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Mitteilungsblatt der VG Gemünden a Main
Ausgabe 22/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates Gössenheim Nr. 5/2024 vom 16.05.2024

Der Gemeinderat Gössenheim trifft sich heute vor der Grundschule in Gössenheim. Hier soll eine Laterne aufgestellt werden, die den Hof und den Eingangsbereich des Durchgangsweges ausleuchtet.

Bürgermeister Schäfer eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden.

Die Gemeinderäte verschaffen sich einen Überblick über die vorhandenen Leuchten. Die beiden Lampen neben dem Treppenaufgang haben keine ausreichende Leuchtkraft, um den Hof und den vorderen Durchgangsbereich auszuleuchten. Der Bürgermeister möchte hier eine höhere Laterne platzieren, um endlich genug Helligkeit für Fußgänger zu erreichen.

Das Gremium berät sich und kommt zum Ergebnis, dass die Lampe links neben dem Treppenaufgang der Schule durch eine Laterne mit Rundleuchte, evtl. mit Dämmerschaltung ersetzt wird. Somit kann der vorhandene Stromanschluss genutzt werden. Eine Höhe von ca. 3 bis 3,50 m ist ausreichend. Bürgermeister Schäfer wird mit dem Bayerrnwerk dies abklären. Am vorhandenen Mast der Kirchturmbeleuchtung im vorderen Bereich des Hofes soll eine LED-Leuchte durch die Fa. Vetter montiert werden, um auch den vorderen Bereich des Hofes zu beleuchten.

Die beiden Leuchten am Eingang zur Zahnarztpraxis, die nicht mehr brennen, können nicht durch die Praxis geschaltet werden, so Dr. Göbel, der kurzfristig anwesend ist. Die Fa. Vetter soll abklären, wie das vorhandene Beleuchtungssystem geschaltet ist.

Das Gremium begibt sich zur Fortsetzung der Sitzung in den Sitzungssaal der Zehntscheune.

Ab hier sind die Gemeinderäte Dr. med. Schenk, Feser und Rüger anwesend.

Bürgermeister Schäfer begrüßt alle recht herzlich, besonders Herrn Architekten Armin Kraus und Herrn Michael Grümbel von der gleichnamigen Firma MK Grümbel sowie den Vertreter der Presse, Herrn Hussong und den Zuhörer.

Der Bürgermeister stellt fest, dass fristgerecht und ordnungsgemäß geladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist.

Der öffentliche Teil der Niederschrift Nr. 4/2024 vom 11.04.2024 wurde den Mitgliedern des Gemeinderates zugestellt.

Einwendungen werden nicht vorgebracht. Die Niederschrift gilt somit als genehmigt.

Aufnahme von weiteren TOPs in die Tagesordnung

Bürgermeister Schäfer bittet um Aufnahme von zwei weiteren TOPs im öffentlichen Teil und eines TOPs im nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung.

I.7. Weiterführung der Verkehrsüberwachung

I.8. Generalsanierung Kindergarten - Nachtragsangebot

Beschluss: 11 :0

Termin für die nächste Gemeinderatssitzung

Die nächste Gemeinderatssitzung ist am 23.05.2024, Beginn 18.00 Uhr zur Behandlung des TOPs Außenanlage Kindergarten.

Die Gemeinderatssitzung im Juni findet voraussichtlich am Donnerstag, dem 13.06.2024 statt.

Bürgermeister Schäfer bedankt sich an dieser Stelle nochmal bei allen Beteiligten, die zum Gelingen des Festes zur Einweihung des Dorfplatzes in Sachsenheim beigetragen haben:

„Werte Anwesende,

am Sonntag, dem 28.04.2024, haben wir unseren neuen Dorfplatz in Sachsenheim mit einer wunderbaren Veranstaltung eingeweiht. An dieser Stelle möchte ich mich nochmals bei allen, die zum Gelingen dieser Einweihungsfeier beigetragen haben, recht herzlich im Namen der Gemeinde Gössenheim bedanken. Ein extra großes Dankeschön gebührt unserem Gemeinderat Dr. med. Bernold Schenk, der Teile seines Anwesens zur Verfügung gestellt hat. Außerdem haben wir ihm die Dorfplatzbeleuchtung zu verdanken. Ohne sein Zutun hätten wir nicht dieselben Lampen wie am Schloss Neuschwanstein. Das ist mit Sicherheit einen ganz großen Applaus wert.

