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Mitteilungsblatt der VG Gemünden a Main
Ausgabe 22/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates Gräfendorf Nr. 9/2025 vom 16.10.2025

1. Öffentliche Sitzung

Der Gemeinderat trifft sich an der Riedquelle in Weickersgrüben.

1. Bürgermeister Johannes Wagenpfahl eröffnet die 9. Gemeinderatssitzung in diesem Jahr und begrüßt die anwesenden Gemeinderäte/in, die Schriftführerin und die Presse. Er stellt fest, dass ordnungsgemäß geladen wurde und der Gemeinderat beschlussfähig ist. Zur Tagesordnung werden keine Einwände erhoben.

1.1. Sanierung Riedquelle Weickersgrüben; hier Erweiterung des Quellfassungsbereichs

Im Laufe der Sanierungsarbeiten an der Riedquelle in Weickersgrüben haben sich Änderungen zu den eigentlich geplanten Maßnahmen ergeben. 1. Bürgermeister Johannes Wagenpfahl erläutert die bereits durchgeführten Maßnahmen vor Ort. Während den Sanierungsarbeiten wurde festgestellt, dass sich neben der Quelle im hinteren Bereich noch weitere Quellen im vorderen Bereich befinden. Wenn diese Quellen im Rahmen der Sanierungsarbeiten mitgefasst werden, erhöht sich die Schüttung von ca. 0,85 l/sec. auf 1,4 l/sec. in regenarmen Zeiten. Dies entspricht einer Wassermenge von ca. 120 cbm/Tag, wobei derzeit ein Bedarf von 20 -25 cbm/Tag besteht. Der Gemeinderat steht der Fassung der weiteren Quellen positiv gegenüber.

Schaffung von neuen Bauplätzen im Ortsteil Weickersgrüben

1. Bürgermeister Johannes Wagenpfahl erläutert die Erschließung der neuen Bauplätze im Ortsteil Weickersgrüben. Es wird der Verlauf des neuen Kanals sowie des Gehwegs sowie die geplanten Standorte der neuen Straßenlampen erklärt. Laut dem vorliegenden Plan soll direkt gegenüber der bereits vorhandenen Straßenlaterne eine weitere aufgestellt werden. Es wird seitens des Gemeinderates angeregt, diese Lampe auf die Grenze zwischen den Bauplätzen Fl.Nrn. 382 und 383 zu setzen.

Des Weiteren wird angeregt, im Zuge der Erschließung der Bauplätze ein Leerrohr für Stromkabel bis zum Ende des geplanten neuen Gehweges legen zu lassen, damit eventuell in Zukunft am derzeitigen Sportplatz für Veranstaltungen ohne großen Aufwand Strom bereitgestellt werden könnte. Dies wird der Bürgermeister abklären.

Die Gemeinderatssitzung wird im Sitzungssaal des Rathauses um 19.05 Uhr fortgesetzt. Ab hier ist auch Gemeinderat Gerald Brönner und Johannes Schmelz, Geschäftsstellenleiter der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main anwesend, die von Bürgermeister Johannes Wagenpfahl begrüßt werden.

Der öffentliche Teil zur Niederschräten/in zugestellt.

Auf Nachfrage an den Gemeinderat gibt es keine Änderungswünsche. Die Niederschrift gilt somit als genehmigt.

Aufnahme weiterer Tagesordnungspunkte

Es wird beantragt, den TOP „Baugebiet Lagfeld, 3. Änderung und 1. Erweiterung mit integriertem Grünordnungsplanentwurf; hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss“ mit in die Tagesordnung aufzunehmen. Dem stimmt der Gemeinderat zu.

12 : 0

Dieser TOP wird als 1.6. behandelt, der TOP „Verschiedenes“ rückt dementsprechend auf TOP 1.7.

Zu den nachfolgenden TOPs erteilt 1. Bürgermeister Johannes Wagenpfahl das Wort Herrn Johannes Schmelz.

1.2. Neufassung der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Gräfendorf -WAS

Herr Johannes Schmelz führt aus, dass die aktuell geltende Satzung für die öffentliche Wasserversorgungsanlage (WAS) an die neue Mustersatzung des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren anzupassen und neu zu erlassen ist. Die entsprechend angepasste Satzung wird dem Gemeinderat vollinhaltlich aufgezeigt. Neben redaktionellen Änderungen sind insbesondere folgende Änderungen in der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungsanlage (WAS) vorzunehmen:

Beschluss:

Der Gemeinderat Gräfendorf stimmt der vorgelegten Neufassung für die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Gräfendorf (Wasserabgabesatzung – WAS –) zu. Alle Änderungen und Ergänzungen werden neu erlassen und treten mit Wirkung vom 01.01.2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die WAS vom 05.09.1997 in der Fassung der 1. Satzungsänderung vom 14.11.2012 außer Kraft.

