Erhaltung eines regelmäßigen Rückegassennetzes vorgeschrieben. Auch in Wolfsmünster sind die Rückegassen zwar markiert, leider missachten jedoch sowohl die Jäger als auch die Rechtler diese Vorgaben. Dadurch wird zu viel Waldboden befahren und die Rückegassen verlaufen oftmals sehr chaotisch. Dies wurde beim letzten Audit bereits angemahnt. Eine anhaltende Missachtung führt im schlimmsten Fall zu einer Rückzahlung der Fördermittel und dem Verlust der FSC-Zertifizierung. Es wird noch einmal aktiv auf die Jäger und Holzrechtler zugegangen, um die Problematik zu besprechen und auf die Einhaltung der vorgegebenen Rückegassen zu appellieren.

Weiterhin wird vorgetragen, dass die letzte Forsteinrichtung im Jahr 2006 stattfand. Bei einer Gültigkeit von 20 Jahren steht somit die neue Forsteinrichtung im Gemeindewald im kommenden Jahr wieder an. Die gesetzlichen Vorgaben sehen eine bestandesweise 20-jährige Planung incl. Bestandesbegänge vor. Nach Meinung des Juliusspitals wäre zwar die Anlage einer permanenten Stichprobeninventur zur vertrauenswürdigen Ermittlung von Vorrat und Zuwachs wichtiger, die Forsteinrichtung ist jedoch per Gesetz durchzuführen. Die Kosten für die Forsteinrichtung belaufen sich auf ca. 150.000 Euro, wobei eine Förderung in Höhe von 50 % möglich ist. Derzeit wurde diesbezüglich eine erste Nachfrage an das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten als federführende Behörde gestellt. Anschließend sind hier erste Gespräche und die Ausschreibung der Leistung vorgesehen.

Herr Wallrapp trägt außerdem vor, dass die für uns zuständige Revierleiterin, Frau Ramon Sailer, hervorragende Arbeit leistet und auch akribisch alle Fördermöglichkeiten ausnutzt.

1. Bürgermeister Johannes Wagenpfahl bestätigt, dass er ebenfalls mit der Arbeit des Juliusspitals und insbesondere von Frau Sailer sehr zufrieden ist und keine Beanstandungen hat. Hierfür spricht er Herrn Wallrapp seinen Dank aus. Weiterhin teilt er mit, dass auf den Vorschlag der Gemeinde Gräfendorf und der Stadt Hammelburg hin dem Forstbetrieb der Stiftung Juliusspital der diesjährigen Staatspreis für vorbildliche Waldbewirtschaftung verliehen wird.

Abschließend informiert Herr Wallrapp den Gemeinderat noch darüber, dass der Mitarbeiter, Herr Bastian Ehrenfels, die Stiftung Juliusspital auf eigenen Wunsch aufgrund einer persönlichen Verbesserung zum Ende des Jahres hin verlassen wird. Aus diesem Grunde sucht die Stiftung einen neuen Mitarbeiter.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

1.2. Festlegung der Holzpreise für das Forstwirtschaftsjahr 2025/2026

Der Holzpreis für das Forstwirtschaftsjahr 2025/2026 und auch die abzugebende Menge an die einzelnen Haushalte sind festzulegen. Seitens der Forstabteilung wird vorgeschlagen, den Preis für Buche mit 80,00 Euro brutto festzulegen. Nadelbrennholz soll dagegen nicht mehr aktiv angeboten werden. Eine Beschränkung der Holzmenge pro Selbstwerber wird nicht als erforderlich angesehen. Aus diesem Grunde fasst der Gemeinderat nach kurzer Diskussion folgenden

Beschluss:

Für den Holzeinschlag 2025/2026 beschließt der Gemeinderat Gräfendorf Laubholz an Selbstwerber mit einem Preis in Höhe von 75,00 Euro/fm netto zzgl. MwSt. zu verkaufen. Nadelholz wird in diesem Einschlagsjahr nicht aktiv angeboten.