Ein „Vergelt’s Gott“ geht auch an unseren Pfarrer Norbert Thoma für die Gestaltung der Messe und Weihung des Dorfplatzes. Selbstverständlich geht mein Dank auch an die Gössenheimer Musikanten für die gelungene Umrahmung der Einweihungsfeier. Ein großes Dankeschön auch an unsere fleißigen Helfer in den Ständen, den Bäckerinnen der leckeren Kuchen und denen, die schon beim Aufbau und anschließend beim Abbau tätig waren.

Nochmals ein „herzliches Vergelt’s Gott“ für diesen gelungenen Sonntag.“

I.

Öffentliche Sitzung

I.1.

Neue Brennstelle vor der Grundschule in Gössenheim

Bürgermeister Schäfer trägt vor, dass die beiden vorhandenen Standleuchten am Treppenaufgang vor der Grundschule für die Beleuchtung des Hofes nicht ausreichend sind. Die linke Leuchte am Treppenaufgang soll durch eine ca. 3 m hohe Laterne mit Rundleuchte und Dämmerungssensor ersetzt werden. Dazu wird er sich an das Bayernwerk wenden, um abzuklären, ob unbedingt eine Straßenlaterne benötigt wird oder es eine Alternativlösung gibt. Außerdem soll eine zusätzliche Lampe am Mast der Kirchturmbeleuchtung im vorderen Bereich des Hofes montiert werden.

Der Bürgermeister wird sich mit der Fa. Vetter in Verbindung setzen, die auch klären soll, wie und wo das Beleuchtungssystem im kompletten Bereich verknüpft ist und die Kirchturmbeleuchtung in Gang setzen. Es wird moniert, dass die vorhandene Kirchturmbeleuchtung nach wie vor nicht brennt.

I.2.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Am Schotterwerk“, Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB, Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen

Herr Armin Kraus erhält das Wort. Herr Kraus zeigt anhand der Unterlagen die Änderungspunkte und geht auf die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit ein – hierzu wird der bereits an die Gemeinderatsmitglieder übersandte 3. Anhörungsbericht per Beamer aufgezeigt. Änderungspunkte, die die Grundzüge der Planung betreffen, gibt es keine – jedoch wurden u.a. die bauplanungsrechtlichen Begründungen hinsichtlich der materiellen Planungsgrundsätze umfangreicher ausgearbeitet. Ebenfalls wurde nun die Schallimmissionsprognose des Büros Wölfel als offizielle Anlage des Verfahrens aufgenommen. Dadurch wird eine wiederum erneute Auslegung notwendig. Ansonsten wurden neben redaktionellen Änderungen auch nochmal die Bebaubarkeit bzgl. der notwendigen Schutzabstände zur 110-kV-Freileitung klar definiert und im Bebauungsplan selbst als Festsetzung aufgenommen. Nichts-

destotrotz ist im Hinblick auf die oben genannten detaillierteren und erweiterten Unterlagen (= Schallimmissionsprognose) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Am Schotterwerk“ eine nochmalige Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB erforderlich.

Beschluss:

Der Gemeinderat Gössenheim stimmt der erarbeiteten und vorgetragenen Stellungnahme zu. Weiterhin stellt der Gemeinderat fest, dass der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Am Schotterwerk“ mit den Begründungen, Berichten und dem Umweltbericht vom 09.12.2019, in der nun vorliegenden Fassung vom 07.03.2024 seinen planerischen Vorstellungen entspricht. Der 3. Anhörungsbericht ist Bestandteil dieses Beschlusses. Die Verwaltung wird daher beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro Kraus, die erneute Auslegung nach § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB durchzuführen. Auf die hierfür notwendigen uneingeschränkten Beteiligungsvorschriften gem. § 3 Abs. 2 sowie auf § 4 Abs. 2 BauGB wird Bezug genommen.

11 : 0

Bürgermeister Schäfer bedankt sich bei Herrn Kraus für seine Ausführungen und verabschiedet die Herren Kraus und Grümbel.

I.3.

Generalsanierung und Erweiterung Kinderhaus Gössenheim

I.3. a)

4. Nachtragsangebot Fa. Breitenbach, Aschfeld für Montage und elektrischer Anschluss von Warema Notraff-Sets

Von der Fa. Breitenbach aus Aschfeld liegt das 4. Nachtragsangebot vom 16.04.2024 vor. Es handelt sich um die Montage und den elektrischen Anschluss von 10 Warema Notraff-Sets (Notraffsteuerung und Notauslösetaster) an das vorhandene Leitungsnetz in Höhe von 3.870,- € netto (4.569,60 € brutto).

Es hat sich gezeigt, dass der Anschluss der Notraffung kompliziert ist und der beauftragte Elektriker (Firma Vetter) diese Arbeiten nicht ausführt.

