Es wird festgestellt, dass der Gemeinderat Karsbach ordnungsgemäß geladen wurde und beschlussfähig ist. Der öffentliche Teil der Niederschrift Nr. 4/2024 wurde dem Gemeinderat Karsbach zugeschickt. Es wird auf zwei Schreibfehler hingewiesen, inhaltlich gibt es keine Einwände. Das Protokoll gilt somit als genehmigt.
| I. | Öffentliche Sitzung |
| I.1. | Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2024 und Erlass der Haushaltssatzung |
Bürgermeister Martin Göbel führt kurz in das Thema ein, erläutert dabei die anstehenden Investitionen mit den verschiedenen Schwerpunkten und übergibt dann das Wort an den bisherigen Kämmerer Herr Rohner, der zuerst den Vorbericht zu den Haushaltsberatungen vorträgt und erläutert.
Für die Haushalts- und Finanzplanung wurden die Haushaltsdaten der Vorjahre herangezogen. Die Einzelansätze wurden unter Berücksichtigung dieser Daten und der örtlichen Gegebenheiten und an Hand von örtlichen Erfahrungswerten ermittelt. Der Haushalt 2024 ist in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen und schließt mit folgenden Summen ab:
| Haushaltsansätze | 2024 |
| Verwaltungshaushalt | 3.751.070 Euro |
| Vermögenshaushalt | 5.542.770 Euro |
| Gesamthaushalt | 9.293.840 Euro |
Der Verwaltungshaushalt 2024 erhöht sich gegenüber dem Vorjahr um 32.080 Euro oder um 0,86 %. Beim Vermögenshaushalt ist zudem eine Mehrung des Ansatzes in Höhe von 1.352.320 Euro = 32,27 % zu verzeichnen. Das Gesamthaushaltsvolumen beläuft sich für das laufende Jahr auf 9.293.840 Euro und liegt um 1.384.400 Euro oder 17,50 % über dem Gesamtansatz des Vorjahres.
Die Veränderung im Verwaltungshaushalt liegt vor allem an den zum Teil deutlich höheren Ausgabeposten. Hier steigt die Kreisumlage um 68.370 Euro, die VG-Umlage um 51.570 Euro, die gesamten Personalkosten um 21.450 Euro, die Kosten für Sachverständige, insbesondere für die RadarWacht, um 14.880 Euro, die Kosten für Dienstleistungen durch Dritte um 13.750 Euro, die Schulverbandsumlage um 7.870 Euro, die Gewerbesteuerumlage um 7.000 Euro und die Unterhaltungskosten im Forst (Wegeunterhalt und Zaunbau) um 6.000 Euro. Dagegen sinken die Zuführung zum Vermögenshaushalt (113.770 Euro), die Unterhaltung der Forstwege (36.000 Euro), die Kalkulatorischen Ausgaben (13.780 Euro) und die gesamten laufenden Zuschüsse an Kindergärten (10.500 Euro).
Auch bei einigen Einnahmepositionen gibt es leider größere Verringerungen. Hier sinken die Schlüsselzuweisungen um 92.640 Euro, die Kalkulatorischen Einnahmen um 13.780 Euro, die Wassergebühren um 9.500 Euro und die Kanalgebühren um 7.500 Euro. Dafür steigen die Einnahmen aus der Gewerbesteuer um 80.000 Euro, die Verkaufserlöse aus dem Forst um 29.700 Euro, die Beteiligung an der Einkommensteuer um 28.750 Euro, die laufenden Zuweisungen vom Land um 5.050 Euro und die einzunehmenden Bußgelder um 5.000 Euro. Aus all diesen Zahlen resultiert letztlich, dass heuer erneut eine Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt zustande kommt, und zwar in Höhe von 282.250 Euro. Dies sind 113.770 Euro weniger als im Vorjahr. Diese Zuführung entspricht trotzdem § 22 Abs. 1 Satz 2 KommHV, der eine Mindestzuführung in Höhe der ordentlichen Tilgungsleistungen (für 2024: 60.000 Euro) verlangt. Aus dem Verwaltungshaushalt kann die Gemeinde dieses Jahr in Anbetracht der anstehenden Investitionen aber nur einen kleinen Teil des Investitionsvolumens erwirtschaften.