12 : 0

1.3. Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Gräfendorf – BGS/WAS

Herr Johannes Schmelz trägt vor, dass die aktuell geltende Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) an die neue Mustersatzung des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren anzupassen und neu zu erlassen ist – die derzeit gültigen Beitragssätze sowie Verbrauchsgebühren sind davon nicht betroffen und bleiben unverändert. Die entsprechend angepasste Satzung wird dem Gemeinderat vollinhaltlich aufgezeigt. Neben redaktionellen Änderungen sind insbesondere folgende Änderungen in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) vorzunehmen:

Beschluss:

Der Gemeinderat Gräfendorf stimmt der vorgelegten sowie vorgetragenen Neufassung für die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) zu. Alle Änderungen und Ergänzungen werden neu erlassen und treten mit Wirkung vom 01.01.2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die BGS-WAS vom 04.12.2019 in der Fassung der 3. Satzungsänderung vom 24.04.2025 außer Kraft.

12 : 0

GR Sebastian Gebert verlässt den Sitzungssaal.

1.4. Neufassung der Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Gräfendorf - EWS

Herr Johannes Schmelz trägt vor, dass die aktuell geltende Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung (EWS) an die neue Mustersatzung des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren anzupassen und neu zu erlassen ist. Die entsprechend angepasste Satzung wird dem Gemeinderat vollinhaltlich aufgezeigt. Neben redaktionellen Änderungen sind insbesondere folgende

Beschluss:

Der Gemeinderat Gräfendorf stimmt der vorgelegten Neufassung für die Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Gräfendorf (Entwässerungssatzung – EWS –) zu. Alle Änderungen und Ergänzungen werden neu erlassen und treten mit Wirkung vom 01.01.2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die EWS vom 12.12.2012 in der Fassung der 1. Satzungsänderung vom 16.11.2022 außer Kraft.

11 : 0

Während des nachfolgenden TOPs kehrt GR Sebastian Gebert in den Sitzungssaal zurück.

1.5. Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Gräfendorf – BGS/EWS

Herr Johannes Schmelz trägt vor, dass die aktuell geltende Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) an die neue Mustersatzung des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren anzupassen und neu zu erlassen ist – die derzeit gültigen Beitragssätze sowie Verbrauchsgebühren sind davon nicht betroffen und bleiben unverändert. Die entsprechend angepasste Satzung wird dem Gemeinderat vollinhaltlich aufgezeigt. Neben redaktionellen Änderungen sind insbesondere folgende Änderungen in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Gräfendorf (BGS-EWS) vorzunehmen:

Beschluss:

Der Gemeinderat Gräfendorf stimmt der vorgelegten Neufassung für die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Gräfendorf (BGS-EWS) zu. Alle Änderungen und Ergänzungen werden neu erlassen und treten mit Wirkung vom 01.01.2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die BGS-EWS vom 04.12.2019 in der Fassung der 2. Satzungsänderung vom 24.04.2025 außer Kraft.

12 : 0

1.6. Baugebiet Lagfeld, 3. Änderung und 1. Erweiterung mit integriertem Grünordnungsplanentwurf; hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Seit 2022 strebt die Gemeinde die Erweiterung des Baugebietes Lagfeld an. Nachdem das Amt für Denkmalpflege die weitere Beplanung des Gebietes freigegeben hatte, wurde die Bauleitplanung weitergeführt. Dem Gemeinderat wird ein Lageplan aufgezeigt, auf dem das beplante Gebiet dargestellt ist. Bauamtsleiter Johannes Schmelz erläutert, dass neben dem bisher geplanten Gebiet ein weiteres Grundstück im hinteren Bereich zur Bereinigung der mittlerweile gegebenen Situation mit beplant wird. Die Festsetzungen im zukünftigen Bebauungsplan sollen großzügig gesteckt werden, so sollen zum Beispiel bezüglich der Dachform nur wenig und in der Ziegelfarbe keine Vorgaben gemacht werden. Das Oberflächenwasser soll dem geplanten Regenrückhaltebecken zugeleitet werden, der Einbau einer Zisterne soll verpflichtend vorgeschrieben werden. Für die Kanalisation wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ein Trennsystem vorgesehen. Es wird jedoch ausdrücklich betont, dass die Details im Bebauungsplan noch zu einem späteren Zeitpunkt besprochen und auch noch geändert werden können. Als nächster Schritt ist die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Der Gemeinderat fasst nach eingehender Diskussion folgenden

Beschluss:

Der Vorentwurf der 3. Änderung und Erweiterung Bebauungsplan „Lagfeld“ mit integriertem Grünordnungsplan in der Fassung vom 23.09.2025 wird gemäß heutigem Gemeinderatsbeschluss vom Gemeinderat gebilligt. Der artenschutzrechtliche Fachbeitrag sowie die Begründung und der Umweltbericht zum Vorentwurf wurden entsprechend erstellt und den Unterlagen beigefügt. Die Begründung zur Grünordnung wird erstellt und zur frühzeitigen Beteiligung nachgereicht.

Für den Vorentwurf der 3. Änderung und Erweiterung Bebauungsplan „Lagfeld“ wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Die vorgenannten Planungsunterlagen werden für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch 30 Tagen, zur allgemeinen Einsichtnahme vorgehalten. Zu den Planungsunterlagen können in dieser Zeit Anregungen und Hinweise vorgebracht werden.

Die Bekanntmachung sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligungen erfolgt durch die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Auktor Ingenieur GmbH, Würzburg.

12 : 0

1.7. Verschiedenes

Hierzu ergehen keine Wortmeldungen

Ende der öffentlichen Sitzung