Das Angebot der Fa. Breitenbach wurde fachlich, technisch und rechnerisch durch das Architekturbüro Kraus geprüft und der Preis als wirtschaftlich und angemessen befunden.

Das Architekturbüro empfiehlt die Fa. Breitenbach mit den zusätzlichen Arbeiten zu beauftragen.

Im Hinblick auf die Anschaffungs- und Einrichtungskosten sowie die jährliche Wartungskosten wird die Notwendigkeit dieser Notraff-Sets angefragt. Es schließt sich eine rege Diskussion dazu und zu den Nachtragsangeboten im Allgemeinen an.

Herr Architekt Kraus klärt auf, dass bei Stromausfall die Jalousien aufgehen müssen, um die Türen zur Flucht freizugeben. Die Sicherheit bei einem Brand ist zu gewährleisten. Gemäß Brandschutzgutachten sind alle Fluchtwege mit einem Handgriff zu bedienen, was das Bauen verteuert. Er gibt auch zu bedenken, dass es sich um ein energetisches Gebäude handelt, d.h. dass die Jalousien dafür sorgen, dass sich die Räume in den Sommermonaten nicht zu stark aufheizen. Sie sind ebenso Sicht- und Lichtschutz.

Die Raffstores sind bereits eingebaut. Bei den Kosten handelt es ich um den Anschluss der 10 Sets. Herr Kraus will sich erkundigen, ob es im Umkreis einen entsprechenden Fachbetrieb gibt, der die Arbeiten günstiger anbietet.

Der Top wir zurückgestellt.

I.3.b)

Jährliche Wartung für 10 Notraff-Sets

Für die Notraff-Sets sollte eine jährliche Wartung durchgeführt werden. Alle 6 Jahre müssen Raffstoren mit Zusatzantrieb und akkugestützte Notraff-Sets im Werk von Warema überprüft werden. Diese werkseitige Prüfung ersetzt in dem Jahr die Wartung der Anlage.

Die Kosten für die jährliche Auftragswartung belaufen sich gemäß 4. Nachtragsangebot der Fa. Breitenbach, Aschfeld, vom 16.04.2024 auf 6.790,- € netto.

Der Bürgermeister merkt an, dass abzuklären ist, ob diese Kosten seitens des Kindergartenvereines zu übernehmen sind, da es sich um Kosten für den laufenden Betrieb handelt.

I.4.

Generalsanierung und Erweiterung Kinderhaus Gössenheim – 3. Nachtragsangebot Fa. Weipert, Stadtlauringen für Standgerüst für Innenputzarbeiten

Während der Ausführung der Putz- und Malerarbeiten durch die Fa. Weipert wurden zusätzliche Leistungen erforderlich. Es handelt sich um die Lieferung und die Aufstellung von Standgerüste an den Giebelwänden für Innenputzarbeiten, die im 3. Nachtragsangebot vom 16.04.2024 mit 4.460,12 € brutto zu Buche schlagen.

Das Angebot wurde fachlich, technisch und rechnerisch durch das Architekturbüro Kraus geprüft und der Preis als wirtschaftlich und angemessen befunden.

Das Architekturbüro empfiehlt die Fa. Weipert mit den zusätzlichen Arbeiten zu beauftragen. Bürgermeister Schäfer informiert, dass seitens des Sicherheitsbeauftragten die Erhöhung der vorhandenen Gerüste gefordert wurde, weil die Giebelhöhe 3,50 m übersteigt.

Der Gemeinderat Gössenheim stimmt dem aufgezeigten 3. Nachtragsangebot der Fa. Weipert, Stadtlauringen, vom 16.04.2024 in Höhe von 4.460,12 € zu.

Beschluss: 10 : 1

Das Nachtragsangebot wird moniert. Es besteht die Meinung, die Giebelhöhen waren bekannt und die ausführende Firma hätte die entsprechenden Gerüste im Angebot berücksichtigen müssen.

Aus den Reihen des Gremiums wird darauf hingewiesen, dass die Arbeiten noch nicht ordnungsgemäß ausgeführt wurden. Bürgermeister Schäfer teilt mit, dass dies bekannt ist und seitens der Bauleitung überwacht wird.

Weiter wird berichtet, dass in einem Raum des Kindergartenneubaus Kratzer im Bodenbelag durch die ausführende Firma der Außenanlage verursacht wurden. Dies wird bei der Baubesprechung vorgebracht, so der Bürgermeister.

I.5.

Örtliche Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung 2022

Bürgermeister Schäfer übergibt das Wort an den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Herrn Bernhard Mühlrath. Herr Mühlrath trägt den Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2022 vom 20.03.2024 vor.