Die Schwerpunkte im diesjährigen Vermögenshaushalt sind diverse Tiefbaumaßnahmen: für die Abwasserbeseitigung (Kläranlage und Sanierungen) mit 1.713.000 Euro, für die Erweiterung des Gewerbegebietes mit 1.600.000 Euro, den Breitbandausbau mit 1.048.000 Euro, im Bereich Straßen- und Wegebau mit insgesamt 428.000 Euro und für die Wasserversorgung 114.000 Euro. Im Hochbau stehen die Gemeindehäuser mit 156.000 Euro an, die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED mit 125.000 Euro und weiterhin der Umbau des Kindergartens mit 101.000 Euro. Weitere Beschaffungen sind für die Feuerwehr (31.000 Euro) und den Bauhof (30.000 Euro). Zu diesen größeren Investitionen kommen entsprechend dem beiliegenden Investitionsprogramm noch weitere vermögenswirksame Ausgaben, so dass der Investitionsbedarf für dieses Jahr mit insgesamt 5.400.000 Euro abschließt. Zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes sind neben der oben genannten Zuführung in Höhe von 282.250 Euro eine Entnahme aus der Rücklage (Sollüberschuss) in Höhe von 2.000.000 Euro, Zuweisungen für Investitionen (1.148.590 Euro), Beiträge in Höhe von insgesamt 151.500 Euro und Bauplatzverkäufe in Höhe von 70.000 Euro veranschlagt. Um alle gelisteten Projekte finanzieren zu können, ist außerdem noch eine Kreditaufnahme in Höhe von 1.890.430 Euro notwendig. Die Gesamteinnahmen betragen damit dann insgesamt 5.542.770 Euro.
Der Schuldenstand der Gemeinde belief sich im vergangenen Haushaltsjahr zum 31.12.2023 auf 450.000 Euro; die Verschuldung je Einwohner betrug zum gleichen Zeitpunkt 260,72 Euro. Sie liegt damit deutlich unter dem zuletzt veröffentlichten Landesdurchschnitt vergleichbar großer Gemeinden von 749 Euro je Einwohner zum Stand vom 31.12.2022. Unter der Voraussetzung, dass sich bei der Abwicklung des Haushaltsplanes keine gravierenden Veränderungen ergeben und der Gesamtbetrag der Kredite aufgenommen werden muss, wird der Schuldenstand bis zum Ende des Jahres deutlich steigen und dürfte sich bei rund 2.280.430 Euro bewegen, was dann einer Pro-Kopf-Verschuldung von etwa 1.321 Euro entspricht und deutlich über dem Landesdurchschnitt liegt. Im Stellenplan war keine Änderung veranlasst.
Im Vermögenshaushalt werden heuer wieder Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt, und zwar für die Abwasserbeseitigung insgesamt 6.500.000 Euro. Davon sind jeweils 3.000.000 Euro für 2025 sowie 2026 und 500.000 Euro für das Jahr 2027 eingeplant. Außerdem werden noch Verpflichtungsermächtigungen für die Erweiterung des Gewerbegebietes in Höhe von 1.300.000 Euro und für die Feuerwehr (Fahrzeug) in Höhe von 250.000 Euro, jeweils für 2025, benötigt. Als Kassenkredit wird ein Betrag in Höhe von 625.178 Euro festgesetzt.
Aus dem Gemeinderat werden zu einigen Ansätzen und Positionen Nachfragen gestellt. Herr Rohner und Bürgermeister Göbel erläutern diese Punkte ausführlich. Nach Beratung und Aussprache wird die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 vollinhaltlich verlesen.
Der Gemeinderat Karsbach stimmt der vorgetragenen Haushaltssatzung zu.