11 : 0

1.3. Bauantrag BV-Nr. 11/2025 auf Neubau eines Einfamilienwohnhaus mit Doppelgarage auf den Grundstücken, Fl.Nrn. 40 + 39/1, Gemarkung Wolfsmünster

Im Zuge der digitalen Bauantragsstellung hat das Landratsamt Main-Spessart die Gemeinde Gräfendorf am 11.08.2025 darüber informiert, dass der Bauantrag BV-Nr. 11/2025 „Neubau Einfamilienwohnhaus mit Doppelgarage“ eingegangen ist.

Die Baugrundstücke Fl.-Nrn. 40 und 39/1, Nähe Baugolfstraße, Gemarkung Wolfsmünster, liegen innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsbereichs in einem sogenannten „Dorfgebiet (MD-Gebiet)“ nach BauNVO. Die straßenmäßige Erschließung ist gesichert. Die notwendigen Erschließungsvoraussetzungen zum Anschluss des Grundstückes, Fl.Nr. 40 Gemarkung Wolfsmünster, an die gemeindlichen Ver- und Entsorgungsleitungen werden seitens der Gemeinde Gräfendorf gem. Beschluss vom 20.02.2025 hergestellt, wenn der Gemeinde eine genehmigte Bauplanung und eine Gestattungsvereinbarung zur Verlegung der Ver- und Entsorgungsleitungen über das Grundstück, Fl.Nr. 42, Gemarkung Wolfsmünster, vorliegen.

Dem Gemeinderat werden die Bauunterlagen aufgezeigt. Die auf dem Grundstück, Fl.Nr. 40, befindliche Halle soll abgerissen werden. Anschließend soll auf diesem Grundstück das Wohnhaus mit einem Erd- und einem Obergeschoss errichtet werden. Es soll auf der östlichen Seite eine überdachte Terrasse erhalten. Es ist mit einem Satteldach (Dachneigung 20°) und Betondachsteinen in der Farbe Anthrazit-Grau geplant. Die Innenraumaufteilung und die jeweilige Nutzung der Räume wurden ordnungsgemäß in die Planung aufgenommen und eingezeichnet. Auf dem Grundstück, Fl.Nr. 39/1, soll die Doppelgarage mit einem Flachdach errichtet werden. Es wird festgehalten, dass sich das Bauvorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB in der näheren Umgebung einfügt.

Alle weiteren entstehenden Kosten sind von der Bauherrschaft zu übernehmen.

Beschluss:

Der Gemeinderat Gräfendorf erteilt dem Bauantrag „Neubau Einfamilienwohnhaus mit Doppelgarage“ sein Einverständnis. Er wird zur weiteren Prüfung und Genehmigung an das Landratsamt Main-Spessart weitergegeben.

11 : 0

1.4. Bauantrag BV-Nr. 12/2025 auf Neubau einer Lagerhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 33/2 Gemarkung Schonderfeld

Im Zuge der digitalen Bauantragsstellung hat das Landratsamt Main-Spessart die Gemeinde Gräfendorf am 09.09.2025 darüber informiert, dass der Bauantrag BV-Nr. 12/2025 „Neubau Lagerhalle“ eingegangen ist. Nach Download der Antragsunterlagen und anschließender Überprüfung des Sachverhaltes wird nachfolgend dem Gemeinderat Gräfendorf das Bauvorhaben erläutert.

Das Baugrundstück Fl.-Nr. 33/2, Schonderfeld 28a, Gemarkung Schonderfeld, liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsbereichs in einem sogenannten „Dorfgebiet (MD-Gebiet)“ nach BauNVO; die Erschließung ist gesichert.