Die Belege und dazugehörige Buchungen wurden in Stichproben geprüft.

Die geprüften Rechnungen waren ordnungsgemäß verbucht. Es gab keinen signifikanten Grund zur Beanstandung. Die Feststellung des Ergebnisses wird per Beamer zur Kenntnis gegeben.

Das Haushaltsergebnis des Jahres 2022 war insgesamt positiv. Die Gemeinde Gössenheim hatte 2022 einen Gesamthaushalt, der sich auf Verwaltungs- und Vermögenshaushalt zusammensetzt, in Höhe von 5.280.529,31 €. Sehr erfreulich ist, dass die Gemeinde einen Überschuss in Höhe von 1.619.341,92 € verzeichnen konnte.

Er weist darauf hin, dass bei Rechnungen und Lieferscheinen darauf zu achten ist, dass der Käufer oder Empfänger der Ware, evtl. das Fahrzeugkennzeichen und die Unterschrift des Abholers, vermerkt werden, damit die ordnungsgemäße Verwendung jederzeit nachvollzogen werden kann.

Die aktuell größte Aufgabe ist der Neubau des Kinderhauses. Die Arbeiten gehen dem Ende zu, der Bezug des Kindergartens dürfte im Juni/Juli 2024 erfolgen. Bis dahin werden noch weitere Kosten auf die Gemeinde zukommen. Für das aktuelle Jahr stehen weitere Aufgaben für Abwasser, Wasser, Straßenbeleuchtung und voraussichtlich für die Dorferneuerung an.

Die Rechnungsprüfung für das Jahr 2022 ergab keinen Anlass zur Beanstandung. In den Belegen konnten keine Auffälligkeiten festgestellt werden.

Der Feststellung der Jahresrechnung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO wird zugestimmt. Die Niederschrift über die festgestellten Ergebnisse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Beschluss: 11 : 0

I.6.

Entlastung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO

Die Entlastung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO wird erteilt.

Beschluss: 10 : 0

(Bürgermeister Klaus Schäfer nach Art. 49 GO von der Abstimmung ausgeschlossen, da persönlich beteiligt)

Bürgermeister Schäfer bedankt sich bei Herrn Mühlrath für seine Ausführungen.

I.7.

Weiterführung der Verkehrsüberwachung

Zur Entscheidungsfindung, ob die Gemeinde Gössenheim die Verkehrsüberwachung in Gössenheim und Sachsenheim mit der Fa. RadarWacht weiterführen wird, wollte das Gremium die Auswertung der letzten Monate abwarten.

Die Einnahmen der Verkehrsüberwachung von Dezember 2023 bis 13. Mai 2024 werden per Beamer aufgezeigt und belaufen sich auf 10.360.00 €, die Ausgaben auf 8.864,87 €. Daraus resultiert ein Gewinn für die Gemeinde in Höhe von 1.495,13 €.

Bisher wurde zweimal im Monat eine Verkehrsüberwachung durchgeführt.

Für die nächste Sitzung wird eine Aufstellung angefordert, die die Anzahl der zu schnellfahrenden Verkehrsteilnehmer und der gefahrenen Geschwindigkeiten aufzeigt, um eine Wirksamkeit der Maßnahme zu prüfen.

Der Bürgermeister betont, dass zur Sicherheit der Schulkinder und Fußgänger die Verkehrsüberwachung weitergeführt werden sollte, da immer noch zu schnell gefahren wird. Er schlägt vor, die Maßnahme bis Ende des Jahres durchzuführen und dann erneut zu prüfen.

Auf Nachfrage teilt er mit, dass für die Gemeinde Gössenheim keine Mehrkosten entstehen, obwohl die Gemeinde Karsbach aus dem Vertrag aussteigen wird.

Der Gemeinderat Gössenheim beschließt die Weiterführung des Vertrages mit der Fa. RadarWacht im bisherigen Rahmen bis Ende des Jahres 2024

Beschluss: 9 : 2

Es wird angeregt, dass seitens der Polizei in der Simonsgasse und der Bäckergasse Präsenz gezeigt wird, da auch hier zu schnell gefahren wird.

I.8.

Generalsanierung und Erweiterung Kinderhaus Gössenheim – 5. Nachtragsangebot Fa. Breitenbach, Aschfeld für Multifunktionstüre Abstellraum

Der außenliegende Abstellraum des Kindergartens Gössenheim benötigt eine multifunktionale abschließbare Außentüre.