Beschluss: 13 : 0
| I.2. | Beratung und Beschlussfassung des Finanzplanes und des Investitionsplanes für 2023 - 2027 |
Für die Jahre 2023 bis 2027 werden die Investitionsmaßnahmen für das laufende und die weiteren Jahre angesprochen. Das Investitionsprogramm wird im Haushaltsjahr und in den Folgejahren von Tiefbaumaßnahmen aller Art (Abwasserbeseitigung, Gewerbegebiet, Breitband, Straßenbau und Wasserversorgung) dominiert. Im Hochbau stehen Gemeindehäuser und die Feuerwehren an, sowie die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED. Bei Bekanntgabe der voraussichtlichen Zahlen für die Investitionen bis 2027 wird darauf hingewiesen, dass sowohl der Finanzplan als auch das Investitionsprogramm bei der jährlichen Haushaltsberatung fortgeschrieben und der aktuellen Entwicklung angepasst werden.
Der Finanzplan und das Investitionsprogramm werden für den Finanzzeitraum von 2023 bis 2027 wie folgt zur Beschlussfassung vorgeschlagen:
| Finanzplanungsjahre | Investitionsprogramm | Finanzplan |
| 2023 | 4.130.000 Euro | 7.909.000 Euro |
| 2024 | 5.400.000 Euro | 9.294.000 Euro |
| 2025 | 4.686.000 Euro | 8.520.000 Euro |
| 2026 | 3.148.000 Euro | 7.057.000 Euro |
| 2027 | 1.648.000 Euro | 7.115.000 Euro |
Dies billigt der Gemeinderat einstimmig.
Beschluss: 13 : 0
| I.3. | Bestätigung des 1. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Weyersfeld |
Herr Christian Hahn wurde in der Generalversammlung am 21.04.2024 zum 1. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Weyersfeld gewählt. Er wird als 1. Kommandant von der Gemeinde Karsbach bestätigt. Die förmliche Bestätigung ist durch den Bürgermeister auszusprechen.
Beschluss: 13 : 0
| I.4. | Bestätigung des 1. stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Weyersfeld |
Herr Johannes Heim wurde in der Generalversammlung am 21.04.2024 zum 1. stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Weyersfeld gewählt. Er wird als 1. stellvertretender Kommandant von der Gemeinde Karsbach bestätigt. Die förmliche Bestätigung ist durch den Bürgermeister auszusprechen.
Beschluss: 13 : 0
| I.5. | Bestätigung des 2. stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Weyersfeld |
Herr Niklas Försch aus Höllrich wurde in der Generalsversammlung am 21.04.2024 zum 2. stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Weyersfeld gewählt. Er wird als 2. stellvertretender Kommandant von der Gemeinde Karsbach bestätigt. Die förmliche Bestätigung ist durch den Bürgermeister auszusprechen.
Beschluss: 13 : 0
| I.6. | Antrag auf einen Zuschuss für den Umbau des Thekenbereichs und Schallisolierung im Sportheim vom Sportverein Weyersfeld |
Mit Schreiben vom 02.04.2024 beantragt der Sportverein Weyersfeld einen Zuschuss für den Umbau des Thekenbereichs im Saal vom Sportheim. Der Gesamtbetrag der Maßnahme beläuft sich auf 7.420,88 €. Die Rechnungen sind dem Antrag beigefügt.
Die Schallisolierung konnte bisher noch nicht abgeschlossen werden, weshalb dieser Antrag gesondert eingereicht wird.
Die Gemeinde Karsbach beteiligt sich bei Maßnahmen von Ortsvereinen mit 15 % an den Materialkosten (Handwerkerrechnungen).
Der Gemeinderat Karsbach stimmt dem Zuschuss an den Sportverein Weyersfeld in Höhe von 1.113,13 € zu.
13 : 0
| I.7. | Verschiedenes |
| I.7. | a) Wortmeldungen aus dem Gemeinderat |
Von Gemeinderat Mennig werden verschiedene Punkte nachgefragt. Diese werden besprochen.
Weitere Wortmeldungen wurden nicht vorgetragen.
Ende der öffentlichen Sitzung: 21.20 Uhr