Dem Gemeinderat werden die Bauunterlagen im Detail aufgezeigt. Die ca. 60m² große Lagerhalle wird an der südlichen Grundstücksgrenze zum Nachbargrundstück Fl.-Nr. 36 geplant; eine Beeinträchtigung eines Sichtschutzdreieckes ist nicht gegeben. Die vorliegende nachbarrechtliche Zustimmung gem. Art. 6 Abs. 2 Satz 3 BayBO zur Abstandsflächenübernahme wird im weiteren Verfahren von der Bauaufsichtsbehörde überprüft. Es wird festgehalten, dass sich das Bauvorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB in der näheren Umgebung einfügt.

Alle weiteren entstehenden Kosten sind von der Bauherrschaft zu übernehmen.

Beschluss:

Der Gemeinderat Gräfendorf erteilt dem Bauantrag „Neubau Lagerhalle“ sein Einverständnis. Die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen (= Stellungnahme der Gemeinde) sowie der entsprechende Protokollauszug werden digital an das Landratsamt Main-Spessart übermittelt.

11 : 0

1.5. Verschiedenes

1.5.1. Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Michelau

Die Tiefbauverwaltung beim Landratsamt Main-Spessart fragte bei der Gemeinde Gräfendorf an, ob das neu geplante Feuerwehrhaus im Ortsteil Michelau so gedreht werden könne, dass es mehr parallel zur Straße MSP 17 verlaufe., wodurch der Ausbau eines Gehweges in diesem Bereich auf 1,5 m verwirklicht werden könne. Dies wurde von unserem Planungsbüro Studio Englert, Seifriedsburg, überprüft. Nachdem der Kreisbrandrat dem zugestimmt hat und auch das Amt für Ländliche Entwicklung durch diese Maßnahme keine Förderschädlichkeit erkennt, wurden die Pläne beim Landratsamt entsprechend abgeändert eingereicht. Der geforderte Autostellplatz wird nun vor der Kirche vorgesehen. Die Gemeinde wartet nun auf den Genehmigungsbescheid des Landratsamtes Main-Spessart.

1.5.2. Sanierung der Riedquelle in Weickersgrüben

1. Bürgermeister Johannes Wagenpfahl berichtet, dass die beauftragte Fa. Brand die Sanierungsarbeiten bis jetzt sehr gut ausführt. Er spricht ebenfalls ein großes Lob an Gemeindearbeiter Thomas Fischer aus, der das Wasser zuverlässig kontrolliert und auf die Reinheit/Trübung des Wassers genau achtet, sodass im Falle einer Trübung des Wassers sofort reagiert und das Wasser abgeschaltet werden könnte.

Dem Gemeinderat werden anhand von Bildern die bisherigen Arbeiten erläutert. Es wurde mittlerweile festgestellt, dass sich in dem Quellgebiet sieben Stellen befinden, die die Quelle mit Wasser speisen, sodass die Schüttung gut ist. Der Quellbereich wurde gefasst und es wird als nächstes die Brunnenstube errichtet werden.

1.5.3. Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Staatsstraße 2302 nach dem Ortsausgang Gräfendorf in Richtung Michelau

Einige Anwohner des Wohngebietes „Lagfeld“ regten an, die zulässige Höchstgeschwindigkeit nach dem Ortsausgangsschild von Gräfendorf in Richtung Michelau auf 70km/h zu reduzieren, zumal nach ca. 300 m sowieso die Geschwindigkeit auf 70 km/h reduziert ist. Da es sich bei dieser Straße um die ST 2302 handelt und somit in den Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes Main-Spessart fällt, wurde das Anliegen entsprechend vorgetragen. Die Untere Straßenverkehrsbehörde beim Landratsamt Main-Spessart teilte der Gemeinde mit E-Mail vom 05.08.2025 mit, dass sie keine Möglichkeit der rechtskonformen Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h in diesem Bereich sehen. Der Antrag würde in erster Linie mit erhöhtem Verkehrsaufkommen insbesondere auch Schwerverkehr und dem dadurch entstehenden Lärm begründet. Es wird ausgeführt, dass im Hinblick auf Schwerverkehr eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h keine Verbesserung bringen würde, da Schwerverkehr ohnehin nur 60 km/h fahren dürfe. Außerdem sei die Verkehrsbelastung in diesem Bereich unterdurchschnittlich im Vergleich zu anderen Staatsstraßen. Die Verpflichtung zum Schutz vor Lärm obliege laut Bebauungsplan den Bauwerbern selbst. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