Dafür liegt von der Fa. Breitenbach, Aschfeld das 5. Nachtragsangebot in Höhe von 2.528,75 € vor.

Das Nachtragsangebot wurde fachlich, technisch u. rechnerisch geprüft und der Preis als wirtschaftlich und angemessen befunden. Der Architekt empfiehlt, der Bauherrschaft die Fa. Breitenbach mit den zusätzlichen Arbeiten zum Nachtragsangebot Nr. 5 vom 13.05.2024 zu beauftragen

Beschluss:

Der Gemeinderat Gössenheim zeigt sein Einverständnis mit dem 5. Nachtragsangebot der Fa. Breitenbach, Aschfeld vom 13.05.2024 in Höhe von 2.528,75 €.

11 : 0

I.9.

Informationen des Bürgermeisters

I.9.a)

Änderung des gemeindlichen Zuschusses beim Kauf von Feuerwehreinsatzstiefeln der aktiven Feuerwehrleute

In der Sitzung Nr. 6/2015 vom 30.06.2015 hatte der Gemeinderat Gössenheim beschlossen, dass die Gemeinde die Kosten für das Grundmodel der Feuerwehrstiefel übernimmt, damit sind auch Preiserhöhungen einbezogen. Er entsprechende Protokollbuchauszug wird per Beamer aufgezeigt. Der Bürgermeister informiert, dass das Grundmodel aktuell 119,90 € brutto kostet. Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

I.9.b)

Undichtes Dach am ehemaligen Gmelch-Haus

Bürgermeister Schäfer teilt mit, dass die Gemeindearbeiter nicht an die Stelle am Dach des ehemaligen Gmelchhauses, zu der es reinregnet, hinkommen.

Er hat mit Herrn Lippert von der gleichnamigen Firma gesprochen. Das Dach wird durch die Firma geprüft.

I.10.

Verschiedenes

I.10.a)

Folgen des Starkregens vom 02. Mai 2024

Es wird berichtet, dass beim vergangenen Starkregen die Wassermassen aus der Flur wie ein Fluss den Simonsweg/An der Grotte herunterliefen.

Der extreme Niederschlag hat die Gräben überfluten lassen, so dass die Wassermassen über die Straßen liefen.

Die Brücke über den Kuhbach wurde durch das Wasser verdreht und muss wieder gerichtet werden. Die geschotterten Flurwege am Karlstadter Berg sowie der Weg vom Sportgelände zum Sägewerk Försch wurden stark ausgespült.

Der Bürgermeister wird den Bauhof beauftragen die Schäden einzusehen und evtl. herzurichten.

I.10.b)

Eindringendes Wasser durch den Starkregen im Kindergarten

Es wird vorgetragen, dass durch die Baustelle im Außenbereich des Kindergartens beim vergangenen Starkregen Wasser ins Gebäude eingedrungen ist. Ein Gremiumsmitglied erläutert die genauen Umstände dazu.

Die entstandene Feuchtigkeit wird kontrolliert und überwacht.

Fa. Ehrenfels wurde mit der Kontrolle des Daches auf eindringendes Wasser beauftragt.

Feuchtigkeitsmessungen werden in der nächsten Woche durchgeführt, ebenso die nochmalige Prüfung auf Schimmel.

I.10.c)

Fehlende Laterne in der Frühlingstraße zwischen der Ringstraße und der Straße „Hinterm Dorf“

Ein Gremiumsmitglied weist darauf hin, dass der Bereich der Frühlingstraße zwischen Ringstraße und „Hinterm Dorf“ zu dunkel ist und eine Straßenlaterne fehlt. Der Bürgermeister soll mit Bayernwerk die Straße einsehen.

I.10.d)

Altpapiersammlungen durch den Kindergarten

Aus dem Gremium wird angeregt, für die Weiterführung der Altpapiersammlungen durch den Kindergarten Möglichkeiten der Lagerung zu suchen, um die Einnahmen für den Kindergarten nicht verloren gehen zu lassen. Die gemeindliche Halle am Radweg wird angesprochen. Aus Gründen des Brandschutzes wäre das Aufstellen eines Containers besser. Dazu schlägt ein Gremiumsmitglied vor, einen alten Papiercontainer von der Fa. Kirsch zu erwerben und neben dem Grünabfallcontainer aufzustellen. Die Außenseiten des Containers könnten von den Kindern und evtl. Eltern des Kindergartens farblich gestaltet werden.

I.10.e)

Fehlendes Ortsschild

Ein Ortsschild von Gössenheim wurde entwendet. Es wird angefragt, ob bereits ein neues Ortsschild bestellt wurde.

Ende der öffentlichen Sitzung