1.5.4. Altkleidercontainer in Gräfendorf und Wolfsmünster

Seit Januar 2025 schreibt eine gültige EU-Richtlinie die getrennte Sammlung von Alttextilien vor, was bedeutet, dass Textilien nicht mehr im Restmüll sondern im Altkleidercontainer entsorgt werden müssen. Dies schließt auch beschädigte und defekte Kleidung ein. Bisher hat der Förderverein BDKJ e.V. flächendeckend im Bistum Würzburg über den Verwerter Striebel Textil GmbH Altkleidercontainer betrieben. Für diese ist jedoch dieses Geschäft unwirtschaftlich geworden, sodass die Altkleidercontainer abgezogen werden. Im Ortsteil Wolfsmünster wurde dieser bereits abgeholt, der Container in Gräfendorf wird in Kürze abgeholt werden. Es ist niemand mehr bereit, Container zu leeren. Aus diesem Grunde wurde die Gemeinde Gräfendorf diesbezüglich beim Landratsamt Main-Spessart vorstellig. Diese stellen jedoch auch keine Container auf. Schadhafte Kleidung kann mittlerweile wieder im Restmüll entsorgt seren. Eine Lösung des Problems konnte jedoch noch nicht gefunden werden.

1.5.5. Zusammenhalt in ländlichen Regionen – Ein Forschungsprojekt zum Mitmachen der Technischen Hochschule Nürnberg

Die Technische Hochschule Nürnberg ermittelt in einem Forschungsprojekt wie es um den sozialen Zusammenhalt in ländlichen Regionen Bayerns bestellt ist und welche Ideen die Bürgerinnen und Bürger haben, um ihn zu stärken. Dieses Heimatprojekt wird vom Bayer. Staatsministerium der Finanzen und Heimat gefördert. Ausführliche Informationen erhält man auf der Projektwebsite: www.heimatprojekt-bayern.de.

Zur Teilnahme sind alle Bürgerinnen und Bürger aller Kommunen eingeladen, die gemäß dem Landesentwicklungsplan Bayern zum ländlichen Raum gehören. Die Teilnahme an den drei Befragungen ist online über die Projektwebsite möglich. Die erste Befragung zu konkreten sozialen Beziehungen vor Ort und die zweite Befragung zur Verbundenheit mit dem Wohnort sind inzwischen abgeschlossen. Die Ergebnisberichte beider Befragungen stehen auf der Website des Projekts online. In der dritten Befragung geht es um die Gemeinwohlorientierung und das Engagement. Die Teilnahme ist ab dem 17. September bis zum 17. Oktober möglich. Es wäre schön, wenn auch Bürgerinnen und Bürger aus unserem Gemeindegebiet daran teilnehmen würden.

1.5.6. Regionalwerk Main-Spessart GmbH; hier: Aktueller Sachstand

Auf Nachfrage teilt 1. Bürgermeister Johannes Wagenpfahl dem Gemeinderat mit, dass die Regionalwerk Main-Spessart GmbH gegründet wurde, die Stammeinlagen sind bezahlt. Er selbst sei in den Aufsichtsrat gewählt worden, die Stelle des Geschäftsführers sei ausgeschrieben, in Kürze finden die Bewerbungsgespräche statt. Zurzeit ist noch Herr Mähler, Landratsamt Main-Spessart, Interimsgeschäftsführer bis der neue Geschäftsführer eingestellt sei.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

Ende der öffentlichen Sitzung